Mal wieder eine rechtliche Frage...

Begonnen von Earlyguard, 03. Jun 2008, 21:18:11

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Earlyguard

Heute geht es aber um ein Foto bzw. um die Bearbeitung davon!
Eine Freundin von mir hat sich von einem professionellen Fotografen
ablichten lassen. Sie hat mir ein Foto dieser Session überlassen und
meinte, ich könnte das gerne bearbeiten bzw. verfremden und für
z.B. ein Cover oder ähnliches nutzen... Meine Frage: hat sie als das
\"Motiv\" eigentlich das Recht mir sowas zu erlauben? Oder muss ich
den Fotografen um Erlaubnis fragen bzw. um seine Zustimmung
bitten?

Viele Grüße
Thomas

..

WS64

Da gabs mehrere Fälle, hab leider nichts zitierfähiges da.
Aber es lief mein ich überall auf das gleiche hinaus, der Fotograf hat die Rechte.

Earlyguard

Ja, das hab ich befürchtet. Vielen Dank für die flotte Antwort!

..

vinaka

Ist das Foto eine Auftragsarbeit und vom Auftraggeber bezahlt, dann geht üblicherweise das copyright an den Auftrag-Geber.

losguidos

hi thomas,

hab\'s leider erst jetzt gelesen, aber ich kann dir versichern, daß das urheberrecht immer beim urheber liegt (im falle eines fotos, also beim fotografen). es kann auch nicht übertragen werden. lediglich die nutzungsrechte dafür sind übertragbar (sie sind normalerweise räumlich, sachlich oder zeitlich begrenzt), aber es ist ratsam das schriftlich festzuhalten, denn mündliche vereinbarungen sind ja vor gericht immer schwer zu beweisen.

wenn sich deine bekannte also nicht explizit die nutzung für ein cd-cover schriftlich hat geben lassen, könnte man streng genommen probleme bekommen. auch eine verfremdung ist normalerweise nicht erlaubt (nicht mal die des ausschnitts).

ich kann dich aber beruhigen, daß es in der praxis oft nicht so eng gesehen wird und wenn man den fotografen vorher fragt, sollte er in der regel nichts dagegen haben.

oft mit das urheberrecht mit dem recht am eigenen bildnis (persönlichkeitsrecht) verwechselt. aber das wäre wieder ein anderes thema und läßt sich nicht in zwei halbsätzen erklären ;)

vg losguidos

Ohrenblicker

#5
Losquidos hat schon alles gesagt. Hier noch ein Hörtipp. Das Ausgangsthema ist ein anderes, aber man erfährt ein bisschen was über Urheberrechte und Nutzungsrechte an Bildern.


Edit: Sorry, Losguidos heißt er. Bei einem unterstrichenen Link sieht ein g aus wie ein q.

Earlyguard

Vielen Dank für die Antworten! Ich denke, ich werde das Foto nicht verwenden... aaaaber:
das \"Modell\" hat zugesagt, sich noch mal von mir so (ähnlich) fotografieren zu lassen... dann
wird es eh bearbeitet, so dass meine \"fotografischen Künste\" nebensächlich werden, ich aber
die Urheberrechte an dem Foto habe! :D

Danke Euch!! :D

..

harrycane

Also:
1. wenn der Fotograf sie als Modell beauftragt hat, gehören die Rechte ihm.
(dazu gibt es bei Profifotografen einen Vertrag!)

2. Wenn sie einen Fotografen beauftragt hat (ohne vertraglich festzulegen
wozu das Foto verwendet werden soll/darf) gehören die Rechte eigentlich ihr.
Warum soll ich mir Fotos machen lassen die ich nicht verwenden darf?
Lösung:
Ein Verweis auf den Fotografen klein in der Ecke oder Rückseite oder als ,,special thanks to..."

3. wird das Foto 20% verändert z.B. anderer Hintergrund, farbliche
Veränderungen, Composits usw. ist das ein neues ,,Kunstprodukt" und die Reche
gehören Dir. (aus Fairness Gründen würde ich trotzdem den Fotografen nennen)

4. Privat und Klubintern darf das Foto verwendet werden!!!



Wie immer ohne absolute Gewähr da sich diese Rechte dauernd ändern.

Wir in den Werbeagenturen rufen den Fotografen an und jammern ein
bisschen rum dann geht das  mit einem Fotografenhinweis.

losguidos

ich nochmal :)

ganz so einfach wie harrycane sich das vorstellt ist das leider nicht.

wenn man einen fotografen bucht, dann zahlt man ihm ein honorar für seine arbeit. das beinhaltet aber noch nicht, daß die fotos auch genutzt werden dürfen. deshalb wird bei einer anfrage immer auch die nutzung des fotos mit angegeben. der fotograf bekommt also einmal geld für seine arbeit und dann nochmal einen prozentsatz (zwischen 50% und 1600%) buyout für die nutzung der bilder. es wird also die nutzungsdauer, die art der nutzung (print, point of sale, internet, ect...) und die streuung (deutschlandweit, europaweit, ect...) angegeben. also z.b. 1 jahr, print für deutschland. oft wird im nachhineien nach einer weiterführenden nutzung gefragt die dann nochmal extra verhandelt und bezahlt werden muß. bei foto-journalisten richtet sich das buyout z.b. auch nach der auflagenhöhe der zeitung.

verträge sind auf professioneller ebene nicht üblich und wäre auch viel zu umständlich (ein vertrag ist eine zweiseitige willenserklärung). vielmehr wird die nutzung im angebot/auftragsbestätigung festgehalten. auch mit modelagenturen werden keine verträge gemacht, sondern man bekommt eine buchungsbestätigung in u.a. der die nutzung der bilder mit angegeben wird.

auch auf die gefahr hin, daß ich mich wiederhohle. das urheberrecht bleibt immer beim urheber des werkes (auch nach seinem tode). es ist nicht übertragbar. der fotograf wird also immer der urheber bleiben und auf ewig das urheberrecht behalten. genutzt werden dürfen viele werke nach 50 jahren trotzdem, obwohl es da auch wieder ausnahmen gibt.

das foto darf auch streng genommen nicht mal 2% werändert werden und ob es sich bei der veränderung um eine eigenständige geistige und künstlerische schöpfung handelt, entscheidet vor gericht ein sachverständiger (in der regel ein kunstprofessor).

wenn die fotos nur privat genutzt werden dann kann man damit machen was man möchte (z.b. damit die wände in der eigenen wohnung tapezieren). wenn man die bilder aber veröffentlicht (ein hochladen im internet gleicht einer weltweiten veröffentlichung, genauso wie ein cd-cover eine veröffentlichung ist), dann wird ein buyout für die entsprechende nutzung fällig.

wollte das nur nochmal erwähnt haben, damit niemand nacher jammern muß  ;)

vg

Natzrut

...es sind 70 Jahre. Das gilt für alle urheberrechtlich geschützten Werke.
Hatte mich mal wg. der Rechte für Schriftstücke bei einem Anwalt beraten lassen. Ist schon ein schwieriges Thema ;)
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man, wenn man \"gebucht\" wird für Fotos o.ä. sehr oft eine Verzichtserklärung unterschreiben muss, damit man im Nachhinein nicht klagen kann.
Ich würde die Bilder auf jeden Fall selber machen oder mir für relativ preiswertes Geld jemanden bei myhammer holen. der muss halt dann auch alle Rechte abtreten...

LG
Rainer

losguidos

#10
hallo rainer,

ja... die dauer kann variieren. 70 jahre gilt nicht  bei allen werken. viele lieder z.b. darf man schon nach 50 jahren covern.  hängt auch immer vom erben, oder neuem rechteverwerter ab. ich hatte vor jahren mal bei der gema eine anfrage gemacht, weil ich mir eine hintergrundmusik auf meine hp machen wollte. das war \'bullitt\' von lalo schiffrin und einer aufnahme der wdr bigband. der spaß hätte mich mehrere tausend euro pro jahr gekostet, weil ich einmal für die komposition, an den komponisten etwas hätte zahlen müssen und dann nochmal an die band (eigentlich das label), die das stück aufgeführt hat. hab\'s dann sein lassen... ;) vielleicht kann ich ja in ein paar jahren dafür meinen eigenen song mit der uke aufnehmen  :P

aber um nochmal auf das foto zurückzukommen. ich würde den fotografen einfach mal fragen (das kostet nix). normalerweise sollte er nix dagegen haben, denn earlyguard möchte es ja nicht benutzen um sich damit zu bereichern.

vg losguidos

mittelblau

Kommt drauf an.
Viele Fotografen \"bezahlen\" ihre Models \"tfp\" oder tfcd\" (time for prints oder time for CD), was heisst, dass die Entlohnung nicht monetär, sondern eben mit den Bildern erfolgt. (Für genaueres .
Dann sieht die Rechtesituation meist anders aus.

Trotzdem sollte sich die Dame mal genau den Vertrag ansehen, den sie mit dem Fotografen geschlossen hat (Verträge gelten auch in mündlicher Form). Imm Zweifelsfall einfach mal den Fotografen fragen. Die meisten sind doch recht kulant, wenn man ihren Namen mit auf das Cover schreibt.

Viele Grüsse,
mittelblau

losguidos

#12
nicht wirklich... die rechtssituation ist die gleiche. dort steht ja auch, daß der fotograf urheber der aufnahmen ist. die art und weise der bezahlung des models (in bildern, oder mit geld) ändert nichts an der urheberschaft. man kann zwar in der regel eine mündliche abstprache treffen, aber um auf der sicheren seite zu sein braucht man ein schriftliches einverständnis vom fotografen, daß die bilder genutzt werden dürfen.

in der praxis werden solche fotos ja hauptsächlich für die eigene modelmappe eingesetzt (das ist keine veröffentlichung), oder auf der setkarte... und auch wenn sie auf der setkarte des models im internet gebraucht werden, hat in der regel niemand etwas dagegen.

das recht am eigenen bildnis (dem der abgebildeten person) ist eine ganz andere sache. die steht im grundgesetz und hat nichts mit dem urheberrecht zu tun. fotografen lassen sich hierfür von der abgebildeten person (model) meist eine freigabeerklärung unterschreiben (das ist eine einseitige willenserklärung), damit sie die bilder auch nutzen können. aber auch hier gibt es ausnahmen, wenn die fotografien zum beispiel im höheren interesse der kunst stehen, oder mehr als vier personen abgebildet sind (die werden dann nur beiwerk), bei personen des öffentlichen lebens, usw...

im fall von earlyguard möchte er es aber für ein cd-cover nutzen. hat dann weniger etwas mit der abgebildeten person zu tun (ist ja seine freundin) als mit dem urheber der aufnahme.

vg

kurt

an losquidos . Danke für die ausführlichen Erklärungen.

Jetzt weiß ich wieder warum ich meine Fotos immer selbst mache.

Wenn ich mich recht erinnere hat z. B. Woody Guthrie seine Nummer immer der Allgemeinheit zur freien Verfügung gestellt. Ich persönlich spiele nur Jimmie Rodgers öffentlich ( starb 1933) oder Robert Johnson (starb 1936) oder Nummern die ich selbst geschrieben hab.