Urheberrechtshinweis YouTube

Begonnen von Linho, 29. Jan 2013, 12:52:02

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Linho

Servus,

habe mir gestern einen neuen YouTube-Account erstellt und hab mir da meinen Live-Mitschnitt von Langerringen hochgeladen.

Heute habe ich gesehen, dass neben dem Video im Videomanager der Vermerk \"Übereinstimmende Inhalte von Drittanbietern\" steht, beim Anklicken kommt folgendes Fenster:



Einerseits bin ich verblüfft, dass YouTube bei dem Ausschnitt das Original \"erkennt\", andererseits frage ich mich, was die Meldung soll und ob ich da reagieren muss. ;)

Hatte sowas schonmal jemand von euch, was macht man da? Ignorieren? Oder den ungültig-Link klicken? Ist die Beschwerde überhaupt unbegründet, oder darf man offiziell gar keine Cover hochladen?  :shock:

Achja, geht um dieses Video:
http://www.youtube.com/watch?v=9QkK2KUv_Hs

LG
Linho

Fischkopp

Du kannst die Meldung getrost ignorieren, wenn es Ernst wird, dann wird das Video gleich von YouTube gelöscht, das habe ich schon mit Covern von The Eagles, Supertramp and The Beatles erlebt, komisch das gerade die Großen der Branche so dahinterher sind.

Den Ungültig-link würde ich nicht anklickem, denn Du bist ja nicht der Rechteinhaber von dem Song.

Gerade heute wurde von mir ein eigenes Video (Marlboro Mann) von YouTube gelöscht, weil ich am Ende eine vielleicht 15 Sekunden Filmsequenz eingebaut hatte, wo die Beatles aus Spaß Marlboro Werbung machten, und das gefiel den Herren von Apple Corps Ltd nicht.
https://www.youtube.com/user/BerndDombrowski (Eigene Lieder, Traditional, Ärztelieder usw.  171 Videos)
https://www.youtube.com/user/RollinUke#g/u (Gecoverte Lieder 302 Videos)

-Jens-

Ja, ich habe 5 derartige Hinweise in meiner Sammlung. Jedoch nur solche, die darauf hinweisen, daß es übereinstimmende Inhalte von Drittanbietern enthält. Es wurde bei mir also nie ein Video gesperrt oder gar der Account gesperrt. Sowas ist aber auch schon passiert (ich kenne mind. 2 Accounts, die wegen \"hotel california\" gesperrt wurden). Das dein Hinweis den Inhalt erkennt verblüfft ein wenig, aber ich bin ziemlich sicher, der erste Scan ging gegen den Titel (while my ukulele sweeps hätte es wahrscheinlich nich erkannt, allerdings würde man dein Video auch kaum finden).

Die Sache mit den Rechten ist kompliziert und für mich manchmal nicht nachvollziehbar, denn ich habe so einen Hinweis bei einem Stück aus dem 18. Jahrhundert und bei einem traditionellen Schlaflied.

Nach den youtube-Richtlinien ändert es auch nichts an deinem Konto, wenn du das Video wieder löscht. Der \"Makel\" bleibt an dir haften. Offiziell darf man nur \"eigene\" Sachen, bei denen du das Urheberrecht hast, hochladen. Nur der Begriff ist offensichtlich sehr dehnbar.

Jedoch machen musst du nichts, denn es ist ja eigentlich nichts passiert. Du hast nur einen Hinweis erhalten. Also ich würde es ignorieren und weiter keine schlafenden Hunde wecken. Der Rechsstreit zwischen youtube (google) und der Gema wird sich hinziehen und die Lage wird unklar bleiben.

Ich persönlich halte ukulierende Spaßmusiker für harmlos. Das ist aber nur mein emotionales Rechtsempfinden, daß könnten Paragraphen-Reiter auch anders sehen. Ich gehe aber davon aus, die eigentliche Zielgruppe sind Leute, die CDs rippen und Orginal-CDs in youtube verpacken oder derartiges. Nichtsdestotrotz würd ich mir erstmal keinen Kopf machen.

allesUkeoderwas

#3
Zitat von: Fischkoppein eigenes Video (Marlboro Mann) von YouTube gelöscht, weil ich am Ende eine vielleicht 15 Sekunden Filmsequenz eingebaut hatte...

Immerhin...  ;)

Bei mir wurde mein \"Slide Puzzle\" als Windows 8 Werbung erkannt - Es ist nicht mal Euch hier im Forum aufgefallen, daß es sich um eine Parodie zur Werbung handelt. Weder Text,  Gesang, noch Video oder Bilder sind geklaut oder übereinstimmend, alles selbst gebastelt...

Akkorde, Melodie und Windows Benutzeroberfläche weisen jedoch gewisse marginale Ähnlichkeiten auf.  :mrgreen:

Daß man Text und Titel scannt dachte ich mir schon, aber auch Akkordfolgen und Melodien.  :shock:

Irgendwann kommt Eon und meldet Urheberrechte an, da sie ja den Strom für mein Keyboard liefern. Die Blumen im Garten, das Gemüse, das Viehzeug sind zum großen Teil auch schon durch Urheberrechte geschützt... Wo das mal hinführt ???

P.S.:

Fehlt nur noch, daß die Gema die Video\'s nach öffentlichen Aufführungen scannt, für die keine Abgaben entrichtet wurden.
Ukulelen: Nur Schrott

Linho

Alles klar, danke für die Antworten. Dann mach ich nix.  :D

Hab gar nicht gewusst, dass Songcover auf YouTube offiziell verboten sind.  :roll:

allesUkeoderwas

Hmmm...

Ob man mit so \'ner Sache am Hacken später noch politische Karriere machen kann.
Plagiats- und Urhebergeschichten sind ja so \'ne Sache...
Ukulelen: Nur Schrott

Meg

Seltsam und interessant ist auch, dass Heino die Songs von Rammstein und anderen covern und vermarkten darf. Wieso und warum er das darf, steht hier ganz gut beschrieben:
http://www.wbs-law.de/urheberrecht/heino-singt-jetzt-lieder-von-den-arzten-und-rammstein-darf-er-das-34877/

FriendlyFred

#7
Die Vorredner haben ja schon alles sehr gut erläutert.
Bei einem cover mache ich garnichts.
Als ich den Hinweis auf Urheberrechtsverletzung bei meiner Version von \" Aloha Oe \" ( von Achtzehnhundertsowieso ) gelesen habe, habe ich Einspruch eingelegt.
Der Hinweis auf Urheberrechtsverletzung wurde 3 Wochen später ohne Kommentar gelöscht.

Ukusoph

#8
@Meg
danke für den Link, sehr interessant. Man wird sehen wie es sich in Seinem Fall mit dem Filmrechten verhält. Da bin ich schon gespannt auf das erste Video...

Linho

Nachtrag: Ich habe den Hinweis auch auf meinem anderen Channel, wo ich das komplette Video als \"Linho live @ Langerringen\" gepostet habe.  :shock:

Weder im Titel noch in der Beschreibung noch sonst wo steht was vom \"Weeps\" o.ä.  :shock:



Wie zum Geier kann YouTube das an dem Ausschnitt erkennen?  :shock:

Ich kann mir nicht erklären, wie die Mustererkenneung, die es wohl sein soll, von meiner Version eine Parallele zum Original ziehen kann?!  :shock:




P.S.:  :shock:

wwelti

Jaja, die Urheberrechtsgeschichte.
Leider wissen die meisten Leute viel zu wenig darüber... die Urheberrechte sind (leider) heutzutage in den meisten Ländern etwas überzogen. Und ja, einfach so Covers zu machen und zu veröffentlichen ist leider im Prinzip verboten...

Heino darf, weil er nicht \"covert\", sondern die Musik einfach nur \"aufführt\". Das darf jeder -- die GEMA kann es einem nicht mal verbieten! -- wenn man dafür bezahlt. Man darf es sogar veröffentlichen und verkaufen, freilich muß man dafür ebenfalls bezahlen.

Anders ist es, wenn man Werke verändert. Dann braucht man die Genehmigung des jeweiligen Urhebers.

Im Detail ist das natürlich alles nochmals etwas komplizierter... und wie das ganze mit YouTube heutzutage gehandhabt wird ist nochmal eine andere Geschichte, da sind Rechtssprechung und Praxis nicht ganz konform.

Und nein, ich bin nicht glücklich über die Situation in Deutschland... in den USA gibt es immerhin sowas wie \"fair use\". Zwar gucken unsere Politiker immer gern mal was aus der USA ab, jedoch niemals etwas was mehr Freiheit und Bürgerrechte bringen würde, sondern leider immer das was die Freiheit mehr einschränkt. :(

Gruß
  Wilfried

allesUkeoderwas

#11
Zitat von: wwelti...Zwar gucken unsere Politiker immer gern mal was aus der USA ab, jedoch niemals etwas was mehr Freiheit und Bürgerrechte bringen würde...

Ne Smith & Wesson wär schon was feines...  :roll:

@ Linho

Wie ich oben bereits schrub - Bei mir auch - Weder Text noch sonstewas ließ auf den \"Ideengeber\" schließen. Aber es gibt ja heutzutage schon recht intelligente Musikerkennungssoftware: Du pfeifst/singst ins Telefon und bekommst Titel und Interpreten...

Ich werd mein Viecho nochmal geringfügig verändert einstellen, mal sehen, ob\'s dann immer noch erkannt wird...  :mrgreen:

Linho, Dein Cover ist einfach zu gut !!!

Interessant ist bei Dir, wie bei mir, die Angabe der Laufzeit, ab wann der \"Scanner\" die Übereinstimmung gefunden hat. bei mir war es erst nach 1 Minute....
Ukulelen: Nur Schrott

Seitenkiller

Zitat von: wweltiJaja, die Urheberrechtsgeschichte.
Anders ist es, wenn man Werke verändert. Dann braucht man die Genehmigung des jeweiligen Urhebers.


Habe ich das jetzt richtig verstanden: Wenn ich z.B. einen AC/DC-Song oder irgendwas relativ modernes mit meiner Uke nachschrammele, mehr oder weniger den Ton treffend die Melodie mitsinge, und das Ganze dann bei YouTube einstelle, begehe ich rechtlich gesehen eine Urheberrechtsverletzung und kann abgemahnt werden?

Wie krank ist unser Rechtssystem....   :evil:

wwelti

#13
Im Prinzip hast Du das richtig verstanden, und ja, das ist krank.
Praxis und Theorie gehen hier jedoch etwas auseinander, soviel ich weiß wird man für sowas (noch) nicht abgemahnt. Es kann jedoch sein daß Youtube die Rechteverletzung erkennt, und das Video dann sperrt oder auch Werbung einblendet.
Wie das genau weitergeht? Keine Ahnung.

NACHTRAG: Ich ehrlich gesagt immer wieder erstaunt wie wenige Leute das wissen, daß man eben NICHT einfach so singen und spielen darf was man möchte. Was ich sehr schade finde. Ich finde, Musik sollte frei sein -- es sollte einem niemand vorschreiben dürfen, wie und wann man was auf einem Instrument spielt oder singt. Meine Güte! Musik sollte ein Ausdruck der Lebensfreude sein, und man sollte nicht dabei immer im Hinterkopf haben müssen \"wenn Du was geschütztes spielst, machst Du Dich strafbar\".

Freilich stehe ich mit dieser Ansicht wahrscheinlich recht alleine da, da kann man nichts machen. Viele sind der Ansicht daß der Brotwerwerb von Urhebern und Künstlern nur mithilfe von starken Reglementierungen, Verboten, usw. gesichert werden kann. Alternative, freiheitlichere Modelle mag niemand der etwas zu sagen hat, in Erwägung ziehen, dafür sind die Fronten viel zu verhärtet, und die Lobby-Verstrickungen zu stark.

Gruß
  Wilfried

allesUkeoderwas

#14
So ist es !!!

Und wenn Du es nicht richtig hinbekommst, bist Du auch noch wegen Abwandelung, bzw. Verschandelung des Stückes dran.  :mrgreen:
Ukulelen: Nur Schrott