Urheberrechtshinweis YouTube

Begonnen von Linho, 29. Jan 2013, 12:52:02

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. (36 Antworten, 6.086 Aufrufe)

Ukulela

Ich weiß gar nicht, ob ich mich jetzt freuen oder ärgern soll  :mrgreen: , sogar bei mir als Anfängerin will man Inhalte erkannt haben, die auf Drittanbieter schließen  :lol:  :twisted:

Dann kann ich ja soooo schlecht nicht sein  :P  :lol:  :lol:  :lol:

Kiri

Ich habe schon etliche Videos bei YT wieder gelöscht, weil das mit den Drittanbietern dabei stand. Bei z.B. \"The Rose\" stand es auch dabei, aber jetzt bei \"falling slowly\" nicht. Selbst bei Barockmusik, die ich mit der Flöte gespielt habe, wo der Komponist schon deutlich mehr als 70 Jahre tot ist, stand es dabei. Da gehe ich persönlich lieber kein Risiko ein und habe alles wieder gelöscht, ich glaube, das kann auch schnell teuer werden...im Prinzip darf man eben nichts covern.
YT erkennt das meiste, auch, wenn man keinen Titel oder einen unsinnigen dazu schreibt, eben an der Melodie (Liederkennungssoftware)

hilli2

Wenn niemand mehr covern würde, wäre youtube aber ziemlich \"leer\"....klar gibt es noch andere Dinge, aber auch von denen sind viele eigentlich nicht legal (z.B. komplette Spielfilme)
***Music was my first love...***

Ukulela

Ich lasse das drin, sollen die mich doch verhaften....ich habe nur einen Wunsch:

[size=20]MIT EUCH IN EINER ZELLE + UKULELEN![/size]   :twisted:  :mrgreen:

TERMInator

Zitat von: Kiri..im Prinzip darf man eben nichts covern.
Im Prinzip darfst Du alles covern....

- generell solange Du es nicht öffentlich aufführst (zuhause, private Feier,...)
- wenn Du es live öffentlich aufführst -> anmelden und GEMA zahlen
- im Internet: Auch erlaubt wenn Du GEMA zahlst, z.B. auf einer eigenen Webseite, da gibt es einen Tarif für

Problem ist nur, daß YT derzeit keinen Vertrag mit der GEMA hat
YT ist der Anbieter und damit ggü. der GEMA auch zahlungspflichtig.

Ich kenne KEINEN Fall, in dem derjenige der ein nichtkommerzielles Cover-Video bei YT (!) einstellt hätte tatsächlich zahlen müssen, sondern nur die möglichen Konsequenzen Hinweis, Löschung oder Zwangswerbung.

Wer so einen Fall kennt möge ihn bitte mit Angabe seriöser Quellen benennen.

torstenohneh

Ahhh, jetzt hat es auch mich erwischt. Mein \"Another Cup Of Coffee\" hat ebenfalls ein \"Übereinstimmende Inhalte von Drittanbietern\" Vermerk. Habe es übrigens nur durch Zufall entdeckt, als ich mal wieder in meinen Video Manager reingeschaut habe.
Werde also erst mal auch nix unternehmen.
ZitatErgänzend muss man wiederum sagen, dass das Einbinden (nicht das Verlinken) von Youtube-Videos auf der eigenen Webseite wiederum für den Homepagebetreiber \"abmahngefährlich\" werden könnte.
Meinst du ich sollte die Videos in meinem Blog nicht einbetten sondern nur verlinken?
Wäre eigentlich schade.
Verfechter der tiefen G-Saite und bekennender Ukulelenpolygamist

gerald

Im Zweifel wird es in einem Blog keinen großen Unterschied machen, ob auf Material verlinkt
wird, welches urheberrechtlich kritisch ist oder ob es eingebunden ist.
Auch wenn es eingebunden ist, ist deutlich zu sehen, dass es auf YouTube bereitgestellt wird.

So wie ich das einschätze, wären beide Fälle etwas wie eine Störerhaftung.
Diese kann meines Wissens bei Links oder direkter Einbindung gleichermaßen greifen. Daher werden
hier im Forum Links auf Seiten, die urheberrechtlich geschütztes Material bereitstellen von den
Moderatoren i.d.R. gelöscht.
Am besten einmal diesen Begriff in die Suchmaschine Deiner Wahl eingeben.

Mit YouTube war man früher auf der sicheren Seite, weil YouTube früher entsprechende Verträge
hatte, dass die zumindest was Musik angeht gegen Lizenzabgaben an die GEMA diese über das
Internet verbreiten durften.
Heute hat YouTube mit Google im Hintergrund immer noch die Sicherheit, dass niemand behaupten
kann, YouTube nicht ermitteln zu können und nur wenige Anwälte würden sich hier auf einen
Rechtsstreit mit YouTube einlassen.