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Ukulelenboard => Alles was sonst noch anfällt => Thema gestartet von: Linho am 29. Jan 2013, 12:52:02

Titel: Urheberrechtshinweis YouTube
Beitrag von: Linho am 29. Jan 2013, 12:52:02
Servus,

habe mir gestern einen neuen YouTube-Account erstellt und hab mir da meinen Live-Mitschnitt von Langerringen hochgeladen.

Heute habe ich gesehen, dass neben dem Video im Videomanager der Vermerk \"Übereinstimmende Inhalte von Drittanbietern\" steht, beim Anklicken kommt folgendes Fenster:

(https://www.ukulelenboard.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fs7.directupload.net%2Fimages%2F130129%2Fabiu4uf3.jpg&hash=8602aeabc79ca5e25a88f8ab429a6cc212b38a84)

Einerseits bin ich verblüfft, dass YouTube bei dem Ausschnitt das Original \"erkennt\", andererseits frage ich mich, was die Meldung soll und ob ich da reagieren muss. ;)

Hatte sowas schonmal jemand von euch, was macht man da? Ignorieren? Oder den ungültig-Link klicken? Ist die Beschwerde überhaupt unbegründet, oder darf man offiziell gar keine Cover hochladen?  :shock:

Achja, geht um dieses Video:
http://www.youtube.com/watch?v=9QkK2KUv_Hs

LG
Linho
Titel: Urheberrechtshinweis YouTube
Beitrag von: Fischkopp am 29. Jan 2013, 13:09:43
Du kannst die Meldung getrost ignorieren, wenn es Ernst wird, dann wird das Video gleich von YouTube gelöscht, das habe ich schon mit Covern von The Eagles, Supertramp and The Beatles erlebt, komisch das gerade die Großen der Branche so dahinterher sind.

Den Ungültig-link würde ich nicht anklickem, denn Du bist ja nicht der Rechteinhaber von dem Song.

Gerade heute wurde von mir ein eigenes Video (Marlboro Mann) von YouTube gelöscht, weil ich am Ende eine vielleicht 15 Sekunden Filmsequenz eingebaut hatte, wo die Beatles aus Spaß Marlboro Werbung machten, und das gefiel den Herren von Apple Corps Ltd nicht.
Titel: Urheberrechtshinweis YouTube
Beitrag von: -Jens- am 29. Jan 2013, 13:22:00
Ja, ich habe 5 derartige Hinweise in meiner Sammlung. Jedoch nur solche, die darauf hinweisen, daß es übereinstimmende Inhalte von Drittanbietern enthält. Es wurde bei mir also nie ein Video gesperrt oder gar der Account gesperrt. Sowas ist aber auch schon passiert (ich kenne mind. 2 Accounts, die wegen \"hotel california\" gesperrt wurden). Das dein Hinweis den Inhalt erkennt verblüfft ein wenig, aber ich bin ziemlich sicher, der erste Scan ging gegen den Titel (while my ukulele sweeps hätte es wahrscheinlich nich erkannt, allerdings würde man dein Video auch kaum finden).

Die Sache mit den Rechten ist kompliziert und für mich manchmal nicht nachvollziehbar, denn ich habe so einen Hinweis bei einem Stück aus dem 18. Jahrhundert und bei einem traditionellen Schlaflied.

Nach den youtube-Richtlinien ändert es auch nichts an deinem Konto, wenn du das Video wieder löscht. Der \"Makel\" bleibt an dir haften. Offiziell darf man nur \"eigene\" Sachen, bei denen du das Urheberrecht hast, hochladen. Nur der Begriff ist offensichtlich sehr dehnbar.

Jedoch machen musst du nichts, denn es ist ja eigentlich nichts passiert. Du hast nur einen Hinweis erhalten. Also ich würde es ignorieren und weiter keine schlafenden Hunde wecken. Der Rechsstreit zwischen youtube (google) und der Gema wird sich hinziehen und die Lage wird unklar bleiben.

Ich persönlich halte ukulierende Spaßmusiker für harmlos. Das ist aber nur mein emotionales Rechtsempfinden, daß könnten Paragraphen-Reiter auch anders sehen. Ich gehe aber davon aus, die eigentliche Zielgruppe sind Leute, die CDs rippen und Orginal-CDs in youtube verpacken oder derartiges. Nichtsdestotrotz würd ich mir erstmal keinen Kopf machen.
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Beitrag von: allesUkeoderwas am 29. Jan 2013, 14:18:17
Zitat von: Fischkoppein eigenes Video (Marlboro Mann) von YouTube gelöscht, weil ich am Ende eine vielleicht 15 Sekunden Filmsequenz eingebaut hatte...

Immerhin...  ;)

Bei mir wurde mein \"Slide Puzzle\" als Windows 8 Werbung erkannt - Es ist nicht mal Euch hier im Forum aufgefallen, daß es sich um eine Parodie zur Werbung handelt. Weder Text,  Gesang, noch Video oder Bilder sind geklaut oder übereinstimmend, alles selbst gebastelt...

Akkorde, Melodie und Windows Benutzeroberfläche weisen jedoch gewisse marginale Ähnlichkeiten auf.  :mrgreen:

Daß man Text und Titel scannt dachte ich mir schon, aber auch Akkordfolgen und Melodien.  :shock:

Irgendwann kommt Eon und meldet Urheberrechte an, da sie ja den Strom für mein Keyboard liefern. Die Blumen im Garten, das Gemüse, das Viehzeug sind zum großen Teil auch schon durch Urheberrechte geschützt... Wo das mal hinführt ???

P.S.:

Fehlt nur noch, daß die Gema die Video\'s nach öffentlichen Aufführungen scannt, für die keine Abgaben entrichtet wurden.
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Beitrag von: Linho am 29. Jan 2013, 15:34:49
Alles klar, danke für die Antworten. Dann mach ich nix.  :D

Hab gar nicht gewusst, dass Songcover auf YouTube offiziell verboten sind.  :roll:
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Beitrag von: allesUkeoderwas am 29. Jan 2013, 19:09:12
Hmmm...

Ob man mit so \'ner Sache am Hacken später noch politische Karriere machen kann.
Plagiats- und Urhebergeschichten sind ja so \'ne Sache...
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Beitrag von: Meg am 29. Jan 2013, 19:24:15
Seltsam und interessant ist auch, dass Heino die Songs von Rammstein und anderen covern und vermarkten darf. Wieso und warum er das darf, steht hier ganz gut beschrieben:
http://www.wbs-law.de/urheberrecht/heino-singt-jetzt-lieder-von-den-arzten-und-rammstein-darf-er-das-34877/
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Beitrag von: FriendlyFred am 29. Jan 2013, 20:02:49
Die Vorredner haben ja schon alles sehr gut erläutert.
Bei einem cover mache ich garnichts.
Als ich den Hinweis auf Urheberrechtsverletzung bei meiner Version von \" Aloha Oe \" ( von Achtzehnhundertsowieso ) gelesen habe, habe ich Einspruch eingelegt.
Der Hinweis auf Urheberrechtsverletzung wurde 3 Wochen später ohne Kommentar gelöscht.
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Beitrag von: Ukusoph am 29. Jan 2013, 20:49:56
@Meg
danke für den Link, sehr interessant. Man wird sehen wie es sich in Seinem Fall mit dem Filmrechten verhält. Da bin ich schon gespannt auf das erste Video...
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Beitrag von: Linho am 02. Feb 2013, 13:59:39
Nachtrag: Ich habe den Hinweis auch auf meinem anderen Channel, wo ich das komplette Video als \"Linho live @ Langerringen\" gepostet habe.  :shock:

Weder im Titel noch in der Beschreibung noch sonst wo steht was vom \"Weeps\" o.ä.  :shock:

(https://www.ukulelenboard.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fs7.directupload.net%2Fimages%2F130202%2F4m287bwv.jpg&hash=b5ac5e972b2c9e1588faee661ee248396932d9e5)

Wie zum Geier kann YouTube das an dem Ausschnitt erkennen?  :shock:

Ich kann mir nicht erklären, wie die Mustererkenneung, die es wohl sein soll, von meiner Version eine Parallele zum Original ziehen kann?!  :shock:




P.S.:  :shock:
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Beitrag von: wwelti am 02. Feb 2013, 14:14:36
Jaja, die Urheberrechtsgeschichte.
Leider wissen die meisten Leute viel zu wenig darüber... die Urheberrechte sind (leider) heutzutage in den meisten Ländern etwas überzogen. Und ja, einfach so Covers zu machen und zu veröffentlichen ist leider im Prinzip verboten...

Heino darf, weil er nicht \"covert\", sondern die Musik einfach nur \"aufführt\". Das darf jeder -- die GEMA kann es einem nicht mal verbieten! -- wenn man dafür bezahlt. Man darf es sogar veröffentlichen und verkaufen, freilich muß man dafür ebenfalls bezahlen.

Anders ist es, wenn man Werke verändert. Dann braucht man die Genehmigung des jeweiligen Urhebers.

Im Detail ist das natürlich alles nochmals etwas komplizierter... und wie das ganze mit YouTube heutzutage gehandhabt wird ist nochmal eine andere Geschichte, da sind Rechtssprechung und Praxis nicht ganz konform.

Und nein, ich bin nicht glücklich über die Situation in Deutschland... in den USA gibt es immerhin sowas wie \"fair use\". Zwar gucken unsere Politiker immer gern mal was aus der USA ab, jedoch niemals etwas was mehr Freiheit und Bürgerrechte bringen würde, sondern leider immer das was die Freiheit mehr einschränkt. :(

Gruß
  Wilfried
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Beitrag von: allesUkeoderwas am 02. Feb 2013, 14:45:57
Zitat von: wwelti...Zwar gucken unsere Politiker immer gern mal was aus der USA ab, jedoch niemals etwas was mehr Freiheit und Bürgerrechte bringen würde...

Ne Smith & Wesson wär schon was feines...  :roll:

@ Linho

Wie ich oben bereits schrub - Bei mir auch - Weder Text noch sonstewas ließ auf den \"Ideengeber\" schließen. Aber es gibt ja heutzutage schon recht intelligente Musikerkennungssoftware: Du pfeifst/singst ins Telefon und bekommst Titel und Interpreten...

Ich werd mein Viecho nochmal geringfügig verändert einstellen, mal sehen, ob\'s dann immer noch erkannt wird...  :mrgreen:

Linho, Dein Cover ist einfach zu gut !!!

Interessant ist bei Dir, wie bei mir, die Angabe der Laufzeit, ab wann der \"Scanner\" die Übereinstimmung gefunden hat. bei mir war es erst nach 1 Minute....
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Beitrag von: Seitenkiller am 02. Feb 2013, 14:48:41
Zitat von: wweltiJaja, die Urheberrechtsgeschichte.
Anders ist es, wenn man Werke verändert. Dann braucht man die Genehmigung des jeweiligen Urhebers.


Habe ich das jetzt richtig verstanden: Wenn ich z.B. einen AC/DC-Song oder irgendwas relativ modernes mit meiner Uke nachschrammele, mehr oder weniger den Ton treffend die Melodie mitsinge, und das Ganze dann bei YouTube einstelle, begehe ich rechtlich gesehen eine Urheberrechtsverletzung und kann abgemahnt werden?

Wie krank ist unser Rechtssystem....   :evil:
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Beitrag von: wwelti am 02. Feb 2013, 14:50:06
Im Prinzip hast Du das richtig verstanden, und ja, das ist krank.
Praxis und Theorie gehen hier jedoch etwas auseinander, soviel ich weiß wird man für sowas (noch) nicht abgemahnt. Es kann jedoch sein daß Youtube die Rechteverletzung erkennt, und das Video dann sperrt oder auch Werbung einblendet.
Wie das genau weitergeht? Keine Ahnung.

NACHTRAG: Ich ehrlich gesagt immer wieder erstaunt wie wenige Leute das wissen, daß man eben NICHT einfach so singen und spielen darf was man möchte. Was ich sehr schade finde. Ich finde, Musik sollte frei sein -- es sollte einem niemand vorschreiben dürfen, wie und wann man was auf einem Instrument spielt oder singt. Meine Güte! Musik sollte ein Ausdruck der Lebensfreude sein, und man sollte nicht dabei immer im Hinterkopf haben müssen \"wenn Du was geschütztes spielst, machst Du Dich strafbar\".

Freilich stehe ich mit dieser Ansicht wahrscheinlich recht alleine da, da kann man nichts machen. Viele sind der Ansicht daß der Brotwerwerb von Urhebern und Künstlern nur mithilfe von starken Reglementierungen, Verboten, usw. gesichert werden kann. Alternative, freiheitlichere Modelle mag niemand der etwas zu sagen hat, in Erwägung ziehen, dafür sind die Fronten viel zu verhärtet, und die Lobby-Verstrickungen zu stark.

Gruß
  Wilfried
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Beitrag von: allesUkeoderwas am 02. Feb 2013, 14:50:32
So ist es !!!

Und wenn Du es nicht richtig hinbekommst, bist Du auch noch wegen Abwandelung, bzw. Verschandelung des Stückes dran.  :mrgreen:
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Beitrag von: Seitenkiller am 02. Feb 2013, 14:59:36
Es gibt Musiker, die ihre Werke frei zur Verfügung stellen. Diese hört man jedoch niemals im Radio. Wen wunderts?

Früher konnte man die in Boutiken, Kaufhäusern etc. hören, weil diese damit gEMA sparen konnten.

Aber heute? Überall nur noch der Einheitsbrei. :(
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Beitrag von: TERMInator am 02. Feb 2013, 17:48:38
Zitat von: wweltiIch ehrlich gesagt immer wieder erstaunt wie wenige Leute das wissen, daß man eben NICHT einfach so singen und spielen darf was man möchte.
Jede nicht-kommerzielle Nutzung sollte frei sein, für jede kommerzielle Nutzung (Konzert mit Eintritt, Plattenverkauf etc.) ist zahlen völlig okay.

Ansonsten:
Kann man doch....
- Im eigenen Zuhause
- Auf Veranstaltungen wie Geburtstag etc., bei denen ausschliesslich Verwandte und Freunde anwesend sind
- Strassenmusik (theoretisch GEMA-pflichtig - es gibt jedoch keinen Tarif da es u.a. keinen Veranstalter gibt - offizielle GEMA-Auskunft)
- Youtube, wenn GEMA und YT sich endlich wie in anderen Ländern einigen würden
- andere kleinere Videoportale, die einen Vertrag mit GEMA haben

Und mit GEMA abdrücken:
- Jede andere Veranstaltung (Veranstaltersache)
- eigene Webseite, CD, Kassete,.... (selber anmelden)

(bei \"unveränderten\" Werken, also unveränderten Text und im wesentlichen unveränderter Musik)
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Beitrag von: howein am 02. Feb 2013, 18:07:23
Zitat von: wweltiIch finde, Musik sollte frei sein -- es sollte einem niemand vorschreiben dürfen, wie und wann man was auf einem Instrument spielt oder singt. Meine Güte! Musik sollte ein Ausdruck der Lebensfreude sein, und man sollte nicht dabei immer im Hinterkopf haben müssen \"wenn Du was geschütztes spielst, machst Du Dich strafbar

Ich habe vor kurzem einen jungen Musiker kennengelernt, der versucht von seiner Musik bzw. seinen Kompositionen und Songs zu leben und seine Familie zu ernähren ... noch schafft er es, aber nur grad mal so, obwohl er mindestens so viel arbeitet wie ein \"normaler\" Arbeitnehmer auch.
Von der Seite aus betrachtet sieht das wieder ganz anders aus ...
Titel: Urheberrechtshinweis YouTube
Beitrag von: TERMInator am 02. Feb 2013, 18:17:25
Zitat von: howeinIch habe vor kurzem einen jungen Musiker kennengelernt, der versucht von seiner Musik bzw. seinen Kompositionen und Songs zu leben und seine Familie zu ernähren

Das soll er ja auch - und das unterstütze ich auch !

- Ich kaufe viele CDs - auch wenn man sich vieles auch anders \"besorgen\" könnte
- Ich gehe sehr viel in Live-Konzerte - heutzutage Haupteinnahmequelle vieler Musiker
- Ich kaufe (oft nicht gerade billige) von den Bands selbst oder über einen Verleger herausgegebene Noten/Liederbücher

Ich sehe aber NICHT ein, daß ich für NICHTkommerzielle Nutzung, z.B. wenn ich ein Video fürs Internet erstelle oder im Altenheim umsonst ne Mucke mache, zahlen soll.
Wenn mit dem Video Einnahmen erzielt werden oder die Verwaltung des Altenheims mir eine Gage zahlt ist es ja auch okay, eine angemessene Abgabe zu zahlen.
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Beitrag von: allesUkeoderwas am 02. Feb 2013, 18:41:24
Zitat von: howeinIch habe vor kurzem einen jungen Musiker kennengelernt, der versucht von seiner Musik bzw. seinen Kompositionen und Songs zu leben und seine Familie zu ernähren ...

Ich denk mal, der einzige Mangel ist, daß man gleich ungewollt in die kriminelle Ecke gerät, ohne jegliche Möglichkeit der Legalisierung...

Wenn es bei Youtube die Möglichkeit zur Obulusentrichtung gäbe, bzw. Youtube den Obulus entrichten würde wär ja alles OK. Bisher war ja auch alles OK, da Youtube und Gema eine Einigung hatten. Ich wär gern bereit, bei einem Cover auch ein paar Cent für den ursprünglichen Künstler oder die arme Rechteverwertung abzudrücken, nur wie soll ich das tun ???

Wer bei der Gema angemeldet ist, wird vermutlich auch keine Probleme haben, da die Gema vermutlich nicht gegen Ihre eigenen Kunden vorgehen wird... Obwohl... denkbar ist alles...

Wenn Jemand mit seinen Coverversionen vor einem Millionenpublikum auftreten will - nichts anderes ist Youtube - dann finde ich es durchaus OK, wenn der Urheber des Originals auch was von diesem Spaß haben will.

Wer dem Urheber nix gönnt, kann sich ja die Arbeit machen und mal selbst was basteln...
Davor schrecken jedoch die meisten wegen des mehr oder weniger hohen Aufwandes zurück, oder sie wollen den Bekanntheitsbonus des Originalhits für sich selbst nutzen.

Verwerflich finde ich allerdings, das Aufführungen in Schule oder Kindergarten genauso behandelt werden, wie eine Youtubepräsentation.

@ Seitenkiller

ZitatAber heute? Überall nur noch der Einheitsbrei. :(

Und warum willst Du den dann auch noch Covern ??? Das versteh ich nicht !!!  :shock:
Titel: Urheberrechtshinweis YouTube
Beitrag von: wwelti am 02. Feb 2013, 19:10:02
AllesUkeoderwas:
Selbstverständlich geht die GEMA gegen die eigenen Mitglieder vor. Auch als GEMA-Mitglied hat man brav für jede Nutzung von GEMA-Material zu löhnen, INSBESONDERE und ohne Ausnahme auch für ALLE eigenen Werke. Das ist für mich zum Beispiel ein ganz klarer Grund, niemals der GEMA beizutreten.

Howein:
Von eigener Musik leben zu wollen finde ich durchaus ehrenwert, nur leider schaffen das \"trotz\" GEMA viele Musiker kaum bzw. gar nicht. Ich persönlich bin ja der Meinung, daß das gegenwärtige Verwertungs-Modell sowie die dazugehörende Gesetzgebung in Deutschland dieser Sache NICHT besonders förderlich sind.
Ich persönlich verkaufe immerhin inzwischen E-Books. Prinzipiell sind meine Adaptionen alter Musik auch Werke die urheberrechtlichem Schutz unterliegen und definitiv von der GEMA verwaltet *würden*, wenn ich ein GEMA-Mitglied wäre (was übrigens nicht schwer ist). Aber davon werde ich ganz schön die Finger lassen. Ich habe keine Lust, mich in diese Maschinerie zu begeben, und für Jahre daran gebunden zu sein -- denn mal eben schnell austreten ist nicht. Es gibt mehr als genug Dinge bei der GEMA, die mich auch aus der Sicht eines \"Werkschaffenden\" sehr abschrecken.

Nein danke -- für mich braucht\'s keine GEMA. Ich würde eine GEMA-Mitgliedschaft als großen persönlichen Nachteil für meine Tätigkeiten betrachten, die ich durchaus in Zukunft noch auszuweiten gedenke. Aber ohne diesen Verein!

Viele Grüße
  Wilfried
Titel: Urheberrechtshinweis YouTube
Beitrag von: allesUkeoderwas am 02. Feb 2013, 19:30:03
Zitat von: wweltiSelbstverständlich geht die GEMA gegen die eigenen Mitglieder vor....
...klarer Grund, niemals der GEMA beizutreten.

Man muß ja nicht mal beitreten, man ist ja schon durch die Pauschalabgabe auf Datenträger, etc. ein \"Freund\" der Gema.

Und ob die Gema gegen die eigenen Mitglieder strafrechtlich vorgeht, wag ich zu bezweifeln....
Aber ich werd mal aufmerksam beobachten, was noch aus der Heino-CD-Angelegenheit wird...
Titel: Urheberrechtshinweis YouTube
Beitrag von: wwelti am 02. Feb 2013, 19:44:30
Gegen die Urheberrechtsabgabe auf Datenträger kann man als Einzelner kaum etwas unternehmen, allerdings bin ich definitiv der Meinung daß diese Abgabe völlig ungerechtfertigt und ungerecht ist.

Selbstverständlich wird die GEMA ihre Ansprüche überall durchsetzen, wo sie es vermag -- und selbstverständlich auch gegen eigene Mitglieder. Ja, das wäre schön, wenn\'s so einfach wäre: GEMA-Mitglied werden, und dann hat man nichts mehr von der GEMA zu befürchten? Wie kommst Du eigentlich auf diese Idee? Manchmal muß ich mich schon sehr wundern.

Heino hat hingegen nichts zu befürchten. Ich gehe davon aus daß er die anfallenden Abgaben gezahlt hat.

Gruß
  Wilfried
Titel: Urheberrechtshinweis YouTube
Beitrag von: Benutzername am 02. Feb 2013, 19:57:51
Natürlich ist es ungerechtfertigt und ungerecht, eine Gema Abgabe auf Datenträger zu erheben. Ein Datenträger ohne Daten enthält ja nichts, was unter das Urheberrecht fällt. Wo nichts drauf ist, werden keine Rechte verletzt.
Bald kommt noch die Gema Abgabe auf Ukulelen, weil damit urheberrechtlich geschützte Werke gespielt werden könnten.
Titel: Urheberrechtshinweis YouTube
Beitrag von: howein am 02. Feb 2013, 20:01:44
Zitat von: BenutzernameBald kommt noch die Gema Abgabe auf Ukulelen, weil damit urheberrechtlich geschützte Werke gespielt werden könnten.
Pssssst ....  ;)
Titel: Urheberrechtshinweis YouTube
Beitrag von: TERMInator am 02. Feb 2013, 23:35:49
Zitat von: wweltiSelbstverständlich wird die GEMA ihre Ansprüche überall durchsetzen, wo sie es vermag -- und selbstverständlich auch gegen eigene Mitglieder. Ja, das wäre schön, wenn\'s so einfach wäre: GEMA-Mitglied werden, und dann hat man nichts mehr von der GEMA zu befürchten? Wie kommst Du eigentlich auf diese Idee? Manchmal muß ich mich schon sehr wundern.

Richtig.
Wenn Du z.B. GEMA-Mitglied bist und auf einem Konzert ausschliesslich Deine eigenen selbstkomponierten und getexteten Stücke spielst zahlst Du (genauer gesagt der Veranstalter, aber das kann man ja auch selber sein) trotzdem die volle GEMA-Gebühr, genauso als wenn Du Cover spielst. Dann bekommst Du irgendwann eine Ausschüttung, weil Du ja gemeldet hast., daß Du Deine eigenen Stücke gespielt hast. Die ist aber nur ein Bruchteil dessen, was Du vorher eingezahlt hast. Der Rest geht für Verwaltung drauf und an Leute wie Bohlen - denn der ist in den Charts und Du nicht.

Nächstes Beispiel:
Du trittst dort ein. Dann sind ab dem Moment ALLE Deine Werke unter der Fuchtel der GEMA. Ein einzelnes Lied für eine gemeinfreie Ukulelenclub-CD beitragen ? Is nich. Wenn da ein Lied von einem GEMA-Mitglied drauf ist ist die ganze CD GEMA-pflichtig.
Also will man wieder austreten. Is nich. Kündigungsfrist je nach Vertrag 12 Monate (selten) bis 7 Jahre (normal). Alles was Du aber in der Zeit der Mitgliedschaft geschaffen hast BLEIBT GEMA-pflichtig. Für immer. Also bei zukünftigen Konzerten weiterhin abdrücken - oder nur noch neue Songs spielen.

Ich könnte noch eine Stunde weiterschreiben - aber ich spiel jetzt lieber noch ein bischen Ukulele.
Titel: Urheberrechtshinweis YouTube
Beitrag von: gerald am 04. Feb 2013, 13:36:41
Auch wenn ich mich mit diesem Thema nicht wirklich auskenne, habe ich das Gefühl,
dass hier einige Sachen etwas durcheinander gehen bzw. (aus verständlicher Emotionalität
heraus) etwas unpräzise ausgedrückt sind.
Leider sitzen auf der anderen Seite jedoch Paragraphenreiter, die bereits geringfügig
unpräzise Darstellungen dazu verwenden, ein Anliegen kompett abzubügeln.

Zitat von: wweltiNACHTRAG: Ich ehrlich gesagt immer wieder erstaunt wie wenige Leute das wissen, daß man eben NICHT einfach so singen und spielen darf was man möchte. Was ich sehr schade finde. Ich finde, Musik sollte frei sein -- es sollte einem niemand vorschreiben dürfen, wie und wann man was auf einem Instrument spielt oder singt. Meine Güte! Musik sollte ein Ausdruck der Lebensfreude sein, und man sollte nicht dabei immer im Hinterkopf haben müssen \"wenn Du was geschütztes spielst, machst Du Dich strafbar\".
Selbstverständlich darf man alles singen und spielen, im Gegenteil (so absurd dies auch
klingen mag) das ist sogar Kulturgut und expliziter Auftrag der GEMA dies zu schützen.
Das ganze Thema GEMA greift erst bei öffentlichen Aufführungen und Vervielfältigung bzw.
Verbreitung von Aufnahmen. Sobald ein geschütztes Werk öffentlich aufgeführt oder eine
Aufnahme davon angeboten wird, müssen Abgaben entrichtet werden, die dann nach
seltsamen Verteilungsschlüsseln an die Rechteinhaber ausgeschüttet werden.
Strafbar macht man sich nicht, es müssen nur die \"Rechnungen\" bezahlt werden.

Leider ist die Definition, was eine öffentliche Aufführung ist, nicht immer sehr konsumenten-
freundlich.
Dass auch Aufführungen abgabenpflichtig sind, wenn nicht offensichtlich Geld fließt, ist
für viele ärgerlich, aber auch zu begründen. Stellt jemand kostenlos ein Video bereit oder tritt
kostenlos auf, sind mitunter doch persönliche Interessen dabei; nicht zuletzt auch Werbung für
andere Aktivitäten.
Weiterhin ist es ja so, dass andere Mittel für solche Auftritte, z.B. Musikinstrumente, Gardrobe
etc. selbstverständlich bezahlt werden, warum diese immateriellen Dinge also nicht?
Wenn der Musiker auf seine Entlonung verzichtet, ist dies seine oder ihre persönliche Entscheidung,
die ein Inhaber von Urheberrechten nicht unbedingt so mittragen muss. Also verzichtet die
GEMA erst einmal nicht. (Nebenbei steht die GEMA da leider nicht alleine dar, das Finanzamt
kennt durchaus auch solche Sachverhalte, wo ein Verzicht auf eine steuerpflichtige Einnahme
nicht von der Steuerpflicht befreit...).

Zitat von: wweltiAllesUkeoderwas:
Selbstverständlich geht die GEMA gegen die eigenen Mitglieder vor. Auch als GEMA-Mitglied hat man brav für jede Nutzung von GEMA-Material zu löhnen, INSBESONDERE und ohne Ausnahme auch für ALLE eigenen Werke. Das ist für mich zum Beispiel ein ganz klarer Grund, niemals der GEMA beizutreten.
Leider hat wwelti hier etwas mehr als Recht...
Die GEMA hat bereits rechtliche Schritte gegen freie Musikprojekte eingeleitet, dass diese
die Namen der Beteiligten der GEMA so zur Verfügung stellen müssen, dass die GEMA
prüfen kann, ob Mitglieder beteiligt sind, damit die GEMA dann weitere Schritte einleiten
kann...
 
Zitat von: wweltiHowein:
Von eigener Musik leben zu wollen finde ich durchaus ehrenwert, nur leider schaffen das \"trotz\" GEMA viele Musiker kaum bzw. gar nicht. Ich persönlich bin ja der Meinung, daß das gegenwärtige Verwertungs-Modell sowie die dazugehörende Gesetzgebung in Deutschland dieser Sache NICHT besonders förderlich sind.
Ich persönlich verkaufe immerhin inzwischen E-Books. Prinzipiell sind meine Adaptionen alter Musik auch Werke die urheberrechtlichem Schutz unterliegen und definitiv von der GEMA verwaltet *würden*, wenn ich ein GEMA-Mitglied wäre (was übrigens nicht schwer ist). Aber davon werde ich ganz schön die Finger lassen. Ich habe keine Lust, mich in diese Maschinerie zu begeben, und für Jahre daran gebunden zu sein -- denn mal eben schnell austreten ist nicht. Es gibt mehr als genug Dinge bei der GEMA, die mich auch aus der Sicht eines \"Werkschaffenden\" sehr abschrecken.
Hier muss man auch Vorsichtig sein. Das eine sind die Gesetze, die vielleicht nicht optimal
sind. Die sind aber in vielen anderen Ländern nicht unbedingt besser. Insbesondere sieht es
in den USA nicht viel besser aus, auch wenn das von einigen hier so dargestellt wird. Z.B. musste
auch UkuleleMike mit seinen Lehrvideos bereits komplette Löschung seines YouTube-Kanals
hinnehmen...
Das zweite ist das unverständliche System an Verwertungsgesellschaften. Bücher haben nichts
mit der GEMA zu tun, für Noten etc. ist die VG Musikedition zuständig. Diese beauftragt zwar
mitunter die GEMA für das Inkasso, die Trennung ist nicht wirklich offensichtlich, dennoch lässt
die GEMA mit einem solchen Hinweis einiges an (inhaltlich berechtigter Kritik) abprallen.
Allerdings ist dies auch kein deutsches Problem. In den meisten Industrieländern gibt es
ähnliche Strukturen und ähnliche Verwertungsgesellschaften, die heißen nur unterschiedlich.
Durch die geringen Unterschiede ist es für Laien natürlich noch einmal schwieriger, da
durchzublicken, aber am Ende ist alles ähnlich.
Einzige Sondersituation aktuell in Deutschland ist, dass YouTube in vielen Ländern mit
den entsprechenden Organisationen Rahmenverträge hat und in Deutschland nicht.
Und ein Hintergrund, dass zwischen der GEMA und YouTube zu den Preiserhöhungen keine
Einigung erziehlt werden kann, ist wohl auch, dass YouTube befürchtet, dass nach einer
Einigung auf eine Preiserhöhung in Deutschland, die komplette Reihe der anderen
Organisationen in anderen Ländern nachzieht...
... dabei ist für Deutschland sogar fraglich, ob die GEMA hier überhaupt zuständig ist.
Bei YouTube handelt es sich offensichtlich um Filme und die GEMA ist für Tonträger und
öffentliche Auftritte für ihre Mitglieder vertretungsberechtigt, nicht jedoch für die
Verwendung in Filmen...
(Allerdings ist das dann wohl wieder so kompliziert, dass selbst die Profis von YouTube
und GEMA da miteinander verhandeln anstelle zu suchen, wer wirklich zuständig ist.)
Titel: Urheberrechtshinweis YouTube
Beitrag von: Linho am 04. Feb 2013, 13:43:20
Oh, ich wollt eigentlich gar keine neue Diskussion anzetteln (auch wenn sie sehr interessant und informativ zu lesen ist, danke!) mit meinem Post #10. Meine eigentliche Frage darin war ja nur, wie das YouTube ohne Titel, Beschreibung, Tags etc. erkennt, welches Lied da gespielt wurde. Find ich nachwievor unglaublich.  :shock:
Titel: Urheberrechtshinweis YouTube
Beitrag von: Benutzername am 04. Feb 2013, 14:14:53
Schaut man mal auf die Gema Seite ist es beachtlich, welche Beträge für eine kurze, kostenlose Aufführung zu Stande kommen.
Spielt man eine halbe Stunde lang für 10 Leute sind es schon über 20 Euro.  Spielt man den ganzen Tag von früh bis spät für 150 Leute, kostet es genau so viel.
Undurchsichtig trifft es nicht annähernd.
Titel: Urheberrechtshinweis YouTube
Beitrag von: ukelmann am 04. Feb 2013, 14:22:50
Zitat von: Linhowie ... YouTube ohne Titel, Beschreibung, Tags etc. erkennt, welches Lied da gespielt wurde. Find ich nachwievor unglaublich.  :shock:
Da es schon seit Jahren Liederkennungssoftware als App gibt, braucht man sich über sowas doch nicht mehr wundern.
Titel: Urheberrechtshinweis YouTube
Beitrag von: Ukulela am 25. Mai 2013, 19:25:47
Ich weiß gar nicht, ob ich mich jetzt freuen oder ärgern soll  :mrgreen: , sogar bei mir als Anfängerin will man Inhalte erkannt haben, die auf Drittanbieter schließen  :lol:  :twisted:

Dann kann ich ja soooo schlecht nicht sein  :P  :lol:  :lol:  :lol:
Titel: Urheberrechtshinweis YouTube
Beitrag von: Kiri am 25. Mai 2013, 19:41:21
Ich habe schon etliche Videos bei YT wieder gelöscht, weil das mit den Drittanbietern dabei stand. Bei z.B. \"The Rose\" stand es auch dabei, aber jetzt bei \"falling slowly\" nicht. Selbst bei Barockmusik, die ich mit der Flöte gespielt habe, wo der Komponist schon deutlich mehr als 70 Jahre tot ist, stand es dabei. Da gehe ich persönlich lieber kein Risiko ein und habe alles wieder gelöscht, ich glaube, das kann auch schnell teuer werden...im Prinzip darf man eben nichts covern.
YT erkennt das meiste, auch, wenn man keinen Titel oder einen unsinnigen dazu schreibt, eben an der Melodie (Liederkennungssoftware)
Titel: Urheberrechtshinweis YouTube
Beitrag von: hilli2 am 25. Mai 2013, 23:15:17
Wenn niemand mehr covern würde, wäre youtube aber ziemlich \"leer\"....klar gibt es noch andere Dinge, aber auch von denen sind viele eigentlich nicht legal (z.B. komplette Spielfilme)
Titel: Urheberrechtshinweis YouTube
Beitrag von: Ukulela am 26. Mai 2013, 11:55:01
Ich lasse das drin, sollen die mich doch verhaften....ich habe nur einen Wunsch:

[size=20]MIT EUCH IN EINER ZELLE + UKULELEN![/size]   :twisted:  :mrgreen:
Titel: Urheberrechtshinweis YouTube
Beitrag von: TERMInator am 27. Mai 2013, 20:05:46
Zitat von: Kiri..im Prinzip darf man eben nichts covern.
Im Prinzip darfst Du alles covern....

- generell solange Du es nicht öffentlich aufführst (zuhause, private Feier,...)
- wenn Du es live öffentlich aufführst -> anmelden und GEMA zahlen
- im Internet: Auch erlaubt wenn Du GEMA zahlst, z.B. auf einer eigenen Webseite, da gibt es einen Tarif für

Problem ist nur, daß YT derzeit keinen Vertrag mit der GEMA hat
YT ist der Anbieter und damit ggü. der GEMA auch zahlungspflichtig.

Ich kenne KEINEN Fall, in dem derjenige der ein nichtkommerzielles Cover-Video bei YT (!) einstellt hätte tatsächlich zahlen müssen, sondern nur die möglichen Konsequenzen Hinweis, Löschung oder Zwangswerbung.

Wer so einen Fall kennt möge ihn bitte mit Angabe seriöser Quellen benennen.
Titel: Urheberrechtshinweis YouTube
Beitrag von: torstenohneh am 11. Sep 2013, 18:14:08
Ahhh, jetzt hat es auch mich erwischt. Mein \"Another Cup Of Coffee\" hat ebenfalls ein \"Übereinstimmende Inhalte von Drittanbietern\" Vermerk. Habe es übrigens nur durch Zufall entdeckt, als ich mal wieder in meinen Video Manager reingeschaut habe.
Werde also erst mal auch nix unternehmen.
ZitatErgänzend muss man wiederum sagen, dass das Einbinden (nicht das Verlinken) von Youtube-Videos auf der eigenen Webseite wiederum für den Homepagebetreiber \"abmahngefährlich\" werden könnte.
Meinst du ich sollte die Videos in meinem Blog nicht einbetten sondern nur verlinken?
Wäre eigentlich schade.
Titel: Urheberrechtshinweis YouTube
Beitrag von: gerald am 12. Sep 2013, 23:11:57
Im Zweifel wird es in einem Blog keinen großen Unterschied machen, ob auf Material verlinkt
wird, welches urheberrechtlich kritisch ist oder ob es eingebunden ist.
Auch wenn es eingebunden ist, ist deutlich zu sehen, dass es auf YouTube bereitgestellt wird.

So wie ich das einschätze, wären beide Fälle etwas wie eine Störerhaftung (http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6rerhaftung).
Diese kann meines Wissens bei Links oder direkter Einbindung gleichermaßen greifen. Daher werden
hier im Forum Links auf Seiten, die urheberrechtlich geschütztes Material bereitstellen von den
Moderatoren i.d.R. gelöscht.
Am besten einmal diesen Begriff in die Suchmaschine Deiner Wahl eingeben.

Mit YouTube war man früher auf der sicheren Seite, weil YouTube früher entsprechende Verträge
hatte, dass die zumindest was Musik angeht gegen Lizenzabgaben an die GEMA diese über das
Internet verbreiten durften.
Heute hat YouTube mit Google im Hintergrund immer noch die Sicherheit, dass niemand behaupten
kann, YouTube nicht ermitteln zu können und nur wenige Anwälte würden sich hier auf einen
Rechtsstreit mit YouTube einlassen.
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