"Happy birthday to you" -- interessante Wende im Streit um das Urheberrecht

Begonnen von Juttalele, 29. Jul 2015, 18:09:43

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Pazukulele

Zitat von: gerald am 29. Dez 2015, 01:39:19
Und ab dann ist die Melodie rechtefrei, aber Du musst noch aufpassen, ob das für
den Text, den Du singst, auch gilt.

Da Lied und Melodie ursprünglich nicht zusammengehörten, kann jeder, sobald die Melodie dazu gemeinfrei ist, auch seinen eigenen Text dazu singen. Also z.B.: "Alles Gute für dich", "Bleib gesund und wohlauf", "Dein Geburtstag ist heut" oder was einem auch immer einfällt. Bei einem so kurzen und so alltagssprachlichen Text habe ich keine Zweifel, daß er nie die nötige Schöpfungshöhe erreichen wird, um als geschütztes Kunstwerk wiederum urheberrechtlichen Schutz zu erlangen. Ich bezweifle dies sogar für "Zum Geburtstag viel Glück". Was soll daran Kunst sein?

Zitat von: gerald am 29. Dez 2015, 01:39:19
Und wenn Du es dann in Deutschland singst, kommt eben noch die GEMA-Vermutung ins
Spiel. Du kennst das Lied ja gar nicht im Original von den Hill-Schwestern, sondern nur
in der Interpretation von jemandem, der bzw. die von der GEMA vertreten wird.

Hier sind die gemeinfreien Noten von 1893:
http://imslp.org/wiki/Happy_Birthday_to_You_(Hill,_Mildred)

Problem gelöst.  :)
The LORD was ready to save me: therefore we will sing my songs to the stringed instruments all the days of our life in the house of the LORD. (Isaiah 38:20)

gerald

Die Melodie ist wie von uhol geschrieben ab 2017 gemeinfrei, weil dann (zumindest in Deutschland)
die Rechte ablaufen.

Wie das mit den einzelnen Text-Varianten auf Deutsch und Englisch im Detail aussieht, ist mir nicht
bekannt (abgesehen von eigenen Texten). Jedoch ist die ganze Geschichte um dieses Lied eben nur
mit der Text-Umgestaltung von "Good morning to you" als Kindergarten-Begrüßungslied zu "Happy
Birthday to you" als Geburtstagslied überhaupt erst ins Rollen gekommen.
Die Hill-Schwestern wollten das Lied sowieso der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stellen.
Eben das macht die Geschichte um dieses Lied ja so absurd.

Gleiches gilt für die GEMA-Vermutung. Daher die Umschreibung mit der absurden Unterstellung, die
GEMA braucht für die gleiche Unterstellung nicht einmal einen konkreten Interpreten zu nennen.

Vor diesen Hintergrund finde ich dieses eigentlich recht einfache Lied als sehr gutes Beispiel für
eine Schieflage bei den aktuellen Regelungen.
 

uhol

Das bekannte "zum Geburtstag viel Glück" läuft erst 2080 ab. Das dauert also noch etwas.
Und wenn Du denkst Du brauchst nix mehr, kommt irgendwo ´ne Brüko her...