Urheberrecht, Gema, was darf, was nicht...

Begonnen von allesUkeoderwas, 19. Mär 2011, 18:28:50

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allesUkeoderwas

Das hat alles mal da angefangen...

http://www.ukulelenclub.de/Forum/UseBB/topic.php?id=159

Zitat von: wweltiNatürlich möchte ich eine wichtige Ausnahme anmerken. Autoren die nicht Mitglieder der GEMA sind und die Aufführungsrechte für ihre Werke unentgeltlich jedermann zur Verfügung stellen......

Ich bin ja schon paranoid......     Und irgendwie auch etwas Mustopp....    halt altersgerecht gaga und bekloppt....    :shock:

Es geht hier ja nur um\'s Board - richtig?

AaaaBäär  die rechtliche Situation würde mich dennoch interessieren :

1. Versuchung

Mal angenommen (nur mal angenommen) ich möchte Deine TAB\'s verwenden, um ein eigenes öffentliches Konzert zu bestreiten (nur mal angenommen) - ich bin sogar so nett und gebe Dich wegen dieser vonundzu[size=20]dr[/size]guttenbergmäßigen Aktion als Urheber an (nur mal angenommen) und es gibt 1000 Fans, die Deine/meine/unsere Musik in einem öffentlichen Konzert hören wollen (nur mal angenommen, eher unwahrscheinlich) dann müßte ich keine Gemaliste führen? Oder doch? Oder muß ich erst auf Deinen Tod (Gott bewahre) und dann noch weitere 70 jahre warten um dieses plagium zu starten?  ...und muß dann trotzdem Gema zahlen?  ..... ich glaub, daß überleb ich nicht! Darf ich die Veranstaltung dann zumindest filmen und bei Youtube einstellen?

2. Versuchung

Ich nehme ein aktuelles Foto aus den Nachrichten, hinterlege es mit einem Cover des aktuellen Nr. 1 Chart-Hits.... Und stelle es bei Youtube ein.
Grobe Urheberrechtsverletzung!

3. Versuchung

Ich finde 1. und 2.Versuchung so geil und möchte das Erlebnis mit Euch teilen, stelle es also bei Youtube ein und Verlinke es hier im Board.
das darf ich doch bestimmt([size=25],[/size]) nicht?

Puhh, naja!  (nur mal angenommen)

Hat Creedence Clearwater Revival mit Proud Mary eigentlich Ärger mit Beethoven bekommen  ;)

Gibt\'s denn keine Ukulelespielenden Juristen?.....
Ukulelen: Nur Schrott

Ole Lele

zu 1.) Die Gemaliste musst Du trotzdem führen (wg. Gema-Vermutung); warten und zahlen musst Du nicht; einstellen darfst Du. All dies, weil Wilfried es jedermann gestattet hat.
zu 2.) Du darfst Nachrichtenbild und Cover miteinander verwursten, wenn das Ergebnis ein eigenständiges Werk darstellt, deine Bearbeitung also nicht bloß wie ein Alibi dafuer wirkt, das Urheberrecht zu umgehen. Es geht also grundsätzlich, ist aber nicht trivial umsetzbar.
zu 3.) Ergibt sich aus 1 und 2.

Viele Grüße
Ole

wwelti

Gut daß es hier Leute im Forum gibt, die mehr Ahnung davon haben als ich :mrgreen:

Gruß
  Wilfried

stephanHW

#3
zu 2.) Verzichtest du auf das fremde Bildmaterial, sollte das aufgrund des GEMA-YouTube-Deals kein Verstoß gegen das Urheberrecht darstellen, so bist du auf der sicheren Seite.
 
Stellst du bei YouTube keine eigene Coverversion, sondern einfach den Nr.1 Hit ein, verstößt du gegen das Recht an der Einspielung, die nicht im Zuständigkeitsbereich der GEMA liegt (die schützt die Komposition). In dem Fall müsstest du dich mit den Herrschaften von BMG oder Sony Music etc. einigen.
(Aus dem Grund ist GarageBand samt Apple-Loops für manche Filmfreunde ein Glücksfall, können sie doch ihre auf YouTube veröffentlichten Werke schnell mit einfach hergestelltem, rechtsfreiem Geblubber unterlegen)

Präsentierst du deine Coverversion ohne GEMA-Segen in deinem eigenen Blog, verstößt du gegen das Urheberrecht und solltest einen solchen Link nicht ins Board stellen.


OT:
CCR ist ein tolles Beispiel, musste doch John Fogerty nach seinem Comeback in den 80ern Plagiatsvorwürfe seitens der Inhaber der CCR-Songrechte über sich ergehen lassen. Er hatte also dreisterweise bei seinen eigenen Songs geklaut!

allesUkeoderwas

Zitat von: wweltiGut daß es hier Leute im Forum gibt, die mehr Ahnung davon haben als ich :mrgreen:

wwelti, Du bist nicht allein!  :shock:

Danke für die unverbindlichen Rechtsauskünfte!
Ukulelen: Nur Schrott

gerald

Zu dem Thema gibt es bereits einige Diskussionen, nur einmal eine kurze unvollständige Liste aus der letzten Zeit...
GEMA und YouTube (wer länger sucht, findet dazu auch ältere...)
Wollfroeschin hatte einen Hinweis bei YouTube bekommen
gelöschter YouTube-Account in den USA (wo doch angeblich das alles viel besser ist
Kindergärten sollen für Notenkopien zahlen (gibt es glaube ich auch noch eine ältere Diskussion zu.)

Vielleicht solltest Du Dir diese Beiträge in diesen Diskussionen auch einmal anschauen. Leider geht daraus letztlich auch hervor, dass die Materie so komplex ist, dass leider nur sehr vage Meinungen hier genannt werden können.

Zitat von: Ole Lelezu 1.) Die Gemaliste musst Du trotzdem führen (wg. Gema-Vermutung); warten und zahlen musst Du nicht; einstellen darfst Du. All dies, weil Wilfried es jedermann gestattet hat.

Die offizielle Haltung der GEMA ist eben mit der Begründung der GEMA-Vermutung die, dass immer Listen geführt werden müssen und immer eine Anmeldung bei der GEMA zu erfolgen hat.
Dazu gibt es aber durchaus fundierte andere Meinungen. Das Problem der GEMA-Vermutung bei gemeinfreier Musik ist einerseits, dass diese Listen und Anmeldung letztlich doch einen gewissen Aufwand erfordern. Andererseits ist es bei Musik, die gemeinfrei ist, weil die Rechte ausgelaufen sind so, dass die GEMA mit der GEMA-Vermutung oftmals über das Ziel hinausschießt, d.h. bei einem eigentlich gemeinfreien Stück die Vermutung anstellt, dass eine Aufführung sich nicht auf die gemeinfreie Originalfassung bezieht, sondern auf eine Bearbeitung, die ein neues Urheberrecht eines GEMA-Mitglieds begründet. Das sind letztlich drei ziemlich streitbare Vermutungen.

Zitat von: Ole Lelezu 2.) Du darfst Nachrichtenbild und Cover miteinander verwursten, wenn das Ergebnis ein eigenständiges Werk darstellt, deine Bearbeitung also nicht bloß wie ein Alibi dafuer wirkt, das Urheberrecht zu umgehen. Es geht also grundsätzlich, ist aber nicht trivial umsetzbar.
Unabhängig davon ob Bild, Musik oder ähnliches sind Werke urheberrechtlich geschützt. Letztlich ist das bei einem Bild, bei Texten und bei Musik ähnlich. Der Urheber eines Werkes darf sich in seinem Werk durchaus auf ein anderes Werk eines anderen Urhebers beziehen und dabei das andere Werk zitieren. Die Frage ist dann nur, ab wann ist es ein Zitat und ab wann eine Nutzung oder Urheberrechtsverletzung an dem anderen Werk.

Zitat von: stephanHWzu 2.) Verzichtest du auf das fremde Bildmaterial, sollte das aufgrund des GEMA-YouTube-Deals kein Verstoß gegen das Urheberrecht darstellen, so bist du auf der sicheren Seite.
 
Stellst du bei YouTube keine eigene Coverversion, sondern einfach den Nr.1 Hit ein, verstößt du gegen das Recht an der Einspielung, die nicht im Zuständigkeitsbereich der GEMA liegt (die schützt die Komposition). In dem Fall müsstest du dich mit den Herrschaften von BMG oder Sony Music etc. einigen.
YouTube hatte eine Vereinbarung mit der GEMA, die aber gekündigt wurde und leider scheiterte ein neuer Vertrag immer wieder an finanziellen Detaills...
Die GEMA ist auch für Tonträger etc. zuständig, der Name ist Abkürzung für \"Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte\". Kann man auch auf den netten Stempeln auf CDs sehen. Die GEMA sieht sich auch für eletronische Medien zuständig und organisiert sich für das Internet wohl gerade in einem Zusammenschluss mit ihrem Pendant in UK unter dem Namen CELAS...
Das macht das ganze wohl leider nicht klarer :-(

Zitat von: stephanHWOT:
CCR ist ein tolles Beispiel, musste doch John Fogerty nach seinem Comeback in den 80ern Plagiatsvorwürfe seitens der Inhaber der CCR-Songrechte über sich ergehen lassen. Er hatte also dreisterweise bei seinen eigenen Songs geklaut!
Ich weiß nicht, warum das OT sein soll. Ist nur ein gutes Beispiel dafür, dass erstens die Regelungen oftmals dem Bauchgefühl widersprechen, zweitens international die Lage nicht viel besser ist als hier, drittens viele Kreative sich an solche Vereine ohne Überblick über die Konsequenzen verkaufen, viertens selbst Profis hier Fehler machen und fünftens auch wenn viel Geld im Spiel ist, keine wasserdichte Prüfung erfolgt.
Anders gefragt, wenn bei Produktionen von John Fogerty, Gary Moore, George Harrison, ..., die von einem großen Mitabeiterstab an Managern etc. begleitet werden, hinterher lange Rechtstreitigkeiten erfolgen bei denen klar ist, dass am Ende Unsummen fließen, wie soll hier im Forum auf die Schnelle das Problem umfassend erklärt werden?

stephanHW

Danke  Gerald, für die Aktualisierung. Die Kündigumg hätte ich eigentlich mitbekommen müssen, aber ich kümmere mich eigentlich überwiegend um eigene Musik, so hab ich die Diskussion vom letzten Sommer verschlafen.