für mich zumindest [Erledigt!] juristisches know how / kaufen-verkaufen von privat zu privat

Begonnen von skiffle, 05. Feb 2013, 10:59:24

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Juttalele

Ich hab das jetzt nicht alles hier durchgelesen, aber für den Fall, dass es noch nicht bemerkt wurde:

http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenbeleg

Bin keine Spezialistin, aber wenn ich einfach nix bekäme, weder Quittung noch Rechnung ..., würde ich mir einen Eigenbeleg ausstellen mit den dazugehörigen Angaben.

Ukelix

Zitat von: skiffle@Ukelix Mein besonderer Dank!
Warum finde ich nicht solche Links??

gerngeschehen. :)

wahrscheinlich liegt es an deinen Suchbegriffen.  :D Bei der Suche nach \"Privatrechnung\" hat Google den Link gleich unter den ersten zehn. ;)
mag: Brüko, Cheapo, Outlaw Country, Punkrock, (Anti-)Folk. Velvet Underground, Grateful Dead, Misfits, Jeff Lewis, Hank Williams I-III.
Käptn Offline bei Youtube

skiffle

Wie schon gesagt, Mehrwertsteuer spielt im Privathandel keine Rolle.
Dazu gilt für Kleinunternehmer,
man ist nach § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz von der Mehrwertsteuer befreit.
Für mich ist der Fall erledigt!
Ich hoffe der Thread hat zumindest  hier und da letztlich
doch für etwas Entwirrung gesorgt. ;-)
Dank allen Forschern in der Sache.

@Ukuelix
Man muß nur die richtigen Worte finden.
Da muß ich noch hart dran arbeiten! ;-)

TERMInator

Zitat von: skiffleIch hoffe der Thread hat zumindest  hier und da letztlich
doch für etwas Entwirrung gesorgt. ;-)
Der sorgt eher für VERwirrung weil jede Menge Blödsinn drin steht und sich Leute da evtl. die falschen Aussagen rausfischen. Naja, halt so wie in jeder längeren Internetforumsdiskussion  :mrgreen:

skiffle

@ TERMInator
Darum schrub ich ja auch
Zitat...zumindest hier und da...
;-)

Edit:
@ Juttalele
Danke für den Link. Eigenbelege sind quasi Notlösungen,
die u.U. beim Finanzamt Anerkennung finden können.
Das nutzt man gelegentlich, wenn man mal nen Beleg verlegt hat oder gar keinen besitzt.
Mir ging es eher um das unkomplizierte Schreiben von (gern auch formlosen)
Rechnungen zwischen Verkäufer und Käufer im privaten nicht gewinnorientiertem Handel
von privat zu privat und die Unbedenklichkeit dabei,
wenn man einiges dabei beachtet.

CaMa3l

im Steuerrecht gibt es keine formlose Rechnung. Selber mal drauf achten was Du schreibst

Juttalele

Zitat von: skiffle@ Juttalele
Danke für den Link. Eigenbelege sind quasi Notlösungen,
die u.U. beim Finanzamt Anerkennung finden können.
Das nutzt man gelegentlich, wenn man mal nen Beleg verlegt hat oder gar keinen besitzt.
Mir ging es eher um das unkomplizierte Schreiben von (gern auch formlosen)
Rechnungen zwischen Verkäufer und Käufer im privaten nicht gewinnorientiertem Handel
von privat zu privat und die Unbedenklichkeit dabei,
wenn man einiges dabei beachtet.

War mir schon klar, worum es dir ging. Und eben für den Fall, dass ... du etwas erwirbst, wofür du, warum auch immer, keinen Beleg bekommen kannst, wäre eben die Ausstellung eines Eigenbelegs möglich (so zumindest mache ich das). Mehr bzw. weniger wollte ich damit nicht sagen.

Wenn Privatleute zögerlich sind mit dem Ausstellen von Rechnungen, mag das auf entsprechenden Meldungen beruhen, die ich hier und da schon vernahm, dass nämlich manch ein Ebay-Verkäufer schon Ärger bekam, weil die Menge seiner Privatverkäufe dem Finanzamt verdächtig erschien ... Genaueres weiß ich darüber nicht (will ich z. Z. auch gar nicht) ... Ich hege ein gutes Verhältnis zu unserem Finanzamt bzw. Finanzbeamten und kann dort bei Bedarf einfach nachfragen.

skiffle

CaMa3l  schrieb:  ...im Steuerrecht gibt es keine formlose Rechnung...
Natürlich darf ein Beleg als Nachweis für einen Kauf von Privat zu Privat formlos sein.
Formlos meint hier nur z.B. ein Bogen Papier,
der halt nicht zwingend ein vorgedrucktes Formular sein muß.
Nicht jeder hat in seiner häuslichen Schublade Rechnungs- bzw. Quittungsblöcke rumliegen.
Die oben genannten relevanten Daten sollten dort im diversen formlosen Beleg
vollständig aufgeführt sein.

Das wollte ich nur mal vorsorglich nachlegen,
damit die Verunsicherung, die wir ja beinahe erfolgreich
vertrieben hatten, nicht wieder um die Ecke lugt.
;-)

CaMa3l

Notwendige Angaben in einer Rechnung

Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

    den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
    die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
    das Ausstellungsdatum
    eine eindeutige Nummer, welche sich einfach einem Nummernkreis zuordnen lässt
    die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
    den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts (wenn die Lieferung oder Leistung noch nicht ausgeführt ist), sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist
    das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist
    den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt, und
    in den Fällen, in denen der Unternehmer eine umsatzsteuerpflichtige Werkleistung oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer ausführt, einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.


Damit hat Sie eine gesetztlich relevante Form, wo Du was auf dem Blatt Papier hinpinst ist wurscht.

H a n s

@CaMa3l

Das was du da schreibst gilt aber nur für gewerbliche und NICHT für Rechnungen von
Privatpersonen. Eine Privatperson hat in der Regel KEINE UStId und auch keine
die gewerblichen Umsätze betreffende Steuernummer. Ein Privatmann DARF gar keine
USt ausweisen, selbst dann nicht wenn er etwas an einen Gewerbebetrieb verkauft.
Lebe Deine Träume, als ein Leben lang nur zu träumen !!

skiffle

Danke Hans!
Worte aus berufenem Munde. ;-)

CaMa3l

Leider muss ich da wiedersprechen:

Grundsätzliches über die Rechnung

Wer als Privatperson eine Rechnung stellt, ist gemäß des Umsatzsteuergesetzes Unternehmer.

1. Sie können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn Sie im letzten Jahr nicht mehr als 17.500 Euro umgesetzt haben und im aktuellen Jahr nicht mehr als 50.000 Euro umsetzen werden. Die Kleinunternehmerregelung können Sie in §19 UStG nachlesen. Dies führt dazu, dass Sie keine Steuern in Ihren Rechnungen ausweisen und berechnen. Schreiben Sie dazu einen Vermerk in die Rechnung, indem Sie erklären, dass Sie wegen der Kleinunternehmerregelung keine Steuer ausweisen.

2. Weisen Sie trotzdem die Umsatzsteuer aus, so sind Sie die folgenden fünf Jahre daran gebunden.3
    Sie müssen am Ende des Jahres Ihrem Finanzamt eine Einnahmen/Überschussrechnung vorweisen.

Hinzu kommen so kleine fiese Sache wie:

Ihre Rechnung sollte den Umfang Ihrer Leistung, den Zeitraum Ihrer Leistung und den Betrag enthalten.

Jede Rechnung, die Sie als Privatperson schreiben, muss eine fortlaufende Rechnungsnummer enthalten.

Ihre Rechnung sollte an den Schuldner adressiert sein und Ihre eigene Anschrift und Telefonnummer enthalten.

Schreiben Sie in den Fußbereich Ihrer Rechnung Ihre Bankverbindung und Ihr Bankunternehmen.

In der Betreffzeile sollten die Rechnungsnummer und die Auftragsbezeichnung stehen.

Eine Rechnung als Privatperson muss Ihre gültige Steueridentifikationsnummer enthalten. Sie können diese Nummer bei Ihrem zuständigen Finanzamt erfragen, falls Sie Ihnen als Privatperson noch nicht bekannt ist. Wer als Privatperson eine Rechnung stellt, sollte auf korrekte und vollständige Angaben achten.  



Entnommen aus einer Broschüre des Finanzamtes und ich hab den ganzen Mist bei uns hier sowas von druch obwohl ich gelernter Kaufmann bin

Frigate

Dann sind ja alle Klarheiten beseitigt.

Ich hatte zwar skiffle eine Rechnung zugesagt , aber nun bin ich wieder total verunsichert.

Wegen der paar Euro so ein Tamtam.

Gruß
Franz

Juttalele

Zitat von: Frigate... aber nun bin ich wieder total verunsichert.

Wegen der paar Euro so ein Tamtam.

Gruß
Franz

Das wäre ich an deiner Stelle auch.

Im Grunde gehören solche Themen auch nicht in einem öffentlichen Forum besprochen, zumal es sich ja hier nicht um das Thema im Allgemeinen handelt (auch, wenn es so aussehen sollte), sondern um einen konkreten Fall zwischen konkreten Personen, die sich bei Bedarf auch persönlich ausfindig machen ließen.

skiffle

Juttalele schrieb:
Zitat...Im Grunde gehören solche Themen auch nicht in einem öffentlichen Forum besprochen,...
Meine ich nicht.
Ganz bewußt hielt ich den Thread auch allgemein.
Ich denke, dass das durchaus ein Thema sein kann,
wenn Musikanten gebrauchte Gerätschaften und Instrumente erweben.
Schade nur, dass letztlich mit einigen Einträgen mehr Verwirrung gestiftet wurde als Aufklärung,
wie ich es mir gewünscht hatte.
Aber so ist das nunmal in solchen Internetforen.
Das läßt sich wohl nicht gänzlich ausschließen.
Ich hatte für mich das Thema als erledigt betrachtet.
Aber diese abschließenden Bemerkungen seinen mir noch gestattet. ;-)