Mannomann, dieser leidige Rechtskram... obwohl es notwendig ist, ist es lästig...
Also folgendes: Ich nehme mir einen englischsprachigen Song und mache dazu einen deutschen (kölschen) Text. Dieses Lied möchte ich auf öffentlichen Veranstaltungen singen/spielen. Dafür brauche ich die Genehmigung des Urhebers. So weit bin ich schon mal. Den Urheber finde ich (meist) über die GEMA. Aber wie gehts dann weiter? Reicht den Verlagen (die sind ja in der Regel für so etwas zuständig) ein formloses Schreiben? Wollen die meinen TExt vorher sehen? Oder brauchen die gar ein Soundfile? Hat schon jemand sowas gemacht? Gibt es ein Beispielschreiben dafür (Formular)? Und wie hoch sind die Chancen auf so eine Genehmigung?
HÜLFÄÄÄÄ
Also wenn jemand was dazu sagen kann das ist es Daniel von L'Uke, die haben das Prozedere für Ihre CD durchgemacht und auch teilweise Absagen bekommen. KMKLW, wäre vielleicht auch jemand der das Wissen könnte.
Ich kann mir gut vorstellen, das die mindestens den Text haben wollen (und ne hochdeutsche Übersetzung), weil da sich ja Inhalte Verstecken könnten die dem Rechteinhaber nicht gefallen ggf sogar schaden könnten.
Also ich hatte so etwas auch schon vor. Der Thread muss noch irgendwo in den Tiefen des Forums schlummern.
Ich konnte damals keinen Kontakt zum Urheber aufnehmen (die Band existiert auch schon nicht mehr), daher habe ich die Aufnahme nicht gemacht.
Aber Daniel sollte da tatsächlich mehr dazu sagen können.
Ich wünsche dir viel Glück bei deinem Vorhaben.
Wie erreiche ich den Daniel denn?
El_Adrenalid (http://www.ukulelenboard.de/index.php?action=profile;u=558)
Dangööö
Gern geschehen, halte uns auf dem laufenden, das interesiert glaube ich doch ein paar.....mich auf jeden Fall. :D
Zitat von: UkeDude am 06. Feb 2015, 11:05:53
Gern geschehen, halte uns auf dem laufenden, das interesiert glaube ich doch ein paar.....mich auf jeden Fall. :D
Seit wann hast Du denn kölsche Lieder im Repertoire? ;D
Zitat von: Guchot am 06. Feb 2015, 11:24:30
Zitat von: UkeDude am 06. Feb 2015, 11:05:53
Gern geschehen, halte uns auf dem laufenden, das interesiert glaube ich doch ein paar.....mich auf jeden Fall. :D
Seit wann hast Du denn kölsche Lieder im Repertoire? ;D
Du wirst staunen. :D
Solange Du nur öffentlich spielst, musst Du Dir gar keine Gedanken machen. Dann musst Du nur für den Veranstalter eine Songliste abgeben und die Gema zahlt eh der Veranstalter. Erst wenn ein Lied in den Verkauf geht oder ausserhalb von youtube und co veröffentlicht wird musst Du dich mit der Gema selbst auseinandersetzen. CD Presswerke dürfen auch nur CDs pressen wenn die Gemafragen geklärt sind und zwar alles ganz genau und schriftlich. Zumindest war das bei uns so. Aber die Gema kann man jederzeit anrufen, die wissen wie kompliziert das sein kann und geben gerne Auskunft.
Zitat von: Miguelito am 07. Feb 2015, 00:03:01
Solange Du nur öffentlich spielst, musst Du Dir gar keine Gedanken machen. .......
Darum geht es hier ja nicht. Gouchot will den Text verändern, ver-kölschen um genau zu sein. Dazu braucht er die Genehmigung des Autors.
Fragen und Antworten von der GEMA Website:
"Was ist bei Textbearbeitungen und Vertonungen zu beachten?
Wer ein geschütztes Gedicht vertonen möchte, muss die Einwilligung des Dichters bzw. des Verlegers einholen, bevor er seine Vertonung veröffentlichen oder verwerten darf. Gleiches gilt für den Fall, dass der Liedtext übersetzt, der bisherige Originaltext durch eine Neufassung ersetzt oder einem bisher instrumentalen Stück ein Text hinzugefügt werden soll"
und
"Kann man jede(n) Musik/Text frei bearbeiten?
Urheberrechtlich freie Werke können von jedermann ohne besondere Genehmigung benutzt, bearbeitet, verändert oder umgestaltet werden. Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke ist hingegen nur mit Genehmigung des Urheberrechtsinhabers möglich.
Dem Bearbeiter steht nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ein eigenes Urheberrecht an seiner Bearbeitung zu. Diese ist zwar wie ein selbständiges Werk geschützt, doch der Bearbeiter darf sie erst dann nutzen, wenn der Rechtinhaber des Werkes eingewilligt hat oder das Urheberrecht am bearbeiteten Werk erloschen ist."
Ich habe jetzt schon öfter in Gesprächen vor Ort gemerkt, dass diese Gema-Threads im Forum zu einer ziemlichen Verunsicherung bei vielen Ukulelen-Amateuren führen. Die Materie ist sicher kompliziert aber sie ist in der Regel überhaupt nicht relevant. Bei der Interessenvertretung der Rechteinhaber geht es der Gema eigentlich nur um Veröffentlichung (z.B. CD-Produktion) oder Verwertung (z.B. Verkauf bearbeiteter Noten/Texte). Bei Auftritten z.B. in Kneipen oder Offenen Bühnen zahlt der Wirt oder Veranstalter entweder eine Pauschale oder eine Einzel-Lied-Aufstellungs-Summe. Dies hat er in der Regel mit der Gema zuvor verabredet. Bei Festivals ist es das gleiche: der Veranstalter ist für die Gema-Gebühr verantwortlich. Gouchot kann also singen und spielen, was er möchte, ohne mit der Gema jemals in Berührung zu kommen. Will er allerdings z.B. seine verkölschten Lieder als CD herausgeben, sollte er sich im Vorfeld an die Gema (die in jeder Region eine Dienststelle hat) wenden, und die Einzelheiten dort abklären bzw. absprechen. Dafür sind die Leute da.
Zitat von: Bebopalula am 07. Feb 2015, 13:03:06
Bei Auftritten z.B. in Kneipen oder Offenen Bühnen zahlt der Wirt oder Veranstalter entweder eine Pauschale oder eine Einzel-Lied-Aufstellungs-Summe. Dies hat er in der Regel mit der Gema zuvor verabredet. Bei Festivals ist es das gleiche: der Veranstalter ist für die Gema-Gebühr verantwortlich. Gouchot kann also singen und spielen, was er möchte, ohne mit der Gema jemals in Berührung zu kommen. Will er allerdings z.B. seine verkölschten Lieder als CD herausgeben, sollte er sich im Vorfeld an die Gema (die in jeder Region eine Dienststelle hat) wenden, und die Einzelheiten dort abklären bzw. absprechen. Dafür sind die Leute da.
Wenn jemand umgedichtete Lieder öffentlich aufführen will, braucht er nicht die Erlaubnis der GEMA, sondern die Erlaubnis der Rechteinhaber. (Neulich hat sich Otto auf der letzten Geburtstagsfeier von Udo Jürgens bedankt, dass er viele seiner Lieder als "Hänsel und Gretel Version" umdichten durfte - und damit meinte er nicht die Veröffentlichung auf Tonträger, sondern die öffentliche Aufführung in Konzerten.)
Noch genauer: Die Erlaubnis des Urheberrechteinhabers
und das ist immer de/dier Erschaffer des Werkes.
Das Urheberrecht nicht mit dem Verwertungsrecht verwechseln.
ABER: Der entsprechende Verlag wird sicher weiter helfen.
LG Kugel :o)
P.S.: Verwirrend als Ukulele-Amateur finde ich persönlich die Flut von Halb- bzw. Fehlinformationen aber auch die phantasievollen Vorstellungen der Wissensdürstenden...... im konkreten Fall könnte Guchot ja mal Gerd Köster fragen, der wohnt doch auch in Köln.... und der hat mal eine Platte mit TomWaits Liedern auf genommen. Tom Waits wollte ihn kennen lernen und dann ist Gerd Köster extra in die USA geflogen. Dann durfte er die Lieder von Tom Waits verkölschen... nicht so richtig verkölschen, denn sie haben sich danach noch richtig gut angehört, obwohl der Herr Köster das ja auch nicht so mit dem G....... ach was für eine Geschichte.... auf jedenfall Kölle Alaaf!!!
Das Thema ist wirklich ein leidiges... Ich versuche es momentan erstmal mit einem einzelnen Lied. Dazu habe ich mir aus den GEMA Unterlagen den Verlag rausgesucht und angeschrieben. Das war vor 2 Tagen, eine Antwort ist bisher noch nicht gekommen :-X
Gerd Köster wäre ne Option... King Size Dick hab ich schon angeschrieben, der hat ja neben seiner "New York, New York" Version auch mal ne CD gehabt mit vielen Rock-Klassikern auf Kölsch. Aber von dem ist auch noch keine Antwort gekommen...
Bei der Abfrage in der GEMA-Datenbank erhält man auch die Namen von Texter und Komponist.
Wenn das dann nicht jemand wie Mick Jagger ist kann man alternativ auch versuchen über Webseite der Band, Facebook o.ä. diese Person direkt zu kontaktieren (ist mir beides schon mehrfach gelungen, wobei ich andere Fragen hatte als eine derartige Genehmigung).
Bei einigen Liedern wären das Lennon/McCartney ;D Aber da hab ich eh wenig Hoffnung :P
Nachtrag: Zu den Liedern der Beatles dürfen keine deutschen Texte gemacht werden, offizielle Antwort von Sony...
Mal sehen, wie lange Paule noch durchhält - danach musst Du nur noch 70 Jahre warten.
Wenn Du Dir eins suchst was nur John geschrieben hat (gibt es sowas ?) sind es nur noch 35.
Ist mir beides was lang ;D
Danke für den Zwischenstand!
Zwei Tage sind aber auch kein Zeitraum für ein solches Projekt!
LG Kugel :o)
Das ganze ist eine sehr schleppende und frustrierende Angelegenheit... Hier mal wieder eine Absage:
Lieber Herr O*******,
so wie ich Ihre Anfrage verstehe, soll Ihre Bearbeitung nicht kommerziell ausgewertet werden.
In diesem Fall muss ich Ihnen leider mitteilen, dass wir keine Genehmigung erteilen dürfen.
Viele Grüße
S**** W*******
Heißt auf Deutsch: Wenn wir mit dir keine Kohle machen können, kannst dir das in die Haare schmieren. Warum sollte man auch Leutchen im Altenheim mal ne Freude machen? :( Ich hab aber jetzt auch keine Lust mehr mich mit irgenwelchen verlagen rum zu streiten, dann warte ich lieber was länger und schreib ein komplett eigenes Programm oder bedien mich Melodiemäßig im Gemeinfreien Bereich.
Zitat von: Guchot am 19. Feb 2015, 07:54:40
dann warte ich lieber was länger und schreib ein komplett eigenes Programm oder bedien mich Melodiemäßig im Gemeinfreien Bereich.
Sehr gut und die beste Einstellung zu alledem! Weck, was in dir schlummert, und trau dir zu, genauso tolle oder noch bessere Songs zu schreiben! Viel Erfolg bei alledem wünsche ich dir :)
Ich denke auch, dass das Selberschreiben immer noch eine gute Möglichkeit ist, Spaß macht und auch eine befriedigende Tätigkeit sein kann.
Ich persönlich finde es ja immer recht nachvollziehbar, dass man mit seiner eigenen Arbeit Geld verdient und Rechte dann nicht einfach so und ohne Gegenleistung unter die Leute bringt. Insofern kann ich über die Nichterteilung von Erlaubnissen immer nur mäßig erbost sein ...
Gruß kmklw
Wohl gesprochen Herr kmklw!
Die Motivation, die Kreativität anderer zu nutzen hat ja auch seine Gründe...
- Man kann selber nicht und hat diese Kreativität nicht
- Man will von der Bekanntheit eines bestehenden Werkes profitieren
Zum Covern oder Verändern werden ja bewust auch nicht irgendwelche, unbekannte Werke genutzt. Stellt sich auch die Frage: Was ist, wenn ein verkölschter Beatlessong plötzlich zum Karnevalshit des Jahres würde und eine goldene Schallplatte anstünde. Im Schreiben an die Verleger steht vermutlich nicht, daß man die eigenen Rechte an den Urheber und die Wohlfahrt abtritt, da man keinerlei finanzielle Interessen hat.
Fazit: Nicht beklagen, selber machen!
Es wird im übrigen auch Vieles mehr, oder weniger legal geklaut...
Afrikanische und lateinamerikanische Melodien scheinen da immer ganz gut zu kommen...
Die grooven so schön!
Just my 5 Cent. Gruß, Jogi
Zitat von: allesUkeoderwas am 20. Feb 2015, 09:42:17
...Die Motivation, die Kreativität anderer zu nutzen hat ja auch seine Gründe...
- Man kann selber nicht und hat diese Kreativität nicht
- Man will von der Bekanntheit eines bestehenden Werkes profitieren...
Ich habe einige Auftritte in Altenheimen geplant, da wäre es einfach schön gewesen wenn man Melodien, die die Senioren kennen mit neuen Texten zu versehen. Ich kenne eine Gruppe die das mit alten Swing Titeln macht, das wird gerne angenommen von den Oldies. Aber Profit ist halt wichtiger als Spaß für ein paar Oldies...
Das ändert aber nichts an meinem Vorhaben :)
Da kann man ja auch ohne "offizielle Genehmigung" spielen, es sei denn, der Regionalfunk ist dabei.
Und selbst dann kann ich mir nicht vorstellen, daß es hinterher eine Unterlassungsverfügung von Emi Records gibt.
Ja, das würde ich auch alles locker angehen ... es kann einem ja mal spontan eine Text-Idee kommen beim Singen mit den fröhlichen Senioren und Seniorinnen, das gehört in die Kategorie "Der will nur spielen".
Ich sichere mich halt gerne ab. Da kommt der Beamte in mir durch ;D
Soweit das private Veranstaltungen sind, und das könnte im Seniorenwohnheim ja durchaus so sein, da kann ja jedenfalls nicht jeder einfach so rein spazieren, und v.a. so lange du kein Geld damit verdienst, ist das alles relativ problemlos. Denn wenn du mit ein paar Freunden beim Bierschen mal nen Juxtext zu Yesterday bastelst, kommt bestimmt nicht die Gema vorbei.
Ich vermute jedenfalls mal, dass Caruso nicht erst bei den Eagles bzw. Helene Fischer (bzw. Kristina Bach) angefragt hat, ob er zu ihren Werken einen eigenen Text basteln darf... und wenn ich das richtig sehe, befindet sich Herr Caruso noch immer auf freiem Fuß...
Sobald Geld ins Spiel kommt, (und da wär ja auch noch die Frage: wieviel und wie oft?) kanns halt problematisch werden.