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Ukulelenboard => Alles was sonst noch anfällt => Thema gestartet von: Wollfroeschin am 24. Jan 2011, 10:31:13

Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: Wollfroeschin am 24. Jan 2011, 10:31:13
Hallöchen ihr Lieben,
ich habe ein Frage zu Youtube, was darf ich eigentlich einstellen und was nicht? Woher weiß ich ob ich jetzt gerade den Song, den ich aufgenommen habe einstellen darf oder nicht.

Ich hatte ja mit den Kindern Laudato si für den Adventskalender aufgenommen und ungelistet eigestellt. Jetzt stand da irgendwas bei und in meiner Panik habe ich es gelöscht.  :oops:  ich habe sonst immer Cover dabei stehen, nur da nicht. Reicht das Wörtchen Cover da schon aus um alles zeigen zu dürfen?

Also wer kann mir sagen, oder wo ich kann ich nachlesen was ich spielen darf und was nicht... oder bin ich jetzt einfach nur ein Schisshase? bzw. Schisserfrosch?  :lol:  

Ich bin da halt etwas vorsichtig... habe in ne Anwaltsfamilie reingeheiratet... Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste.

Fragende Grüße von der Fröschin  :roll:
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: TERMInator am 24. Jan 2011, 11:33:18
*** private Meinung - keine Rechtsberatung ***

Rein rechtlich darf man in der jetzigen Situation auch bei Youtube keine Cover von urheberrechtlich geschütztem Material reinstellen.
Die Pauschalvergütung an die GEMA wird nicht mehr bezahlt, der Vertrag ist gekündigt.

De Facto haben private Cover idR den Status \"toleriert\".
In den wenigen Fällen, in denen die Musikindustrie gegen Cover vorgeht, ist es meines Wissens bisher nur zu Löschungsersuchen / Löschungen oder der Pflicht Werbung zu tolerieren gekommen, aber keinen weiteren Folgen.
Es gibt auch Künstler, die Cover gut finden (s. Grönemeyer), wobei Künstler und MI auch wieder 2 Paar Schuhe sind.
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: wwelti am 24. Jan 2011, 11:40:55
Ich bin auch ein Schisshase.

Ich habe keine Lust mich auf YT zum Versuchsballon zu machen. Jedenfalls lade ich persönlich nur Musik auf YT hoch, bei der die rechtliche Situation aus meiner Sicht unkritisch ist. Andere sehen dies nicht so eng. Damit habe ich kein Problem, aber ich finde es schade, daß es heutzutage offenbar zur Normalität wird, daß Recht und Realität auseinanderklaffen.

Wobei meiner Meinung nach vor allem am Recht nachgebessert werden müsste. Irgendjemand muß mir mal erklären, warum private, nichtkommerzielle Cover ein großes Problem für Musikschaffende sein sollen. Das habe ich noch nie verstanden.

Viele Grüße
  Wilfried
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: Wollfroeschin am 24. Jan 2011, 12:18:02
Zitat von: wweltibei der die rechtliche Situation aus meiner Sicht unkritisch ist

...und da kommen wir auf den Punkt!!! Woher weiß ich das denn? Kann man das irgendwo nachlesen? Gibt es ne Liste... vielleicht bin ich auch schon zu alt für den Mist, oder aber wieder mal zu blöd... ich kapier das leider nicht.

Grüße von der Fröschin
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: TERMInator am 24. Jan 2011, 12:27:58
Keine Probleme, wenn alle Rechteinhaber mind. 70 Jahre tot sind.
Sogenannte \"Traditionals\" sind also kein Problem.

Es gibt bei der GEMA eine Datenbank zur Recherche, ist aber nicht so trivial in der Bedienung.
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: TERMInator am 24. Jan 2011, 12:34:58
Zitat von: wweltiWobei meiner Meinung nach vor allem am Recht nachgebessert werden müsste. Irgendjemand muß mir mal erklären, warum private, nichtkommerzielle Cover ein großes Problem für Musikschaffende sein sollen. Das habe ich noch nie verstanden.

Genau das ist es. Aber wir haben halt die MI-Lobby.

Noch krasser:
Viele Bands/Künstler verkaufen Liederbücher.
Diese sind von der ganzen Machart nicht als Lesestoff gedacht, sondern für den Zweck. daß man es spielt, was auch so (z.B.) im Band-Homepage-Shop beworben wird. Dann erwarte ich als zahlender Käufer auch, daß ich das spielen darf, und zwar nicht nur im stillen Kämmerlein für mich selbst, sondern (nichtkommerziell) für Familie, Freunde, Bekannte etc., also auch bei YT oder in der Stammkneipe.
Daß bei kommerzieller Nutzung - also Auftritte gegen Entgelt, CDs etc. - dann GEMA-Gebühren fällig werden ist klar und okay.
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: Guchot am 24. Jan 2011, 12:50:35
Momentan sehe ich (persönlich, subjektiv) noch kein Problem bei Youtube. Ich habe bei einem meiner Stücke einen Warnhinweis von Youtube:


\"Dein Video Wolverton Mountain enthält möglicherweise Content, der Eigentum der folgenden Einheiten ist oder von diesen verwaltet wird:

    * Einheit: Warner Chappell Content-Typ: Musikalische Komposition

Was kann ich tun?

Du musst keine Maßnahmen ergreifen. Dein Video ist immer noch weltweit verfügbar. Manchmal können Anzeigen neben deinem Video angezeigt werden. \"


Daher tue ich genau das was von Youtube gesagt wird: Nix.
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: -Jens- am 24. Jan 2011, 13:09:48
Diesen Warnhinweis (mehr ist es nicht) bekam ich für klassische Version der spanischen Romanze, von der bekannt ist, daß sie etwa 400 Jahre alt ist. Aber irgendjemand könnte irgendwelche Rechte gekauft haben, wer weiß das schon. Erschwerend gibt es scheinbar auch länderspezifische Einschränkungen. Die Rechtslage scheint nachwievor unklar, und Schisshasen sitzen offensichtlich auf beiden Seiten. Und solange sich keiner beschwert, bleibe ich einfach ein alter Mann mit Kindergitarre, dem es eine Freude ist Ukulele zu spielen und dies auch öffentlich kund tut.
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: Wollfroeschin am 24. Jan 2011, 13:11:54
Na ja, aber wie war das noch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht....  :roll:

OK, stellen wir uns wieder auf Blöd und wenn es ärger gibt versuchen wir es mit den rollenden Augen und dem netten Lächeln...  :oops:  wenn das nicht´s hilft... tja... dann weiß ich auch nicht...

Aber danke für die vielen Antworten.

Grüße us Kölle von der Fröschin
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: wwelti am 24. Jan 2011, 13:25:02
Daß die spanische Romanze an sich nicht urheberrechtlich geschützt sein _kann_, dürfte relativ klar sein. Ein Schutz kann sich höchstens auf eine bestimmte Bearbeitung beziehen. Allerdings ist es gar nicht nötig, irgend etwas zu bearbeiten, da die ursprünglichen Noten für Gitarre auch heute noch problemlos spielbar sind...

Ich gebe zu daß ich nicht genau weiß wie die Rechtslage mit Bearbeitungen aussieht. Wahrscheinlich gibt es auch hier Verrücktheiten, wie man das heutzutage ja gewohnt ist, z.B. urheberrechtlicher Schutz wegen einer einzelnen veränderten Note oder so.

Vielleicht weiß jemand mehr zu diesem Thema -- und was man machen kann wenn man völlig auf der sicheren Seite sein will?

Letztendlich finde ich aber diesen heutzutage von vielen Entscheidungsträgern praktizierten Tanz ums goldene Kalb des Uhrheberrechts reichlich nervtötend und sinnlos.
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: Fischkopp am 24. Jan 2011, 13:25:32
Da gibt es von You Tube die Tipps zum Urheberrecht (aus der Hilfeseite)  :

\"Tipps zum Urheberrecht

Was versteht man unter Urheberrecht? Urheberrecht ist eine Form des Schutzes kreativer Originalwerke. Hierzu gehören zum Beispiel literarische, dramaturgische, musikalische, grafische und audiovisuelle Arbeiten. Der Begriff \"Urheberrecht\" umfasst alle exklusiven Rechte, die Urheberrechtsinhaber zum Schutz ihrer Arbeit per Gesetz besitzen.

Was ist eine Urheberrechtsverletzung? Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Genehmigung des Urheberrechtsinhabers reproduziert, weitergegeben, präsentiert oder öffentlich zur Schau gestellt wird oder abgeleitete Werke davon erstellt werden.

Die Veröffentlichung von urheberrechtsverletzendem Content kann zur Kündigung deines Kontos sowie zu Schadensersatzforderungen führen, wenn ein Urheberrechtsinhaber beschließt, rechtliche Schritte einzuleiten. Dies ist kein Witz, du kannst wirklich verklagt werden! Im Folgenden findest du einige Richtlinien, anhand derer du feststellen kannst, ob dein Video geeignet ist oder ob es das Urheberrecht eines Dritten verletzt. Die YouTube-Hilfe enthält darüber hinaus häufig gestellte Fragen zum Urheberrecht.

Wir bei YouTube respektieren die Rechte von Künstlern und Autoren und hoffen, dass du uns in unserem Bemühen unterstützt, aus unserer Community eine kreative, legale und positive Erfahrung für jeden, auch Künstler und Autoren, zu machen.
Einhaltung von Urheberrechten

Du kannst ganz einfach sicherstellen, dass du nicht die Urheberrechte einer anderen Person verletzt, indem du mit deinem Talent und deiner Fantasie etwas völlig Neues schaffst. Eine einfache Möglichkeit ist, einfach ein paar Freunde beim Herumblödeln aufzunehmen. Etwas schwieriger ist es, einen eigenen Kurzfilm nach einem Skript mit Schauspieler und dem ganzen Drum und Dran zu drehen. Wenn alles dir gehört, brauchst du dir keine Sorgen um das Urheberrecht zu machen, denn du bist der Rechteinhaber! Vergewissere dich, dass du auch alle anderen in den Nutzungsbedingungen beschriebenen Richtlinien befolgst.

Vergewissere dich, dass alle Komponenten deines Videos dein eigenes Werk sind, auch der Ton. Wenn du beispielsweise einen Audiotrack, der einer Plattenfirma gehört, ohne deren Erlaubnis verwendest, verletzt dein Video möglicherweise das Urheberrecht anderer und muss entfernt werden.YouTube verfügt über eine Bibliothek mit autorisierter Musik, mit der du dein Video aufpeppen kannst. AudioSwap jetzt ausprobieren!\"


Das heißt, wenn Du auf der sicheren Seite sein möchtest dann lade nur eigene Stücke, Volkslieder, Traditionals , Werke von denen die Schreiber (Komponist/Texter) schon 70 Jahre tot sind und Werke von Künstlern, die das Covern erlauben (z.B. die Ärzte ) auf YouTube hoch.

Auf der anderen Seite ist es bei YouTube in der Praxis so, das das Musikmangement sich nicht direkt an den
Seiteninhaben wendet, sondern sich an YouTube als Plattformbetreiber hält.
Diese werden dann aufgefordert z.B. ein bestimmtes gecovertes Stück zu löschen.
Diese Aufforderung wird dann an den Seiteninhaber weitergegeben.Wenn er dies nicht will, wird
die komplette Seite gelöcht.

Diese Erfahrung musste ich schon mit \"The Eagels\" machen.
Das ist auch der Grund warum ich 2 YouTube Kanäle betreibe. Einen legalen und einen \"illegalen\".
Ich achte peinlich genau darauf auch stets den Komponisten und den Texter im Video und in den Bemerkungen anzugeben, damit wird das Urheberrecht nicht erfüllt, aber es zeigt, dass ich mich nicht mit fremden Federn schmücken will und vielleicht bringt es ja jemanden dazu sich das Original abzuhören.

Das amerikanische Urheberrecht unterscheidet sich aber sehr vom deutschen Urheberrecht.
Ich glaube auch, dass die Entwicklung bei YouTube gecoverte Versionen zu dulden nicht
mehr zurückgedreht werden kann. Es sind Millionen.
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: Wollfroeschin am 24. Jan 2011, 13:54:33
Zitat von: TERMInatorKeine Probleme, wenn alle Rechteinhaber mind. 70 Jahre tot sind.


Na toll, wenn Elton John tot wäre, dann wäre ich über 100 bis ich dann ungestraft einen Song von ihm covern dürfte.... und dafür müsste er dann auch erst einmal sterben...  :roll:  also ne komische Welt ist das schon...  Also kann man sagen wir haben z.Zt. alle die Arschkarte weil die Komponisten der geilsten Lieder der letzten 4 Jahrzehnte noch keine 70 Jahre tot sind, wenn sie überhaupt tot sind... wie kompliziert ist das denn.

 :roll:  dat soll mal einer verstehn...  :\'(
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: TERMInator am 24. Jan 2011, 14:15:00
wenn Elton John Text und Musik komponiert hat - sonst kann es noch länger dauern

Jimi Hendrix kannste vielleicht schaffen  :mrgreen:
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: gerald am 24. Jan 2011, 14:25:47
Zitat von: WollfroeschinIch bin da halt etwas vorsichtig... habe in ne Anwaltsfamilie reingeheiratet... Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste.
Ich finde nicht, dass Du da vorsichtig warst. Du hättest natürlich bevor Du handelst, einen Anwalt fragen sollen.
(Insbesondere, wenn der Weg für Dich so kurz ist.)

Dieser Rat ist natürlich auch etwas scherzhaft gemeint. Dennoch ist es vielleicht so, dass Deine Reaktion als eine Art Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Schade ist, dass in Deinem Fall alle nur im Nebel stochern können, weil Du ja die genaue Meldung gelöscht und sie Dir nicht notiert, kein Bildschirmfoto etc. gemacht hast.
Wenn Du wirklich Bedenken hättest, dass es da Ärger geben könnte, solltest Du beim nächsten mal unbedingt die konkrete Meldung am besten als Screenshot sichern.

Unabhängig von Deinem konkreten Fall wäre es für uns alle als juristische Laien, die immer wieder damit konfrontiert sind, sicherlich interessant gewesen, was denn ein Experte dazu sagt.
Vielleicht kannst Du da in Deiner Verwandtschaft doch noch ein bischen fragen...
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: Fedoramann am 24. Jan 2011, 14:56:13
Äh, Youtube kann sich nicht vor der Verantwortung drücken.
Für die Inhalte einer Webseite bzw einer Plattform haftet immer der Betreiber.
Wenn also ein Rechteinhaber wegen eines Videos auf Youtube klagen möchte, dann ist Youtube betroffen, denn Youtube ist Betreiber. Nicht der User, der etwas hochgeladen hat. Es ist also YTs Aufgabe, die hochgeladenen Vidoes zu überprüfen.

Aber dennoch ist Vorsicht geboten: denn deutsche Richter und Gerichte sind in Sachen Internet von erschreckender Ignoranz. Was da oftmals an Urteilen gesprochen wird, spottet nicht selten jeder Beschreibung, wie ich aus gewöhnlich gut unterrichteter Quelle weiß.
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: Spottdrossel am 24. Jan 2011, 16:30:24
Der Fischkopp macht das ganz richtig mit seinen 2 Kanälen!   Eine sehr gute Idee, wenn man Covers spielen würde.

Spottdrossel

PS:  Ich bin nicht auf der Arbeit heute.  Ich nehme ein Ferientag für mich!!!   :D  Nur - 28 C in Kanada!
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: Ole Lele am 24. Jan 2011, 19:07:03
Zitat von: WollfroeschinIch hatte ja mit den Kindern Laudato si fu:r den Adventskalender aufgenommen und ungelistet eigestellt. Jetzt stand da irgendwas bei und in meiner Panik habe ich es gelo:scht.  :oops:  ich habe sonst immer Cover dabei stehen, nur da nicht. Reicht das Wo:rtchen Cover da schon aus um alles zeigen zu du:rfen?
In diesem konkreten Fall wird vermutlich irgendein Bot von YouTube angeschlagen haben, der Deine Version mit der von Mickie Krause verwechselt hat. Die Bots von YouTube pruefen aber gar nicht, ob dies der Fall ist, dazu muesste ein Mensch den Text hoeren.

Tatsaechlich habt Ihr aber mit dem von Euch gesungenen Text die Rechte von Monsignore :grin: Winfried Pilz verletzt. Als urspruenglichen Texter und Komponisten hat die Legende zwar Franz von Assisi vor etwa 800 Jahren bestimmt, und es ist von ihm ein aehnliches Gebet erhalten, aber keine Musik. Das Lied klingt aber nicht wirklich mittelalterlich - nach Pilz\' eigener Aussage hat er die Melodie \"in Italien aufgeschnappt\" und dann den Text frei nach Franziscus dazugedichtet.
Witzigerweise fuehrt die GEMA bei der Bearbeitung von Mickie Krause den heiligen \"Francesco d\'Assisi\" als Komponisten und Textdichter, nicht aber in der Bearbeitung von Pilz, wo \"domain publique\" als Ursprung verzeichnet ist.

Also: Naechstes Mal summen!

Viele Gruesse
Ole
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: losguidos am 24. Jan 2011, 19:35:53
Ja. Die Situation bei youtube ist wirklich blöd... dadurch das sich die Parteien nicht auf eine Pauschale einigen konnte, leiden am Ende alle Nutzer.

Blöderweise ist der Tod des Komponisten vor 70 Jahren ja auch keine Garantie, das es keinen anderen Rechteinhaber gibt. Von populären Stücken sichern sich große Konzerne oft die Rechte der Verwertung und rechtlich kommt eine Veröffentlichung bei youtube einer weltweiten Veröffentlichung gleich. Dabei spielt es noch nichtmal eine Rolle, ob es sich um eine kommerzielle, oder professionelle, Coverversion handelt. Aber anscheinend haben Musiker (auch die Hobbymusiker) keine Lobby die für eine vernünftige Lösung sorgen könnte.

Ich selber habe nicht soviel Erfahrung mit Postings bei youtube  :mrgreen: Denke aber, daß man, wenn man auf einen Urheberrechts-Verstoß aufmerksam gemacht wird und das Video entfernt, kaum mit weiteren rechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat. Gibt es genügend andere Coverversionen von dem Lied, dürfte es dem Rechteinhaber schwerfallen einen entstandenen Schaden durch das Video beziffern zu können (vielleicht anhand der Besucher?). Trotzdem hat man ja wenig Lust, als Präzedenzfall herzuhalten. In jedem Fall sollte man aber den tatsächlichen Urheber nennen. Damit ist jedenfalls eindeutig ausgeschlossen, daß man die Rechte an einer Komposition/Text für sich beansprucht.

VG
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: susa am 24. Jan 2011, 19:40:20
Tja, wieder der kollektive Alptraum halt.

Was kann man dafür, wenn ein Komponist noch nicht 70 Jahre lang tot ist?
Haben die Leute bei Elvis etwa nachgeholfen, damit dann die Enkelgeneration seine Musik spielen kann?

Was kann man denn dafür, wenn man früher oder später geboren wird oder einem eben ein oder kein \"eigener\" Ohrwurm einfällt?

Niemand kann eine Melodie \"erfinden\", ohne mit dem in dieser Welt natürlich vorgegebenen Musikmaterial zu arbeiten, er greift also auf Naturgegebenes zurück.

Nächstens müssen wir noch für das Brot eines bestimmten Bäckers Abgaben an die BROTGEMA zahlen, wenn wir das Rezept nachbacken... :roll:

Diese Welt...

Es wäre halt meiner Meinung nach besser, guten Musikern eine Gegenleistung (meinetwegen auch Geld) zum Leben zu geben, sie zu unterstützen, weil sie einen wertvollen Kulturbeitrag leisten. Dann würden natürlich gewisse Stars, die nur Nacktheit oder Mode zeigen, um dann als berühmte SängerInnen durchzugehen, das Metier wechseln müssen...
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: apfelrockt am 24. Jan 2011, 19:56:50
Zitat von: susaEs wäre halt meiner Meinung nach besser, guten Musikern eine Gegenleistung (meinetwegen auch Geld) zum Leben zu geben, sie zu unterstützen, weil sie einen wertvollen Kulturbeitrag leisten. Dann würden natürlich gewisse Stars, die nur Nacktheit oder Mode zeigen, um dann als berühmte SängerInnen durchzugehen, das Metier wechseln müssen...

Wer bestimmt denn wer ein guter Musiker ist? Du regst dich über Regularien auf verlangst in einem Atemzug selber Regulierung.
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: TERMInator am 24. Jan 2011, 20:05:44
Zitat von: losguidosBlöderweise ist der Tod des Komponisten vor 70 Jahren ja auch keine Garantie, das es keinen anderen Rechteinhaber gibt. Von populären Stücken sichern sich große Konzerne oft die Rechte der Verwertung ...

Die Gemeinfreiheit tritt nach Ablauf einer gesetzlichen Frist (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) automatisch ein (§ 64 UrhG).
Das kannst Du nicht dadurch verlängern, daß Du Rechte rechtzeitig weiterverhökerst.

\"Der Urheber\" können bei einem Musikstück aber mehrere Personen sein, und von denen müssen halt ALLE 70 Jahre tot sein und nicht nur einer.
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: Fischkopp am 24. Jan 2011, 20:28:58
@ Susa : Elvis kann so lange tot sein, wie er will. Er hat nur kein einziges Lied geschrieben. ;)

(damit will ich seine Rolle in der Musikgeschichte nicht schmälern, es ist nur so)
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: Wollfroeschin am 24. Jan 2011, 21:34:14
...außerdem sind viele noch der Meinung Elvis lebt...  :roll:
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: Fischkopp am 24. Jan 2011, 21:52:51
Zitat von: Wollfroeschin...außerdem sind viele noch der Meinung Elvis lebt...  :roll:
genau , ich weiß auch wo : in Paderborn ! :mrgreen:
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: gerald am 25. Jan 2011, 20:10:38
Zitat von: susaNächstens müssen wir noch für das Brot eines bestimmten Bäckers Abgaben an die BROTGEMA zahlen, wenn wir das Rezept nachbacken... :roll:
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass Du dieses Thema ziemlich grundsätzlich nicht verstanden hast.

1) GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft für Aufführung von Musik und Vervielfältigung von Tonträgern.
2) Bei anderen Dingen, die dem Urheberrecht unterliegen, ist die GEMA nicht zuständig.
3) Bereits bei Noten ist die GEMA eigentlich nicht mehr zuständig, sondern die VG Musikedition.
4) Jeder darf in Deutschland jedes von der GEMA verwaltete Musikstück verwenden, muss nur dafür bezahlen.
(Darüber sollte man vielleicht eher nachdenken, vielleicht kann Geld das gar nicht entschädigen, was jemand mit dem Werk eines anderen anstellt...)
5) Die Bezahlung ist meines Wissens pauschal, heißt dass die unterschiedlichen Titel kosten nicht unterschiedlich.
(Das müsste allerdings überprüft werden.)
6) Es gibt vielleicht sogar Bereiche, wo Urheberrechte nicht durch Verwertungsgesellschaften verwaltet werden, dann muss man sich mit dem Urheber einigen...
7) Es gibt auch ganz andere Schutzrechte für geistiges Eigentum.

Selbstverständlich werden für die Brötchen auch jede Menge Zahlungen für irgendwelches geistiges Eigentum bezahlt. Als erstes der Landwirt, der Saatgut für geschütze Sorten nur bei den entsprechenden Lizensinhabern kaufen darf.
Viele vorkonfektionierte Zutaten kauft ein Bäcker sicherlich auch mit entsprechenden Aufschlägen. Die Geräte unterliegen Patenten und vielleicht sind sogar bestimmte Backverfahren als technische Verfahren patentfähig. Am Ende gibt es dann für bestimmte Brotsorten noch Bezeichnungen, die markenrechtlich geschützt sind.

Das alles bezahlt aber erst einmal der Bäcker und kalkuliert das in seine Verkaufspreise ein.
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: wwelti am 25. Jan 2011, 20:49:31
Die Sache mit den geschützten Sorten bereitet mir übrigens großes Sodbrennen. Denn es ist zu befürchten, daß schon die Saatgutpolitik der letzten ca. 100 Jahre einen unglaublichen, unwiederbringlichen Schaden angerichtet hat -- mit exponentieller Tendenz für die Zukunft. Schutzrechte auf Leben sind mir ein Gräuel und sollten meiner Meinung nach komplett abgeschafft werden. Die Gründe dafür sind mannigfaltig -- dieses Thema im Detail aufzurollen würde diesen Thread komplett sprengen. Ich möchte jedoch vor dem naiven Glauben warnen, daß der Schutz \"geistigen Eigentums\" uneingeschränkt richtig und gut sei. Zu glauben, daß rigorose Schutzrechte automatisch eine optimale Entlohnung für alle Kreativen garantieren, ist eine böse Milchmädchenrechnung, die nicht einmal annäherungsweise aufgeht.
Titel: Youtube, was darf ich einstellen?
Beitrag von: Flowerjam am 25. Jan 2011, 21:01:30
Hallo!
In letzter Zeit schlägt die Erkennungssoftware von Youtube immer wieder zu, auch wo es nichts zu erkennen gab.
Das liegt daran, dass die so programmiert ist, dass sie eben auch Teilstücke erkennen soll. Nur bestimmte Akkorde von einer Gitarre oder typische Beats von Schlagzeugen klingen halt immer wie irgendetwas anderes.
Das hat sogar schon Eigenkompositionen getroffen. Da kann man Widerspruch einlegen und in der Regel verschwindet die Meldung dann wohl auch. Jedenfalls habe ich das im Youtube Hilferforum mehrmals gelesen.

Als erstes also erst einmal Widerspruch einlegen.
Wichtig wäre auch bei alten Stücken auf das Alter hinzuweisen.
Z.B. bewi Laudato si:
Text: nach dem italienischen Sonnengesang des Franz von Assisi 1225. - Melodie: mündlich überliefert.
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