Hab eine Aufnahme und jetzt?

Begonnen von UkeDude, 31. Jan 2012, 13:03:13

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UkeDude

Zitat von: TERMInatorQuelle: GEMA

Entgeltliche Herstellung einer Audio-CD (CD-R)
......
b) Die für die Herstellung vorgesehenen selbst eingespielten Musikwerke sind Bestandteil des GEMARepertoires.
Das Bespielen und Veräußern einer CD ist eine Vervielfältigung und Verbreitung von Tonträgern im
Sinne der §§ 16, 17 UrhG.
Dies bedeutet, der Hersteller bzw. der Auftraggeber hat für seine Tonträgerproduktion bei der GEMA
das betreffende Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht für urheberrechtlich geschützte Musikwerke
zu erwerben, um ein lizenziertes und damit legales Produkt zu haben. Das Formular und Informationen
hierzu, erhalten Sie bei der
GEMA-Generaldirektion, Direktion Vervielfältigungsrechte und Ausland
Rosenheimer Straße 11
81677 München
Telefon + 49 89 48003-800
Fax + 49 89-48003-779
E-Mail info-vr@gema.de

Das ist mal ein guter Tip. Das ist ja eigentlich genau das was ich will. Ich will ne CD machen und sie dann veröffentlichen.  Muss jetzt nur Checken ob alle meine Lieder bei der GEMA gelistet sind, bis jetzt schon. Bin noch nicht ganz durch.
Ich schreib die auch mal an und werd dann hier das laufende Berichten.

dieSirius

Ich weiß gar nicht mehr, wo ich den Link her habe, und gelesen hab ochs auch noch nicht, aber vielleicht hilft es dir ja:
Urheberrecht im Alltag

losguidos

Hi Ukedude,

das meiste zu dem Thema wurde ja schon gesagt. Wenn man eine Anfrage an die GEMA macht, muß man schon ganz konkrete Angaben machen um welche Stücke es sich handelt, und wie sie verwertet werden sollen, sonnst bewegen die sich auch nicht.

Meiner Meinung nach liegt das Problem vor allem darin, daß sie die Verwertungsrechte Ihrer Künstler in der Regel professionellen Nutzern zur Verfügung stellen und die Abgaben für Privatpersonen und Hobbymnusiker viel zu hoch sind, als es sich Ottonormalo üblicherweise leisten kann.

Ich hatte das irgendwo schon mal erwähnt, aber ich habe vor vielen Jahren mal bei der GEMA eine Anfrage für eine Hintergrundmusik für meine Webseite gemacht. Es ging um eine Aufnahme aus den 80ern der WDR-Bigband und der Komponist war Lalo Schiffrin. Die Kosten dafür waren völlig utopisch und ich hätte praktisch nur noch für die Hintergrundmusik meiner Webseite arbeiten müssen. Es fehlte eben völlig die Verhältnismäßigkeit. Anscheinend war denen egal, ob ich das Lied auf meiner Webseite nutze, oder ein Großkonzern wie Sony.

VG

kmklw

Hallo, na da scheinen ja ne Menge Vermutungen zu kursieren. Hab selbst mal ne Plattenfirma gehabt und daher ein wenig Erfahrung. Was ich weiss, geb ich gerne mal weiter, aber am liebsten telefonisch - da laesst sich besser nachfragen, worum es genau geht.

Einfach mail an mich, dann kommt die Rufnummer per mail.

Gruss kmklw

UkeDude

Zitat von: kmklwHallo, na da scheinen ja ne Menge Vermutungen zu kursieren. Hab selbst mal ne Plattenfirma gehabt und daher ein wenig Erfahrung. Was ich weiss, geb ich gerne mal weiter, aber am liebsten telefonisch - da laesst sich besser nachfragen, worum es genau geht.

Einfach mail an mich, dann kommt die Rufnummer per mail.

Gruss kmklw

Uppss das seh ich jetzt erst. Das ist ein Super Angebot. Ich meld mich.

moskeeto

https://www.gema.de/musiknutzer/weitere-faq-fuer-musiknutzer.html
Antwort 15:
Zitat von: GEMA15: Was ist bei der Bearbeitung von geschützten Werken zu beachten?

Beim Urheberrecht an der Bearbeitung handelt es sich zwar um ein selbständiges Urheberrecht, es ist aber dennoch vom geschützten Originalwerk abhängig: Der Bearbeiter muss vor der Veröffentlichung oder Verwertung seiner Bearbeitung die Einwilligung des Urhebers des Originalwerks einholen. Bei verlegten Werken ist dafür in der Regel der Original- bzw. deutsche Subverleger der richtige Ansprechpartner. Erst nach entsprechender Autorisierung hat der Bearbeiter Anspruch auf Beteiligung gemäß GEMA-Verteilungsplan.


https://www.gema.de/musiknutzer/weitere-faq-fuer-musiknutzer.html
Antwort 43:
Zitat von: GEMA43: Welche Kriterien müssen an eine urheberrechtlich schutzfähige Bearbeitung angelegt werden?

Das Urheberrechtsgesetz besagt, dass ,,Bearbeitungen eines Werks die persönliche geistige Schöpfung des Bearbeiters sind" und ,,unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt werden." Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werks der Musik wird hingegen nicht als selbständiges Werk geschützt. Eine schutzfähige Bearbeitung setzt also eine erkennbare schöpferische Leistung des Bearbeiters voraus, durch die ein neues, selbständiges Werk entsteht.
 
Im Gegensatz zu einer solchen schutzfähigen Bearbeitung stehen Benutzungen eines Originalwerks, die die musikalische Substanz der Vorlage im Wesentlichen unverändert lassen – dazu zählen beispielsweise die Herausgabe eines bereits bestehenden Musikwerks,  die notengetreue Transkription vorhandener Stimmen auf ein anderes Instrument oder die Reduktion von Partiturstimmen zu einem Klaviersatz.
 
In Zweifelsfällen entscheidet der Werkausschuss der GEMA. Anfragen richten Sie bitte an die

GEMA-Generaldirektion München
Musikdienst
Postfach 80 07 67
81607 München

Tel. +49 89 48003 409
Fax: +49 89 48003 456

Demnach wären die meisten Coverversionen KEINE schutzfähigen Bearbeitungen. Dafür muss man dann auch nicht beim Urheber nachfragen. Wenn ich es richtig verstehe, braucht man aber eine Lizenz von der GEMA, um die Werke auch einer \"Öffentlichkeit\" zugänglich zu machen.

Sintram

So wie ich das kenne, muss man sowieso bei jeder CD-Pressung ein GEMA-Formular ausfüllen und alle Titel anmelden. Damit bezahlt man dann auch eine Gebühr, die die entsprechenden Tantiemen an die Urheber abdeckt.
Da kommt so gut wie nicht drum rum. Wir wollten das mal ohne GEMA machen, da wir nur eigene Titel aufgenommen haben. Das war n schöner Aufwand bis die gecheckt haben das wir unsere eigenen Sachen nicht anmelden wollten...

losguidos

Zitat von: moskeetoDemnach wären die meisten Coverversionen KEINE schutzfähigen Bearbeitungen. Dafür muss man dann auch nicht beim Urheber nachfragen. Wenn ich es richtig verstehe, braucht man aber eine Lizenz von der GEMA, um die Werke auch einer \"Öffentlichkeit\" zugänglich zu machen.

Die Coverversion ist natürlich nicht schützenswert, das ändert aber nichts am Schutz des Originals. Um eine \'Kopie des Originals\' (Coverversion) öffentlich Aufzuführen, oder zu veröffentlichen, werden deshalb auch Nutzungs/Aufführungsrechte an die GEMA, oder den Urheber  fällig.

VG

HvA

Ich hab mal nen Kumpel gefragt. Der spielt in einer reinen Coverband, welche auch Konzert gibt. Allerdings vermarkten die keine CDs.

Zitat:
\"Wir haben bisher lediglich eine Demo CD aufgenommen, die wir aber nicht vermarkten, sondern nur an Veranstalter ausgeben ... bei den diversen Konzerten trägt dann auch dieser immer die GEMA Gebühren, die ja bei jeder \"Aufführung\" anfallen.
Soweit ich weiß, muss man nur bei einer Veränderung (Melodie/Text) des Originals die Genehmigung des Komponisten einholen ... fragt sich, ob eine Darbietung mit Ukulele schon als solche gilt.\"