Ukulelenboard

Ukulelenboard => Alles was sonst noch anfällt => Thema gestartet von: Juttalele am 29. Jul 2015, 18:09:43

Titel: "Happy birthday to you" -- interessante Wende im Streit um das Urheberrecht
Beitrag von: Juttalele am 29. Jul 2015, 18:09:43
http://derstandard.at/2000019910581/Wende-im-Millionenprozess-um-das-Happy-Birthday-Lied

8)
Titel: Antw:"Happy birthday to you" -- interessante Wende im Streit um das Urheberrecht
Beitrag von: Frolicks am 29. Jul 2015, 19:20:16
Oh, sehr interessant. Da bin ich ja sehr gespannt, was letztlich dabei raus kommt...

Würde mich allerdings auch nicht übermäßig überraschen, wenn jetzt Warner doch noch ganz plötzlich irgendwo ein Dokument auftreibt, das ihnen das Recht zugesteht (auf welcher idiotischen Grundlage auch immer), noch die nächsten Jahrzehnte Geld für ein Lied zu kassieren, dass wohl locker an die hundert Jahre alt ist.
Aber die Hoffnung stirbt zuletzt...
Titel: Antw:"Happy birthday to you" -- interessante Wende im Streit um das Urheberrecht
Beitrag von: UkeDude am 30. Jul 2015, 07:51:44
Mich würde es ja doch sehr überraschen wenn Warner da Millionen zurückzahlen müsste bzw würde.

Ich halte es so, das es so viele schöne Geburtstagsständchen gibt, da muss man nicht das ausgenudelte Happy Birthday singen. :D
Titel: Antw:"Happy birthday to you" -- interessante Wende im Streit um das Urheberrecht
Beitrag von: Juttalele am 30. Jul 2015, 12:58:04
Ich mochte das Lied eigentlich nie, aber es scheint oft das erste (und einzige) Geburtstagslied zu sein, das den Leuten spontan einfällt. So wie "Alle meine Entchen" beim Stichwort Kinderlied.

Ist für mich eher eine Art Tusch wie "Hoch soll er/sie leben". Umso alberner dieses Gehangel um die Urheberrechte.
Titel: Antw:"Happy birthday to you" -- interessante Wende im Streit um das Urheberrecht
Beitrag von: gerald am 10. Aug 2015, 20:49:31
Ich finde das außerordentlich spannend, egal wie das am Ende ausgeht.

Praktisch dürfte sich diese Wende für die meisten von uns nicht wirklich relevant auswirken. In Deutschland laufen
die Rechte sowieso im Jahr 2016 aus und ich glaube nicht, dass diese Wende vorher abschließend geklärt wird.

Aber bereits vor dieser "interessanten Wende" zeigt die Situation um dieses Lied, dass die Verwertungsindustrie
den Sinn des Urheberrechts bei Musik sowohl für Fachleute als auch für uns Laien ad Adsurdum führt.
Auch für Fachleute ist das nicht ganz leicht nachzuvollziehen, wie die Aufbereitung von Prof. Dr. Thomas Hoeren von
der Universität Münster in Form einer Geburtstagsansprache (PDF) (http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/veroeffentlichungen/Happy_Birthday.pdf) zeigt.

Nur einmal so ein paar Wendungen aufgelistet:

Und bei all den Betrachtungen fehlt beispielsweise der deutsche Text...

Leider gibt es zudem in Deutschland dieses fragwürdige Konstrukt der GEMA-Vermutung.
Diese fragwürdige Vermutung geht bei öffentlicher Musikdarbeitung ziemlich weit; letztlich stehen da ziemlich viel Vermutungen
dahinter.
Grundsätzlich geht die GEMA davon aus, dass bei einer öffentlichen Aufführung von Musik Werke von von der GEMA vertretenen
Künstlern aufgeführt werden. Aktuell wäre das bei "Happy Birthday" aufgrund des Urheberrechts der Fall.
Wird das Lied jedoch gemeinfrei, geht die GEMA-Vermutung noch zwei Schritte weiter. Bei der Aufführung von gemeinfreien
Stücken geht die GEMA davon aus, dass
Fragwürdig ist GEMA-Vermutung, weil die GEMA die oben genannten Vermutungen nicht nachweisen muss.
D.h. selbst wenn "Happy Birthday" gemeinfrei wird, bietet die GEMA-Vermutung der GEMA immer noch eine Hintertür, um doch
erst einmal Urheberrechtsabgaben zu kassieren...
... für ein Lied, welches nach dem Willen der Urheber für die Allgemeinheit sein sollte.

Also für mich zeigt jede einzelne Wendung in Bezug auf die Ausnutzung des Urheberrechts von diesem Lied, dass es in diesem
Bereich doch eine ziemliche Schieflage gibt und einiges neu geregelt werden müsste.

Und das schon bei einem kleinen Geburtstagsständchen, das als unschuldiges Kinderlied geschrieben wurde...
Titel: Antw:"Happy birthday to you" -- interessante Wende im Streit um das Urheberrecht
Beitrag von: Juttalele am 10. Aug 2015, 21:58:03
Zitat von: gerald am 10. Aug 2015, 20:49:31
Also für mich zeigt jede einzelne Wendung in Bezug auf die Ausnutzung des Urheberrechts von diesem Lied, dass es in diesem
Bereich doch eine ziemliche Schieflage gibt und einiges neu geregelt werden müsste.

Und das schon bei einem kleinen Geburtstagsständchen, das als unschuldiges Kinderlied geschrieben wurde...

Diese Geschichte ist nicht nur schief, sondern -- zumindest für mich -- nicht wirklich nachzuvollziehen. Wobei ich das jetzt auch nicht so intensiv "studiert" habe und weniger kompetent bin wie du auf mich wirkst in solchen Angelegenheiten.

Hier und da ist es einfach nützlich für das eigene Gemüt, sich doof zu stellen, wenn man sich nicht verknoten lassen will. ;)
Titel: Antw:"Happy birthday to you" -- interessante Wende im Streit um das Urheberrecht
Beitrag von: Frolicks am 23. Sep 2015, 12:19:53
Es gibt wieder Neuigkeiten:

http://www.zeit.de/kultur/musik/2015-09/urheberrecht-geburtstagslied-happy-birthday-allgemeingut


Nüchtern betrachtet muss man wohl sagen: Das war lange überfällig.
Titel: Antw:"Happy birthday to you" -- interessante Wende im Streit um das Urheberrecht
Beitrag von: Juttalele am 23. Sep 2015, 14:13:03
Wow, alle Daumen hoch  :D 8)
Titel: Antw:"Happy birthday to you" -- interessante Wende im Streit um das Urheberrecht
Beitrag von: Tuke am 23. Sep 2015, 17:03:02
Obacht:
"In Deutschland ist das Lied ab dem kommenden Jahr rechtefrei,
da das Verwertungsrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt
und Patty Hill 1946 starb."

Also: Bis Jahresende nur gaaanz leise singen... 8)
Titel: Antw:"Happy birthday to you" -- interessante Wende im Streit um das Urheberrecht
Beitrag von: Seitenkiller am 26. Sep 2015, 18:30:48
Zitat von: gerald am 10. Aug 2015, 20:49:31
Fragwürdig ist GEMA-Vermutung, weil die GEMA die oben genannten Vermutungen nicht nachweisen muss.

Und das sind Methoden der Mafia & Co.

Überhaupt verstehe ich nicht, wieso irgend ein Gekritzel z.B. besoffen auf einem Bierdeckel geschmiert zeitlebens und darüber hinaus noch 70 Jahre nach dem Tod des "Künstlers" geschützt ist, Patente dagegen, die oft viele Jahre Entwicklungsarbeit hinter sich haben und nicht selten mehrere Millionen € oder noch mehr gekostet haben, bereits nach 20 Jahren ihren Schutz verlieren.

Wo bleibt da Art. 3 GG? Art. 4 der europ. Menschenrechtskommission?

Meiner Meinung nach müßten auch "künstlerische" Werke nach 20 Jahren ihren Vervielfältigungs-/Aufführungsschutz verlieren.

Angenehmer Nebeneffekt: Der Abmahnmafia würde der Geldhahn zugedreht.


Gerade das Beispiel "Happy Birthday" zeigt, wie abartig und pervers das Urheberrechtsgesetz in Wirklichkeit ist. Von der GEMA ganz zu schweigen....
Titel: Antw:"Happy birthday to you" -- interessante Wende im Streit um das Urheberrecht
Beitrag von: torstenohneh am 26. Sep 2015, 19:15:29
ZitatVon der GEMA ganz zu schweigen....
Ja, die GEMA braucht Konkurrenz.
Daher unterstütze ich die C3S https://www.c3s.cc
Sie soll als alternative zur GEMA etabliert werden. Man muss nicht unbedingt Mitglied werden sondern kann auch passiv (als Geldgeber) mitwirken.
Das Projekt läuft seit ca. 1 1/2 Jahren.

LG
Torsten
Titel: Antw:"Happy birthday to you" -- interessante Wende im Streit um das Urheberrecht
Beitrag von: Spottdrossel am 01. Okt 2015, 01:48:08
Zitat von: Frolicks am 23. Sep 2015, 12:19:53
Nüchtern betrachtet muss man wohl sagen: Das war lange überfällig.

Das stimmt! hehe

Alles Gute! hehe

Spottdrossel
Titel: Antw:"Happy birthday to you" -- interessante Wende im Streit um das Urheberrecht
Beitrag von: gerald am 29. Dez 2015, 01:39:19
Zitat von: Tuke am 23. Sep 2015, 17:03:02
Obacht:
"In Deutschland ist das Lied ab dem kommenden Jahr rechtefrei,
da das Verwertungsrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt
und Patty Hill 1946 starb."

Also: Bis Jahresende nur gaaanz leise singen... 8)
... wobei eben bis Jahreswechsel nicht ausreicht, sondern Du musst schon den 25. Mai
abwarten, erst dann ist Patty Hill 70 Jahre verstorben.
Und ab dann ist die Melodie rechtefrei, aber Du musst noch aufpassen, ob das für
den Text, den Du singst, auch gilt.
Wobei der bekannte englische Geburtstagstext ja auch das hauptsächliche Problem darstellt,
die Melodie wollten die Hill-Schwestern als Begrüssungslied für Kindergärten sowieso der
Allgemeinheit zur Verfügung stellen.

Und wenn Du es dann in Deutschland singst, kommt eben noch die GEMA-Vermutung ins
Spiel. Du kennst das Lied ja gar nicht im Original von den Hill-Schwestern, sondern nur
in der Interpretation von jemandem, der bzw. die von der GEMA vertreten wird.
Ich würde Dir unterstellen, dass Du die Version von Marilyn Monroe kennst und Dich daran
orientierst. Diese Unterstellung ist Quatsch? Ja, ist sie, aber die GEMA darf Dir unterstellen,
dass Du das Lied von einem von der GEMA vertretenen Interpreten abgeschaut hast, ohne
den Interpreten zu benennen und das ist letztlich noch größerer Quatsch...

Also nüchtern betrachtet bedeutet der aktuelle Stand, dass ein Gericht in den USA
aufwändig festgestellt hat, dass ein Lied gemeinfrei ist, kurz bevor es aufgrund der entsprechenden
Fristen sowieso gemeinfrei geworden wäre, dass aber vermutlich in vielen Ländern die
Rechteverwerter dennoch Hintertüren haben, weiterhin zu kassieren, obwohl die Urheber
bereits lange verstorben sind, zu ihren Lebzeiten das Werk aber der Allgemeinheit kostenlos
zur Verfügung stellen wollten.
Titel: Antw:"Happy birthday to you" -- interessante Wende im Streit um das Urheberrecht
Beitrag von: uhol am 04. Jan 2016, 12:41:24
Ich habe einfach mal angefragt:

"Happy Birthday" ist ab 2017 im Original frei.

Das Deutsche "Zum Geburtstag viel Glück" von Egon Frauenberger ist erst ab 2080 frei und müsste daher genehmigt werden.

Gruß
Uwe
Titel: Antw:"Happy birthday to you" -- interessante Wende im Streit um das Urheberrecht
Beitrag von: Pazukulele am 04. Jan 2016, 13:44:52
Zitat von: gerald am 29. Dez 2015, 01:39:19
... wobei eben bis Jahreswechsel nicht ausreicht, sondern Du musst schon den 25. Mai
abwarten, erst dann ist Patty Hill 70 Jahre verstorben.
Leider nein. Das Urheberrecht erlischt immer erst am 1.1. des darauffolgenden Jahres. Also 1946 + 70 = 2016; bis 31.12.2016 ist das Lied noch geschützt, ab 1.1.2017 ist es frei.
Titel: Antw:"Happy birthday to you" -- interessante Wende im Streit um das Urheberrecht
Beitrag von: Pazukulele am 04. Jan 2016, 13:58:52
Zitat von: gerald am 29. Dez 2015, 01:39:19
Und ab dann ist die Melodie rechtefrei, aber Du musst noch aufpassen, ob das für
den Text, den Du singst, auch gilt.

Da Lied und Melodie ursprünglich nicht zusammengehörten, kann jeder, sobald die Melodie dazu gemeinfrei ist, auch seinen eigenen Text dazu singen. Also z.B.: "Alles Gute für dich", "Bleib gesund und wohlauf", "Dein Geburtstag ist heut" oder was einem auch immer einfällt. Bei einem so kurzen und so alltagssprachlichen Text habe ich keine Zweifel, daß er nie die nötige Schöpfungshöhe erreichen wird, um als geschütztes Kunstwerk wiederum urheberrechtlichen Schutz zu erlangen. Ich bezweifle dies sogar für "Zum Geburtstag viel Glück". Was soll daran Kunst sein?

Zitat von: gerald am 29. Dez 2015, 01:39:19
Und wenn Du es dann in Deutschland singst, kommt eben noch die GEMA-Vermutung ins
Spiel. Du kennst das Lied ja gar nicht im Original von den Hill-Schwestern, sondern nur
in der Interpretation von jemandem, der bzw. die von der GEMA vertreten wird.

Hier sind die gemeinfreien Noten von 1893:
http://imslp.org/wiki/Happy_Birthday_to_You_(Hill,_Mildred) (http://imslp.org/wiki/Happy_Birthday_to_You_(Hill,_Mildred))

Problem gelöst.  :)
Titel: Antw:"Happy birthday to you" -- interessante Wende im Streit um das Urheberrecht
Beitrag von: gerald am 04. Jan 2016, 17:33:09
Die Melodie ist wie von uhol geschrieben ab 2017 gemeinfrei, weil dann (zumindest in Deutschland)
die Rechte ablaufen.

Wie das mit den einzelnen Text-Varianten auf Deutsch und Englisch im Detail aussieht, ist mir nicht
bekannt (abgesehen von eigenen Texten). Jedoch ist die ganze Geschichte um dieses Lied eben nur
mit der Text-Umgestaltung von "Good morning to you" als Kindergarten-Begrüßungslied zu "Happy
Birthday to you" als Geburtstagslied überhaupt erst ins Rollen gekommen.
Die Hill-Schwestern wollten das Lied sowieso der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stellen.
Eben das macht die Geschichte um dieses Lied ja so absurd.

Gleiches gilt für die GEMA-Vermutung. Daher die Umschreibung mit der absurden Unterstellung, die
GEMA braucht für die gleiche Unterstellung nicht einmal einen konkreten Interpreten zu nennen.

Vor diesen Hintergrund finde ich dieses eigentlich recht einfache Lied als sehr gutes Beispiel für
eine Schieflage bei den aktuellen Regelungen.
 
Titel: Antw:"Happy birthday to you" -- interessante Wende im Streit um das Urheberrecht
Beitrag von: uhol am 04. Jan 2016, 18:22:05
Das bekannte "zum Geburtstag viel Glück" läuft erst 2080 ab. Das dauert also noch etwas.
EhPortal 1.39 © 2024, WebDev