GEMA-Gebühren für Offene Bühne?

Begonnen von Shantyman, 10. Dez 2013, 13:15:06

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Shantyman

Moin,

in Bremen versucht die GEMA in nicht unerheblicher Höhe Gebühren für die Durchführung der Offenen Bühne(OB) zu kassieren.
Anwaltlichen Rat und Begleitung haben wir eingeschaltet.

Zu den Rahmenbedingungen:
Die OB findet monatlich mit öffentlicher Ankündigung in den Medien als auch auf unserer Homepage statt.
Der Eintritt ist frei und die Titel der Songs werden nicht angekündigt.
Einige der musikalischen Beiträge erscheinen später auf YouTube.
Die Rechnung der GEMA ging an den Betreiber der kleinen Kneipe.

Wie ergeht es Euch mit der Durchführung der OB? Und - ganz wichtig, wer hat schon ähnliche Erfahrungen wie in Bremen machen müssen und wie wurde auf den GEMA-Mist reagiert?

Wenn Ratschläge/Hinweise etwas heikel sind, bitte ich um Nachricht per Mail.

Vielen Dank!

Shantyman

TERMInator

Bei einer öffentlichen Aufführung fallen auch dann GEMA-Gebühren an, wenn der Eintritt frei ist (mit Eintritt währen sie halt entsprechend höher).
Außer es wird nur GEMA-freies Material gespielt.

Oft haben Kneipen, Cafes etc. Pauschal-Vereinbarungen mit der GEMA, eure anscheinend nicht.

Auf der GEMA-Homepage findet man detaillierte Gebührenübersichten.

robertschult

Ich bin leider nicht ganz so fit in diesem Bereich - wenn mein Beitrag nicht hilfreich ist: Ignorieren !

Meine Gedanken dazu:

Ist Eure offene Bühne tatsächlich für alle Anwesenden der Kneipe zugänglich/hörbar oder seid Ihr in einem Nebenraum nur für Euch Ukulisten ?

Meines Wissens muss man bei einem privaten Treffen (auch wenn es offene Bühne genannt wird und in einer Kneipe stattfindet) die GEMA nicht berücksichtigen.

Die Frage wäre dann, ob öffentliches Publikum dabei sein kann oder es wirklich nur das private Treffen der Ukulisten ist.

Gruß Robert

UkeDude

#3
Also man kann sich das online Ausrechnen lassen:

https://online.gema.de/aidaos/auswahl.faces

Ich hab das mal so probeweise Versucht und komme, bei einer Teilnehmer zahl von bis zu 150 Leuten auf 21,80€ + Umsatzsteuer = 23,33€  Meiner Meinung nach nicht die Welt.

Ihr müsst halt von jedem Künstler dann die Liste der Lieder Ausfüllen (lassen) und die dann danach bei der GEMA einreichen, geht inzwischen auch online...  



Schaust Du hier:
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_ad/tarif_u_k.pdf


Am aller besten Ihr gründet eine Verein, dem Bremer Ukulisten e.V. und dann könnt Ihr ein Spenden Kässchen aufstellen und dadurch die GEMA-Gebühren einnehmen...

TERMInator

Zitat von: robertschultMeines Wissens muss man bei einem privaten Treffen (auch wenn es offene Bühne genannt wird und in einer Kneipe stattfindet) die GEMA nicht berücksichtigen.

Bei \"öffentlicher Ankündigung in den Medien\" ist es definitiv kein privater Schrammeltreff unter Freunden mehr.

Die von UkeDude berechneten Tarife gelten so m.E. nur bei vorheriger Anmeldung der Veranstaltung - wenn es hinterher \"rauskommt\" ist deutlich mehr zu zahlen (könnte das Doppelte sein, aber o.G.)

UkeDude

Zitat von: TERMInator
Zitat von: robertschultMeines Wissens muss man bei einem privaten Treffen (auch wenn es offene Bühne genannt wird und in einer Kneipe stattfindet) die GEMA nicht berücksichtigen.

Bei \"öffentlicher Ankündigung in den Medien\" ist es definitiv kein privater Schrammeltreff unter Freunden mehr.

Die von UkeDude berechneten Tarife gelten so m.E. nur bei vorheriger Anmeldung der Veranstaltung - wenn es hinterher \"rauskommt\" ist deutlich mehr zu zahlen (könnte das Doppelte sein, aber o.G.)

Das seh ich auch so, das hat nichts mit einem Stammtischtreffen im Hinterzimmer zu tun... Eine OFFENE Bühne ist per Definition keine geschlossenen Gesellschaft. :D


Richtig, das ist mit Voranmeldung. Vielleicht musste deswegen der Wirt im Nach hinein bedeutend mehr zahlen. :D

Beckinsale

#6
So kenn ich das auch. Der Musikclub, in dem hier regelmäßig ein Open Mic stattfindet, zahlt Summe x an die GEMA. Bei eigenen Veranstaltungen, muss vorher ne Setlist abgegeben werden, geschätzte Gästemenge, etc. Im Sommer hatten wir auch mal nen Film als Open (Fl)Air Veranstaltung gezeigt und mussten genau angeben, was wir für unsere Speisen zu verlangen gedenken ...
Soooo teuer war das für uns eigentlich gar nicht - auf jeden Fall immer besser vorher informieren und in den sauren Apfel beißen, als hinterher Strafe blechen müssen. ;)

robertschult


gerald

Ich kenne die Treffen in Bremen leider nicht ganz so gut, aber ich meine, dass es dort
keine typische offene Bühne ist.

Oftmals wird unter einer offenen Bühne verstanden, dass aus dem Kreis der Anwesenden
einzelne Personen oder Gruppen nach einem festgelegtem Modus Vortragsplätze bekommen.
Während eines Vortrags ist hier eine klare Trennung zwischen Vortragenden und Publikum.

So wie ich es in Bremen wahrgenommen habe, ist es dort eher so, dass es um das
gemeinsame Musizieren geht. D.h. die Personen auf der Bühne tragen nicht für ein
Publikum vor der Bühne vor, sondern organisieren von dort das Zusammenspiel.
Tendenziell sind alle aufgefordert mitzuspielen.

Wenn meine Wahrnehmung richtig ist, darf die GEMA meiner Meinung nach für die
Veranstaltung keine Entgelte fordern. Meines Wissens fallen Entgelte an die GEMA nur
bei Vorträgen an, gemeinsames Musizieren, Übungsabende etc. sind aber von der GEMA
ausgenommen.

UkeDude

#9
Zitat von: geraldWenn meine Wahrnehmung richtig ist, darf die GEMA meiner Meinung nach für die
Veranstaltung keine Entgelte fordern. Meines Wissens fallen Entgelte an die GEMA nur
bei Vorträgen an, gemeinsames Musizieren, Übungsabende etc. sind aber von der GEMA
ausgenommen.

Das könnte man jetzt etwas falsch interpretieren. Ich denke wir meinen das selbe. :D

Nochmal was Grundsätzliches, die GEMA ist ein Inkasso Unternehmen, das die Rechte der Musiker & Autoren vertritt und die Gelder Einsammelt wenn diese Werke ÖFFENTLICH aufgeführt werden.

Sprich wenn ich in meinen privat Räumen vor mich hin dudele und was mache, geht das niemand etwas an,  aber wenn ich in einer Kneipe das regelmäßig mache und das auch noch bewerbe, dann ist das eine öffentliche Veranstaltung wo live Musik gemacht wird und wo höchstwahrscheinlich auch Urheberrechtlich geschütztes Material (Lieder & Texte) vorgetragen werden.  Eine Kneipe ist ein öffentlicher Raum, weil JEDER rein kann und darf. Also fallen hier Gebühren an, die die GEMA eintreibt.

TERMInator

Es wäre auch hilfreich, wenn Shantyman die Forderung der GEMA mal etwas detaillierter erklärt bzw. aufschlüsselt:
- Haben die die Raumgröße/Personenzahl geschätzt bzw. welche Grundlage genommen ?
- Haben die ggf. sogar ein Eintrittsgeld angenommen ?
- War die Rechnung für eine oder mehrere Veranstaltungen ?
- Wie hoch war die Rechnung überhaupt ?

Kay

Zitat von: TERMInatorEs wäre auch hilfreich, wenn Shantyman die Forderung der GEMA mal etwas detaillierter erklärt bzw. aufschlüsselt:
- Haben die die Raumgröße/Personenzahl geschätzt bzw. welche Grundlage genommen ?
- Haben die ggf. sogar ein Eintrittsgeld angenommen ?
- War die Rechnung für eine oder mehrere Veranstaltungen ?
- Wie hoch war die Rechnung überhaupt ?

Ich glaube nicht, dass irgendetwas davon für die Einschätzung der Situation von Belang ist.

Die Sache ist recht einfach. Es gibt hier einige Leute, die ein wenig oder auch ein wenig mehr Ahnung haben. Aber eine Einschätzung, auf die man sich im Notfall berufen kann, kriegt man nur über einen Anwalt.

TERMInator

Zitat von: KayIch glaube nicht, dass irgendetwas davon für die Einschätzung der Situation von Belang ist.
Nicht für die Frage, ob diese Veranstaltung nun grundsätzlich GEMA-pflichtig ist oder nicht.

Für die Höhe der Forderung sehr wohl.
Und da Shantyman von \"Beträgen nicht unerheblicher Höhe\" spricht gehe ich davon aus, daß wir wahrscheinlich nicht über die 23,88 Euro reden, die bei einer Veranstaltung bis 150 Personen ohne Eintritt anfallen.

kiki

Die offene Bühne in HB wurde öffentlich (auf der Webseite, auf der Webseite des Wirts und soweit ich weiss auch in Stadtteilblättern) beworben und Publikum eingeladen.
Shanty, ich vermiute, dass die Gema eine Nachzahlung fordert? Da käme dann, auch bei einem geringen Betrag pro Veranstaltung, einiges zusammen, denn die offene Bühne gibt es ja schon länger.

Was mich wundert, ist, dass dem Wirt das passiert, er ist doch schon sehr lange im Geschäft mit diversen Veranstaltungen und hat Sportfernsehen am Laufen, dh er hat doch mit Sicherheit regelmäßig mit Gemaabrechnungen zu tun?
Nun ja, ich kenne die Einzelheiten nicht. Aber ich denke, da nachvollziehbar ist, dass hier Publikum eingeladen wurde, dürfte auch kein Anwalt mit dem Versuch durchkommen, die offene Bühne als geschlossene Veranstaltung zu deklarieren.

Shantyman

Moin alle,

vielen Dank für die hilfreichen Antworten und Hinweise. Mit Absicht habe ich nicht die relativ hohe Summe genannt, um den verantwortlichen Leuten nicht ins Handwerk zu greifen.
Es handelt sich schon um beworbene öffentliche Beiträge und während der OB wird auch manchmal tüchtig mitgesungen und mitgespielt.

Zu Kikis Hinweis: Der Wirt ist schon in diesem Geschäft ein alter Hase und wir werden das noch mal mit ihm durchgehen müssen.

Im Schnitt kommen 60 Leute. Bei sehr attraktiven OB wie die plattdeutsche Bühne werden es schon mal hundert.
Wir werden das wohl anwaltlich klären und uns für die Zukunft besser wappnen müssen.

Dennoch will es nicht in meinen unjuristischen Schädel, dass die GEMA für so kleine lokale oder quartiersbezogene Auftritte Geld verlangt. Demnach müsste ja für alle OB der Uke-Szene, die öffentlich beworben oder auch nur im Internet genannt werden, im vorauseilenden Gehorsam eine Meldung an die GEMA erfolgen. Das erscheint mir ziemlich absurd und für die Heraus- und Weiterbildung einer lebendigen und unbürokratischen Ukeszene ziemlich hemmend.

Aber wenn es so ist, wie es ist, dann ist es eben so.

Mit freundlichem Gruß und nochmaligem Dank
Shantyman