Mal wieder eine rechtliche Frage...

Begonnen von Earlyguard, 12. Apr 2008, 09:34:11

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. (3 Antworten, 811 Aufrufe)

Earlyguard

Also: soweit ich das richtig verstanden habe, darf man selbstaufgenommene Musikstücke anderer Komponisten (Rechteinhaber) nicht ohne weiteres der Öffentlichkeit vorstellen (sprich verlinken) - die Ausnahme für den deutschsprachigen Raum stellt wohl YouTube dar, da es scheinbar eine Vereinbarung mit der Gema (Rechteverwerter) gibt.

Wie ist das denn mit der Veröffentlichung auf CD-R? Es gibt ja spezielle Audio-CD-Rohlinge, bei denen bereits beim Kaufpreis eine pauschale Vergütung an die Rechteverwerter abgegeben wird! Heisst das, dass ein Amateur (also jemand der nicht Geld mit solchen CD-Rs verdienen will) damit seine Coverversionen weitergeben darf?

Bitte alle Gema-Experten vor!

Vielen Dank!

Thomas

..

WS64

Wenn es um The Cure geht, mach ruhig. Das Brennen ist da erlaubt, nur das Abspielen nicht!  :twisted:

Ohrenblicker

Ich glaube, diese Pauschale auf Rohlinge (übrigens auch auf CD-Brenner) ist für Privatkopien, jedenfalls nicht für die Veröffentlichung von Musik, das wäre schön ;)

Wenn du die CDs nur im Bekanntenkreis verschenkst, wird da kein Hahn nach krähen, wenn du das aber im größeren Stil verteilst oder gar verkaufst, dann brauchst du eine GEMA-Lizenz. Die GEMA schreibt folgendes dazu:

ZitatKann ich als Privatperson auch CDs selbst brennen?

JA. Sie müssen aber dennoch einen Lizenzantrag ausgefüllt bei der GEMA einreichen und für GEMA-pflichtige Musik die entsprechenden Vergütungen bezahlen. Sie erhalten in diesem Fall keine Freistellung seitens der GEMA. Die Lizenz gilt erst nach Bezahlung der auf dem Lizenzantrag basierenden Rechnung als erteilt. Die Einräumung der Nutzungsrechte mit Zahlung der Vergütung steht unter der ausdrücklichen Bedingung, dass Rechte Dritter beachtet werden und alle Rechte (urheberrechtliche Nutzungsrechte) und sonstige Rechte vor Herstellung erworben werden müssen. Sie können jedoch bereits mit der Vervielfältigung beginnen, sobald der Lizenzantrag bei der GEMA eingereicht wurde.

http://www.gema.de/musiknutzer/musiknutzer-hintergrundinformati/

Earlyguard

Zitat von: WS64Wenn es um The Cure geht, mach ruhig. Das Brennen ist da erlaubt, nur das Abspielen nicht!  :twisted:

Nein, es geht um die Club-CD! Oder hast Du jetzt ein paar Songs geschrieben? :mrgreen:

@ Ohrenblicker: Vielen Dank. Ich hab mir sowas schon gedacht! ;)
Es wäre auch zu einfach gewesen... :lol:

Viele Grüße
Thomas

..