Handel mit Palisander wird komplett unter Schutz gestellt

Begonnen von Pazukulele, 06. Okt 2016, 09:45:22

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apfelrockt

Zitat von: Ukador am 24. Dez 2016, 15:55:30
Also ich habe meine Rio Palisander Ukulele jetzt mal gemeldet. Wenn mir das gute Stück abgenommen wird, dann werde ich hier berichten  ;)


Warst du nicht der, der ein Loch in die Zarge sägen wollte? Das war doch ne relativ neue Uke? Wenn die wirklich aus Rio Palisander ist müsstest du eigentlich schon beim Kauf ein entsprechendes Zertifikat bekommen haben da wie bereits mehrfach erwähnt Rio Palisander schon seit Jahren nicht mehr ohne gehandelt werden darf.
es ist bereits alles gesagt, nur noch nicht von jedem

Ukador

Auch ich habe nun heute von einer anderen Stelle in München die gleiche Antwort auf meine Mail erhalten wie der Mann meiner Schwester.

Eine Anmeldung von Instrumenten (oder anderen Gegenständen) welche Bestandteile aus artgeschützten Materialien enthalten, ist gesetzlich jedoch nicht vorgesehen.

In der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ist nur eine Meldepflicht für die Haltung von geschützten Wirbeltieren außerhalb des gewerblichen Bereiches vorgeschrieben (§ 7 Abs. 2 BArtSchV).
Gewerbetreibende sind zur Führung eines Aufnahme- und Auslieferungsbuches verpflichtet (§ 6 BArtSchV).

Für Sie besteht somit keine Verpflichtung Ihre Instrumente bei uns anzumelden. Für die Untere Naturschutzbehörde wäre es auch nicht leistbar, den Bestand der im Privatbesitz befindlichen Instrumente, Möbel etc., welche aus artgeschützten Bestandteilen bestehen, zu registrieren.

Laut Ihren Angaben in der Bestandsliste vom 23.12.2016 haben Sie eine Ukulele mit Bestandteilen aus Rio-Palisander in Besitz. Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Rio-Palisander (Dalbergia nigra) bereits vor den in der 17. Vertragsstaatenkonferenz beschlossenen Änderungen in den Höchstschutz aufgenommen worden ist. Ein Verkauf dieses Instrumentes ist daher nur mit einer gültigen EG-Vermarktungsbescheinigung zulässig.
- Ana'ole Mango/Spruce 6 String Tenor

Frolicks

Na, das widerspricht ja auch nicht dem, was andere Forumsmitglieder von ihren Behörden gesagt bekommen haben. Besitzt und benutzt man ein Instrument nur, muss man gar nix machen. Plant man aber, es zu verkaufen, sollte man besser eine Rechnung haben. Oder eine entsprechende Bescheinigung seiner Behörde, dass man das Ding schon vor dem 1.1.'17 besessen hat, falls man keine Rechnung mehr hat.

Also sind wir uns einig. Ebenso, was den Besitz bzw insbesondere den Weiterverkauf von Rio-Palisander-Instrumenten angeht.
I plink, therefore I am.

hoaloha

Wer von euch läßt jetzt eigentlich seine Ukulelen oder andere Instrumente mit Palisanderbauteilen registrieren?
Ich bin mir da nämlich noch ziemlich unschlüssig.

Dedel

Habe gerade von Andreas Rall eine E-mail mit Link zu Cites Informationen bekommen, die ich sehr informativ  und klar formuliert finde. Ich glaube, damit werden die meisten Fragen weitgehend geklärt.

http://shop.rall-online.net/epages/61511639.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61511639/Categories/CITES_Info




Pazukulele

Zitat von: hoaloha am 28. Dez 2016, 13:26:55
Wer von euch läßt jetzt eigentlich seine Ukulelen oder andere Instrumente mit Palisanderbauteilen registrieren?
Ich hab's beim zuständigen Berliner Bezirksamt gemacht -- per Fax und mit Fotos per Email. Eine Antwort ist noch nicht gekommen. Der einzige Berliner Bezirk, der explizit auf das Problem hinweist, ist übrigens Charlottenburg:

ZitatWenn Sie über Gegenstände und/oder Bestände aus den genannten Holzarten verfügen, sollten Sie diese bis zum 31.12.2016 beim Umwelt- und Naturschutzamt Ihres Bezirkes anmelden. Bei einer späteren Anmeldung benötigen Sie zwingend einen Nachweis über die erfolgte Einfuhr vor dem 02.01.2017.

(https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/naturschutz/pflanzen-artenschutz/artikel.535243.php)

Man soll dort mit namentlich aufgeführten Mitarbeitern einen Besichtigungstermin vereinbaren (für größere Möbelstücke, nehme ich mal an -- daß die meine Ukulelensammlung sehen wollen, halte ich eher für unwahrscheinlich ...

Kurzum: In Berlin wissen die Behörden, worum es geht. Noch 3 Tage bis Ultimo ...
The LORD was ready to save me: therefore we will sing my songs to the stringed instruments all the days of our life in the house of the LORD. (Isaiah 38:20)

apfelrockt

#51
Artenschutz finde ich gut, dies mal vorweg.

Aber das ganze ist doch Krampf. Der weitaus größte Teil der Menschen die ein Musikinstrument besitzen haben keine Ahnung aus welchem Holz dies geschnitzt ist, geschweige denn von diesem Abkommen. Die zuständigen Behörden keinen Plan und deren Mitarbeiter schauen wahrscheinlich nur dumm aus der Wäsche wenn sie am ersten Areitstag im neuen Jahr ihre Mailbox öffnen.



Ein YouTube Video müsste doch als Beweis reichen. Evtl schnell noch eine machen mit allen in Frage kommenden Instrumenten und als nicht gelistet hochladen.

es ist bereits alles gesagt, nur noch nicht von jedem

Pazukulele

Zitat von: apfelrockt am 28. Dez 2016, 14:32:15Der weitaus größte Teil der Menschen die ein Musikinstrument besitzen haben keine Ahnung aus welchem Holz dies geschnitzt ist
Es gab 2012 etwa 7,2 Mio. musikalisch aktive Haushalte in Deutschland, von denen 1/3 -- also 2,4 Mio. -- mindestens eine Gitarre oder Baß besitzen (ich hoffe, daß die Ukulelen auch hierunter gerechnet werden und nicht unter "Kleininstrumente"). (Die Zahl aller Haushalte, in denen ein Musikinstrument existiert, liegt rund doppelt so hoch.)
(Quelle: Deutsches Musikinformationszentrum http://www.miz.org/intern/uploads/statistik133.pdf)
Von diesen Gitarren und Bässen (und Ukulelen) wird ein hoher Prozentsatz palisanderhaltig sein. Sagen wir spaßeshalber: die Hälfte. Macht 1,2 Mio. betroffene Haushalte. Von denen wird nur ein Teil -- sagen wir: 10 % -- einmal vorhaben, das Instrument zu verkaufen oder ins Ausland mitzunehmen. Gibt 120.000 potentiell Betroffene. Verteilt auf 15 Bundesländer sind das also 8.000 Haushalte pro Bundesland. In einer Stadt wie Berlin verteilt auf 12 Bezirke also weniger als 700 Meldungen je Bezirksamt.
Blockflöten und Xylophone sind dabei übrigens noch nicht einberechnet.
Nicht, daß man das nicht bewältigen könnte. Wer die Flüchtlingskrise schafft, schafft auch das hier ...
... aber daß man sich in den Umweltämtern offenbar nicht rechtzeitig Gedanken gemacht hat, wie viele Haushalte betroffen sein können, ist schon erstaunlich. Sie hatten allerdings auch nicht einmal drei Monate Zeit zur Vorbereitung.
The LORD was ready to save me: therefore we will sing my songs to the stringed instruments all the days of our life in the house of the LORD. (Isaiah 38:20)

apfelrockt

Naja, um den Amtsschimmel mache ich mir keine Sorgen, der pisst sich im Zweifel auch nicht selber ans Bein. Nur, hier werden Menschen kriminalisiert die von nix ne Ahnung haben. Das mit der Unwissenheit kenne ich ...... Hier wäre eine deutlich längere Frist angezeigt gewesen. Kann man nur hoffen dass es, wie so oft, nicht so heiß gegessen wird wie es gekocht wurde.
es ist bereits alles gesagt, nur noch nicht von jedem

gerald

Zitat von: apfelrockt am 28. Dez 2016, 14:32:15
Aber das ganze ist doch Krampf. Der weitaus größte Teil der Menschen die ein Musikinstrument besitzen haben keine Ahnung aus welchem Holz dies geschnitzt ist, geschweige denn von diesem Abkommen. Die zuständigen Behörden keinen Plan und deren Mitarbeiter schauen wahrscheinlich nur dumm aus der Wäsche wenn sie am ersten Areitstag im neuen Jahr ihre Mailbox öffnen.
Das Problem wird letztlich (z.B. bei Ukulelen) noch größer, weil an einem Instrument einige
unterschiedliche Hölzer verbaut sein können bzw. sind. Ich weiß nicht, wie sehr wirklich kleine
Mengen relvant sind und ob diese ggf. überhaupt entdeckt werden würden.

Aber bei Rio-Palisander war oftmals nicht der Korpus das Problem, sondern die Griffbretter.

Oder anders gesagt, selbst wer sich jetzt mit einer Ahorn-Brüko in Sicherheit wiegt, hat an
seinem Instrument an zwei Stellen Hölzer, die von der neuen Regelung betroffen sind.
Der Steg ist i.d.R aus Palisander (es gibt auch Ausnahmen an Sondermodellen), der Sattel
ist meines Wissen aus Bubinga.
Ob diese Kleinstmengen überhaupt relevant sind (oftmals ist von 10 Kg die Rede, das sind
viele Ukulelen und bei Betrachtung von Sattel und Brücke vermutlich die Jahresproduktion
von Brüko), weiß ich nicht.

Am Ende führen die neuen Regelungen eher zu Verunsicherung bei Leuten, die sich
korrekt verhalten möchten, bei Behörden UND auch bei Nachhaltiger Nutzung.

Und diejenigen, die kriminellen Raubbau betreiben werden schlimmstenfalls Holz, welches
sie nicht mehr richtig vermarkten können, in Form von Papier oder Holzkohle immer noch
mit Gewinn abstoßen, was bestimmt keine langjährige oder nachhaltige Nutzung ist.

Frolicks

Danke, Dedel, für den Link, der fasst wirklich noch mal alles gut zusammen. Also ist Mitnahme auch eher weniger das Problem, denn zehn Kilo Palisander in Ukulelen-form habe ich zumindest recht selten bei mir. Zehn Kilo Palisander bringen nicht mal alle meine Brükos zusammen auf die Waage.

Bestätigt aber auch noch mal meine Einschätzung, dass es eigentlich um diejenigen geht, die im großen Stil Regenwälder abholzen und mit dem Holz handeln. Wenn ich da lese, dass allein China im 1. Halbjahr 2016 ca. 8000 Stämme Palisander AM TAG importiert haben soll, dann stelle ich die Sinnhaftigkeit dieser ganzen Aktion auch absolut nicht mehr in Frage. Wir sind da als Besitzer von Kleinsinstrumenten mit greingen ANteil dieser Hölzer also tatsächlich nur ein Kolllateralschaden der ganzen Geschichte.

Aber verkaufen möchte ich shcon in absehbarer Zeit einige meiner Ukulelen mit Palisander-Griffbrett. UNd auch wenn Pazukulele sicher recht hat mit seiner Einschätzung, dass den Umweltbehörden vermutlich Zeit und Ressourcen fehlen, um auch noch den Schwarzmarkt von Ukulelen mit Palisander-ANteil im Blick zu haben, würde ich lieber kein Risiko eingehen.
Deswegen werde ich morgen ein paar Fotos meiner Uken machen, bei denen mit Pali-Griffbrett reicht ja eins. Mit Palisander-Korpus habe ich nur eine, die möchte ich eigentlich z Zt nicht verkaufen, aber wer weiß, was noch passiert. Und dann geht das Ganze als E-Mail an die nette Dame vom Umweltamt und gut ist. Ist vom Aufwand her auch eher geringer, als ein YT-VIdeo mit jedem INstrument zu drehen. Ich wäre auch nicht sicher, ob das im Zweifelsfall wirklich gelten würden, denn so ein HOchladedatum lässt sich sicherlich ohne gro0en Aufwand frisieren.

Und kriminalisiert wird ja nun wirklich niemand, denn es wurde ja nun schon mehrfach drauf hingewisen, dass man für den Besitz eines solchen Instruments nichts weiter tun muss. Und wenn man was verkauft, sollte man shcon versuchen, sich zu informieren, was man da eigentlich anbietet.
I plink, therefore I am.

Ukulehrling

Ich bin gerade beim Musiker-Board über eine interessante Diskussion zum Thema gestolpert und dachte, ich verlinke die hier mal als Ergänzung, weil da auch noch einige interessante, weiter führende Links zu finden sind:

  What's Up CITES - Stand JAN 2017

Einen guten Rutsch wünscht

Andreas
𝄞 😎 Ewiger 🔰Anfänger mit UAS und viel zu wenigen 🍍Pineapple-Ukulelen ...

Jake96

#57
Da ich an anderer Stelle auf das Thema aufmerksam gemacht wurde, habe ich alle meine Instrumente vorsorglich mit Hersteller, Typ, Seriennummer und verbauten Hölzern gelistet und an meine zuständige Naturschutzbehörde zwecks Vorerwerbsregistrierung geschickt. Die waren total nett und haben mir kurzfristig folgendes geantwortet, was ich Euch nicht vorenthalten möchte:

ZitatSehr geehrter Jake96,

Sie haben den Bestand Ihrer Instrumente bei der Unteren Naturschutzbehörde angemeldet, da bei Ihren Instrumenten Palisander bzw. Bubinga Holz verarbeitet wurde. Ich habe diese Meldung zur Kenntnis genommen.

Auf der 17. Vertragsstaaten Konferenz wurden u.a.  alle Dalbergia-Arten sowie 3 Bubinga-Arten (Guibourtia demeusi, Guibourtia pellegriniana u. Guibourtia tessmannii) in Anhang II des CITES-Übereinkommens aufgenommen sowie die Art Pterocarpus erinaceus (afrikanischer Palisander) von Anhang III in Anhang II hochgestuft.

Diese Arten werden niveau-gleich in Anhang B der VO (EG) Nr. 338/97 übernommen werden.

Die Änderung des Anhangs B der VO (EG) Nr. 339/97 und somit eine Umsetzung in nationales Recht wird voraussichtlich erst Ende Januar/Anfang Februar erfolgen. Da diese Umsetzung noch nicht erfolgt ist und noch Unklarheiten mit der weiteren Vorgehensweise bestehen, werden Sie erst nach Umsetzung in EU-Recht weitere Nachricht von uns erhalten.

Die Registrierung des Vorbestandes soll sicherstellen, dass die bereits vor der Unterschutzstellung vorhandenen Exemplare als Vorerwerb anerkannt werden können. Diese Registrierung als Vorerwerb ermöglicht die Erteilung von artenschutzrechtlichen Dokumenten (Vorlagebescheinigung) für diese Exemplare. Diese Vorlagebescheinigung ist vor allem wichtig, wenn Sie Ihre Gitarre ins außereuropäische Ausland wiederausführen wollen. Sollten Sie vor Umsetzung in EU-Recht ein gemeldetes Exemplar veräußern wollen, wenden Sie sich bitte an uns.

Diese Vorerwerbsregistrierung beschränkt sich auf den privaten Besitz geschützter Exemplare. Wer gewerblich mit geschützten Hölzern oder Erzeugnissen handelt, muss seinen Vorerwerbswarenbestand zum 2. Januar 2017 in das nach der in § 6 Abs. 1 Bundesartenschutzverordnung vorgeschriebene Nachweisbuch aufnehmen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ressort  Umweltschutz, Umweltberatung, Internationaler Artenschutz

Die entscheidenden Passagen hab ich mal markiert. Würde ich so interpretieren, dass die Rechtslage momentan weitgehedn unverändert ist, mindestens aber eine Übergangsfrist bis zur Umsetzung ins nationales Recht besteht. Jetzt kriegen die ganzen Ukulelen also auch einen Reisepass..... ;D Die Bearbeitungsdauer von nicht mal 24 Stunden deutet übrigens darauf hin, dass ich nicht der erste in dieser Stadt war.... :P


Ukulehrling

Zitat von: Jake96 am 12. Jan 2017, 18:22:37
Da ich an anderer Stelle auf das Thema aufmerksam gemacht wurde, habe ich alle meine Instrumente vorsorglich mit Hersteller, Typ, Seriennummer und verbauten Hölzern gelistet und an meine zuständige Naturschutzbehörde zwecks Vorerwerbsregistrierung geschickt. Die waren total nett und haben mir kurzfristig folgendes geantwortet, was ich Euch nicht vorenthalten möchte: [...]

Vielen Dank, Jake, für die interessanten Infos. Ich möchte noch der Klarheit halber hinzu fügen:

Wer vor dem 2.1.2017 seinen Bestand mit den entsprechenden Informationen angemeldet hat, hat damit quasi automatisch den "Vorerwerb" (also vor dem Stichtag) belegt. Wer das danach tun will, muss plausibel machen, dass er die Instrumente vorher schon besessen hat. Am besten sicher durch entsprechende Kaufbelege, zur Not aber auch anders. Z.B. bei gebraucht erstandenen Alt-Instrumenten, wenn die Seriennummer - oder gar das Modell - nachweislich aus einem bestimmten Zeitraum vor dem Stichtag stammen. — Es könnte interessant sein, zusammen zu stellen, was die Hersteller hierzu preisgeben. Vielleicht sind die angesichts der neuen Gesetzeslage ihre (Stamm-)kunden mit entsprechenden Infos zu versorgen, weil das ja ab jetzt ohnehin dauerhaft ein Faktor für den Wert der Instrumente sein wird. — Jemand anderes hat irgend wo in einem Thread hier Youtube-Videos als Nachweis für Besitz vor dem Stichtag genannt. Vielleicht gibt es alte Fotos mit einbelichtetem Datum, auf denen die Ukulele auftaucht.

Weiß eigentlich jemand, ob es Hölzer gibt, die die Palisanderarten für Griffbrett + Brücke auch bei hochwertigen Instrumenten ersetzen können?

Andreas
𝄞 😎 Ewiger 🔰Anfänger mit UAS und viel zu wenigen 🍍Pineapple-Ukulelen ...

Frolicks

Wenn man eine Rechnung mit entsprechendem Datum hat, also vor dem 1. bzw 2.1.2017, GILT die automatisch als Vorerwerbsnachweis, zumindest Privatverkäufer müssen dann nicht noch extra eine beantragen.

Und was Fotos u Videos angeht: Ich hab's noch nicht probiert, aber ich würde wetten, dass sich das Einstelldatum bei YT leicht manipulieren lässt. Auf jeden Fall lässt sich das eingeblendete Datum in einem Foto sehr leicht fälschen. Einfach das Datum am Fotoapparat entsprechend einstellen. Beides dürfte also kaum als Vorerwerbsbeleg ausreichen, würde ich meinen.

Was andere Hölzer für Griffbretter angeht: Ebenholz wird auch immer wieder verwendet, ist aber ebenfalls ein tropisches Holz und ich vermute ebenfalls geschützt. Für andere Hersteller kann ich das nicht sagen, da scheint tatsächlich v a Palisander verwendet zu werden. Aber ich weiß, dass bei Brüko auch andere Hölzer verwendet werden. U a werden dort auch Uken aus ausschließlich heimischen Hölzern gebaut, v a aus Ahorn, Kirsch, Fichte und Walnuss. Bis auf Fichte werden alle diese Hölzer auch für Griffbretter verwendet.
Es muss also nicht immer Tropenholz sein.
I plink, therefore I am.