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Ukulelenboard => Alles was sonst noch anfällt => Thema gestartet von: ukemouse am 18. Nov 2011, 23:45:03

Titel: Mal wieder Urheberrecht - Zitate und Sprühe auch betroffen!!
Beitrag von: ukemouse am 18. Nov 2011, 23:45:03
Ich bin noch in einem anderen Board unterwegs. Auch dort ist das Urheberrecht natürlich ein Thema.
Und dort wurde folgender Link gepostet, den ich euch nicht vorenthalten möchte.

Urheberrecht-Zitate/Sprüche (http://www.wbs-law.de/urheberrecht/urheberrecht-lg-munchen-websitebetreiber-muss-fur-unzulassige-verwendung-von-karl-valentin-spruch-einstehen-14513/)

Auch noch interessant
Facebook-Pinnwand+Urheberrecht (http://www.wbs-law.de/internetrecht/ra-solmecke-warnt-vor-facebook-die-pinnwand-eines-teenagers-ist-fur-abmahnanwalte-schnell-bis-zu-15-000-euro-wert-8116/#more-8116)
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Beitrag von: Tuke am 19. Nov 2011, 00:14:10
Wenn auf einer Zitate-Website Zitate von Herrn Karl Valentin zitiert werden, kann das Herrn Valentin natürlich schon (posthum) erzürnen, das verstehe ich.
Auf unserer Club-Seite werden aber doch hier und dort eigene Worte/Beiträge/Gedanken/Themen zwischen die Zitate gestreut.
Betrifft uns das denn doch?
Juristisch - wie immer - ratlos: Tuke
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Beitrag von: ukemouse am 19. Nov 2011, 00:16:17
ja das würde mich auch interessieren. Darum hatte ich den Link ja hier mal als Diskussionsgrundlage gepostet. Vielleicht weiß ja jemand mehr darüber, denn auch in den Signaturen hier im Forum findet sich doch so das ein oder andere Zitat.
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Beitrag von: Ukulalla am 19. Nov 2011, 00:49:53
Alle Worte, die ich gerade in diesem Beitrag schreibe, habe ich im Duden schon abgedruckt gefunden.
Ich hoffe, ich habe nun nicht das Urheberrecht verletzt.
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Beitrag von: Martijn am 19. Nov 2011, 01:21:54
Zitat von: UkulallaAlle Worte, die ich gerade in diesem Beitrag schreibe, habe ich im Duden schon abgedruckt gefunden.
Ich hoffe, ich habe nun nicht das Urheberrecht verletzt.

Nah, nur wenn es sich, laut Gericht, haendelt um die \"sprachlich und grammatikalisch unübliche Art und Weise einer bayerischen Wortakrobatik\". :shock:  Du kommst zwar naehe dran, aber...  :mrgreen:
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Beitrag von: Dieter am 19. Nov 2011, 09:00:36
so langsam werden unser richter und die rechtsprechung kindisch..

als wenn wir sonst keine sorgen haben/hätten..
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Beitrag von: allesUkeoderwas am 19. Nov 2011, 09:27:45
Ich hatte an anderer Stelle in Verbindung mit dem längst vergessenen Karl Theodor von und zu G. auch schon mal darüber berichtet...
Der alte Karl würde sich vermutlich im Grab umdrehen, obwohl er ja auch recht knickerig gewesen sein soll.
Es scheint aber so, als bräuchte die Nichte Geld.
Und sie scheint Erfolg damit zu haben...
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Beitrag von: apfelrockt am 19. Nov 2011, 10:24:18
Irgendwie will mir das nicht in den Kopf, es heisst doch Zitat und wenn man die Quelle nennt, dürfte das doch kein Problem sein? Oder bin ich da zu naiv??
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Beitrag von: losguidos am 19. Nov 2011, 10:45:49
Prima! Dann kann ich ja richtig Kasse machen, wenn ich hier zitiert werde :lol:

Das Urteil bezieht sich ja auf einen ganz speziellen Fall einer Zitatenseite und da geht es ja um nichts anderes als das Nutzen von Zitaten. Der Webseitenbetreiber hat ja auch einen konkreten Nutzen von guten Zitaten (z.B. mehr Trafic). Die Zitate stehen dort also nur um ihrer selbst Willen und insofern wird das geistige Eigentum anderer schon ohne deren Einverständnis genutzt. Bei normalen Zitaten, in einem Textzusamenhang, ist das sicher anders. Deshalb würde ich mich bei Forumsbeiträgen auch nicht so verrückt machen. Ich finde das Urteil vom Prinzip her schon richtig.

VG
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Beitrag von: Uhu am 19. Nov 2011, 14:03:03
Hm. Und wenn das so weiter geht, dann ist bald das Verwenden von einzelnen Wörtern, die sich nachweislich einer ausgedacht hat, nur gegen Einverständnis und Nutzungsgebühr erlaubt. Ich melde schon mal mein geistiges Eigentum am Wort \"Zitronenukulele\" an. Wer\'s benutzen will, möge sich bitte mit mir in Verbindung setzen ...
Und für die unbefugte Verwendung von \"Limonenukulele\" fange ich glatt einen Rechtsstreit an, eindeutig nachgemacht.
Sorry, aber da gehen die Gedanken mit mir durch.

Gruß vom Uhu
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Beitrag von: losguidos am 19. Nov 2011, 14:28:37
@Uhu

Zitronenukulele ist ein einfaches zusammengesetzes Substantiv und nicht schützenswert. Da fehlt eben die geistige Gestaltungshöhe.

Natürlich ist es sinnvoll geistiges Eigentum zu schützen. Im Valentin-Fall ist doch klar, daß wenn seine Aussprüche an zentraler Stelle im Netz kostenlos zu haben ist, weniger Leute sich ein Buch mit Zitaten von ihm kaufen würden. Der Webseitenbetreiber hätte den Prozess ja gar nicht ausfechten müssen und die Zitate frewiwillig entfernen können. Nur wollte er sie ja offensichtlich auf der Webseite behalten und dieses Recht wurde ihm dann abgesprochen. Vollkommen zu recht, wie ich finde. Denn sonnst würde jeder Dichter seine Arbeit kurz nach der Veröffentlichung auch im Netz wiederfinden. Wovon sollte er leben und wieso sollte jemand, von dem er das gar nicht möchte, seine Gedichte nutzen können? Komischerweise leuchtet diese Tatsache z.B. beim Markenschutz jedem ein.

VG
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Beitrag von: -Jens- am 19. Nov 2011, 15:02:43
Zum heutigen Welttag fällt mir ein: \"Was soll der Scheiß?\"
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Beitrag von: Martijn am 19. Nov 2011, 15:03:13
Ich glaube dass keiner bestreiten wurde, dass das übernehmen von ganzen Gedichten oder anderen Werke, die man wirklich als die Schöpfung einer Person oder Gruppe sehen kann, nicht erlaubt werden sollte (ausser bestimmten Fällen, und immer mit Quellenangabe). Aber eine einzige Zeile, die denn doch auch nicht ganz so original ist? Das ist ja doch eher ein \"wisecrack\". Ich glaube, dass man sowas doch ziemlich schnell als \"fair use\" sehen sollte. Es ist kaum denkbar, dass nur dieses Zitat hunderte von Besucher zur Webseite ziehen würde. Offenbar ist das Deutsche Urheberrecht ziemlich streng. Bei uns gibt es ein ziemlich umfangreiches Zitierrecht, ich denke vielleicht nicht dass ein solches Urteil hier gegeben würde (aber man kann da nie sicher sein). Möchte auch sehen, wie das letztendlich vor das Europäische Gericht entschieden würde. Kann gegen das Urteil eigentlich noch Berufung eingelegt worden?

Ich verstehe auch nicht so gut, was die Klägerin erreichen möchte. Immerhin konnte man auch der Ansicht sein, dass das Zitat eine Form von Werbung darstellt; ganz im allgemeinen sind Zitate doch meistens gemeint, um Einstimmung oder Bewunderung aus zu drücken. Geld wird sie doch nicht bekommen, das Zitat wird wohl entfernt werden, und damit auch wieder eine Weise Aufmerksamkeit auf das Werk des Dichters zu lenken. Ich denke, da gibt es in diesen Fall eigentlich kaum Sieger.

Was geschieht eigentlich, wenn das Zitat übersetzt wurde? Dann gibt\'s doch noch kaum \"sprachlich und grammatikalisch unübliche Art und Weise einer bayerischen Wortakrobatik\"?

Ich denke aber, dass wir uns hier noch nicht so viele Sorgen machen sollten. \"Alles sal reg kom\", hat Paul Kruger gesagt.

Oops, schon wieder ein Zitat! :shock:
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Beitrag von: losguidos am 19. Nov 2011, 16:07:45
@Martin

Zitieren ist ja nicht prinzipiell verboten. Nur wenn die Veröffentlichungen anderen Interessen unterliegen, als dem einfachen Zitieren, oder nicht im Interesse des Urhebers ist (so wie in diesem Fall). In meinen Augen gibt es da auch keinen \'fair use\'. Fair ist das ganze nur, wenn der Urheber auch etwas für seine Arbeit bekommt. Und ob Karl-Valentin-Zitate diese Art von \'Werbung\' nötig haben, kann nur der Rechteinhaber selber entscheiden. Ich klaue mir ja auch keinen Mercedes im Werk und sage dann, wenn ich erwischt werde, ich hätte nur Werbung für Mercedes machen wollen. Was der Scheiß denn solle? ;)

VG
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Beitrag von: Kees_Kop am 26. Nov 2011, 17:54:50
Die unklare Rechtslage bei Urheberrecht ist für mich persönlich auch der Grund, dass ich weder Bilder von Veranstaltungen, noch Videoaufnahmen davon selbst ins Netz stelle. Ich zeichne auf, stelle es zur Verfügung und weise darauf hin, dass ich keine Rechte auf die Veröffentlichung habe.

Wenn ich was veröffentliche, wie auf meine eigene Website Bilder aus meiner Arbeit, habe ich von alle erkennbaren bzw. deren Erziehungsberechtigten, eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen. Sogar der Mitschnitt einer Lesung die ich gehalten habe beschränke ich auf meine eigene Texte. So bleibe ich auf der sicheren Seite.

Olav
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