Welche Mängel werden toleriert?

Begonnen von stephanHW, 15. Nov 2010, 01:06:03

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stephanHW

Kürzlich fielen mir einige Bilder meiner ersten online bestellten Ukulele in die Hände. Meine Verunsicherung war seinerzeit vor der Bestellung und auch nach Erhalt des Instrumentes erheblich. Es wies einige Mängel auf, die mir teilweise erst in der ersten Woche auffielen, konnte jedoch andererseits akustisch zunächst sehr gefallen.
Vor wenigen Wochen hatte AMan mit seiner Kala Akazie ein ähnliches Problem. Unsere Empfehlungen, welche Mängel zu tolerieren seien, fielen sehr unterschiedlich aus.
Möglicherweise kann man in einem Thread Beiträge sammeln, die das zum Thema haben. Bilder samt Beschreibungen von Instrumenten mit leichten kosmetischen bis groben substanziellen Mängeln, die von ihren Besitzern zurückgeschickt oder behalten wurden. Ich stelle mir vor, das so eine Sammlung als Orientierungshilfe beim online-Kauf sehr sinnvoll sein kann (oder unterhaltsam als Gruselkabinett). Insbesondere neue Ukulelenspieler in der Diaspora, denen der leibhaftige Vergleich oft fehlt, hätten eine kleine Entscheidungshilfe.

Das sollte es werden, eine schöne vollmassive Ohana.

In Deutschland konnte ich keinen vertrauenswürdigen Händler ermitteln, bestellt wurde also bei JusteCordes in Frankreich. Kommunikation, Kaufabwicklung und Lieferung waren ohne Makel, nur das Instrument nicht.
Klanglich gefiel sie mir zunächst sehr gut, jedoch:
Die Decke wies einige Dellen und Knicke auf.


Am Boden zeigte sich ein Riss.


Irgendwann fiel mein Blick auf Griffbrett und Sattel...


Die ging zurück! Aber das fiel mir schwer, ich wollte so eine Ohana eigentlich nicht aus der Hand geben und Ersatz war nicht in Sicht. Die Summe der Mängel inclusive einiger kleinerer klanglichen Schwächen, die im Verlauf der Zeit doch deutlich wurden, waren für mich dann aber eindeutig nicht zu tolerieren.

Ironischerweise konnte ich kurz darauf bei Ukulele24 das Modell als Sonderangebot incl. Case für erheblich weniger Geld erwerben. Und sie wurde sogar prompt geliefert!! Das Exemplar hatte zwei deutliche Kratzer am Rand der Decke, die mich nicht weiter beeindruckten. Es klang noch besser als das erste Modell. Die Stegeinlage war recht hoch, doch auch das konnte ich bald selbst korrigieren. Nach der Erfahrung mit der ersten Ukulele wollte ich die zweite nicht hergeben, die Mängel schienen mir zu geringfügig. Die Substanz, der Klang und der Preis waren hervorragend.

Herzliche Grüße,  Stephan

Guchot

Da ist die Antwort für mich recht einfach... So ziemlich der einzige \"Mangel\" den ich akzeptieren würde, ist die von Dir angesprochene zu hohe Saitenlage. Dies auch nur aufgrund der Tatsache das die Hersteller betont konservativ an sowas rangehen, um schnarren zu vermeiden. Schlechter Klang, Beulen, Kratzer.. alles ein Grund dafür das Instrument wieder zurück zu schicken oder um einen Preisnachlass zu verhandeln. Man müßte sich bei jedem Onlinekauf die Frage stellen ob man das, was man gerade in den Händen hält, auch so im Laden kaufen würde. Wenn nicht, dann wieder zurück damit. Dafür ist das Rückgaberecht ja da. Im Laden würde niemand ein Exemplar mit den von Dir geschilderten Mängel kaufen, es sei denn als ausgewiesen B-Ware mit reduziertem Preis, warum also online?
Only my 2 cents
Guido

gunmaker

Soviel zu vertrauenswürdigen (diesesmal französischen) Händlern.
Ich kann mich Guchot nur anschließen. Das einzig tolerabele ist die zu hohe Saitenlage. So etwas muss man sofort zurückschicken und nicht mal als B-Ware kaufen. Die Hersteller müssen endlich lernen mehr auf Qualität zu achten.
Der Vergleich zum neuen PKW gefällt mir ganz gut. Wer kauft schon einen (fabrik-)neuen PKW mit Beulen und Rissen.

uke-nukem

Günstige China Ukulelen im Internet kaufen, ist immer ein Glücksspiel - dann lieber ins Leleland o.ä. und das Objekt der Begierde vor Kauf inspizieren und spielen.

Hochwertigen Ukulelen, zB. Brüko, Pono, Risa, vorheriges Anspielen empfiehlt sich natürlich trotzdem wärmstens, werden zumindest keine bösen Überraschungen in Punkto Verarbeitung und Qualität mit sich bringen...

Kay

#4
Meine Meinung:

akzeptable Mängel ohne Preisnachlass: Keine

akzeptable Mängel gegen Preisnachlass: Kratzer, kleine Dellen im Holz, \"Schönheitsfehler\" eben.

inakzeptable Mängel: Risse im Holz, verzogene Instrumente, scharfe Bundstäbchen, \"Spalte\" am Hals-Korpus-Übergang, Schnarren in irgendeiner Form. Nicht funktionierende Tonabnehmer. Unsaubere Intonation.

Eine \"zu hohe Saitenlage\" ist etwas sehr subjektives und Einstellungssache, das ist in meinen Augen kein Mangel. Viele der Instrumente, die ich okay finde und spiele, wären wahrscheinlich 95% der \"Tieferleger\" hier schon zu hoch.

HEiDi

Interessantes Thema.  :)

Ich habe kürzlich eine Ukulele bei ebay ersteigert, die auf dem Foto einen guten Eindruck machte.
Laut Beschreibung \"neuwertig\".
Als sie da war, stellte sich heraus, dass sie zwar in einem ordentlichen gebrauchten Zustand war,
aber von neuwertig weit entfernt.
Außerdem fehlte die Stegeinlage - auf dem Foto nicht zu erkennen.
Nach langem Hin- und Herdiskutieren will die Verkäuferin mir nun 4,50 EUR für eine neue Stegeinlage
zurückzahlen.  :lol:
Sie versucht sich damit rauszureden, dass sie keine Ahnung von Musikinstrumenten habe.

Schön fand ich folgendes Zitat von ihr: \"Neuwertig bedeutet nicht \"Neu\", sondern benutzt, aber von den
wesentlichen Eigenschaften her praktisch identisch mit Neuware.\"
Ich wüsste ja gern, welche wesentlichen Eigenschaften das sein sollen...  ;)

Naja, sagen wir so: Ich habe mein Lehrgeld bezahlt.  :?
HEiDi mit MAjA, UkuLily & wir_holen_den_cup

Guchot

@HEiDi: OK, das ist wie ich annehme ein Kauf von einer Privatperson bei ePay gewesen, da muß man sicherlich andere Maßstäbe anlegen als bei einem Neukauf vom Händler.

HEiDi

#7
Klar, das lässt sich nicht in jeder Hinsicht vergleichen.
Aber bei der Bezeichnung \"neuwertig\" muss man auch bei Privatverkäufern nicht allzu viele Mängel
und fehlende Teile tolerieren, finde ich.
(Ich wollte nicht den Thread kapern, bin nur auf das Thema angesprungen.)
HEiDi mit MAjA, UkuLily & wir_holen_den_cup

Benutzername

#8
ZitatSchön fand ich folgendes Zitat von ihr: \"Neuwertig bedeutet nicht \"Neu\", sondern benutzt, aber von den
wesentlichen Eigenschaften her praktisch identisch mit Neuware.\"
Ich wüsste ja gern, welche wesentlichen Eigenschaften das sein sollen... ;)
#
Neuwertig heisst für mich, dass es sich um ein gebrauchtes Instrument handelt, es aber aussieht oder zumindest fast aussieht wie ein neues. Für mich heisst das dass sich bei einem Glanzlack keine feinsten Kratzer zeigen und ein matt lackiertes Instrument keine speckigen Stellen hat. Auf dem Griffbrett sollten keine sichtbaren Spuren zu sehen sein.
Neuwertig heisst für mich also dass das Instrument benutzt wurde, aber dass man das nicht sieht. Sieht man Gebrauchsspuren ist das Instrument also nicht neuwertig.
Meine Instrumente werden regelmäßig gespielt, haben also Gebrauchsspuren und sind deswegen nicht neuwertig. In einem gepflegten Zustand sind sie deswegen trotzdem.
es spricht ja nichts gegen ein gebrauchtes Instrument mit Spielspuren, dafür bezahle ich aber nicht das selbe wie für ein neuwertiges Instrument.

Kugel

O.T.: Und was ist mit einer vintage Martin?


Gruß Kugel

UliS

Zitat von: KugelO.T.: Und was ist mit einer vintage Martin?
Die ist weder neu noch neuwertig.

HEiDi

#11
Zitat von: BenutzernameNeuwertig heisst für mich, dass es sich um ein gebrauchtes Instrument handelt, es aber aussieht oder zumindest fast aussieht wie ein neues. Für mich heisst das dass sich bei einem Glanzlack keine feinsten Kratzer zeigen und ein matt lackiertes Instrument keine speckigen Stellen hat. Auf dem Griffbrett sollten keine sichtbaren Spuren zu sehen sein.
Neuwertig heisst für mich also dass das Instrument benutzt wurde, aber dass man das nicht sieht. Sieht man Gebrauchsspuren ist das Instrument also nicht neuwertig.

Damit wäre ich vollkommen einverstanden.
Leider gab es aber deutliche Spielspuren auf der Decke,
Kratzer u.a. vom Saitenwechsel,
ein etwas verschmutztes Griffbrett,
aufgemalte Bundmarkierungen -
und die Stegeinlage fehlte ganz.
Ich bin sicher, dass niemand von uns auf die Idee gekommen wäre, ein solches Instrument als \"neuwertig\" zu verkaufen.

Zitates spricht ja nichts gegen ein gebrauchtes Instrument mit Spielspuren, dafür bezahle ich aber nicht das selbe wie für ein neuwertiges Instrument.

Eben. :)
Eigentlich suchte ich ein weiteres richtig billiges Instrument für die Arbeit mit Kindern.
Da Beschreibung und Foto einen so guten Eindruck machten, habe ich mitgeboten.
Bei einer fairen Beschreibung hätte ich vielleicht die Hälfte geboten bzw. gar nicht, weil der Startpreis schon zu hoch war.
HEiDi mit MAjA, UkuLily & wir_holen_den_cup

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ZitatBei einer fairen Beschreibung hätte ich vielleicht die Hälfte geboten bzw. gar nicht, weil der Startpreis schon zu hoch war.
Dann schreib das doch mal dem Verkäufer

HEiDi

Hab ich ja.  ;)
Freundlich, aber deutlich - und sie diskutiert und diskutiert und fühlt sich vollkommen im Recht,
hatte das Instrument auch schon überteuert gekauft. In ihren Augen sehe ich das alles zu eng.
Naja, was soll\'s. Es ging um keinen besonders hohen Betrag und lohnt sich vermutlich nicht, sich
länger drüber aufzuregen.
HEiDi mit MAjA, UkuLily & wir_holen_den_cup

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selber schuld, wenn sie das Instrument zu teuer gekauft hat. Damit hat sie ja eigentlich schon zugegeben, dass du im Recht bist.
Laut definition hört sich das dann etwas anders an.
ZitatBeschaffenheit eines \"neuwertigen\" Gegenstandes darf nicht oder nur minimal von der Beschaffenheit eines neuen Gegenstandes abweichen. Abweichungen, die auf eine Benutzung hinweisen müssen nicht toleriert werden