für mich zumindest [Erledigt!] juristisches know how / kaufen-verkaufen von privat zu privat

Begonnen von skiffle, 05. Feb 2013, 10:59:24

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Juttalele

Zitat von: skiffleJuttalele schrieb:
Zitat...Im Grunde gehören solche Themen auch nicht in einem öffentlichen Forum besprochen,...
Meine ich nicht.
Ganz bewußt hielt ich den Thread auch allgemein.
Ich denke, dass das durchaus ein Thema sein kann,
wenn Musikanten gebrauchte Gerätschaften und Instrumente erweben.
Schade nur, dass letztlich mit einigen Einträgen mehr Verwirrung gestiftet wurde als Aufklärung,
wie ich es mir gewünscht hatte.
Aber so ist das nunmal in solchen Internetforen.
Das läßt sich wohl nicht gänzlich ausschließen.
Ich hatte für mich das Thema als erledigt betrachtet.
Aber diese abschließenden Bemerkungen seine mir noch gestattet. ;-)


Du hast es offensichtlich allgemein gehalten, aber zugleich zwischen den Zeilen (mit Hilfe von gut sichtbaren Pfosten) zum Vorschein kommen lassen, dass es um einen konkreten Fall geht. Wer hier etwas finden will, der findet es auch ;)

Und solche Spürnasen sind sehr verbreitet, das würde ich nicht auf die leichte Kappe nehmen. Es ist dabei Wurscht, ob es nur um kleine Summen geht (gerade hier hat z. B. bei mir das Finanzamt gerne ein Auge drauf, auch, wenn es nur um 2 Euro geht, die wieder abgezogen werden können). Entsprechend weiß ich auch, dass Finanzbeamte auf meinen Websites nachgeschaut haben, was ich da so treibe und anbiete und ob das geschäftlich oder privat sei usw. usf. ...
Das ist keine Böswilligkeit, sondern gehört einfach zu ihrem Job. Wie dann etwas ausgelegt wird im Einzelfall, lässt sich eben nicht einfach so auf alles übertragen mit Hilfe von einem Satz, mit dem man sich absichern könnte.

Ich denke mal, es geht hier nicht um zwei Euro, die man nachzahlen müsste, sondern um den riesigen Aufwand des Erklärens und Verklärens über die allgemeine Schiene, obwohl es sich doch tatsächlich um einen konkreten Fall handelt. Da sollte man sich schon entscheiden, was man besprechen will -- und wenn es wirklich ganz allgemein und grundsätzich gehalten werden soll, besser in ein Jura-Forum o. ä. wechseln -- da gehts dann allerdings richtig zur Sache.

skiffle

1. Es ging mir nicht um Euro sondern ums Prinzip sozusagen.
2. Es gibt auch ukulelespielende Rechtskundige,
die u.U. bereit sind, diese wirklich relativ einfache Frage verständlich zu erörtern.
3. Ich hab mein begehrtes Zoom, um das es mir ursprüglich im Hintergrund eigentlich ging,
wie fast immer, mit Rechnug erhalten.
Ohne jegliche Probleme. Das wußte ich allerding sehr bald. War nur für mich Anlaß,
es einmal in einem Thread zu thematisieren.
4. Man kann einfache Themenstellungen auch unnötig verkomplizieren.
5. Ich hab keine Furcht vor Spürnasen. Warum auch. Hab in meinem Leben genug Erfahrungen mit dieser
Spezies gemacht. ;-)
6. Manch einer sieht gelegentlich Pfosten, wo eigentlich nur laue Luft flimmert.
7. Vielleicht kommt ja doch noch eine wirklich für jeden verständliche Formulierung zum eigentlichen Threadthema
von einem wirklich kompetenten Steuerrechtler.
Diverse Rechts-Foren sind oft sehr von Halbwissen, konfusen Vermutungen und subjektiven
Interpretationen durchsetzt.

Edit: Im Übrigen teile ich möglicherweise das Schicksal das Mister Goethe schon beschrieb:

...Herr, die Not ist groß!
Die ich rief, die Geister,
Werd ich nun nicht los.
In die Ecke,
Besen! Besen!
Seid\'s gewesen...

Edit: Manchmal ist es eben sehr sehr anstrengend seinen Humor zu behalten.
Missionare hinter jeder Ecke? ;-) Macht nix.
Vielleicht hat dieser Thread doch hier und da auch anderen etwas geholfen.
Ich mach jetzt mal ´n Punkt und spiel ´n Lied auf meiner Moana,
die swingt mit mir. ;-)

Juttalele

Zitat von: skiffle1. Es ging mir nicht um Euro sondern ums Prinzip sozusagen.
2. Es gibt auch ukulelespielende Rechtskundige,
die u.U. bereit sind, diese wirklich relativ einfache Frage verständlich zu erörtern.
3. Ich hab mein begehrtes Zoom, um das es mir ursprüglich im Hintergrund eigentlich ging,
wie fast immer mit Rechnug erhalten.
Ohne jegliche Probleme. Das wußte ich allerding sehr bald. War nur für mich Anlaß,
es einmal in einem Thread zu thematisieren.
4. Man kann einfache Themenstellungen auch unnötig verkomplizieren.
5. Ich hab keine Furcht vor Spürnasen. Warum auch. Hab in meinem Leben genug Erfahrungen mit dieser
Spezies gemacht. ;-)
6. Manch einer sieht gelegentlich Pfosten, wo eigentlich nur laue Luft flimmert.
7. Vielleicht kommt ja doch noch eine wirklich für jeden verständliche Formulierung zum eigentlichen Threadthema
von einem wirklich kompetenten Steuerrechtler.
Diverse Rechts-Foren sind oft sehr von Halbwissen, konfusen Vermutungen und subjektiven
Interpretationen durchsetzt.

Edit: Im Übrigen teile ich möglicherweise das Schicksal das Mister Goethe schon beschrieb:

...Herr, die Not ist groß!
Die ich rief, die Geister,
Werd ich nun nicht los.
In die Ecke,
Besen! Besen!
Seid\'s gewesen...


Skiffle schrieb:
ZitatDiverse Rechts-Foren sind oft sehr von Halbwissen, konfusen Vermutungen und subjektiven
Interpretationen durchsetzt.

Ha ha ... also wenn ich Zahnschmerzen habe, gehe ich zum Zahnarzt, nicht zum Ukulelentreffen.

Bei dem Goethe wäre es besser, das gesamte Werk zu zitieren, vor allem der Titel scheint mir wichtig: Der ZauberLEHRLING. Ist eben kein Meister, und aus seinem Besentanz darf er eine Lehre ziehen, wenn nicht, tanzen die Besen eben weiter und der Thread ist nicht erledigt (wie man ja sieht an deinen Antworten).

Man wird Geister ganz einfach los, indem man ihnen keine Aufmerksamkeit schenkt. Wie war das jetzt mit den Pfosten und wer sieht sie bzw. schenkt ihnen Aufmerksamkeit?

So, genug mitgetanzt ... war ja nur ein moderates Tempo.

 :twisted:

Bebopalula

Sollte es jemanden noch interessieren, hier eine kleine Darstellung meiner angetrauten Fachkundigen:

Wer von einem anderen einen Gegenstand erhält und Geld dafür hingibt, schließt einen Kaufvertrag, der Rechtsfolgen wie z.B. die Gewährleistung auslöst – egal, ob der Vertrag ausdrücklich mündlich oder nur konkludent (= die Parteien haben erkennbar den auf das gleiche Ziel gerichteten Willen) oder schriftlich abgeschlossen wird.

Eine Rechnung oder Quittung dient zunächst einmal nur der Erleichterung des Zahlungsverkehrs (Angabe des Betrages und der Bankverbindung sowie ggfs. der Zahlungsfrist auf der Rechnung) und der Dokumentation (Nachweis dass die Kaufpreiszahlung erbracht wurde durch die Quittung). Da auf einer Quittung sinnvollerweise angegeben werden sollte, wofür gezahlt wurde, dokumentiert die Quittung auch das ganze Geschäft.

Wer also von privat für privat etwas kauft, braucht vom Grundsatz her überhaupt nichts Schriftliches, und das Finanzamt ist auch nicht beteiligt. Zu Nachweiszwecken ist es aber dringend anzuraten, mit Rechnung und Quittung zu arbeiten, was nicht für eine Beteiligung des Finanzamtes sorgt. Wer z.B. über ebay von Privatmann zu Privatmann einen Computer etc., ein Fahrrad, ein Buch oder ein Musikinstrument kauft, kann dies in welcher Form auch immer tun – vorzugsweise, indem der Verkäufer eine Rechnung schreibt und der Käufer den Zahlungsbeleg aufbewahrt. Der Verkäufer muss nichts versteuern, weil er den Gegenstand aus zu versteuerndem Einkommen erworben und demnach nichts von der Steuer abgezogen hat, der Käufer kann nichts von der Steuer absetzen, weil er den Gegenstand privat nutzt. Deshalb bedarf es auf dieser Ebene auch weder einer Steuernummer noch eines Umsatzsteuerausweises.

Anders sieht es aus, wenn einer von beiden Händler oder Selbständiger (hinsichtlich des Kaufgegenstandes) ist und insofern den Kaufpreis versteuern muss (Händler an Privatmann) oder den von einem Privatmann erworbenen Gegenstand beruflich nutzen und den Kaufpreis deshalb steuermindernd geltend machen will. In diesem Fall gelten Rechnungsvorschriften (Angabe der Steuernummern, Mehrwertsteuerausweis) immer für den, der beim Verkauf steuerpflichtig ist bzw. eine steuerliche Abschreibung vornehmen will. Wer allerdings von einem Privatmann etwas kauft und beruflich nutzen will (z.B. einen gebrauchten Schreibtisch oder Computer) kann natürlich keine Mehrwertsteuer absetzen, weil der Verkäufer als Privatmann keine geltend machen kann. In diesem Falle würde eine einfache Ankaufsquittung, aus der sich natürlich Name und Anschrift des Verkäufers ergeben muss, ebenfalls ausreichen.

Wer meint, Rechtsfolgen wie z.B. Gewährleistungsansprüche oder ein Rücktrittsrecht nur durch das Schreiben von Rechnung oder Quittung auszulösen, irrt sich: diese Ansprüche hat der Käufer immer – es sei denn, Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen worden. Soll dies geschehen, soweit es möglich ist, ist dringend anzuraten, den Gewährleistungsausschluss schriftlich zu fassen, damit er nachweisbar ist. Das kann auch durch einen Vermerk  auf der Rechnung geschehen, ist aber nicht ratsam. Besser ist es, in diesem Fall einen sehr kurzen Kaufvertrag zu schließen (wer kauft was von wem für welchen Preis, Gewährleistung wird ausgeschlossen, Datum, beide unterschreiben).

Fazit: Rechnung oder vollständige Quittung sind immer sinnvoll und lösen für sich gesehen keinerlei Steuerpflichten aus. Gewährleistungsansprüche etc. bestehen immer, wenn sie nicht ausgeschlossen werden, was zu Nachweiszwecken schriftlich geschehen sollte.
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https://www.youtube.com/user/BebopalulaUke/videos

skiffle

Merci. Ich bin glücklich, dass dieser zeitweilig etwas unsäglich torkelnde Thread
doch noch ein solides Ende gefunden hat!
Dein Weib sei virtuell geküßt & Du Bebopalula umärmelt!
Ich trink jetzt ein Glas auf Euer beider Wohl. Prost!