Warnung! Verlinken kann strafbar sein!

Begonnen von Seitenkiller, 13. Dez 2016, 11:12:55

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Pazukulele

Alles halb so wild. Im Hamburger Urteil steht, daß die Verlinkung rechtswidrig war, weil es sich um "die öffentliche Zugänglichmachung ... einer Umgestaltung des Verfügungsmusters" handelte. Außerdem handelte es sich hier um eine Website mit "Gewinnerzielungsabsicht". Nur unter diesen Voraussetzungen sieht das Hamburger LG die Strafbarkeit gegeben.
"Normale" Links wie im Forum, das ja ausdrücklich keinen Gewinn erzielen will (mit Ausnahme des Verkaufsforums), bleiben daher immer noch straffrei. Vor allem dann, wenn das verlinkte Werk bei der Verlinkung nicht verändert wird.
The LORD was ready to save me: therefore we will sing my songs to the stringed instruments all the days of our life in the house of the LORD. (Isaiah 38:20)

Ole Lele

#16
Also, ich habe mir den originalen Beschluss vom LG Hamburg mal vorgenommen und muss feststellen, dass er nicht ganz so schlimm ist, wie es hier und anderswo dargestellt wird.
Man darf nicht vergessen, dass dies kein Strafverfahren, sondern ein zivilrechtliches Verfahren war, wo es ganz wesentlich auf das Vorbringen der Parteien ankommt.

Der EuGH hatte dieses Jahr über einen Fall geurteilt, wo jemand als Geschäftsmodell hatte, raubkopierte Playboy-Bilder auf einem fremden Server über Links zugänglich zu machen. Der EuGH entschied, dass unter Umständen das Verlinken einer unerlaubten Veröffentlichung gleichkommen kann, der Rechteinhaber dann einen Unterlassungsanspruch gegen den Verlinker hat und ein gewerblicher Verlinker in so einem Fall die Vermutung widerlegen müsse, er habe von der Rechteverletzung gewusst.
(Da dem Verlinker bekannt war, dass es um Playboy-Fotos ging, muss ihm die Rechteverletzung offensichtlich gewesen sein.)

Anstatt nun darzulegen, warum er keinen Grund zur Annahme sah, dass auf der verlinkten Seite eine Rechteverletzung stattfand, hat der Verlinker im Hamburger Fall behauptet, das EuGH-Urteil sei ihm bekannt gewesen, aber es sei Unrecht und daher dürfe er es ignorieren. Letztlich hat er zugegeben, die Rechteverletzung billligend in Kauf genommen zu haben. Auch hatte er dem Rechteinhaber vorgerichtlich die Löschung des Links verweigert.

Das ist Schade, weil das LG sich nun gar nicht damit befassen musste, mit welchem Aufwand sich ein Verlinker denn davon überzeugen muss, dass das verlinkte Material legal ist. Vielleicht hätte es ja gereicht, dass die Rechteverletzung nicht offensichtlich war. Bei einem Totalverweigerer aber konnte das LG gar nicht anders urteilen.


Was unsere Site ukulelenboard.de betrifft, würden die Richter eine Gewinnerzielungsabsicht vermuten, weil die Einnahmen aus dem Donate-Knopf und der Werbung an Privatpersonen gehen und es keinen Nachweis für die Gemeinnützigkeit gibt. Diese Vermutung ist nicht leicht zu widerlegen, so dass wir verlinkte Seiten mit der gleichen Sorgfalt prüfen müssen wie Gewerbliche (was auch immer deren Sorgfaltspflicht umfassen mag).

Ukulehrling

Zitat von: bierlaus am 13. Dez 2016, 16:38:16
Es geht hier wohl um Seiten, die gewinnbringend arbeiten, was wir nicht tun, trotz allem.

Da irrst Du wahrscheinlich, liebe Sylke: es geht um Gewinnerzielungsabsicht(!), nicht darum, ob eine Website gewinnbringend ist. Und eine Gewinnerzielungsabsicht wurde, wenn ich mich recht erinnere, häufig schon von Gerichten unterstellt, wenn sich Werbebanner(!) auf einer Website befinden. Was uns im Zusammenhang mit den Sponsorenlinks durchaus in die Bredouille bringen kann.

Gruß, Andreas
𝄞 😎 Ewiger 🔰Anfänger mit UAS und viel zu wenigen 🍍Pineapple-Ukulelen ...

Ukulehrling

Zitat von: Ole Lele am 14. Dez 2016, 00:29:25
Was unsere Site ukulelenboard.de betrifft, würden die Richter eine Gewinnerzielungsabsicht vermuten, weil die Einnahmen aus dem Donate-Knopf und der Werbung an Privatpersonen gehen und es keinen Nachweis für die Gemeinnützigkeit gibt. Diese Vermutung ist nicht leicht zu widerlegen, so dass wir verlinkte Seiten mit der gleichen Sorgfalt prüfen müssen wie Gewerbliche (was auch immer deren Sorgfaltspflicht umfassen mag).

Würde uns denn da eine Vereinsgründung + Erlangung der Gemeinnützigkeit aus der Schusslinie nehmen können? Trotz der Spenden- und Sponsoren-Banner und -Links?

Andreas
𝄞 😎 Ewiger 🔰Anfänger mit UAS und viel zu wenigen 🍍Pineapple-Ukulelen ...

bierlaus

Jaja, die leidige Frage der Vereinsgründung....

Ich stehe jetzt in Kontakt mit Fachleuten und informiere Euch, wenn ich mehr weiß.