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Ukulelenboard => Alles was sonst noch anfällt => Thema gestartet von: Scrabby am 17. Okt 2007, 15:08:49

Titel: Öffentliches Singen ist keine Urheberrechtsverletzung
Beitrag von: Scrabby am 17. Okt 2007, 15:08:49
gerade im heise-Newsticker entdeckt: AG Köln: Öffentliches Singen ist keine Urheberrechtsverletzung (http://www.heise.de/newsticker/meldung/97529)
Titel: Öffentliches Singen ist keine Urheberrechtsverletzung
Beitrag von: Uketeufel am 17. Okt 2007, 15:13:04
Guter Fund, danke! Ein wichtiges Urteil! Unser dem Werkgenuss dienendes Singen und Musizieren ist also urheberrechtsfrei. Super! :)
Titel: Öffentliches Singen ist keine Urheberrechtsverletzung
Beitrag von: Scrabby am 17. Okt 2007, 15:16:39
Zumindest wenn man Mitsängerinnen und Mitsänger akzeptiert :)
Titel: Öffentliches Singen ist keine Urheberrechtsverletzung
Beitrag von: charangohabsburg am 17. Okt 2007, 15:18:41
Schon beängstigend, in welche Richtung sich manchmal die Urheberechts-Interpretation entwickeln will...
Nochmal Glück gehabt.
Titel: Öffentliches Singen ist keine Urheberrechtsverletzung
Beitrag von: charangohabsburg am 17. Okt 2007, 16:26:22
Zitat von: GoschiNur leider geht mir das Urteil nicht weit genug: toll wäre, wenn - wie hier schon öfter erwünscht - eben auch unsere sebstmusizierten amateurmäßigen Ukulelenvideos völlig unbedenklich z.B. in youtube veröffentlicht werden könnten. Schließlich dienen sie alle ausschließlich dem Werkgenuss, und laden grundsätzlich zum Mitsingen ein...  ;)
Ganz Deiner Meinung.
Wir können es nur \"mit Bedenken\" tun. Ich habe Einen Kollegen, der genötigt wurde, seine Interpretation der  Misa Criolla (von Ariel Ramírez) von seiner MySpace-Seite zu löschen (obwohl sie sich zum Mitsingen eignen würde, es handelt sich um eine Instrumentalversion für Charango und Klavier). Er hat meiner Meinung einfach zu gut gespielt, und wurde dadurch von den Gralshütern ernst genommen... Immerhin ein Anerkennungserfolg!

Wieso wird Mitsingen im Internet nicht dem Mitsingen in anderer Öffentlichkeit gleichgestellt?
Titel: Öffentliches Singen ist keine Urheberrechtsverletzung
Beitrag von: MicroMue am 18. Okt 2007, 08:39:32
Das AG Köln tut uns ganz bestimmt keinen Gefallen, wenn es den Begriff \"Darbietung\" von der fehlenden Möglichkeit Mitzusingen abhängig macht. Das macht es nur noch schwammiger als es eh schon ist. :evil:

Gruß

MikroMü
Titel: Öffentliches Singen ist keine Urheberrechtsverletzung
Beitrag von: wwelti am 18. Okt 2007, 10:00:24
Ich bin entsetzt.

\"Willkommen hier viel liebe Brüder\",
\"Burschen heraus!\",
\"Sind wir vereint zur guten Stunde\",
\"Gaudeamus igitur\",
\"Student sein\",
\"Drei Klänge\"
Das Deutschlandlied

Das ist doch alles uraltes Liedgut! Was leider aus dieser Heise-Meldung nicht herausgeht: Wer hat eigentlich die Klage ein? Und welche von den Lieder sollen bitteschön noch urheberrechtlich geschützt sein?

Es ist zum Mäusemelken.

Ok... \"Student sein\" ist glaub ich erst von 1909 oder so. Da findet sich vielleicht wirklich noch was. Aber krass. Ich meine in der Klage wurden all diese Lieder erwähnt, und die anderen sind wirklich schon jahrhundertealt. Was soll denn das? FUD? Ich habe im Moment SOOOO einen Hals. Diese verkorkste Gesetzgebung und dieses ultrakommerzielle Gehabe wenn es um Musik geht regen mich total auf.

Viele Grüße
  Wilfried
Titel: Öffentliches Singen ist keine Urheberrechtsverletzung
Beitrag von: UkeDude am 18. Okt 2007, 10:33:54
Zitat von: wweltiIch habe im Moment SOOOO einen Hals. Diese verkorkste Gesetzgebung und dieses ultrakommerzielle Gehabe wenn es um Musik geht regen mich total auf.

Deswegen schreib ich nichts dazu, es würde mir nicht guttun.  ;)
Titel: Öffentliches Singen ist keine Urheberrechtsverletzung
Beitrag von: MicroMue am 18. Okt 2007, 12:49:35
Zitat von: wweltiDas ist doch alles uraltes Liedgut! Was leider aus dieser Heise-Meldung nicht herausgeht: Wer hat eigentlich die Klage ein? Und welche von den Lieder sollen bitteschön noch urheberrechtlich geschützt sein?


Keins davon ist noch urheberrechtlich geschützt. Das AG Köln meinte halt mal eine Grundsatzentscheidung treffen zu müssen. So wie das hier gelaufen ist vermute ich mal, dass der Amtsrichter ebenfalls Mitglied der beklagten Burschenschaft ist und die Klage eine abgekartete Sache war um sich mal richtig wichtig zu machen.

Gruß

MikroMü
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