Youtube, was darf ich einstellen?

Begonnen von Wollfroeschin, 24. Jan 2011, 10:31:13

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Wollfroeschin

Hallöchen ihr Lieben,
ich habe ein Frage zu Youtube, was darf ich eigentlich einstellen und was nicht? Woher weiß ich ob ich jetzt gerade den Song, den ich aufgenommen habe einstellen darf oder nicht.

Ich hatte ja mit den Kindern Laudato si für den Adventskalender aufgenommen und ungelistet eigestellt. Jetzt stand da irgendwas bei und in meiner Panik habe ich es gelöscht.  :oops:  ich habe sonst immer Cover dabei stehen, nur da nicht. Reicht das Wörtchen Cover da schon aus um alles zeigen zu dürfen?

Also wer kann mir sagen, oder wo ich kann ich nachlesen was ich spielen darf und was nicht... oder bin ich jetzt einfach nur ein Schisshase? bzw. Schisserfrosch?  :lol:  

Ich bin da halt etwas vorsichtig... habe in ne Anwaltsfamilie reingeheiratet... Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste.

Fragende Grüße von der Fröschin  :roll:

TERMInator

*** private Meinung - keine Rechtsberatung ***

Rein rechtlich darf man in der jetzigen Situation auch bei Youtube keine Cover von urheberrechtlich geschütztem Material reinstellen.
Die Pauschalvergütung an die GEMA wird nicht mehr bezahlt, der Vertrag ist gekündigt.

De Facto haben private Cover idR den Status \"toleriert\".
In den wenigen Fällen, in denen die Musikindustrie gegen Cover vorgeht, ist es meines Wissens bisher nur zu Löschungsersuchen / Löschungen oder der Pflicht Werbung zu tolerieren gekommen, aber keinen weiteren Folgen.
Es gibt auch Künstler, die Cover gut finden (s. Grönemeyer), wobei Künstler und MI auch wieder 2 Paar Schuhe sind.

wwelti

Ich bin auch ein Schisshase.

Ich habe keine Lust mich auf YT zum Versuchsballon zu machen. Jedenfalls lade ich persönlich nur Musik auf YT hoch, bei der die rechtliche Situation aus meiner Sicht unkritisch ist. Andere sehen dies nicht so eng. Damit habe ich kein Problem, aber ich finde es schade, daß es heutzutage offenbar zur Normalität wird, daß Recht und Realität auseinanderklaffen.

Wobei meiner Meinung nach vor allem am Recht nachgebessert werden müsste. Irgendjemand muß mir mal erklären, warum private, nichtkommerzielle Cover ein großes Problem für Musikschaffende sein sollen. Das habe ich noch nie verstanden.

Viele Grüße
  Wilfried

Wollfroeschin

Zitat von: wweltibei der die rechtliche Situation aus meiner Sicht unkritisch ist

...und da kommen wir auf den Punkt!!! Woher weiß ich das denn? Kann man das irgendwo nachlesen? Gibt es ne Liste... vielleicht bin ich auch schon zu alt für den Mist, oder aber wieder mal zu blöd... ich kapier das leider nicht.

Grüße von der Fröschin

TERMInator

Keine Probleme, wenn alle Rechteinhaber mind. 70 Jahre tot sind.
Sogenannte \"Traditionals\" sind also kein Problem.

Es gibt bei der GEMA eine Datenbank zur Recherche, ist aber nicht so trivial in der Bedienung.

TERMInator

Zitat von: wweltiWobei meiner Meinung nach vor allem am Recht nachgebessert werden müsste. Irgendjemand muß mir mal erklären, warum private, nichtkommerzielle Cover ein großes Problem für Musikschaffende sein sollen. Das habe ich noch nie verstanden.

Genau das ist es. Aber wir haben halt die MI-Lobby.

Noch krasser:
Viele Bands/Künstler verkaufen Liederbücher.
Diese sind von der ganzen Machart nicht als Lesestoff gedacht, sondern für den Zweck. daß man es spielt, was auch so (z.B.) im Band-Homepage-Shop beworben wird. Dann erwarte ich als zahlender Käufer auch, daß ich das spielen darf, und zwar nicht nur im stillen Kämmerlein für mich selbst, sondern (nichtkommerziell) für Familie, Freunde, Bekannte etc., also auch bei YT oder in der Stammkneipe.
Daß bei kommerzieller Nutzung - also Auftritte gegen Entgelt, CDs etc. - dann GEMA-Gebühren fällig werden ist klar und okay.

Guchot

Momentan sehe ich (persönlich, subjektiv) noch kein Problem bei Youtube. Ich habe bei einem meiner Stücke einen Warnhinweis von Youtube:


\"Dein Video Wolverton Mountain enthält möglicherweise Content, der Eigentum der folgenden Einheiten ist oder von diesen verwaltet wird:

    * Einheit: Warner Chappell Content-Typ: Musikalische Komposition

Was kann ich tun?

Du musst keine Maßnahmen ergreifen. Dein Video ist immer noch weltweit verfügbar. Manchmal können Anzeigen neben deinem Video angezeigt werden. \"


Daher tue ich genau das was von Youtube gesagt wird: Nix.

-Jens-

Diesen Warnhinweis (mehr ist es nicht) bekam ich für klassische Version der spanischen Romanze, von der bekannt ist, daß sie etwa 400 Jahre alt ist. Aber irgendjemand könnte irgendwelche Rechte gekauft haben, wer weiß das schon. Erschwerend gibt es scheinbar auch länderspezifische Einschränkungen. Die Rechtslage scheint nachwievor unklar, und Schisshasen sitzen offensichtlich auf beiden Seiten. Und solange sich keiner beschwert, bleibe ich einfach ein alter Mann mit Kindergitarre, dem es eine Freude ist Ukulele zu spielen und dies auch öffentlich kund tut.

Wollfroeschin

Na ja, aber wie war das noch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht....  :roll:

OK, stellen wir uns wieder auf Blöd und wenn es ärger gibt versuchen wir es mit den rollenden Augen und dem netten Lächeln...  :oops:  wenn das nicht´s hilft... tja... dann weiß ich auch nicht...

Aber danke für die vielen Antworten.

Grüße us Kölle von der Fröschin

wwelti

Daß die spanische Romanze an sich nicht urheberrechtlich geschützt sein _kann_, dürfte relativ klar sein. Ein Schutz kann sich höchstens auf eine bestimmte Bearbeitung beziehen. Allerdings ist es gar nicht nötig, irgend etwas zu bearbeiten, da die ursprünglichen Noten für Gitarre auch heute noch problemlos spielbar sind...

Ich gebe zu daß ich nicht genau weiß wie die Rechtslage mit Bearbeitungen aussieht. Wahrscheinlich gibt es auch hier Verrücktheiten, wie man das heutzutage ja gewohnt ist, z.B. urheberrechtlicher Schutz wegen einer einzelnen veränderten Note oder so.

Vielleicht weiß jemand mehr zu diesem Thema -- und was man machen kann wenn man völlig auf der sicheren Seite sein will?

Letztendlich finde ich aber diesen heutzutage von vielen Entscheidungsträgern praktizierten Tanz ums goldene Kalb des Uhrheberrechts reichlich nervtötend und sinnlos.

Fischkopp

#10
Da gibt es von You Tube die Tipps zum Urheberrecht (aus der Hilfeseite)  :

\"Tipps zum Urheberrecht

Was versteht man unter Urheberrecht? Urheberrecht ist eine Form des Schutzes kreativer Originalwerke. Hierzu gehören zum Beispiel literarische, dramaturgische, musikalische, grafische und audiovisuelle Arbeiten. Der Begriff \"Urheberrecht\" umfasst alle exklusiven Rechte, die Urheberrechtsinhaber zum Schutz ihrer Arbeit per Gesetz besitzen.

Was ist eine Urheberrechtsverletzung? Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Genehmigung des Urheberrechtsinhabers reproduziert, weitergegeben, präsentiert oder öffentlich zur Schau gestellt wird oder abgeleitete Werke davon erstellt werden.

Die Veröffentlichung von urheberrechtsverletzendem Content kann zur Kündigung deines Kontos sowie zu Schadensersatzforderungen führen, wenn ein Urheberrechtsinhaber beschließt, rechtliche Schritte einzuleiten. Dies ist kein Witz, du kannst wirklich verklagt werden! Im Folgenden findest du einige Richtlinien, anhand derer du feststellen kannst, ob dein Video geeignet ist oder ob es das Urheberrecht eines Dritten verletzt. Die YouTube-Hilfe enthält darüber hinaus häufig gestellte Fragen zum Urheberrecht.

Wir bei YouTube respektieren die Rechte von Künstlern und Autoren und hoffen, dass du uns in unserem Bemühen unterstützt, aus unserer Community eine kreative, legale und positive Erfahrung für jeden, auch Künstler und Autoren, zu machen.
Einhaltung von Urheberrechten

Du kannst ganz einfach sicherstellen, dass du nicht die Urheberrechte einer anderen Person verletzt, indem du mit deinem Talent und deiner Fantasie etwas völlig Neues schaffst. Eine einfache Möglichkeit ist, einfach ein paar Freunde beim Herumblödeln aufzunehmen. Etwas schwieriger ist es, einen eigenen Kurzfilm nach einem Skript mit Schauspieler und dem ganzen Drum und Dran zu drehen. Wenn alles dir gehört, brauchst du dir keine Sorgen um das Urheberrecht zu machen, denn du bist der Rechteinhaber! Vergewissere dich, dass du auch alle anderen in den Nutzungsbedingungen beschriebenen Richtlinien befolgst.

Vergewissere dich, dass alle Komponenten deines Videos dein eigenes Werk sind, auch der Ton. Wenn du beispielsweise einen Audiotrack, der einer Plattenfirma gehört, ohne deren Erlaubnis verwendest, verletzt dein Video möglicherweise das Urheberrecht anderer und muss entfernt werden.YouTube verfügt über eine Bibliothek mit autorisierter Musik, mit der du dein Video aufpeppen kannst. AudioSwap jetzt ausprobieren!\"


Das heißt, wenn Du auf der sicheren Seite sein möchtest dann lade nur eigene Stücke, Volkslieder, Traditionals , Werke von denen die Schreiber (Komponist/Texter) schon 70 Jahre tot sind und Werke von Künstlern, die das Covern erlauben (z.B. die Ärzte ) auf YouTube hoch.

Auf der anderen Seite ist es bei YouTube in der Praxis so, das das Musikmangement sich nicht direkt an den
Seiteninhaben wendet, sondern sich an YouTube als Plattformbetreiber hält.
Diese werden dann aufgefordert z.B. ein bestimmtes gecovertes Stück zu löschen.
Diese Aufforderung wird dann an den Seiteninhaber weitergegeben.Wenn er dies nicht will, wird
die komplette Seite gelöcht.

Diese Erfahrung musste ich schon mit \"The Eagels\" machen.
Das ist auch der Grund warum ich 2 YouTube Kanäle betreibe. Einen legalen und einen \"illegalen\".
Ich achte peinlich genau darauf auch stets den Komponisten und den Texter im Video und in den Bemerkungen anzugeben, damit wird das Urheberrecht nicht erfüllt, aber es zeigt, dass ich mich nicht mit fremden Federn schmücken will und vielleicht bringt es ja jemanden dazu sich das Original abzuhören.

Das amerikanische Urheberrecht unterscheidet sich aber sehr vom deutschen Urheberrecht.
Ich glaube auch, dass die Entwicklung bei YouTube gecoverte Versionen zu dulden nicht
mehr zurückgedreht werden kann. Es sind Millionen.
https://www.youtube.com/user/BerndDombrowski (Eigene Lieder, Traditional, Ärztelieder usw.  171 Videos)
https://www.youtube.com/user/RollinUke#g/u (Gecoverte Lieder 305 Videos)

Wollfroeschin

Zitat von: TERMInatorKeine Probleme, wenn alle Rechteinhaber mind. 70 Jahre tot sind.


Na toll, wenn Elton John tot wäre, dann wäre ich über 100 bis ich dann ungestraft einen Song von ihm covern dürfte.... und dafür müsste er dann auch erst einmal sterben...  :roll:  also ne komische Welt ist das schon...  Also kann man sagen wir haben z.Zt. alle die Arschkarte weil die Komponisten der geilsten Lieder der letzten 4 Jahrzehnte noch keine 70 Jahre tot sind, wenn sie überhaupt tot sind... wie kompliziert ist das denn.

 :roll:  dat soll mal einer verstehn...  :\'(

TERMInator

wenn Elton John Text und Musik komponiert hat - sonst kann es noch länger dauern

Jimi Hendrix kannste vielleicht schaffen  :mrgreen:

gerald

Zitat von: WollfroeschinIch bin da halt etwas vorsichtig... habe in ne Anwaltsfamilie reingeheiratet... Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste.
Ich finde nicht, dass Du da vorsichtig warst. Du hättest natürlich bevor Du handelst, einen Anwalt fragen sollen.
(Insbesondere, wenn der Weg für Dich so kurz ist.)

Dieser Rat ist natürlich auch etwas scherzhaft gemeint. Dennoch ist es vielleicht so, dass Deine Reaktion als eine Art Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Schade ist, dass in Deinem Fall alle nur im Nebel stochern können, weil Du ja die genaue Meldung gelöscht und sie Dir nicht notiert, kein Bildschirmfoto etc. gemacht hast.
Wenn Du wirklich Bedenken hättest, dass es da Ärger geben könnte, solltest Du beim nächsten mal unbedingt die konkrete Meldung am besten als Screenshot sichern.

Unabhängig von Deinem konkreten Fall wäre es für uns alle als juristische Laien, die immer wieder damit konfrontiert sind, sicherlich interessant gewesen, was denn ein Experte dazu sagt.
Vielleicht kannst Du da in Deiner Verwandtschaft doch noch ein bischen fragen...

Fedoramann

Äh, Youtube kann sich nicht vor der Verantwortung drücken.
Für die Inhalte einer Webseite bzw einer Plattform haftet immer der Betreiber.
Wenn also ein Rechteinhaber wegen eines Videos auf Youtube klagen möchte, dann ist Youtube betroffen, denn Youtube ist Betreiber. Nicht der User, der etwas hochgeladen hat. Es ist also YTs Aufgabe, die hochgeladenen Vidoes zu überprüfen.

Aber dennoch ist Vorsicht geboten: denn deutsche Richter und Gerichte sind in Sachen Internet von erschreckender Ignoranz. Was da oftmals an Urteilen gesprochen wird, spottet nicht selten jeder Beschreibung, wie ich aus gewöhnlich gut unterrichteter Quelle weiß.