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Ukulelenboard => Alles was sonst noch anfällt => Thema gestartet von: losguidos am 18. Mär 2009, 05:25:29

Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: losguidos am 18. Mär 2009, 05:25:29
aloha zusammen,

ich habe ein problemchen mit einer e-bay auktion und wollte euch mal fragen, ob jemandem schon mal etwas ähnliches passiert ist, oder ihr wisst, ob man auf erfüllung einer gewonnenen e-bay auktion bestehen kann?

vor drei tagen habe ich günstig (für 350 euro) einen edirol r-44 vierspur recorder ersteigert und auch gleich das geld per pay-pal überwiesen. das geld dürfte auch bereits auf dem konto des verkäufers gelandet sein. heute morgen erhielt ich dann folgende e-mail vom verkäufer:

Sehr geehrter Herr Giotta,

mit schrecken mußten wir feststellen, dass unsere zurückgezogene Auktion (Edirol R-44) trotz Bestätigung seitens eBay weitergelaufen ist. (Bestätigungsmail von eBay kann ihnen zugesandt werden).
Der R-44 ist nicht voll funktionsfähig und kann nach der Beschreibung nicht so verkauft werden.
Sollten Sie schon den Betrag überwiesen haben, so wird Ihnen der Betrag selbstverständlich zurücküberwiesen!
Es tut uns wirklich Leid, der Fehler bei eBay war leider nicht vorhersehbar, da wir eine Bestätigung zum erfolgreichen Rückzug von eBay bekamen.
Bitte melden Sie sich kurz, damit wir die Sache klären können!

mir kommt es so vor, als ob sich der verkäufer um den verkauf drücken möchte, weil ihm der realisierte verkaufspreis nicht gefällt. ich hatte sowas ähnliches schon mal, als ich einen fotoartikel günstig erstiegen hatte und der verkäufer meinte, es wäre ihm hingefallen und er könne es jetzt nicht mehr verkaufen...

ich schätze mal, daß es über e-bay möglich sein müßte, überprüfen zu lassen, ob die bestätigungsmail (der erfolgreich zurückgezogenen auktion) tatsächlich versand wurde. bei e-bay werde ich später mal anrufen, aber erfahrungsgemäß dauert es tage, bis die den vorfall überprüft haben. ich gehe auch eher davon aus, daß es sich nicht um einen fehler seitens e-bay handelt. sollte dem tatsächlich so sein, sinken meine chancen, das gerät zu bekommen natürlich rapide.

ich dachte mir jetzt, ihm erstmal vorzuschalgen, daß er mir den mangel beschreiben solle und das defekte gerät trotzdem zuschickt, damit ich mich von dessen funktionalität selber überzeugen kann. wenn der fehler wirklich gravierend ist, kann ich es ihm immer noch wieder zurücksenden und er kann mir mein geld zurücküberweisen. ich glaube aber nicht wirklich an daran, weil das gerät überhaupt erst seit einem jahr auf dem markt ist und ein technischer mangel normalerweise noch unter die garantiezeit fallen würde.

mich stört an der ganzen sache einfach nur, daß man mit blöden ausreden abgespeist wird, wenn man etwas günstig ersteigert hat. vielleicht kann mir jemand auch sagen, ob ich nach gewonnener auktion auf den versand eines funktionsfähigen gerätes bestehen kann (falls der fehler nicht wirklich bei e-bay liegt)...

vg losguidos
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: Poltergeist am 18. Mär 2009, 07:19:33
Kaufvertrag ist Kaufvertrag, würde ich erst einmal sagen. Und daher kannst du auf Erfüllung des Vertrages bestehen. Wenn der angebotene R-44 sich als defekt herausstellt, muss der Verkäufer einen anderen besorgen, der funktioniert. Wenn du einen neuen ersteigert hast, dürfte das kein Problem sein, wenn du einen gebrauchten ersteigert hast, muss der Verkäufer den halt reparieren lassen.

Wenn E-Bay allerdings Mist gemacht haben sollte, hast du Pech. In dem Fall hast du wahrscheinlich keinen Kaufvertrag und kannst nur dein Geld zurückfordern.
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: H a n s am 18. Mär 2009, 07:53:44
Hier kannst du was ganz interessantes dazu finden:

http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: losguidos am 18. Mär 2009, 07:57:30
danke käne ipu :)
danke hans :)

das klingt ja schon mal ganz beruhigend... ich denke ich werde ihm erstmal schreiben, er solle mir das gerät trotzdem zuschicken und ich werde es ihm dann ggf. zurücksenden. er wäre ja blöd, wenn er es selber beschadigen würde, um aus der sache rauszukommen und so hat er die möglichkeit, die sache privat zu regeln.

vielen dank erstmal...
losguidos
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: Poltergeist am 18. Mär 2009, 08:21:30
Der Verkäufer kann den Vertrag anfechten, wenn er bei Abgabe des Angebots angenommen hat, das Teil wäre in Ordnung, obwohl es da schon kaputt war. Würde mich wundern, wenn man mit sowas vor Gericht durch kommt. Wer stellt denn ein Teil ein, das er nicht vorher ausprobiert hat? Wenn es während der Auktion in die Brüche geht, liegt das Risiko in meinen Augen beim Verkäufer und der Kunde hat weiter ein Recht auf Erfüllung des Vertrages.

Konkret in deinem Fall, Guido, würde ich eher empfehlen, dem Verkäufer zu schreiben, dass du auf Erfüllung des Vertrages bestehst und er doch bitte mittels seiner Garantieansprüche den R-44 ersetzen oder reparieren lassen solle und er ihn dir dann schicken soll. Ob es so klug ist, sich das Gerät vorher schicken zu lassen, weiß ich nicht. Zumindest nicht aus rechtlicher Sicht.
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: losguidos am 18. Mär 2009, 08:26:18
hmmm... da hast du vielleicht recht. mir geht\'s aber ehrlich gesagt nicht darum, jemanden fertig zu machen, wenn er wirklich ein problem hat, oder e-bay tatsächlich mist gebaut hat. ich denke aber, der hatte einfach mit mindestens 100 euro mehr gerechnet und versucht jetzt da raus zu kommen. aber womöglich hast du recht, besser erstmal auf erfüllung bestehen. den rest kann man dann vielleicht auch so klären.

vg
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: Poltergeist am 18. Mär 2009, 08:27:37
Zitat von: kāne ipuDer Verkäufer kann den Vertrag anfechten, wenn er bei Abgabe des Angebots angenommen hat, das Teil wäre in Ordnung, obwohl es da schon kaputt war.

Vielleicht solltest du ihn auch noch bitten, dir den Mangel mal ganz präzise zu beschreiben, und zu erklären, warum genau ihm das nicht vorher aufgefallen ist.
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: losguidos am 18. Mär 2009, 08:33:49
stimmt. aber dafür ließe sich ja leicht eine ausrede finden. die dinger sind eigentlich super zuverlässig und wenn man nicht grob fahrlässig damit umgeht (es hinfällt, oder so) geht an denen eigentlich nix kaputt... und von problemen mit der elektronik ist bisher auch nichts bekannt. die sind ja extra für den outdoor-einsatz gebaut.
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: Poltergeist am 18. Mär 2009, 08:34:26
Ich bin immer noch nicht ganz wach. Also noch ein Nachtrag:

Wichtig zu wissen wäre nach dem Artikel, den Hans verlinkt hat, ob der Verkäufer die Auktion zurückgezogen hat, bevor oder nachdem Gebote abgegeben wurden. Wenn er ihn vorher zurückgezogen hat, und Ebay das nur verschlampt hat (wie wahrscheinlich soll das den sein?), hättest du wohl rein rechtlich wenig Chancen, denke ich.
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: losguidos am 18. Mär 2009, 08:36:19
ja klar... wenn e-bay scheiße gebaut hat, hab ich natürlich keine chancen, aber das ließe sich ja leicht nachprüfen...
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: Poltergeist am 18. Mär 2009, 08:46:56
Stimmt so nicht ganz. Hängt wie gesagt vom Zeitpunkt ab, an dem der Verkäufer sein Angebot zurückgezogen hat. Wenn dann schon jemand geboten hatte, ist es im Prinzip egal, ob Ebay irgendetwas verschlafen hat oder nicht.
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: losguidos am 18. Mär 2009, 08:49:46
aber dann könnte ja jeder im letzen moment sein angebot zurücknehmen... entweder die auktion war gültig (und danach sieht es momentan noch aus), oder nicht. im letzteren fall habe ich natürlich pech gehabt, aber dann frage ich mich, wieso mir das von e-bay nicht mitgeteilt wurde.
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: losguidos am 18. Mär 2009, 09:12:02
also, ich habe gerade mit e-bay telefoniert und die haben mir gesagt, daß sobald der artikel als gekauft gelistet ist, auch ein kaufvertrag zustande gekommen sei und von e-bay keine bestätigungs-e-mails irgendwelcher art versendet werden. in dem punkt hat er also schon mal nicht die wahrheit gesagt und mittlerweile bezeifele ich auch, daß das gerät nicht funktionsfähig sei... mal sehen, was er mir antworten wird.
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: Poltergeist am 18. Mär 2009, 09:12:18
Ich versuche das mal zusammenzufassen:

1. Der Verkäufer hat nur dann überhaupt eine Chance, aus der Sache raus zu kommen, wenn er sich bei Abgabe des Angebots geirrt hat. Wenn er also dachte, das Gerät wäre einwandfrei, obwohl es defekt war. Da stellt sich natürlich die Frage, wieso er das nicht bemerkt hat. Deswegen solltest du mal nachfragen, welche Mängel das Gerät hat und wie er die übersehen konnte.

2. Hat der Verkäufer seinen Irrtum rechtzeitig bemerkt, bevor jemand ein Gebot abgegeben hat, und dies Ebay auch mitgeteilt, ist die rechtliche Lage für dich nicht so dolle. Es sei denn, Hans findet noch ein anderes Urteil. Denn das verlinkte trifft dann nicht zu. Allerdings halte ich es für gut möglich, dass auch denn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Das ist dann aber endgültig eine Frage für Juristen.

3. Wenn er zu spät zurückgezogen hat, hast du als Höchstbietender erst mal einen gültigen Kaufvertrag, egal ob Ebay die Auktion vorzeitig beendet hat oder nicht. Den kann der Verkäufer allerdings anfechten. Dazu müsste er dann aber im Zweifelsfall seinen Irrtum einem Gericht erklären.

4. Wenn es nicht plausibel ist, dass er sich tatsächlich geirrt hat, kannst du darauf bestehen, ein funktionierendes Gerät von ihm zu erhalten, falls das denn möglich ist. (Wenn du bei Ebay die Mona Lisa ersteigerst, und die fackelt ab, bevor der Verkäufer sie verschicken kann, geht das natürlich nicht.)
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: losguidos am 18. Mär 2009, 09:21:19
laut e-bay ist die auktion jedenfalls gültig gewesen und sie haben auch keinen fehler gemacht. ob man dann nachträglich trotzdem (wegen eines plötzlichen mangels) zurücktreten kann, weiß ich nicht. käme mir aber komisch vor, denn das könnte man dann ja immer behaupten. ist nur nervig, wenn sich die sache jetzt endlos lange zieht...
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: Poltergeist am 18. Mär 2009, 09:33:11
Nicht wegen eines plötzlichen Mangels, sondern nur wegen eines bereits bei Einstellung in Ebay vorhandenen, aber nicht entdeckten. Dann muss man aber zur Not vor Gericht belegen können, dass man sich bei Abgabe seiner Willenserklärung im Irrtum befunden hat. Und das dürfte wohl schwierig werden.
Handelt es sich denn um ein gebrauchtes Gerät? Wenn ja: warum hat der Verkäufer beim Gebrauch nicht bemerkt, dass es defekt ist? Unwahrscheinlich!
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: Natzrut am 18. Mär 2009, 09:33:12
Aus meiner Zeit als Verkäufer weiß ich, dass man Artikel eh nur ändern und zurückziehen kann, solange kein Gebot dafür abgegeben wurde. Ansonsten ist es schwierig, einen Artikel wieder herauszunehmen.
Da er behauptet, er habe eine Mail von ebay erhalten, dass der Artikel nicht mehr gelistet sei, würde ich mir zuerst diese Mail zuschicken lassen, bevor ich ein Fass aufmache...
Ich denke, dass Du, wenn der Verkäufer den Artikel partout nicht verkaufen will, auf verlorenem Posten stehst. Er kriegt zwar dann eine Verwarnung, aber damit hat sich\'s. Als Privatverkäufer kann ihm das ziemlich egal sein....nicht schön, aber Tatsache. Vor Gericht gehen, bringt bei solchen Beträgen eh nix.
Also würde ich auf good will hoffen und ansonsten die Sache abhaken... :\'(
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: losguidos am 18. Mär 2009, 09:39:58
ja, es handelt sich um ein gebrauchtes gerät, sollte aber laut verkäufer voll funktionsfähig und in gutem zustand sein.

der e-bay kundenservice hat mir selber am telefon gesagt, daß die keine bestätigungs-mails bei dem ruckzug eines angebots versenden. das ist quatsch. sobald die auktion ausläuft und bei mir gelistet ist, ist sie gültig und ein kaufvertrag ist entstanden. so haben sie mir das gesagt.

na ja, ich kann ihm mit einem einschreiben eine frist zur erfüllung setzen. die prozesskosten könnten im schlimmsten fall auch ihm alleine belastet werden und die sind dann in einer anderen größenordnung, als die beträge um die es jetzt geht. ich hoffe auch, daß er vernünftig ist, denn mit blöden ausreden, werde ich mich nicht abspeisen lassen.

vg
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: ukemouse am 18. Mär 2009, 11:14:28
Also erstmal \"Man kann eine Auktion abbrechen, auch wenn schon jemand genoten hat\". Die ändern bei Ebay da so oft was bei ihren Regeln. Der Link vom Hans ist vielleicht alt.
Vielleicht ist das auch anders bei gewerblichen Verkäufern. Ich kann nur berichten als privater Verkäufer und da sind mir folgende Dinge passiert.
1. mußte ich selber mal eine Auktion beenden, da sich mein Hund das Teil geschnappt hatte und es danach nicht mehr in dem beschriebenen Zustand der Auktion war  :x  
Da gabs auch schon Bieter. Dann muß man die Gebote vorher streichen und dann die Auktion, mit Angabe des Grundes, beenden. Die Folge ist, daß dann alle Bieter eine Email von Ebay bekommen, wo sie darüber informiert werden.

2. Hatte ich mal auf einen Artikel geboten, den der Verkäufer vorzeitig beendet hat und habe von Ebay auch eine Bestätigungsmail bekommen, daß mein Gebot gestrichen wurde und der Artikel beendet wurde.

Man kann soweit ich weiß die Auktion in den letzten Stunden vor Ende nicht mehr beenden. 12 Std. 24 Std.??? Ich bin nicht sicher, kann man aber alles in den Ebay Richtlinien finden. Da bin ich jetzt nur zu faul das nachzulesen.

Man kann nicht einfach willkürlich ein Angebot beenden. Da gbt es schon Regeln. Hier (http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html) nachzulesen
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: Jan am 18. Mär 2009, 12:26:39
Hallo zusammen,

Ärger mit ebay hatte sicher jeder schonmal, ich auch. Glücklicherweise ist immer alles positiv ausgegangen aber meine Konsequenzen habe ich trotzdem gezogen: ich mache nur noch Theater, wenn es sich wirklich lohnt.

In deinem Fall würde ich mir die überwiesene Knete zurückbuchen lassen, eine negative Bewertung hinterlassen, den Ärger runterschlucken und fertig. Alles andere führt nur zu endlosem Kleinkrieg und blankliegenden Nerven.

*nur meine Meinung*
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: losguidos am 18. Mär 2009, 12:41:26
hi jan,


ja klar. das ist eigentlich auch meine einstellung. ich bin normalerweise auch für eher für streßfreie abwicklungen zu haben. der typ hat aber schon 230 positive bewertungen (ist jetzt kein anfänger) und wenn sich das jeder gefallen läßt, dann wird das bald gang und gebe, daß man einfach irgendwelche defekte vortäuscht, wenn man mit dem geschäft nicht zufrieden ist.

normalerweise gehen die dinger gebraucht für ca. 500 euro weg und er hat natürlich wenig bock, das teil so günstig abzugeben. ich würde also sozusagen auf 150 euro verzichten, wenn ich mich damit abfinden würde und versuche nochmal ein anderes zu ersteigern. natürlich ist das jetzt nicht wirklich den streß wert, den man damit hat, wenn\'s wirklich zum anwalt gehen würde. andererseits sollte man den leuten auch zeigen, wo die grenzen sind. dann wird er es sich beim nächsten mal zweimal überlegen, ob er das nochmal auf die tour versucht. ich finde jetzt nicht, daß man beim erstbesten schlaumeier immer gleich klein beigeben sollte.

vg
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: Schubi am 18. Mär 2009, 13:45:33
Hi losguidos, denk dran, die von Kane Ipu vorgeschlagene Korrespondenz postalisch per Einschreiben zu erledigen und dem Verkäufer gleich angemessene Fristen zu setzen, damit die Sache voran kommt. E-Mail-Verkehr ist ja nicht unbedingt rechtsverbindlich.
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: losguidos am 18. Mär 2009, 13:48:57
hi schubi :)

ja, danke für den tip. werde ich auch machen. aber erstmal möchte ich seine antwort abwarten und sehen, ob wir uns nicht noch so einigen können. vielleicht kann er das gerät ja nochmal genau überprüfen, ob es sich nicht doch einfach um einen bedienungsfehler gehandelt hat ;) so gebe ich ihm die möglichkeit, sein gesicht zu wahren.

vg
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: kurt am 18. Mär 2009, 14:36:26
Servus Guido !

War das ein Privat oder ein gewerblicher Anbieter ?

Bei einem Gewerblichen hast du eine Chance, das er 150 € in den Wind schießt um seinen guten Ruf zu behalten.
Wenn es ein Privater war - vergiß es. Schau das du dein Geld wieder kriegst ein gib ihm eine schlechte Bewertung.

Bei ebay anrufen bring gar nix, das sind lauter Heillige die noch nie einen Fehler gemacht haben.
Ich habe ,sowie ukemouse auch schon Meldung von einer Angebotsrücknahme erhalten. Das gibt es ! Da haben sie dich glatt angelogen.

Mir ist genauso eine Geschichte auch passiert. Nur schon bevor ich das Geld überwiesen hab. Nur war der Typ noch blöder und hat mich 2 Tage später angerufen um die Abholung zu klären ! Der hatte das Bett um das es ging tatsächlich privat weiterverkauft und dann noch die Telefonnummern durcheinandergebracht !!

Beschweren bei ebay bringt auch nix. Ich habe sogar einmal eine Betrugsanzeige bei der Polizei gemacht über einen Verkäufer !
Das war vor einem 3/4 Jahr. Ich habe auch von dort nicht gehört !
Wahrscheinlich war die Summe (60 €) zu gering. Merke - man darf Leute betrügen, wenn es nur Bagatellsummen sind !
Wie das juridisch  haltbar ist möcht ich aber nicht wissen !

Ich kauf bei ebay AUSSCHLIESSLICH bei Spinnern. Erkennt man an der Produktbeschreibung. Die sind immer absolut zuverlässig !
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: losguidos am 18. Mär 2009, 14:50:23
hi kurt :)

wahrscheinlich hast du recht... war ein privat-verkäufer. trotzdem wird er sich zumindest einen monent lang überlegen müßen, ob er seine jahrelang gesammelten bewertungen auf\'s spiel setzen möchte. sind ja immerhin 230. ich bin mir sicher, daß wenn ich nachweise, das er die ware nicht liefert, auch sein e-bay konto auf weiteres gesperrt werden kann.

wenn e-bay sagt die auktion ist gültig, richte ich mich erstmal danach. was er für e-mails bekommt und was für sonnstige probleme er noch hat, ist ja erstmal nicht meine sache. ggf. muß er e-bay ja nachweisen, daß sie einen fehler gemacht haben und die auktion nicht gültig ist. dabei wünsche ich ihm viel spaß :)

für ihn ist der \'schaden\' ja genau so groß wie für mich. wenn er meint, er müsse für 150 euro, die ihm vielleicht entgangen sind, den larry machen, kann er das gerne versuchen. die option, den kauf rückgängig zu machen, läuft mir ja nicht weg. wenn ich zu der ansicht komme, es lohne sich nicht, kann ich immer noch anbieten, den kauf rückgängig zu machen. aber nicht nach dieser blöden mail... ;)

vg
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: ukefloh am 18. Mär 2009, 15:34:16
Hallo losguidos,

vielleicht is es aber auch wirklich wahr, dass das Teil defekt ist.
Bei 230 positiven Bewertungen denke ich mal ist der Verkäufer schon glaubhaft.
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: losguidos am 18. Mär 2009, 15:38:44
hi ukefloh,

ja... um mehr geht es mir ja auch gar nicht :) ich möchte nur selber die funktion des gerätes überprüfen und es dann ggf. zurückgeben ;)

vg
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: apfelrockt am 18. Mär 2009, 16:53:39
Hi Losguidos,

hatte dass Theme heute morgen schon entdeckt aber keine Zeit gehabt zu schreiben. Jetzt hast du ja schon \'ne ganze Latte an Antworten, wie schnell dass hier geht.  :)

Also klar du ärgerst dich und willst den Typen so nicht davon kommen lassen, verständlich, hast dich ja auch gefreut.

Aber, ich würde in so einem Fall auch kein grosses Fass aufmachen. Sei froh wenn du deine Kohle zurück bekommst (wärst nicht der erste der auch noch die Kohle in den Wind schreiben müsste) und gut is.
Sich da auf irgendwelche Rechtsstreitigkeiten einzulassen kostet dich erstmal nur zusätzlich Kohle (sei denn du hast Rechtsschutz) Stress und Ärger.Wo wäre denn im Falle eines Verfahrens der Gerichtsstandort? Da musst du gegebenenfalls nach Hinter-Tupfingen und dir da einen Anwalt suchen. Also ich weiss nicht.Vielleicht kannst du ihn ja noch ein wenig zanken indem du hartnäckig bleibst, aber wenn er nicht will dann siehe oben.

Lass dir die Laune nicht verderben  :)
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: losguidos am 18. Mär 2009, 17:21:59
hi apfelrockt :)


stimmt! weiß jetzt nicht wo der gerichtsstand wäre... aber ich habe ja petrocelli (http://www.tv-nostalgie.de/sound/petrocelli.htm) auf meiner seite *g* ...falls den überhaupt noch jemand kennt.

vg
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: Schwaben_uke am 18. Mär 2009, 18:58:24
Ich habe im November einen Artikel bei eBay ersteigert und sofort bezahlt.
Bis heute habe ich  die Ware nicht erhalten. Trotz unzähliger E-Mails an die Verkäuferin, die alle unbeantwortet geblieben sind.
Dann habe ich den Streitfall aufgerufen. Nach Ablauf der Frist habe ich die Ware natürlich immer noch nicht bekommen. Habe bei eBay die Fristverstreichung gemeldt. Daraufhin \"durfe\" ich  ein Online-Dokument mit 3 Fragen beantworten und habe dann die Bestätigung bekommen der Streifall ist \"beigelegt\". Dem Verkäufer könne ein Versteigerungsverbot ausgesprochen worden, blah, blah, blah.
Habe seither weder von der Verkäuferin noch von eBay wieder etwas gehört.

Ich würde sagen, lass´ die Sache auf sich beruhen, du bekommst ja wenigstens dein Geld zurück.
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: Fischkopp am 18. Mär 2009, 20:20:55
Hi losguidos,

ich hatte einmal über EBAY eine gebrauchte  Anlage ersteigert  für kleines Geld (eigentlich ging es mir nur um Verstärker und Lautsprecher) und der Verkäufer hatte nach 4 Wochen nach der Geldüberweisung die Anlage mit immer neuen fadenscheinigen Gründen nicht zugesandt. z.B. er muß erst einen Karton besorgen, er arbeitet in der Nachtschicht und muß am Tage schlafen und die Post hat nachts zu usw. (Er hat zunächst zumindest aber noch auf Mails geantwortet ;) )
Irgendwann kam sie nach 7 bis 8 Wochen und die Hälfte aller Geräte war defekt.
Geldrückforderungen blieben zwecklos - und wie sollte ich seine Aussage widerlegen war, daß die Anlage noch intakt war als sie sein Haus verließ ?
Die Entfernung zu dem Wohnort des Verkäfers war zu groß (ich hätte ihm gerne einmal persönlich die Meinung gesagt) und irgendwann antwortete der Verkäufer nicht mehr !

Was ich daraus gelernt habe :
1. ich schaue mir bevor ich biete ganz genau das Profil des Verkäufers an, denn mein Anlagenverkäufer wurde unter 90 Prozent positiv bewertet und
2. Transfer von größeren Geldbeträgen nur über Treuhandkonto

Viele Grüße
Bernd
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: gallier am 18. Mär 2009, 23:10:32
Zitat von: losguidos...andererseits sollte man den leuten auch zeigen, wo die grenzen sind. dann wird er es sich beim nächsten mal zweimal überlegen, ob er das nochmal auf die tour versucht. ich finde jetzt nicht, daß man beim erstbesten schlaumeier immer gleich klein beigeben sollte.

vg

Bin ich voll deiner Meinung, mach´s ihm nicht zu einfach. Wenn man nichts dagegen unternimmt werden es immermehr.
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: losguidos am 20. Mär 2009, 14:07:03
aloha,

wollte euch nur mal kurz informieren, daß die auktion bei e-bay wahrscheinlich zu einem erfeulichem ende führt :) ich hatte ihm heute morgen nochmal folgende e-mail geschrieben:

Sehr geehrter Herr v. H.,

leider haben Sie auf meine letzte Nachricht nicht reagiert. Ich möchte Sie nochmals darauf hinweisen, daß ich auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehe. Auch wenn Ihnen die rechtliche Situation nicht vollkommen klar sein sollte, möchte ich sie bitten, sich die Konsequenzen einer juristisch erzwungenen Erfüllung einmal vor Augen zu führen. Noch haben Sie die Möglichkeit die Angelegenheit, ohne größeres Aufsehen, mit mir persönlich zu regeln. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich selber entscheiden möchte, ob mir das Gerät zusagt, oder nicht. Das ich mich dabei nicht alleine auf Ihre Aussage verlassen möchte, können Sie hoffentlich nachvollziehen. Sollten sie nicht bereit sein, Ihren Teil des Kaufvertrages in den nächsten Tagen zu erfüllen, sehe ich mich gezwungen, meine Rechte gegebenenfalls auch gegen Ihren Willen duchzusetzen. Das wäre sicher für uns beide unerquicklich.

Mit freundlichem Gruß
Guido Giotta

...und darauf promt folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr Giotta,

bitte entschuldigen Sie, dass ich nicht direkt auf Ihre letzte Mail reagiert habe.
Ich habe mich dazu entschlossen, das Gerät auf eigene Kosten bei Edirol in Köln
reparieren zu lassen. Ich möchte Sie bitten, mir ein paar Tage Zeit dafür zu lassen.
Ich kenne die juristische Seite sehr genau! (www.anwaltskanzlei-blablabla.de)
Deswegen ist es mir sehr peinlich, da das Gerät von einem Mitarbeiter in eBay
gesetzt wurde. So etwas sollte nicht passieren. Ich habe inzwischen bei der
eBay-Auktion nachgesehen und festgestellt, das nicht die Auktion, sondern eine
Gebotsrücknahme erfolgte. So dass Sie vollkommen im Recht sind.
Ich bitte Sie noch einmal, die für Sie unklare Situation zu entschuldigen! Ich bin
bemüht, dass Sie ein voll funktionstüchtiges Gerät bekommen! Wie Sie aus meinen
bisherigen Bewertungen entnehmen können, ist mir so etwas auch noch nicht passiert!

Mit freundlichen Grüßen
v. H.

hat sich doch gelohnt hartnäckig zu bleiben  ;) der typ ist sogar anwalt... räume ihm jetzt noch eine angemessene frist zur reparatur ein *g*

mahalo
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: Kay am 20. Mär 2009, 14:26:42
du solltest nur vielelicht seinen namen rausnehmen...
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: losguidos am 20. Mär 2009, 14:27:35
haste wohl recht ;) ...sonnst krieg ich deshalb noch ne klage...
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: dienstag am 20. Mär 2009, 17:37:54
na geht doch! das gute im menschen siegt immer :)
Titel: ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?
Beitrag von: Schubi am 20. Mär 2009, 20:33:04
Noch haste das Teil zwar nicht, aber es hört sich doch besser an als so manch andere Leidensgeschichte hier im thread!
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