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Ukulelenboard => Alles was sonst noch anfällt => Thema gestartet von: allesUkeoderwas am 22. Mär 2013, 19:45:00

Titel: Urheberrechtshinweis - Youtube
Beitrag von: allesUkeoderwas am 22. Mär 2013, 19:45:00
Kann man jetzt auch schon mit Bastelanleitungen Urheberrechte verletzen ???  :roll:

(https://www.ukulelenboard.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fi49.tinypic.com%2F34ifj46.jpg&hash=93daaf7908e2a754bab2aacf176ebeb4beb990d1)

\"I Turn To You\" - Na und, da isse nich die Einzige.  :twisted:

Was macht man nu, Einspruch oder jarnischt ???  :shock:

Das hier war mein Basteltrööt....

http://www.ukulelenclub.de/Forum/UseBB/topic.php?id=15102

I Turn To You - Und nich mal Floyd hat\'s rausgehört.  :mrgreen:
Titel: Urheberrechtshinweis - Youtube
Beitrag von: charangohabsburg am 22. Mär 2013, 21:04:40
Besonders reizvoll finde ich die Formulierung \"[...] wie welche Auswirkungen Ansprüche auf deine Videos haben [...]\"

Ansonsten: Die spinnen die Römer.
Titel: Urheberrechtshinweis - Youtube
Beitrag von: skiffle am 23. Mär 2013, 07:13:37
Faß es doch einfach als Kompliment auf. ;-)
Titel: Urheberrechtshinweis - Youtube
Beitrag von: allesUkeoderwas am 23. Mär 2013, 09:02:57
Zitat von: skiffleFaß es doch einfach als Kompliment auf. ;-)

Glaub mir, das täte ich, wenn ich wie Christina Aguilera singen könnte.  :\'(

Die Akkordfolge (bei mir eine Folge von Barre-Akkorden auf Basis von E) stimmt auch nicht im entferntesten überein. 3 Halbtöne tiefer wäre jedoch eine entfernte Ähnlichkeit zu Otis Redding - Dock Of The Bay gegeben.

Seltsam - Bei meinem Test vor kurzem mit By Chayenne - Morricone hat die Erkennung super geklappt.

Ich stell mir eigentlich nur die Frage, ob ich vorsichtshalber reagieren muß (Widerspruch) oder einfach die Füße still halte. Wär\'s \'n Vollstreckungsbescheid würd man ja auch Widerspruch einlegen. :roll:
Titel: Urheberrechtshinweis - Youtube
Beitrag von: charangohabsburg am 23. Mär 2013, 14:26:24
Zitat von: allesUkeoderwasIch stell mir eigentlich nur die Frage, ob ich vorsichtshalber reagieren muß (Widerspruch) oder einfach die Füße still halte.

Für mich wäre klar dass ich reklamieren würde, und zwar nicht \"vorsichtshabler\". Es darf ja nicht sein dass man auf diese Weise drangsaliert wird. Wer nicht reklamiert legitimiert indirekt nicht nur solche Belästigungen, sondern auch die Kriminalisierung des Nachsummens einer urheberrechtlich geschützten Melodie auf öffentlichem Grund.
Titel: Urheberrechtshinweis - Youtube
Beitrag von: allesUkeoderwas am 23. Mär 2013, 15:31:58
Zitat von: charangohabsburg...Kriminalisierung des Nachsummens...

Ich hab zwar gesummt, aber nichts was auch nur im entferntesten mit dem aufgeführten Song zu tun hat.

Wird mich ja wohl keiner für verknacken können...
Erst gesummt, dann gebrummt.  :mrgreen:
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