Genehmigung für Liedbearbeitungen

Begonnen von Guchot, 06. Feb 2015, 09:16:38

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Guchot

Mannomann, dieser leidige Rechtskram... obwohl es notwendig ist, ist es lästig...

Also folgendes: Ich nehme mir einen englischsprachigen Song und mache dazu einen deutschen (kölschen) Text. Dieses Lied möchte ich auf öffentlichen Veranstaltungen singen/spielen. Dafür brauche ich die Genehmigung des Urhebers. So weit bin ich schon mal. Den Urheber finde ich (meist) über die GEMA. Aber wie gehts dann weiter? Reicht den Verlagen (die sind ja in der Regel für so etwas zuständig) ein formloses Schreiben? Wollen die meinen TExt vorher sehen? Oder brauchen die gar ein Soundfile? Hat schon jemand sowas gemacht? Gibt es ein Beispielschreiben dafür (Formular)? Und wie hoch sind die Chancen auf so eine Genehmigung?

HÜLFÄÄÄÄ

UkeDude

Also wenn jemand was dazu sagen kann das ist es Daniel von L'Uke, die haben das Prozedere für Ihre CD durchgemacht und auch teilweise Absagen bekommen. KMKLW, wäre vielleicht auch jemand der das Wissen könnte.

Ich kann mir gut vorstellen, das die mindestens den Text haben wollen (und ne hochdeutsche Übersetzung), weil da sich ja Inhalte Verstecken könnten die dem Rechteinhaber nicht gefallen ggf sogar schaden könnten.

torstenohneh

Also ich hatte so etwas auch schon vor. Der Thread muss noch irgendwo in den Tiefen des Forums schlummern.
Ich konnte damals keinen Kontakt zum Urheber aufnehmen (die Band existiert auch schon nicht mehr), daher habe ich die Aufnahme nicht gemacht.

Aber Daniel sollte da tatsächlich mehr dazu sagen können.

Ich wünsche dir viel Glück bei deinem Vorhaben.
Verfechter der tiefen G-Saite und bekennender Ukulelenpolygamist

Guchot



Guchot


UkeDude

Gern geschehen, halte uns auf dem laufenden, das interesiert glaube ich doch ein paar.....mich auf jeden Fall. :D

Guchot

Zitat von: UkeDude am 06. Feb 2015, 11:05:53
Gern geschehen, halte uns auf dem laufenden, das interesiert glaube ich doch ein paar.....mich auf jeden Fall. :D

Seit wann hast Du denn kölsche Lieder im Repertoire?  ;D

UkeDude

Zitat von: Guchot am 06. Feb 2015, 11:24:30
Zitat von: UkeDude am 06. Feb 2015, 11:05:53
Gern geschehen, halte uns auf dem laufenden, das interesiert glaube ich doch ein paar.....mich auf jeden Fall. :D

Seit wann hast Du denn kölsche Lieder im Repertoire?  ;D

Du wirst staunen. :D

Miguelito

Solange Du nur öffentlich spielst, musst Du Dir gar keine Gedanken machen. Dann musst Du nur für den Veranstalter eine Songliste abgeben und die Gema zahlt eh der Veranstalter. Erst wenn ein Lied in den Verkauf geht oder ausserhalb von youtube und co veröffentlicht wird musst Du dich mit der Gema selbst auseinandersetzen. CD Presswerke dürfen auch nur CDs pressen wenn die Gemafragen geklärt sind und zwar alles ganz genau und schriftlich. Zumindest war das bei uns so. Aber die Gema kann man jederzeit anrufen, die wissen wie kompliziert das sein kann und geben gerne Auskunft.

apfelrockt

Zitat von: Miguelito am 07. Feb 2015, 00:03:01
Solange Du nur öffentlich spielst, musst Du Dir gar keine Gedanken machen. .......

Darum geht es hier ja nicht. Gouchot will den Text verändern, ver-kölschen um genau zu sein. Dazu braucht er die Genehmigung des Autors.
es ist bereits alles gesagt, nur noch nicht von jedem

Fischkopp

Fragen und Antworten von der GEMA Website:

"Was ist bei Textbearbeitungen und Vertonungen zu beachten?

Wer ein geschütztes Gedicht vertonen möchte, muss die Einwilligung des Dichters bzw. des Verlegers einholen, bevor er seine Vertonung veröffentlichen oder verwerten darf. Gleiches gilt für den Fall, dass der Liedtext übersetzt, der bisherige Originaltext durch eine Neufassung ersetzt oder einem bisher instrumentalen Stück ein Text hinzugefügt werden soll"

und

"Kann man jede(n) Musik/Text frei bearbeiten?

Urheberrechtlich freie Werke können von jedermann ohne besondere Genehmigung benutzt, bearbeitet, verändert oder umgestaltet werden. Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke ist hingegen nur mit Genehmigung des Urheberrechtsinhabers möglich.

Dem Bearbeiter steht nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ein eigenes Urheberrecht an seiner Bearbeitung zu. Diese ist zwar wie ein selbständiges Werk geschützt, doch der Bearbeiter darf sie erst dann nutzen, wenn der Rechtinhaber des Werkes eingewilligt hat oder das Urheberrecht am bearbeiteten Werk erloschen ist."
https://www.youtube.com/user/BerndDombrowski (Eigene Lieder, Ärztelieder, gemeinfreie Lieder usw.  176 Videos)
https://www.youtube.com/user/RollinUke#g/u (Gecoverte Lieder 358 Videos)

Bebopalula

Ich habe jetzt schon öfter in Gesprächen vor Ort gemerkt, dass diese Gema-Threads im Forum zu einer ziemlichen Verunsicherung bei vielen Ukulelen-Amateuren führen. Die Materie ist sicher kompliziert aber sie ist in der Regel überhaupt nicht relevant. Bei der Interessenvertretung der Rechteinhaber geht es der Gema eigentlich nur um Veröffentlichung (z.B. CD-Produktion) oder Verwertung (z.B. Verkauf bearbeiteter Noten/Texte). Bei Auftritten z.B. in Kneipen oder Offenen Bühnen zahlt der Wirt oder Veranstalter entweder eine Pauschale oder eine Einzel-Lied-Aufstellungs-Summe. Dies hat er in der Regel mit der Gema zuvor verabredet. Bei Festivals ist es das gleiche: der Veranstalter ist für die Gema-Gebühr verantwortlich. Gouchot kann also singen und spielen, was er möchte, ohne mit der Gema jemals in Berührung zu kommen. Will er allerdings z.B. seine verkölschten Lieder als CD herausgeben, sollte er sich im Vorfeld an die Gema (die in jeder Region eine Dienststelle hat) wenden, und die Einzelheiten dort abklären bzw. absprechen. Dafür sind die Leute da.
___________________________________________
https://www.youtube.com/user/BebopalulaUke/videos

Fischkopp

Zitat von: Bebopalula am 07. Feb 2015, 13:03:06
Bei Auftritten z.B. in Kneipen oder Offenen Bühnen zahlt der Wirt oder Veranstalter entweder eine Pauschale oder eine Einzel-Lied-Aufstellungs-Summe. Dies hat er in der Regel mit der Gema zuvor verabredet. Bei Festivals ist es das gleiche: der Veranstalter ist für die Gema-Gebühr verantwortlich. Gouchot kann also singen und spielen, was er möchte, ohne mit der Gema jemals in Berührung zu kommen. Will er allerdings z.B. seine verkölschten Lieder als CD herausgeben, sollte er sich im Vorfeld an die Gema (die in jeder Region eine Dienststelle hat) wenden, und die Einzelheiten dort abklären bzw. absprechen. Dafür sind die Leute da.
Wenn jemand umgedichtete Lieder öffentlich aufführen will, braucht er nicht die Erlaubnis der GEMA, sondern die Erlaubnis der Rechteinhaber. (Neulich hat sich Otto auf der letzten  Geburtstagsfeier von Udo Jürgens bedankt, dass er viele seiner Lieder als "Hänsel und Gretel Version" umdichten durfte - und damit meinte er nicht die Veröffentlichung auf Tonträger, sondern die öffentliche Aufführung in Konzerten.)
https://www.youtube.com/user/BerndDombrowski (Eigene Lieder, Ärztelieder, gemeinfreie Lieder usw.  176 Videos)
https://www.youtube.com/user/RollinUke#g/u (Gecoverte Lieder 358 Videos)

Kugel

Noch genauer: Die Erlaubnis des Urheberrechteinhabers
und das ist immer de/dier Erschaffer des Werkes.

Das Urheberrecht nicht mit dem Verwertungsrecht verwechseln.

ABER: Der entsprechende Verlag wird sicher weiter helfen.

LG Kugel  :o)

P.S.: Verwirrend als Ukulele-Amateur finde ich persönlich die Flut von Halb- bzw. Fehlinformationen aber auch die phantasievollen Vorstellungen der Wissensdürstenden...... im konkreten Fall könnte Guchot ja mal Gerd Köster fragen, der wohnt doch auch in Köln.... und der hat mal eine Platte mit TomWaits Liedern auf genommen. Tom Waits wollte ihn kennen lernen und dann ist Gerd Köster extra in die USA geflogen. Dann durfte er die Lieder von Tom Waits verkölschen... nicht so richtig verkölschen, denn sie haben sich danach noch richtig gut angehört, obwohl der Herr Köster das ja auch nicht so mit dem G....... ach was für eine Geschichte.... auf jedenfall Kölle Alaaf!!!