Was genau spricht gegen Online-Händler?

Begonnen von kanin, 02. Jan 2012, 19:36:15

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. (105 Antworten, 29.013 Aufrufe)

Kingpin

#15
Meine neue kam auch heute :mrgreen:

phototaxis

Meine Erfahrung war auch so, dass ich im Musikfachgeschäft gekauft habe und sehr enttäuscht davon war.
Der Service war gerade so ok, der junge Verkäufer hat mir auf meinen WUnsch hin ein Stimmgerät gebracht und die Ukulele gestimmt,
aber welche Stimmung die normal hat, wusste er schon nicht mehr. (zum glück hatte ich vorher auf wikipedia nachgschaut, und mir das und ein paar akkorde zum ausprobieren notiert, bin ja selber ganz neu damit.) jedenfalls ging es mir nur darum, dass ich die uke vorher sehen, angreifen und hören kann.
aber im nachhinein hab ich mirdas anders überlegt.
wenn man online bestellt hat man in Ö ein automatisch gewährtes 14tägiges rückgaberecht,  ggesetzlich gesichert im e-commerce gesetz, (in deutschland gibts das auch, heißt nur anders) d.h. die konditionen sind schon mal viel besser als im einzelhandel, wo der verkäufer die ukulele nicht zurücknehmen muss, außer es liegen mängel vor, dann kann er laut KSchG auf einen Austausch bestehen, sprich du kriegst dein Geld nicht retour, sondern musst nochmal das gleiche Modell nehmen, auch wenn du daheim draufkommst, dass die ganze Serie Schrott ist. das musst du dir ca. 2 mal antun, und falls dann wieder was nicht on Ordnung ist, hat der Kunde recht auf einen Wandel sprich geld zurück.
Wenn ich jetzt bei irgendeinem xbeliebigen Händler eine ukulele kaufe, der 6 im angebot hat, und die ist käse, alle anderen entsprechen aber nicht miner preisklass o.ä. muss ich erst streiten, weil sonst muss ich mich rechtlich auch mit einem gutschein des geschäfts zufriedengeben, und was dann...

also ich bin für onlinekauf. da  hab ich kein risiko, ich schicks retour und fertig. und auf ebay zb. haben die händlerInnen echt respekt vor der bewertung, wesentlich mehr, als einzelhändler angst vorm schelchten ruf haben. insofern.
oder natürlich guter fachhandel, mit menschen, die sich auskennen, da bin ich auch bereit, für gute beratung ect. etwas mehr zu zaheln, aber nur weil ein zwishcenhändler mehr in der handelskette ist gleich soviel mehr zahlen, ohne nennenswerten gewinn für den kunden...mach ich nicht nochmal bei sowas.

Meg

Ich habe vor kurzem in Hamburg die Islander Kalea MST-4 gekauft. Der dort angegebene Preis war 650 Euro, wir einigten uns auf 600. Ich hatte keine Ahnung, was die normalerweise kostet, fand nur den Klang am besten von denen, die da waren. Zuhause sah ich, dass dieselbe Uke in England 250 BP und in USA 325 Dollar kostet. 250 BP sind 310 Euro, dazu einige Versandkosten, auch wenn es 30 Euro Versand wären, hätte sie den Verkäufer vielleicht 350 Euro gekostet. Ich meine, ein Verkaufspreis von 500 Euro wäre auch immer noch genug gewesen. Aber hier sind ja fast 100% raufgeschlagen. Was sagt Ihr dazu?

-Jens-

Zuerst würd ich nachforschen, ob es sich tatsächlich um dieselben Modelle handelt. Wenn dem so sei, würd ich sagen: Übers Ohr gehauen. Und auch beim Kauf im Fachgeschäft gilt Rückgaberecht, aber erst würd ich noch mit dem Händler plaudern.

TERMInator

#19
Zitat von: -Jens-Und auch beim Kauf im Fachgeschäft gilt Rückgaberecht

Seit wann denn das ?
Wenn man zu Weihnachten (oder auch sonst...) fast alles umtauschen kann ist das reine KULANZ.

ANSPRUCH hat man auf Rückgabe nur im Falle der Garantie oder Gewährleistung wenn der Händler nicht nachbessern kann/will.
Aber nicht bei \"ich habe wohl zuviel bezahlt\".

Meg

#20
Danke erstmal für die Antworten. Hier geht es ja nicht um Fehlkauf oder mangelnde Qualität, sondern um einen -wie mir jetzt scheint- völlig überzogenen Preis. Es ist genau die, die ich gekauft habe (Islander Kalinea MST -4) für 600 Euro, eigentlich war 300 mein Limit, ist also nicht leichtgefallen. In England gibt es sie für 250 BP,  in den Staaten (wo ich allerdings nicht bestellen würde) für minimum 315 Dollar. Da ist ein Verkaufspreis von 650 Euro hier schon heftig. Ich fühle mich abgezogen, kann mir ja ausrechnen, wieviel der Händler dafür bezahlt hat. Er übermittelte auch noch den Eindruck, wie wenn der 50 Euro-Preisnachlass schon sehr schwerfallen würde. Schade, ich hatte ihm vertraut, denn die Kala, die ich zuvor dort gekauft hatte, war im normalen Preisbereich.


-Jens-

Hm, bin doch kein Anwalt. Dann war\'s eben ein Geschenk und du möchtest sie umtauschen? Den doppelten Preis als \"übers Ohr gehauen\" zu benennen find ich schon milde ausgedrückt, andere würden es Betrug nennen? Die Frage ist aber, was tun in so einem Fall?

der Neue

Ist der zeitliche Rahmen für eine Rückgabe beim Händler denn schon abgelaufen?

Meg

Dazu kommt, dass dieser Laden für Grosshandelspreise einkauft, die Beispiele oben sind ja auch Verkäufer. Das war der Musikkeller in Hamburg. Ich glaube, ich rufe ihn mal an und frage, ob er sich vielleicht im Modell vertan hat. Kann ja vorkommen... Andernfalls muss ich mich doch sehr wundern, wenn er locker 100% raufhaut, das ist doch nicht üblich, oder ? Ich hatte einen ganz serösen Eindruck von dem Laden und dem Verkäufer. Und die Kala lag ja auch im normalen Preisbereich. Vielleicht wirklich ein Versehen.

Troubadour

Also ich weiss nicht... Ein Onlineshoppreis mit einem Fachgeschäftpreis zu vergleichen ist schwierig. Für ein Fachgeschäft ist der Einkaufspreis nur ein Kostenfaktor von vielen. Wärst du glücklicher mit einer Importuke, die auf sich warten lässt (oft muss sie der Shop ja selbst erst bestellen), evtl. ein Telefonat mit dem Zoll und dann die unsicherheit ob dir die Uke gefällt? Evtl. Umtausch? Da hat dieses Fachgeschäft ja schon einiges erledigt. Wie lange hast du mit dem Verkäufer gesprochen..?

Ich finde du solltest dich an deiner schönen Ukulele freuen! Billig war sie sicher nicht und es gibt immer einen der es Billiger anbietet. Aber dann musst du auch Zeit in Suche und Kaufabwicklung investiern...

Also ich bin ein wenig neidisch auf deine kleine, auch wenn sie 600 Euronen kostete  :oops:  ;)

LG,
cédric

Meg

Der zeitliche Rahmen ist sicherlich nicht abgelaufen, ich habe sie vor fünf Tagen gekauft. Ist allerdings kein Fehler dran, auf den ich mich berufen könnte.

Meg

Ja, ced-Uke-tion, all diese Argumente und noch mehr habe ich mir selber auch schon gesagt. Sicherlich erwarte ich in einem Geschäft keine Online-Preise, aber hier ist doch deutlich, dass DIESER sehr hohe Preis nicht gerechtfertigt ist. Hätte er 500 genommen, würde ich sagen: Okay ! Dann hätte er immer noch gut verdient. Mir geht es um diese Unverhältnismäßigkeit.

Meg

Auch ein guter Grund, mich für diese zu entscheiden, war das breiteste Griffbrett von allen, die da waren. 4cm am obersten Bundstab, das ist mir sehr angenehm.  Außerdem ist sie schön verarbeitet und klingt mit den neuen braunen Worth-Saiten sehr gut.

der Neue

#29
Zitat von: MegDer zeitliche Rahmen ist sicherlich nicht abgelaufen, ich habe sie vor fünf Tagen gekauft. Ist allerdings kein Fehler dran, auf den ich mich berufen könnte.

Braucht man denn für eine fristgerechte Rückgabe einen Grund, einen Fehler? Mir sind die Unterschiede zwischen Fernabsatzgesetz und Einzelhandel nicht recht klar. Ist der hohe Preisunterschied nicht schon Grund genug? Ich will jetzt nicht weiter herumnerven...hab\' so den Eindruck, der Preisunterschied ärgert dich, gleichzeitig willst du das Instrument aber auch nicht mehr weggeben ;)