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Ukulelenboard => Alles was sonst noch anfällt => Thema gestartet von: wwelti am 09. Nov 2007, 13:27:15

Titel: Youtube und GEMA einigen sich! Goldene Zeiten für uns?!
Beitrag von: wwelti am 09. Nov 2007, 13:27:15
http://www.heise.de/newsticker/meldung/98714

Wer hätte das gedacht?
Titel: Youtube und GEMA einigen sich! Goldene Zeiten für uns?!
Beitrag von: wwelti am 09. Nov 2007, 13:30:40
Stimmt .. Upps, sorry für das Doppelposting :)

Aber bei so einer Meldung dürfen wir das ruhig zweimal im Forum stehen haben glaub ich :D
Titel: Youtube und GEMA einigen sich! Goldene Zeiten für uns?!
Beitrag von: moskeeto am 09. Nov 2007, 13:38:15
wenn ich das richtig verstehe, ist das für uns hier super, denn bei der Gema geht es ja nur um das Gedankengut und nicht um das Produkt selber - dafür liegen ja die Rechte weiterhin bei der Plattenfirma.

Wir könnten demnach also die Lieder nachspielen - nicht aber Original-Aufnahmen verwenden. Aber das ist für uns doch trotzdem ne tolle Nachricht.

Ich bin mir aber bei dieser Vermutung nicht sicher - weiß jemand Näheres?
Titel: Youtube und GEMA einigen sich! Goldene Zeiten für uns?!
Beitrag von: charangohabsburg am 09. Nov 2007, 14:06:41
Zitat von: moskeetoWir könnten demnach also die Lieder nachspielen - nicht aber Original-Aufnahmen verwenden. Aber das ist für uns doch trotzdem ne tolle Nachricht.

Ich bin mir aber bei dieser Vermutung nicht sicher - weiß jemand Näheres?
Ich interpretiere es auch so (weiss aber nichts Näheres) und finde es eine faire Realisierung der Autorenrechte. Alles Andere (wenn mit dem Nachspielen kein Geld verdient wird) ist meiner persönlichen Meinung nach Kulturmord.

Speziell denke ich hier an einen Kollegen, der vor ca. 1 Monat genötigt wurde, die von ihm selbst gespielte Misa Criolla (Ariel Ramírez) von MySpace zu löschen...  Er kann sie jetzt ja auf YouTube hochladen ;)

Edit:
Zitat von: Goschi(was übrigens ja wiederum zur Folge hat, dass ein Profi-Künstler und GEMA-Mitglied, der auf seiner eigenen Homepage seine eigenen Lieder zugänglich macht, dafür wiederum an die GEMA Gebühren zahlen muss!)
Stimmt so nicht. Der Urheber selber darf meines Wissens (bin kein Jurist) seine eigenen (GEMA-registrierten) Werke auf seiner eigenen Homepage veröffentlichen ohne dafür zu blechen.
Bei der Wiedergabe eingespielter Platten via Internet gelten z.B. bei der SUISA (schweizerisches Pendent zur GEMA) die gleichen Tarife wie für eine Radiostation :shock: . Ich glaube nicht, dass sich da mit dem YouTube-Deal was ändert.
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