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Veranstaltungen => Archiv => Sonstiges in Musik, Musiker, Gigs und Begegnungen => Thema gestartet von: Shantyman am 16. Jun 2012, 16:09:46

Titel: Aufwandsentschädigung und Steuernachzahlung
Beitrag von: Shantyman am 16. Jun 2012, 16:09:46
Moin,

für Auftritte bekommt man öfter Aufwandentschädigung. Nun verlangen immer mehr Organisationen/Veranstalter eine Rechnung oftmals mit Steuernummer, zuständiges Finanzamt etc.
Wenn man nun kein Verein ist oder auch nicht ähnliches werden will,  wie geht man damit um?
Ich habe mal gehört, dass lose Interessengemeinschaften wie Skatclub oder Rennradgruppe durchaus Einnahmen bis zur einer gewissen Höhe tätigen können. Und diese Gemeinschaft oder was es gerade ist, muss beim Finanzamt angemeldet sein.

Edit: Dieses Forum ist nicht dazu gedacht, steuerliche Tricks am Rande der Legalität zu diskutieren. Bitte nur Dinge, die der geltenden Rechtslage entsprechen, posten.

Beste Grüße
Shantyman
Titel: Aufwandsentschädigung und Steuernachzahlung
Beitrag von: Bebopalula am 26. Jun 2012, 17:04:03
Moin Olaf,
das Problem stellt sich, wenn die Veranstalter die Ausgabe steuerlich absetzen wollen. Hannelore macht sich dran und du bekommst bis zum Wochenende Infos bzw. kleine Ausarbeitung.
Grüße
Erhard
Titel: Aufwandsentschädigung und Steuernachzahlung
Beitrag von: Inge am 26. Jun 2012, 17:09:20
Für Info\'s wäre ich auch dankbar.
Habe in Mainz zur Zeit auch so eine \"Künstlersteuer\" Situation.
Titel: Aufwandsentschädigung und Steuernachzahlung
Beitrag von: Sintram am 27. Jun 2012, 09:41:58
Wow! Ich finde es immer wieder toll, wie hilfsbereit ihr hier alle seid! Echt toll!!!

Mich würde das auf jeden Fall auch interessieren und viele andere bestimmt auch. :)
Vielleicht wäre es dann möglich, das hier zu posten? (Wenn das dann nicht unter Steuerberatung fällt oder so... ;)
Titel: Aufwandsentschädigung und Steuernachzahlung
Beitrag von: Michael am 27. Jun 2012, 15:09:43
Ist wirklich ein interessantes Thema. Ich denke nicht, dass ein typisches Ukulelenorchester als stillschweigende GbR gilt, es besteht ja keine Absicht auf Gewinn. Und eine Steuernr hat das Orchester schon gar nicht. Es bleibt also nur übrig, die Steuernr einer Privatperson aus dem Orchester anzugeben. Ich habe mal gegoogelt, und wenn ich die Rechtsforen richtig verstehe, gilt diese einmalige Einkunft als Minijob, auf den keine Abgaben gezahlt werden, egal ob die Person noch ein Einkommen aus einem Vollzeitjob hat. Wäre aber super, darüber verbindliche Infos zu bekommen.

Ansonsten knobeln wir einen aus, der seine Steuernr hergibt und nächstes Jahr Anlage S ausfüllen darf, falls das mit dem Minijob nicht stimmt ;)
Titel: Aufwandsentschädigung und Steuernachzahlung
Beitrag von: Kai am 27. Jun 2012, 15:15:35
Ich könnte mein Frau fragen. Die ist vom Fach. Will aber Hannelore nicht vorgreifen, ist ja kein Wettbewerb. Also abwarten  ;)

EDIT: @Michael: Also ein Minijob ist es auf gar keinen Fall 8)
Titel: Aufwandsentschädigung und Steuernachzahlung
Beitrag von: skiffle am 27. Jun 2012, 17:07:16
Um auch hier meinen Senf dazu zu geben; wir Ensemblemitglieder regeln das Steuerliche eigenverantwortlich und nicht als Gruppe.
Man hat, das sei schon mal unbedingt erwähnt, übrigens sofort vorm Fiskus den Status einer GbR, wenn man als Band Einnahmen generiert, wobei dem Fiskus gleich ist, welch prosaische Namen man der Geldan/einnahme auch geben mag.  
Auch wenn man keine GbR angemeldet hat!
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrgerlichen_Rechts_%28Deutschland%29
http://breakoutbox.de/musik/XBandGBR.html
Wir haben das (seriös) so geregelt, dass wir von unserem \"Geldannehmer\" des Ensembles (Leader) sofort unser jeweiliges anteiliges Einzelhonorar gegen gezeichnete Quittung erhalten und selbst verwalten/versteuern.  
Heißt also, ein jeder sammelt seine Quittungen von diversen Einnahmen als Musikant und nimmt selbige in seine jeweilige Einnahme- Ausgabe-  bzw. Einnahmenüberschussrechnung. So bleibt das Musizieren für Honorar weitesgehend stressfrei und legal für die Akteure. So verfahren wir auch mit Gästen und aushelfenden Studenten, die ihren Anteil ausbezahlt bekommen. Eine Einnahme ist eine Einnahme, ist eine E..................
Eine Ukulele übrigens ist, gegen Quittung erworben, eine Ausgabe, eine Ausgabe, eine............. :)

Ausnahmen gelten in der Sache, so meine Beobachtung (und nun kommen wir zum spekulativen Teil); wohl nur bei einmaligen kleineren Geldeinnahmen als Hobby-Musikus. Ich vermute, das wird großzügig vom Finanzamt toleriert, so lange es um eben ein (1) malige Paenuts  ;)  geht.
Die/der Steuerfachfrau/man wird es uns bestimmt hier verständlich formuliert vermitteln.
Nicht jeder Ukleliste begreift sofort das Finanzamtvokabular und die \"Spielräume\" der Behörde im Detail und in der Konsequenz.
Bin also auch schon gespannt, was hier noch unmißverständlich und weiterhelfend zu erfahren sein wird.
Titel: Aufwandsentschädigung und Steuernachzahlung
Beitrag von: Bebopalula am 05. Jul 2012, 19:50:21
Hannelore hat eine mehrseitige Übersicht gefertigt, die sich mit der notwendigen Selbstorganisation von Musikergruppen befasst. Ich werde sie jetzt allen Interessierten, die sich gemeldet hatten, per Mail zukommen lassen.
Beste Grüße aus Bremen!
Titel: Aufwandsentschädigung und Steuernachzahlung
Beitrag von: skiffle am 05. Jul 2012, 20:17:33
Klasse und herzlichen Dank für die Mühe der Zusammenstellung.
Da hat man was \"in der Hand\".
Herzliche Grüße auch an die Autorin Hannelore
von skiffle aus MeckPomm. ;)
Titel: Aufwandsentschädigung und Steuernachzahlung
Beitrag von: Inge am 05. Jul 2012, 20:53:21
Vielen Dank an Hannelore.   :D
Titel: Aufwandsentschädigung und Steuernachzahlung
Beitrag von: Michael am 05. Jul 2012, 21:36:31
Auch von mir danke an Hannelore. Fürs Ukulelenorchester lese ich allerdings 2 widersprüchliche Aussagen:

1.2) wenn nur Zuschüsse gezahlt werden, muss der einzelne Musiker die Ab­rech­nun­gen und Quittungen zwar aufbewahren (wenn das Finanzamt den Ver­an­stal­ter überprüft), es handelt sich aber nicht um steuerpflichtige Einnahmen

dazu im Widerspruch:

Fazit: Dem einzelnen Musiker obliegt es bei jeder der genannten Formen, eingenommene Gelder, egal ob Auslagenersatz oder Gage, zu dokumentieren und im Rahmen einer Steuererklärung anzugeben.

Wie ist es nun?  Wie bekommen wir legal den vollen Auslagenersatz vom Veranstalter, ohne dass es jemand in der Steuererklärung angeben muss?
Titel: Aufwandsentschädigung und Steuernachzahlung
Beitrag von: Bebopalula am 06. Jul 2012, 09:52:23
Michael: du bekommst Post.

Für einzelne Rückfragen zu dem nicht einfachen Komplex mailt mich bitte an.
Hannelore bedankt sich ebenfalls für die positiven Rückmeldungen.
Grüße aus Bremen!
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