für mich zumindest [Erledigt!] juristisches know how / kaufen-verkaufen von privat zu privat

Begonnen von skiffle, 05. Feb 2013, 10:59:24

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skiffle

Liebe BürgerInnen!
Wer kann bitte hier mal juristisch überzeugend formulieren oder gar zitieren,
warum edit: dass ein Verkäufer z.B. beim Verkauf eines Instrumentes oder auch eines gebrauchten Kochlöffels
bedenkenlos eine Rechnung an den Käufer ausschreiben kann,
wenn er es z.B. als Freiberufler diese Investition als Betriebsausgabe vorm Fiskus geltend machen kann.
Hier und da gibt es noch Gerüchte, die gelegentlich Verkäufer verunsichern.

Nach meinem Wissen darf solch ein Handel von privat zu privat,
solang er nicht nachhaltig und also mit deutlicher Gewinnabsicht stattfindet,
selbstverständlich mit einer Rechnung bestätigt werden und dies ohne jegliche negative Konsequenzen für den Verkäufer.
Zumindest solange dieser korrekt handelt. ;-)
Auf der Rechnung sollten der Artikel, Datum, Name, Adresse Verkäufer und Käufer, Kontodaten des Verkäufers stehen.
Dieser Kauf erfolgt dann ohne Ausweisung der Mehrwertsteuer und natürlich ohne Gewährleistung wie üblich bei Privatverkäufen.

Sicher gibts das auch juristisch einwandfrei und ausreichend unverständlich irgendwo im Netz formuliert.
Ich habs noch nicht gefunden.
Wer kann da bitte solide vollendet formuliert Auskunft geben? ;-)
Ich leider nicht. :-(

Ergebensten Dank an die Gelehrten schon mal vorab.

skiffle

GeKa

Hi Skiffle,

ich kann es nicht juristisch formulieren.
Aber lt. Allgemeinwissen ist eine Rechnung eine Verkaufsbestätigung einer Sache zu einem Preis (wenn  bei Preis: \"erhalten \"o.ä.steht, auch Zahlungsbestätigung)
Eine Quittung ist die Bestätigung der Bezahlung  einer Sache.

Mit oder ohne MwSt: Privatleute: ohne, Freiberufler, Selbständige: mit

skiffle

Danke Geka für Deinen Post.
Ich glaub, ich hab mich undeutlich ausgedrückt.
Ich brauch keine Deffinition für den Begriff Rechnung,
sondern eher eine Art \"Unbedenklichkeitserklärung\" juristisch sauber formuliert, die erklärt,
dass man grundsätzlich bei Privatverkäufen eine Rechnung an den Käufer ausstellen kann,
wenn er es möchte, ohne beunruhigt zu sein.
Das ist irgendwo formuliert.
Ich hätte gerne ein Zitat zur Sache zu Lesen gewünscht. ;-)
Möglicherweise auch von allgemeinem Interesse?
Vielleicht weiß wer was.

GeKa

Na - nu bin ich aber auch gespannt, ob es da eine \"juristische Unbedenklichkeitserklärung\" gibt.

Die Rechnung ist doch für den Käufer nur , wie die Quittung, der Beleg fürs Finanzamt, um etwas steuerlich abzusetzen.
Und eben der Nachweis, dass der Käufer jetzt der Eigentümer /Besitzer ist.
Für den Verkäufer hat die Rechnung oder Quittung doch keinerlei negativen Wert !?!?

skiffle

Dennoch gibt es oft Unsicherheit beim Verkäufer,
der noch nie ne Rechnung oder Quittung selbst ausgeschrieben hat.
Das ist häufiger so, als man glaubt.
Darum wäre mir lieb, ich hätte mal eine Gesetzesbuchformulierung zur Hand,
bzw. hier zitiert, um eventuelle Sorgen beim potentiellen Verkäufer auszuräumen.
Ich persönlich hatte bisher damit eigentlich kaum Probleme,
spüre aber immer wieder diese leichte Irritation bei nicht professionellen privaten Verkäufern.
Es ist die Furcht, man könnte etwas unrechtes tun.
Nachvollziehbar, aber unbegründet.

Für die sorgsamen Wächter des Forums sei bemerkt,
Hintergrund ist meine Kaufabsicht eines Zoom Q3 HD
von privat zu privat. Nicht etwa ein gebrauchtes Auto.
Das würde ich nur hier posten, wenn es eine Ukulele mit 4 Rädern wäre.
Man verzeihe mir diese fürwitzige Bemerkung.
;-)

CaMa3l

Vorsicht....  Ihr werft hier die ganzen Begriffe des kaufmännisch / Steuerrecht durcheinander.

Eine Rechnung ( schaut man in Wikipedia nach ) ist im Steuerlichen, sowie im Kaufmännischen Recht klar deklariert. Aber man muss es trennen



dass ein Verkäufer z.B. beim Verkauf eines Instrumentes oder auch eines gebrauchten Kochlöffels
bedenkenlos eine Rechnung an den Käufer ausschreiben kann,

Kann man. Nur muss man die Rechnug auch steuerlich dann am Ende des Jahres einbringen. Man  darf auch  Gewinn machen. Es gibt Freibeträge die man als Privatperson im Jahr schreiben darf, die steuerlich, je nach dem nicht relevant sind.
 
als Freiberufler diese Investition als Betriebsausgabe vorm Fiskus geltend machen kann.
Hier und da gibt es noch Gerüchte, die gelegentlich Verkäufer verunsichern,

Hier gilt dann aber  Verkäufer Privatperson an Käufer gewerblich. Hier fällt das dann in der erstgenannten Passus.

Im umgekehrter Sinne Verkäufer ( Freiberufler Gewerblich ) Käufer Privat ist der Freiberufler verpflichtet, die Rechnung steuerlich zu verwerten, abzuüglich der Freibeträge für Freiberufler vom .  


Nach meinem Wissen darf solch ein Handel von privat zu privat,
solang er nicht nachhaltig und also mit deutlicher Gewinnabsicht stattfindet,
selbstverständlich mit einer Rechnung betätigt werden und dies ohne jegliche Konsequenzen für den Verkäufer.

Er darf Gewinn machen. Er darf auch eine Rechnung ausstellen.  Nur auf die Freibeträge vom Finanzamt müssen eingehalten werden.

Auf der Rechnung sollten der Artikel, Datum, Name, Adresse Verkäufer und Käufer, Kontodaten des Verkäufers stehen

Stimmt die Rechnung muss eine entsprechende Form haben.
Hier müssen die Umsatzsteuerlichen Rechnungspflichten beachtet werden, heisst in einer Rechnung müssen die steuerlichen Sätze stehen, MwSt etc.


Für alle gilt : Wer eine Rechnung stellt wird vom Steuerrecht als Unternehmer angesehen. Hier können jedoch die Kleinunternehmenregelung in Anspruch genommen werden. Hier muss dann in der Rechnung steuerlich erklärt werden erklären, dass wegen der Kleinunternehmerregelung keine Steuer ausgewiesen wird.

Eine Rechnung als Privatperson muss die Steueridentifikationsnummer enthalten. Diese kann beim Finanzamt erfragt werden.
Die Umsatzsteuer sollte  auf jedenfall angegeben werden das man sich für 5 Jahre dran halten werden  muss.
(Hier sollte der Kaufbeleg, der weiterveräusserten Ware / Leitung aufbewahrt werden um dem Finanzamt die Vorsteuer zu belegen)

Und Last but not Least: Am Ende des Jahres muss dem Finanzamt eine Einnahmen/Überschussrechnung vorgelegt werden.


 Warum also, um Himmels Willen machst du also keinen Kaufvertrag oder eine Quittung ? Nur weil der Käuder die Steuerabsetzten will ?

CaMa3l

Ps: dies ist meinerseits keine Steuerrechtliche oder rechtliche Beratung !

Ukelix

mag: Brüko, Cheapo, Outlaw Country, Punkrock, (Anti-)Folk. Velvet Underground, Grateful Dead, Misfits, Jeff Lewis, Hank Williams I-III.
Käptn Offline bei Youtube

apfelrockt

Zitat von: CaMa3lEine Rechnung als Privatperson muss die Steueridentifikationsnummer enthalten. Diese kann beim Finanzamt erfragt werden.
Die Umsatzsteuer sollte  auf jedenfall angegeben werden das man sich für 5 Jahre dran halten werden  muss.
(Hier sollte der Kaufbeleg, der weiterveräusserten Ware / Leitung aufbewahrt werden um dem Finanzamt die Vorsteuer zu belegen)


Das ist doch quatsch. Als Privatmann hast du gar keine UMST ID und kannst auch somit keine ausweisen.
Die UMST ID hat nix mit deiner Steuernummer zu tun und beginnt hierzulande mit DE gefolgt von einer Nummer.
es ist bereits alles gesagt, nur noch nicht von jedem

CaMa3l

Das ist ja richtig wa du sagst, aber ich hatte den Fall das ich den Kaufbeleg beim Finanzamt vorlegen musste. Dies wurde vom Finanzamt so begründet.

allesUkeoderwas

Zitat von: CaMa3lWarum also, um Himmels Willen machst du also keinen Kaufvertrag oder eine Quittung ?

Das frag ich mich auch.  :roll:

Da kann/sollte sogar Privatverkauf (keine Rückgabe, keine Gewährleistung, etc. ) draufstehen.

Oder stammt das Verkaufsobjekt aus der Firmenmasse ???

Und wenn  Du freischaffend Bilder malst und für eines wird ein besonders hoher Preis geboten, kannst Du das nicht als private Freizeitmalerei verticken.
Und...
Und wenn Du eine Rechnung für eine nette \"Geste\" ausstellst (ohne Steuer), weil der Andere das für den Buch/Kassenprüfer braucht (Verein, Genossenschaft, etc.), dann kannst Du das auch tun (Ich tu es jedenfalls)...
Und...
Ukulelen: Nur Schrott

skiffle

@ allesUkeoderwas
Woher das Verkaufsobjekt in meinem Falle stammt werde ich wohl nicht erfahren.
Verkauf über Anzeigenmarkt.


@Ukelix Mein besonderer Dank!
Warum finde ich nicht solche Links??

Wer muss/kann/will eine Privatrechnung erstellen?
Ich zitiere mal aus dem Link von Ukelix

http://blog.fastbill.com/2012/06/privatrechnung-vorlage/

\".....Werden wiederkehrende Einnahmen erzielt, dann besteht laut §22 EStG die Verpflichtung zur Versteuerung....

.... typischen Privatverkauf..... ist es egal, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Unternehmer ist.  Zwischen Privatleuten wird häufig eine schlichte Quittung ausgestellt, Unternehmer hingegen wünschen eher einen Beleg in Form einer Rechnung. Ganz gleich, wie sich der Beleg nennt, er kann problemlos ausstellt werden......

....Was muss auf eine Privatrechnung drauf?....

.....Um eine Rechnung später als Nachweis für den Verkauf und die Bezahlung verwenden zu können, müssen folgende Punkt enthalten sein:

    Name und Adresse des Verkäufers
    Name und Adresse des Käufers
    Datum des Verkaufs bzw. der Rechnung
    Gegenstand des Verkaufs, eventuell nähere Beschreibung, wie Alter, Zustand, Menge etc.
    Gesamter Verkaufspreis
    eventuell Zusatz der Lieferung bzw. Bezahlung, z.B. ,,Ware erhalten am..." und ,,Bezahlung erhalten am..."
    optional Unterschrift beider Parteien, wenn z.B. kein separater Lieferschein ausgestellt wird.....

.....Privatrechnungen enthalten keine Umsatzsteuer.... (!!!!!edit von mir)

....Die Umsatzsteuer – oder auch Mehrwertsteuer – ist einer Steuer, die ein Unternehmer bei jedem Verkauf ausweisen und an das Finanzamt abführen muss. Allerdings ist eine Privatperson kein Unternehmer, und darf somit keine Umsatzsteuer ausweisen. Wer es trotzdem tut, müsste die ausgewiesene Steuer an das Finanzamt bezahlen. Auch wenn der Käufer ein Unternehmer ist, und die Ausweisung der Umsatzsteuer wünscht, darf sie nicht ausgewiesen werden. Nur wer Unternehmer im Sinne von §2 Abs. 1 UStG ist, ist zur Ausweisung der Umsatzsteuer berechtigt und verpflichtet. In einer Privatrechnung darf also lediglich der Einzel- und der Gesamtpreis stehen, kein Netto- oder Bruttoausweis.....

.....Keine Garantie bei Privatverkäufen....

.....Eine gesetzlich festgelegte Garantie unter Privatleuten gibt es nicht. Allerdings ist jeder Verkauf auch ein Vertrag laut §433 BGB. Das bedeutet, die Verpflichtung einen Gegenstand ,,..frei von Sach- und Rechtsmängeln..." zu übergeben besteht auch für Privatleute. Wer also einen Gegenstand mit Mängeln oder Schäden verkauft, und den Käufer nicht darauf hinweist, muss damit rechnen, dass der Käufer vom Kauf zurücktritt oder den Kaufpreis mindert. Natürlich ist man nur für diese Mängel haftbar, die auch bekannt sind. Wenn bereits beim Verkauf klar ist, dass bestimmte Mängel vorhanden und dem Käufer bewusst sind, sollte zur Sicherheit diese Schäden in der Rechnung mit aufnehmen. Am besten ergänzt man die Beschreibung des Gegenstandes mit dem Zusatz ,,... der Käufer wurde auf folgende Mängel hingewiesen...", oder einem ähnlichen Satz. Auf den häufig benutzten Satz ,,Der Verkauf erfolgt wie gesehen, ohne jegliche Gewährleistung...",  oder ähnliche Formulierungen, sollte man sich dabei nicht unbedingt verlassen......\"

Ich hoffe, ich verstoße jetzt nicht mit meinen Zitaten inkl. Quellenangabe gegen Recht und Ordnung?

apfelrockt

Quittung gut und schön, würde ich auch bei bar Verkäufen machen. Bin aber nicht sicher ob eine Quittung bei barlosen Geschäften die richtige Form ist?
es ist bereits alles gesagt, nur noch nicht von jedem

skiffle

Ich laß mir in der Regel eine formlose Rechnung schreiben mit im obigen Zitat genannten Angaben,
wenn der Verkäufer sich dazu überwinden kann.
Als Quittung für den Fiskus hab ich ja meine Kontoauszüge zum Vergleich.
Aber es ist immer besser, ein aussagekräftigen Beleg wie ein Rechnung zu haben,
wenn es über Konten im \"Fernhandel\" gezahlt wird.
Sonst reicht auch eine Quittung, wenn man sich gegenübersteht.

apfelrockt

Zitat von: skiffle....Die Umsatzsteuer – oder auch Mehrwertsteuer – ist einer Steuer, die ein Unternehmer bei jedem Verkauf ausweisen und an das Finanzamt abführen muss.

Na dann ist das ja grösstenteils geklärt :-) Zumindest das von mir zitierte Zitat ist aber so auch nicht richtig.

Ist zwar in dem Zusammenhang ein wenig Haarspalterei aber wenn schon dann auch richtig:

BSP: Ich kaufe von meinem Grosshändler ein Ersatzteil im Nettowert von 100€, in Rechnung stellt der mir inkl. Mwst 119,--€. Diesen Betrag zahle ich an den Grosshändler.

Jetzt baue dieses Ersatzteil beim Kunden ein. Der Einfachheithalber sage ich jetzt mal der Einbau kostet auch 100€ zzgl 19% Mwst. Der Kunde bekommt von mir also eine Rechnung die ungefähr so aussieht:

Material: 100,00 €
Lohn:     100,00 €
Netto:    200,00 €
+Mwst     38,00 €
Brutto:   238,00 €

Der Kunde zahlt also an mich 38€ Mwst, von denen ich aber nur 19€ ans Finanzamt abführe da ich ja bereits 19€ an den Grosshändler gezahlt habe. Ich selber führe also nur den von mir erwirtschafteten Mehrwert (daher auch der Name) an das FA ab. Genauso hat es zuvor der Grosshändler mit dem Hersteller auch gemacht.

Klugscheiss off :-)
es ist bereits alles gesagt, nur noch nicht von jedem