Rechtliche Frage zur Tab-Verlinkung

Begonnen von Linho, 18. Feb 2014, 20:00:15

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Linho

Servus,

mich würde nun einfürallemal interessieren, was verboten ist, was eine Grauzone ist, und was erlaubt ist in Bezug Links zu Tabs.

Das Betreiben einer Privaten Webseite bzw. eines Forums...
...mit direktem Link auf ein PDF mit auf einer Internetseite gefundenen Tabs,
...mit direktem Link auf ein PDF mit selbst erstellten Tabs zu einem nicht selbst komponierten Lied,
..., auf der PDFs hochgeladen sind, gleichwo sie verlinkt werden,
...mit direktem Link auf ein YouTube-Video, bei dem in der Beschreibung ein Link zu Tabs gepostet wird,
...mit direktem Link auf ein PDF mit selbst erstellten Tabs zu einem NICHT (mehr) geschütztem Lied,
...mit direktem Link auf ein PDF mit selbst erstellten Tabs zu einem selbst komponierten Lied.

Legende:
Verboten
Grauzone
Erlaubt

Könnte sich bitte jemand mit definitivem Wissen zu den obigen Szenarien melden und mir ggf. mitteilen, wenn meine Annahmen, durch Farben gekennzeichnet, nicht der gültigen Rechtslage in Deutschland entsprechen? Insbesondere der meiner Vermutung nach Grauzone-Fall würde mich interessieren: Ich habe bei ein paar meiner YouTube-Videos Links zu Tabs, die auf box.net liegen. Ist das rechtens?

LG,
Linho

UkeDude

#1
Das mit dem Definitivem Wissen ist so ne Sache, aber so seh ich es im Moment auch und handhabe es in meinen Foren.

Linho

Das würde dann aber heißen, dass die Rechtslage z.B. in den USA eine komplett andere ist, nachdem dort ja Seiten wie die von Al Wood und von Dominator nicht belangt werden? Also ist jede deutsche Chord- oder Tabseite illegal, wenn sie auch Chords oder Tabs zu urheberrechtlich geschütztem Material anbieten?

wwelti

Das ist jetzt etwas weit ausgeholt... aber: Meiner Meinung nach gibt es (nicht nur in Deutschland) schon seit langem Bestrebungen, die Kluft zwischen Arm und Reich zu vertiefen, einen Keil durch die Bevölkerung zu treiben. Dazu gehört u.A., mehr Rechtsunsicherheit zu schaffen. Dies passiert in vielen Bereichen, nicht nur im Urheberrecht. Damit bekommt derjenige einen entscheidenden Vorteil, der es sich leisten kann, Recht zu haben...

Die Linkhaftung ist so ein typischer Fall. Es ist nirgends genau festgelegt, was denn nun verboten ist und was nicht. Recht hast Du, wenn Du recht bekommst... (und es Dir leisten kannst.) Ansonsten musst Du hunderte von Gerichtsurteilen zu dem Fall studieren und HOFFEN, daß in Deinem Fall, falls es hart auf hart kommt, die Gerichte nicht plötzlich alles anders sehen.

Zur Zeit scheint es wohl so zu sein, daß es darauf ankommt, ob Du Dir mit Dem Link illegale Inhalte \"zu Eigen\" machst. Was auch immer das im Einzelnen bedeutet. Darüber wird auch fleißig gestritten.

Viele Grüße
  Wilfried