Lieder in Öffentlichkeit spielen

Begonnen von UkeGuy, 07. Jan 2010, 16:14:38

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UkeGuy

Guten Nachmittag,

mich würde interessieren wie es rechtlich mit dem Spielen von Songs wie \"blowin in the wind\" (ich weiß den juristischen Ausdruck dafür nicht, auf jeden Fall Lieder die und deren Noten es für teures Geld zu kaufen gibt) in der Öffentlichkeit aussieht. In Google habe ich dazu nichts gefunden, vermutlich weil ich nicht die richtigen Suchbegriffe wusste. Aber vllt hat sich ja hier schon jemand mit dem Thema befasst.

Darf man solche Lieder in Deutschland öffentlich spielen? Dürfte man sie spielen und einen Hut vor sich hinlegen? Und dürfte man sie auf Geburtstagsfeiern o.ä. vorspielen? Interessant wäre das natürlich auch noch für die EU.

Danke schonmal im Voraus

Jan

Guten Nachmittag,

die Lieder, die du meinst, sind das geistige Eigentum der Komponisten/Texter oder (wenn es dumm gelaufen ist) z.B. einer Plattenfirma und unterliegen dem Urheberrecht --> engl. copyright. Diese Begriffe bei Google eingegeben und man wird erschlagen...

Theoretisch darf man geschützte Lieder spielen, auch öffentlich. Aber die GEMA, eine Organisation, die behauptet, die Interessen von Musikern zu vertreten, kassiert dafür Gebühren. Verantwortlich für die GEMA-Abwicklung ist immer der Veranstalter. D.h. du in der Fußgängerzone mit Hut usw. bist auch der Veranstalter. Wenn du gebucht wirst und ein Konzert gibst, muss der Organisator des Konzertes Sorge tragen, dass die Gebühren abgeführt werden.

Unentgeltlich auf einer Party ist das alles problemlos (in der Fußgängerzone wahrscheinlich auch, aber juristisch gesehen...).

UkeGuy

Zitatdie Lieder, die du meinst, sind das geistige Eigentum der Komponisten/Texter oder (wenn es dumm gelaufen ist) z.B. einer Plattenfirma und unterliegen dem Urheberrecht --> engl. copyright.

genau das meinte ich :D


ZitatTheoretisch darf man geschützte Lieder spielen, auch öffentlich. Aber die GEMA, eine Organisation, die behauptet, die Interessen von Musikern zu vertreten, kassiert dafür Gebühren. Verantwortlich für die GEMA-Abwicklung ist immer der Veranstalter. D.h. du in der Fußgängerzone mit Hut usw. bist auch der Veranstalter. Wenn du gebucht wirst und ein Konzert gibst, muss der Organisator des Konzertes Sorge tragen, dass die Gebühren abgeführt werden.

Diese Sache mit der GEMA ist mir schon bekannt, aber die genauen Regelungen bräuchte man halt um sich in Sicherheit wägen zu können.


ZitatUnentgeltlich auf einer Party ist das alles problemlos

Das widerspricht irgendwie dem GEMA-Denken oder?

Ohrenblicker

Zitat von: UkeGuy
ZitatUnentgeltlich auf einer Party ist das alles problemlos

Das widerspricht irgendwie dem GEMA-Denken oder?

Wenn es eine private Party ist, kein Problem. Bei einer öffentlichen Party musst du an die GEMA zahlen.

Mehr Infos unter www.gema.de

Benutzername

#4
Noch schneits bei mir noch nicht. Wie sieht das ganze gerade in Bayern aus?
Das wäre gut zu wissen, um die Abfahrtszeit zu planen.

uschaurischuum

Zitat von: BenutzernameNoch schneits bei mir noch nicht. Wie sieht das ganze gerade in Bayern aus?
Das wäre gut zu wissen, um die Abfahrtszeit zu planen.

Ich würde nicht unbedingt zur GEMA  ;)  fahren! Hat die ihren Sitz tatsächlich in Bayern?
Grüße, Ukie

ernstf

Aus Gema:
Die wichtigsten Arten der vergütungspflichtigen öffentlichen Musiknutzung im
Überblick:
 Aufführungen sind persönliche Auftritte von Berufsmusikern, aber auch
Hobbymusikern (z. B. in Konzertsälen und Gaststätten oder bei Vereinsfesten).

Bi der Hochzeit eines Freundes hat seine eigene Band für ihn gespielt (in einer Gaststätte), er hat zu später Stunde dann auch noch mitgespielt, für sich selbst quasi - und er dürfte dann anschließend auch noch dafür zahlen.

Irgend ein Informant hat das wohl gemeldet...

lg F

UkeGuy

@ernstf

tsss diese Gesellschaft.. Musste er dann Strafe zahlen oder nur die Gebühren die er eigtl davor schon zahlen hätte müssen?

gerald

Dazu gibt es auf den Seiten der GEMA einiges. Sobald Du wie in der Überschrift angedeutet \"in der Öffentlichkeit\" spielst, handelt es sich wohl nach Deiner eigenen Einschätzung um eine öffentliche Veranstaltung. Diese muss vorher bei der GEMA angemeldet werden und es wird nach passendem Tarif abgrechnet.

Die GEMA definiert das so:
ZitatStark vereinfacht heißt dies: Praktisch jede Situation ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Davon ausgenommen ist natürlich der Fall, dass diese Personen alle miteinander befreundet oder verwandt sind. Eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest beispielsweise sind deshalb öffentlich. Die private Party ist es dagegen nicht.

in der FAQ steht zudem bei den geschlossenen Veranstaltungen
ZitatVeranstaltungen im engsten Familien- oder Freundeskreis, z. B. Geburtstagsfeiern und Hochzeiten sind aber auch nach dem Öffentlichkeitsbegriff des Urheberrechts nicht öffentlich.
Ab wann eine Hochzeit nicht mehr im engsten Familien- und Freundeskreis stattfindet, bzw. wie die GEMA das einschätzt ist eine interessante Frage. Lädt man nicht nur seine privaten Freunde, sondern auch Arbeitskollegen oder Geschäftsfreunde ein, kann man wohl nicht mehr von engstem Freundeskreis sprechen.
Eigentlich sollte man mal bei der zuständigen GEMA-Stelle nachfragen, ob z.B. bei der Hochzeitsfeier von Herrn Funke, für die dieser als ehrenamtlicher Vorstand des OOWV 8.000,- erhalten hat, weil dort ja auch Geschäftsfreunde vom OOWV eingeladen wurden, die entsprechende Anmeldung und Abrechnung erfolgt ist...

Vereine, die ausschließlich traditionelle und damit gemeinfreie Musik spielen, streiten sich über die Anmeldepflicht mit der GEMA. Zudem geht die GEMA auch bei traditioneller Musik zunächst davon aus, dass eine urheberrechtlich geschützte neuere Bearbeitung bei einer Aufführung herangezogen wird; eine Annahme, die nicht immer gegeben ist, weil man sich ja tatsächlich auch auf eine alte Quelle beziehen kann und weil eine Bearbeitung zunächst auch Werkqualität aufweisen muss, damit sie durch das Urheberrecht geschützt ist.

Zudem gibt es auch noch Unterschiede, wenn ein Werk gar nicht aufgeführt wird, sondern eine Gruppe etwas gemeinsam macht. Singst Du im Suff mit der kompletten Truppe in einer Kneipe ein Liedchen und es sind alle aufgefordert mitzusingen, ist dies u.U. nicht GEMA pflichtig. Wenn Du die Forumssuche verwendest, findest Du eine Diskussion, wo ein paar Juristen genau dies klarstellen wollten; wwelti hatte damals aber kritisiert, dass sie ohnehin um auf der sicheren Seite zu sein nur gemeinfreie Lieder wie \"Gaudeamus igitur\" gesungen haben.