Youtube, was darf ich einstellen?

Begonnen von Wollfroeschin, 24. Jan 2011, 10:31:13

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Spottdrossel

#15
Der Fischkopp macht das ganz richtig mit seinen 2 Kanälen!   Eine sehr gute Idee, wenn man Covers spielen würde.

Spottdrossel

PS:  Ich bin nicht auf der Arbeit heute.  Ich nehme ein Ferientag für mich!!!   :D  Nur - 28 C in Kanada!

Ole Lele

#16
Zitat von: WollfroeschinIch hatte ja mit den Kindern Laudato si fu:r den Adventskalender aufgenommen und ungelistet eigestellt. Jetzt stand da irgendwas bei und in meiner Panik habe ich es gelo:scht.  :oops:  ich habe sonst immer Cover dabei stehen, nur da nicht. Reicht das Wo:rtchen Cover da schon aus um alles zeigen zu du:rfen?
In diesem konkreten Fall wird vermutlich irgendein Bot von YouTube angeschlagen haben, der Deine Version mit der von Mickie Krause verwechselt hat. Die Bots von YouTube pruefen aber gar nicht, ob dies der Fall ist, dazu muesste ein Mensch den Text hoeren.

Tatsaechlich habt Ihr aber mit dem von Euch gesungenen Text die Rechte von Monsignore :grin: Winfried Pilz verletzt. Als urspruenglichen Texter und Komponisten hat die Legende zwar Franz von Assisi vor etwa 800 Jahren bestimmt, und es ist von ihm ein aehnliches Gebet erhalten, aber keine Musik. Das Lied klingt aber nicht wirklich mittelalterlich - nach Pilz\' eigener Aussage hat er die Melodie \"in Italien aufgeschnappt\" und dann den Text frei nach Franziscus dazugedichtet.
Witzigerweise fuehrt die GEMA bei der Bearbeitung von Mickie Krause den heiligen \"Francesco d\'Assisi\" als Komponisten und Textdichter, nicht aber in der Bearbeitung von Pilz, wo \"domain publique\" als Ursprung verzeichnet ist.

Also: Naechstes Mal summen!

Viele Gruesse
Ole

losguidos

Ja. Die Situation bei youtube ist wirklich blöd... dadurch das sich die Parteien nicht auf eine Pauschale einigen konnte, leiden am Ende alle Nutzer.

Blöderweise ist der Tod des Komponisten vor 70 Jahren ja auch keine Garantie, das es keinen anderen Rechteinhaber gibt. Von populären Stücken sichern sich große Konzerne oft die Rechte der Verwertung und rechtlich kommt eine Veröffentlichung bei youtube einer weltweiten Veröffentlichung gleich. Dabei spielt es noch nichtmal eine Rolle, ob es sich um eine kommerzielle, oder professionelle, Coverversion handelt. Aber anscheinend haben Musiker (auch die Hobbymusiker) keine Lobby die für eine vernünftige Lösung sorgen könnte.

Ich selber habe nicht soviel Erfahrung mit Postings bei youtube  :mrgreen: Denke aber, daß man, wenn man auf einen Urheberrechts-Verstoß aufmerksam gemacht wird und das Video entfernt, kaum mit weiteren rechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat. Gibt es genügend andere Coverversionen von dem Lied, dürfte es dem Rechteinhaber schwerfallen einen entstandenen Schaden durch das Video beziffern zu können (vielleicht anhand der Besucher?). Trotzdem hat man ja wenig Lust, als Präzedenzfall herzuhalten. In jedem Fall sollte man aber den tatsächlichen Urheber nennen. Damit ist jedenfalls eindeutig ausgeschlossen, daß man die Rechte an einer Komposition/Text für sich beansprucht.

VG

susa

#18
Tja, wieder der kollektive Alptraum halt.

Was kann man dafür, wenn ein Komponist noch nicht 70 Jahre lang tot ist?
Haben die Leute bei Elvis etwa nachgeholfen, damit dann die Enkelgeneration seine Musik spielen kann?

Was kann man denn dafür, wenn man früher oder später geboren wird oder einem eben ein oder kein \"eigener\" Ohrwurm einfällt?

Niemand kann eine Melodie \"erfinden\", ohne mit dem in dieser Welt natürlich vorgegebenen Musikmaterial zu arbeiten, er greift also auf Naturgegebenes zurück.

Nächstens müssen wir noch für das Brot eines bestimmten Bäckers Abgaben an die BROTGEMA zahlen, wenn wir das Rezept nachbacken... :roll:

Diese Welt...

Es wäre halt meiner Meinung nach besser, guten Musikern eine Gegenleistung (meinetwegen auch Geld) zum Leben zu geben, sie zu unterstützen, weil sie einen wertvollen Kulturbeitrag leisten. Dann würden natürlich gewisse Stars, die nur Nacktheit oder Mode zeigen, um dann als berühmte SängerInnen durchzugehen, das Metier wechseln müssen...

apfelrockt

Zitat von: susaEs wäre halt meiner Meinung nach besser, guten Musikern eine Gegenleistung (meinetwegen auch Geld) zum Leben zu geben, sie zu unterstützen, weil sie einen wertvollen Kulturbeitrag leisten. Dann würden natürlich gewisse Stars, die nur Nacktheit oder Mode zeigen, um dann als berühmte SängerInnen durchzugehen, das Metier wechseln müssen...

Wer bestimmt denn wer ein guter Musiker ist? Du regst dich über Regularien auf verlangst in einem Atemzug selber Regulierung.
es ist bereits alles gesagt, nur noch nicht von jedem

TERMInator

Zitat von: losguidosBlöderweise ist der Tod des Komponisten vor 70 Jahren ja auch keine Garantie, das es keinen anderen Rechteinhaber gibt. Von populären Stücken sichern sich große Konzerne oft die Rechte der Verwertung ...

Die Gemeinfreiheit tritt nach Ablauf einer gesetzlichen Frist (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) automatisch ein (§ 64 UrhG).
Das kannst Du nicht dadurch verlängern, daß Du Rechte rechtzeitig weiterverhökerst.

\"Der Urheber\" können bei einem Musikstück aber mehrere Personen sein, und von denen müssen halt ALLE 70 Jahre tot sein und nicht nur einer.

Fischkopp

@ Susa : Elvis kann so lange tot sein, wie er will. Er hat nur kein einziges Lied geschrieben. ;)

(damit will ich seine Rolle in der Musikgeschichte nicht schmälern, es ist nur so)
https://www.youtube.com/user/BerndDombrowski (Eigene Lieder, Traditional, Ärztelieder usw.  171 Videos)
https://www.youtube.com/user/RollinUke#g/u (Gecoverte Lieder 305 Videos)

Wollfroeschin

...außerdem sind viele noch der Meinung Elvis lebt...  :roll:

Fischkopp

Zitat von: Wollfroeschin...außerdem sind viele noch der Meinung Elvis lebt...  :roll:
genau , ich weiß auch wo : in Paderborn ! :mrgreen:
https://www.youtube.com/user/BerndDombrowski (Eigene Lieder, Traditional, Ärztelieder usw.  171 Videos)
https://www.youtube.com/user/RollinUke#g/u (Gecoverte Lieder 305 Videos)

gerald

Zitat von: susaNächstens müssen wir noch für das Brot eines bestimmten Bäckers Abgaben an die BROTGEMA zahlen, wenn wir das Rezept nachbacken... :roll:
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass Du dieses Thema ziemlich grundsätzlich nicht verstanden hast.

1) GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft für Aufführung von Musik und Vervielfältigung von Tonträgern.
2) Bei anderen Dingen, die dem Urheberrecht unterliegen, ist die GEMA nicht zuständig.
3) Bereits bei Noten ist die GEMA eigentlich nicht mehr zuständig, sondern die VG Musikedition.
4) Jeder darf in Deutschland jedes von der GEMA verwaltete Musikstück verwenden, muss nur dafür bezahlen.
(Darüber sollte man vielleicht eher nachdenken, vielleicht kann Geld das gar nicht entschädigen, was jemand mit dem Werk eines anderen anstellt...)
5) Die Bezahlung ist meines Wissens pauschal, heißt dass die unterschiedlichen Titel kosten nicht unterschiedlich.
(Das müsste allerdings überprüft werden.)
6) Es gibt vielleicht sogar Bereiche, wo Urheberrechte nicht durch Verwertungsgesellschaften verwaltet werden, dann muss man sich mit dem Urheber einigen...
7) Es gibt auch ganz andere Schutzrechte für geistiges Eigentum.

Selbstverständlich werden für die Brötchen auch jede Menge Zahlungen für irgendwelches geistiges Eigentum bezahlt. Als erstes der Landwirt, der Saatgut für geschütze Sorten nur bei den entsprechenden Lizensinhabern kaufen darf.
Viele vorkonfektionierte Zutaten kauft ein Bäcker sicherlich auch mit entsprechenden Aufschlägen. Die Geräte unterliegen Patenten und vielleicht sind sogar bestimmte Backverfahren als technische Verfahren patentfähig. Am Ende gibt es dann für bestimmte Brotsorten noch Bezeichnungen, die markenrechtlich geschützt sind.

Das alles bezahlt aber erst einmal der Bäcker und kalkuliert das in seine Verkaufspreise ein.

wwelti

Die Sache mit den geschützten Sorten bereitet mir übrigens großes Sodbrennen. Denn es ist zu befürchten, daß schon die Saatgutpolitik der letzten ca. 100 Jahre einen unglaublichen, unwiederbringlichen Schaden angerichtet hat -- mit exponentieller Tendenz für die Zukunft. Schutzrechte auf Leben sind mir ein Gräuel und sollten meiner Meinung nach komplett abgeschafft werden. Die Gründe dafür sind mannigfaltig -- dieses Thema im Detail aufzurollen würde diesen Thread komplett sprengen. Ich möchte jedoch vor dem naiven Glauben warnen, daß der Schutz \"geistigen Eigentums\" uneingeschränkt richtig und gut sei. Zu glauben, daß rigorose Schutzrechte automatisch eine optimale Entlohnung für alle Kreativen garantieren, ist eine böse Milchmädchenrechnung, die nicht einmal annäherungsweise aufgeht.

Flowerjam

#26
Hallo!
In letzter Zeit schlägt die Erkennungssoftware von Youtube immer wieder zu, auch wo es nichts zu erkennen gab.
Das liegt daran, dass die so programmiert ist, dass sie eben auch Teilstücke erkennen soll. Nur bestimmte Akkorde von einer Gitarre oder typische Beats von Schlagzeugen klingen halt immer wie irgendetwas anderes.
Das hat sogar schon Eigenkompositionen getroffen. Da kann man Widerspruch einlegen und in der Regel verschwindet die Meldung dann wohl auch. Jedenfalls habe ich das im Youtube Hilferforum mehrmals gelesen.

Als erstes also erst einmal Widerspruch einlegen.
Wichtig wäre auch bei alten Stücken auf das Alter hinzuweisen.
Z.B. bewi Laudato si:
Text: nach dem italienischen Sonnengesang des Franz von Assisi 1225. - Melodie: mündlich überliefert.