Handel mit Palisander wird komplett unter Schutz gestellt

Begonnen von Pazukulele, 06. Okt 2016, 09:45:22

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ukemouse

Ich hab das ganze erst am 30.12 erfahren und bis ich mich da so eingelesen hatte, hat gedauert. Ich hab dann am 31 Abends noch meine Instrumente aufgelistet und hingeschickt. Leider habe ich seitdem keine Antwort bekommen. Aber wenigstens hab ich ja meine Sendungsbestätigung meiner Mail und hoffe das reicht.
Naja für den Besitz muß man seine "alten" Instrumente ja eigentlich nicht regiestrieren, das muß man nur wenn man sie verkaufen will. Und auch wenn ich mir bei einigen ziemlich sicher bin (meine Clearwater) daß die hier nie ausziehen....man weiß ja nie und hinterher guckt man dumm aus der Wäsche.

Ukulehrling

#61
Auf der Seite CITES II regulations 2017 informiert Ortega Guitars sehr umfassend die aktuelle Situation und eine Tabelle ihrer Instrumenten-Modelle, die neben der Handelsbezeichnung der Hölzer (z.B. Sonokelin) auch die botanische Art (z.B. Dalbergia latifolia) und die Gewichte der Bauteile angibt.

Dazu ein Verweis auf https://www.bfn.de/0305_musikinstrument-bescheinig.html , wo ein Formular zur "Antragstellung für eine Musikinstrumentenbescheinigung" herunter geladen werden kann.

Andreas
𝄞 😎 Ewiger 🔰Anfänger mit UAS und viel zu wenigen 🍍Pineapple-Ukulelen ...

Ukulehrling

Mir ist beim Zusammenstellen der Informationen zu meinen Ukulelen aufgefallen, dass meine zwei Kala-Ukulelen seltsam kurze "Seriennummern" hatten, einmal dreistellig, einmal vierstellig. Ich habe zunächst auf Produktionsserien getippt. Heute habe ich im Archiv des Ukulele Underground Forums die Info gefunden, dass es sich nach angaben von "Mike at Kala" (also vermutlich von einem Kala-Mitarbeiter) um Produktions-Monate handelt, offensichtlich Monat ohne führende Null, Jahr zweistellig:

Zitat
uke552

05-18-2010, 03:41 PM

I heard from Mike at Kala. He said that the numbers are "production date numbers." For example 809 would have been produced in August 2009.
http://forum.ukuleleunderground.com/archive/index.php/t-30738.html

Das kann sicher hilfreich sein, wenn man ohne Kaufbeleg den "Vorerwerb" (z.B. vor dem 2.1.2017) einer Ukulele nachweisen will, bzw. die Entnahme des geschützten Holzes zeitlich einordnen will.

Bei Martin Guitars gibt es eine Tabelle, in der jeweils die letzte in einem Jahr vergebene Seriennummer für Gitarren und Mandolinen aufgeführt ist, leider nichts für Ukulelen. So, wie Ukulelen auf der Website unter Gitarren einsortiert sind, könnte es aber sein, dass die da einfach unter Gitarren mitlaufen. Vielleicht kann das mal jemand hier überprüfen, der eine Martin Ukulele besitzt?

Martin Guitar Serial Numbers

Andreas
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hilli2

Ich hab diesen Faden gar nicht so mitgeschnitten. Und über den Jahreswechsel waren wir weg....

Ich werde jetzt trotzdem mal gucken, welche Uken von mir Palisander enthalten. Da meine meisten Ukulelen Gebrauchtinstrumente sind, hab ich natürlich keinen Kaufbeleg, leider hab ich die vorher aber auch nicht registrieren lassen.

Prinzipiell ist es natürlich absolut richtig, den Handel mit geschützten Hölzern einzuschränken oder zu verbieten. Wer weiß, wo noch alles Palisander verbaut ist und man weiß es nicht....auf Ukulelen sind diejenigen, die das beschlossen haben, sicherlich auch erst nicht gekommen..
***Music was my first love...***

apfelrockt

@ukelehrling Martin Ukulelen hatten (haben?) keine Seriennummer, jedenfalls die frühen Modelle nicht. Außerdem, was willst du mit der Seriennummer beweisen? Doch nur wann ein Instrument gebaut wurde, über den Besitz sagt die ja nun mal gar nichts aus.


@hilli2 so wird es vielen Leuten gehen. Ich denke nicht mal die Hälfte aller Menschen die ein Musikinstrument besitzen haben eine Ahnung von dem was da beschlossen wurde und welche möglichen Konsequenzen sich daraus ergeben.
es ist bereits alles gesagt, nur noch nicht von jedem

hilli2

Ich hab noch mal eine vielleicht doofe Frage:

Mache ich mich denn auch als Käufer von Gebrauchtinstrumenten ohne Rechnungsdatum (Originalbeleg des Instrumentes) vor dem 1.1.2017 strafbar? Also, wenn ich jetzt auf ebay eine Uke kaufe und der Verkäufer hat keinen Beleg dafür?

DANKE!
***Music was my first love...***

Fischkopp

Zitat von: hilli2 am 22. Jan 2017, 15:05:27
Ich hab noch mal eine vielleicht doofe Frage:

Mache ich mich denn auch als Käufer von Gebrauchtinstrumenten ohne Rechnungsdatum (Originalbeleg des Instrumentes) vor dem 1.1.2017 strafbar? Also, wenn ich jetzt auf ebay eine Uke kaufe und der Verkäufer hat keinen Beleg dafür?

DANKE!
Nein, bei Verkäufen und Käufen innerhalb der EU besteht nur eine Nachweispflicht für gewerbliche Händler, für Dich als Privatverkäufer oder Käufer gilt, Du kannst Dein Instrument innerhalb der EU ohne irgendwelche Einschränkungen verkaufen oder verbringen.
https://www.youtube.com/user/BerndDombrowski (Eigene Lieder, Traditional, Ärztelieder usw.  171 Videos)
https://www.youtube.com/user/RollinUke#g/u (Gecoverte Lieder 302 Videos)

Bebopalula

ZitatWer weiß, wo noch alles Palisander verbaut ist

Aus ner Palisander-Wohnzimmer-Wand kann man wahrscheinlich 50 Ukulelen bauen... :o ???
___________________________________________
https://www.youtube.com/user/BebopalulaUke/videos

lelopa

#68
Zitat von: apfelrockt am 22. Jan 2017, 14:33:58
@ukelehrling Martin Ukulelen hatten (haben?) keine Seriennummer, jedenfalls die frühen Modelle nicht. Außerdem, was willst du mit der Seriennummer beweisen? Doch nur wann ein Instrument gebaut wurde, über den Besitz sagt die ja nun mal gar nichts aus.

...........
...............



Was verstehe ich denn nun wieder nicht?
Ich dachte darum geht's!?!
Wer was besitzt, sagt doch nix über das Datum der "Ernte" aus.....

Meine S1 hat 'ne Seriennummer & Morado-Griffbrett (was wohl auch zu Dalbergia gehört???)

Botanisch gehört Morado oder auch Santos Palisander bzw. Caviuna genannt, (Machaerium scleroxylon) zu den Leguminosen. Morado ist verwandt mit Purpleheart (Peltogyne spp., Guyana) bzw. mit Dalbergia nigra (Rio Palisander)

Ukulehrling

Zitat von: apfelrockt am 22. Jan 2017, 14:33:58
@ukelehrling Martin Ukulelen hatten (haben?) keine Seriennummer, jedenfalls die frühen Modelle nicht.

Danke für die Info. Für welche Jahre kannst Du das sagen?

Zitat von: apfelrockt am 22. Jan 2017, 14:33:58Außerdem, was willst du mit der Seriennummer beweisen? Doch nur wann ein Instrument gebaut wurde, über den Besitz sagt die ja nun mal gar nichts aus.

Zumindest schafft ein nachgewiesenes Mindestalter eine Diskussionsgrundlage für den Zeitpunkt der Naturentnahme; u.U., z.B. wenn der Hersteller in der EU sitzt oder Aussagen von Vorbesitzern vorliegen, kann belegt werden, dass das Gerät sich vor dem Stichtag i.d. EU befand. Ich meine, gelesen zu haben, dass plausible Erklärungen u.U. ausreichen, z.B., wenn kein Kaufbeleg mehr vorliegt. Ich versuche, das nochmal zu finden und ergänze es, wenn ich es finde, hier im Thread.

Andreas

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ukemouse

#70
Zitat von: Fischkopp am 22. Jan 2017, 15:59:11
Nein, bei Verkäufen und Käufen innerhalb der EU besteht nur eine Nachweispflicht für gewerbliche Händler, für Dich als Privatverkäufer oder Käufer gilt, Du kannst Dein Instrument innerhalb der EU ohne irgendwelche Einschränkungen verkaufen oder verbringen.

Das klingt interessant, dann wäre aber das ganze Vererwerbsbescheinigung-Reservierungs-Gedöns ja absolut sinnlos. Wo steht das denn so wie du das schreibst? Würde ich gerne mal irgendwo offiziell lesen.
Bisher habe ich nur erlesen, daß man die Instrumente besitzen und auch innerhalb der EU rumtransportieren kann ohne Probleme. Aber bei einem Weiterverkauf braucht man eben jene Bescheinigung oder eine Original-Rechnung.


Zitat von: Ukulehrling am 23. Jan 2017, 14:00:23
Zumindest schafft ein nachgewiesenes Mindestalter eine Diskussionsgrundlage für den Zeitpunkt der Naturentnahme; u.U., z.B. wenn der Hersteller in der EU sitzt oder Aussagen von Vorbesitzern vorliegen, kann belegt werden, dass das Gerät sich vor dem Stichtag i.d. EU befand. Ich meine, gelesen zu haben, dass plausible Erklärungen u.U. ausreichen, z.B., wenn kein Kaufbeleg mehr vorliegt. Ich versuche, das nochmal zu finden und ergänze es, wenn ich es finde, hier im Thread.

Andreas
Es geht absolut nicht um den Zeitpunkt der Naturentnahme und auch das Herstellungsdatum laut die Seriennummer ist völlig unwichtig. Es geht nur um den Handel. Und auch eine 2010 gebaute Uke kann als Ladenhüter ewig lange beim Händler liegen und dann evtl. erst nach dem 2.1.17 verkauft worden sein. Und für diese Instrumente braucht eben der Händler eine Bescheinigung, die er mitgeben muß und so wie ich das verstanden habe, muß man das auch bei Weiterverkauf mitgeben. Instrumentenbauer mußten ja sogar alle lagernden Hözer, die in diese neuen Bestimmungen fallen, auflisten.
Also sagt ein Herstellerdatum gar nix darüber aus, ob du das Instrument schon vor dem 2.1.17 in deinem Besitz hattest (für verspätetete Registrierung).

Ich bin nicht sicher ob dieser Link schon mal irgendwo gepostet wurde. Falls doch, doppelt schadet auch nicht....

http://www.gitarrebass.de/stories/auflagen-fuer-instrumente-mit-palisander-dringende-registrierung-empfohlen/


ukemouse

#71
Zitat von: Ukulehrling am 22. Jan 2017, 12:10:46
Dazu ein Verweis auf https://www.bfn.de/0305_musikinstrument-bescheinig.html , wo ein Formular zur "Antragstellung für eine Musikinstrumentenbescheinigung" herunter geladen werden kann.

Andreas

Äääähm bitte nicht verwechseln. Diese Musikinstrumenten-Bescheinigung ist nicht das selbe wie eine Vorerwerbsbescheinigung. Diese Musikinstrumenten-Bescheinigung gab es schon immer (galt halt bisher für alles was vor diesem Jahr schon auf den Cites Listen Stand, zB Rio Palisander). Das Ding braucht man wenn man zB mit einem Orchester durch die Welt reist.
Die Vererwerbsbescheinigung bescheinigt dir nur daß du das Instrument vor dem 2.1.17 in deinem Besitzt hattest und du es mit dieser Bescheinigung also auch ohne vorhandene Rechnung weiter verkaufen kannst.

Für Instrumente die du nie weiter verkaufen willst, brauchst du eigentlich gar nix machen. Besitzen darfst du sie ja. Die Frage ist nur, ob du bei einer evtl. Reise und beantragung dieser Bescheinigung um sie über die Grenze zu kriegen, per Rechnung oder Vorerwerbsbescheinigung nachweisen mußt, wie lange sie in deinem Besitz ist (das weiß ich leider nicht, Ich würde dann eben einfach eine andere für die Reise mitnehmen und gut ist)....

apfelrockt

#72
Zitat von: Ukulehrling am 23. Jan 2017, 14:00:23
Zitat von: apfelrockt am 22. Jan 2017, 14:33:58
@ukelehrling Martin Ukulelen hatten (haben?) keine Seriennummer, jedenfalls die frühen Modelle nicht.

Danke für die Info. Für welche Jahre kannst Du das sagen?




Ich habe keine wirklich belastbaren Infos. Als ich mir 1974 meine Martin gekauft habe, hatten die keine Ukulelen mehr im Programm. Ich weiss nicht wann die Produktion eingestellt wurde, jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt hatten Ukulelen keine Ser. Nr. Irgendwann, vor nicht allzu langer Zeit ( ich würde jetzt mal schätzen seit IZ ) haben sie die wieder produziert, anscheinend diesmal jedoch mit Ser, Nr wie ein paar Beiträge vorher angemerkt.


Nachtrag: übrigens wiederhole ich noch einmal meine Vermutung dass Youtube Videos durchaus als Nachweis dienen können. Irgendwer hat zwar vermutet es wäre ein leichtes das Datum des Hochladens im nachhinein zu ändern, aber das möchte ich sehen jedenfalls solange du keine Nähe zur russischen Hakermafia oder ähnliches hast.
es ist bereits alles gesagt, nur noch nicht von jedem

Frolicks

Ich habe kurz vor Weihnachten, dass ich bereits vor geraumer Zeit auf Youtube hoch geladen hatte, etwas bearbeitet. Die "Bearbeitung" sah so aus, dass ich die Einstellung von "nicht gelistet" (also ohne LInk nicht aufrufbar) auf öffentlich gestellt habe. Seitdem steht unter dem Video bei "Veröffentlicht" das Datum der Einstellungsänderung, und nicht mehr das Upload-Datum. Ich habe die Gegenprobe nicht gemacht, aber wenn's in die Richtung geht, geht's sicher auch ohne allzu großen Aufwand in die andere. Ist aber nur eine Vermutung. Ich würde es aber nicht drauf ankommen lassen, ob das wirkilich juristisch belastbar wäre. Nur so meine Meinung.
I plink, therefore I am.

apfelrockt

Zitat von: Frolicks am 23. Jan 2017, 20:22:19
Ich habe die Gegenprobe nicht gemacht, aber wenn's in die Richtung geht, geht's sicher auch ohne allzu großen Aufwand in die andere. Ist aber nur eine Vermutung.


Ja dann mach mal :-)
es ist bereits alles gesagt, nur noch nicht von jedem