Vorsicht bei Fotos

Begonnen von Uketeufel, 20. Jan 2008, 21:24:05

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WS64

Zitat von: vinaka
Zitat von: KayAb wann ist ein blöder schnappschuß ein \"Werk\"?

Ab dem Moment, wo ein \"copyright\" drauf ist. Wenn kein \"copyright\" angezeigt ist, dürfte man einen Prozess gewinnen.

Das stimmt nicht.
Du hast das Copyright an Deinen eigenen Werken (zumindest in D) auch ohne copyright draufzuschreiben oder DRM-Schutz einzubauen.

vinaka

#16
Zitat von: Kayeben und das ist bei marions kochbuch nicht der fall.

Solange, wie ich das privat verwende, ist das in Ordnung. Bei gewerblicher Nutzung sieht das schon wieder anders aus. Unser board ist nicht gewerblich.
Zum Verständnis: Wenn ich Fernseh-Sendungen privat aufzeichne, kann ich sie im privaten Bereich auch abspielen. Wenn ich aber die Aufzeichnung für z.B. für  Werbung nutze, verletze ich ein Recht, das durch die \"Video-Abgabe\", die ich beim Kauf meines Recorders miterworben habe, nicht abgedeckt ist.

Aber unsere armen Advokaten müsse ja auch leben.

Peter

Dieses rigorose Vorgehen kann ich natürlich nicht akzeptieren.

Aber als ehemaliger Buchhändler und Autor finde ich es ein LEGITIMES Recht, dass ein Autor/Künstler sich dagegen wehrt, dass auf seinen Websites auf Teufel komm raus geklaut wird.

Das Urheberrecht ist auf Marions Seite beansprucht, Kay. Ein \"Copyright\" gibt es im deutschen Recht nicht, nur das Urheberrecht, das ein wenig anders ist als das angloamerikanische Copyright (siehe Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Copyright )

Gruss

Peter

vinaka

#18
@ Peter: So ist es.
 In der Praxis verwenden aber auch unsere Autoren den \"copyright\"-Vermerk.
Übrigens: Das \"copyright\" an meinen frühen Filmen ist abgelaufen. Wenn ihr also mal DVD`s ( unter anderem von mir) kaufen wollt, bei AMAZON gibt es die. Ich habe sie mir aber auch dort kaufen müssen. Interessant für Schwaben z.B. \"Chronik der Familie Nägele\" oder \"Schwäbische Geschichten\". Schwarz/weiss und saugut.

Samuel

Ich seh das ganze etwas differenzierter. Ich glaube man muss beim Vorwurf der Urheberrechtsverletzung schon sehr darauf achten, wozu das Bild verwendet worden ist. Wenn jemand ein Kochbuch erstellt und dort fremde Bilder ohne Erlaubnis reintut und dann das Buch verkauft, so halte ich das definitiv für eiene Urheberrechtsverletzung, die zurecht geahndet und gestraft werden kann.

Stellt jemand ein Bild von Spaghettis auf seinen privaten Blog (wichtig... der soll privat sein, also uninteressant für Leute von denen man Geld bekommt aber interessant für Familie und Freunde), so halte ich das auch in Anbetracht der Aufrufbarkeit über das Internet für privaten gebrauch und damit für (zumindest in Österreich) nicht strafbar.

Die Rechtslage sagt leider, dass jeder Auftritt im Internet öffentlich ist. Das ist finde ich von Grund auf falsch. Ich sehe das eher so, dass das Internet die virtuelle Verlängerung meines Wohnzimmers in die Welt ist... und zwar der Teil des Wohnzimmers, an dessen Fenstern keine Vorhänge angebracht sind ;)

Noch schwieriger wird es, wenn jemand ein Foto klaut, auf seine private Seite gibt und dann das Foto von einem Freund weiterverwendet wird. Wer ist da dann schuld? Wie soll der dritte (also der, der der Ansicht war ein Foto von einem Freund zu verwenden) seine unschuld beweisen. Und noch VIEL WICHTIGER: Wie soll man seine Schuld beweisen?? Glücklicherweise gilt in Österreich und Deutschland ja noch immer die Unschuldsvermutung.

Übrigens: Ist es auch Urheberrechtsverletzung, wenn ein Schüler ein Bild aus einem Magazin (z.B. GEO) Kopiert und ins Handout für ein Referat einfügt. Technisch gesehen ja, aber meiner Ansicht nach ist da die Rechtslage einfach mist. Er sollte verpflichtet sein die Quelle anzugeben und darauf hinzuweisen, dass das Foto nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden darf und auch nicht für private Zwecke verändert werden darf... damit sollten ja alle Rechte von GEO gewahrt werden.

Angewandt auf die Essensbilder würde das bedeuten, das man für private Zwecke (BLOGS etc...) diese bilder verwenden kann, wenn man die Quelle angibt. Denn die Wahrung des Urheberrechts dient doch nur dem Vermeiden von finanziellem Verlust für den Urheber, dieser Entsteht aber nicht, wenn das Foto nicht gewerblich benutzt wird. Im Gegenteil... für den Urheber ist es sogar positiv, wenn seine Bilder auf vielen Seiten erscheinen und jeder so auf seine eigene Seite neugierig gemacht wird.

Letztes Kommentar: Ich finde es unmöglich, dass man mittlerweile auch auf unserer Seite des großen Teiches seinen Lebensunterhalt mit systematischen Klagen verdienen kann. Die Gerichte und die Gesetzgeber sollten dem unverzüglich entgegenwirken.

vinaka

#20
Zitat von: SamuelLetztes Kommentar: Ich finde es unmöglich, dass man mittlerweile auch auf unserer Seite des großen Teiches seinen Lebensunterhalt mit systematischen Klagen verdienen kann. Die Gerichte und die Gesetzgeber sollten dem unverzüglich entgegenwirken.

DANN SIND DIE ARBEITSLOS!

Ikaru

@Samuel
Da sage ich nur:\"Amen\".

fwn

#22
Zitat von: SamuelStellt jemand ein Bild von Spaghettis auf seinen privaten Blog [...] so halte ich das auch in Anbetracht der Aufrufbarkeit über das Internet für privaten gebrauch und damit für (zumindest in Österreich) nicht strafbar.

Das glaube ich nicht. Privater Gebrauch ist, wenn du dir das Foto auf deinen PC herunterlädst und es dir dann dort ansiehst. Wenn du es veröffentlichst hast du schon die Rechte des Urhebers verletzt. Und wenn auf dem privaten Weblog noch ein kleiner Werbebanner oder eine GoogleAd, dann ist ist das noch dazu eine gewerbliche Website.

Wenn du recht hättest, könnte man eine private Website einrichten, auf der alle möglichen MP3s, Noten und Liedertexte veröffentlicht werden. \"Nur zum privaten Gebrauch.\"

Zitat von: SamuelNoch schwieriger wird es, wenn jemand ein Foto klaut, auf seine private Seite gibt und dann das Foto von einem Freund weiterverwendet wird. Wer ist da dann schuld? Wie soll der dritte [...] seine unschuld beweisen. Und noch VIEL WICHTIGER: Wie soll man seine Schuld beweisen??

Schuld ist meines Erachtens der Freund. Wenn er den Betreiber der privaten Seite gefragt hätte, hätte der ihm sagen müssen, dass er gar nicht die Rechte an dem Bild hat.

Das große Problem ist, dass so viele glauben, sie dürften einfach jedes Bild aus dem Internet einfach so verwenden.
Die Faustregel ist doch ganz einfach: Wenn du etwas verwenden willst, was du nicht selbst gemacht hast, dann frag den Urheber, ob er es dir erlaubt!

Dass die eigenen Werke geschützt sind, finde ich eigentlich nicht so schlecht.
Und obwohl ich die Vorgehensweise von Marions Kochbuch sehr bedenklich finde, muss ich zugeben: Die Fotos sind sehr professionell und aufwändig gemacht. Die Gerichte so perfekt zu kochen und dann so gut zu fotografieren ist einfach eine Menge Arbeit.

Zitat von: SamuelÜbrigens: Ist es auch Urheberrechtsverletzung, wenn ein Schüler ein Bild aus einem Magazin (z.B. GEO) Kopiert und ins Handout für ein Referat einfügt.

Für gewisse schulische, universitäre und journalistische Zwecke gibt es glaube ich tatsächlich andere Bestimmungen.

Zitat von: SamuelAngewandt auf die Essensbilder würde das bedeuten, das man für private Zwecke (BLOGS etc...) diese bilder verwenden kann, wenn man die Quelle angibt. Denn die Wahrung des Urheberrechts dient doch nur dem Vermeiden von finanziellem Verlust für den Urheber, dieser Entsteht aber nicht, wenn das Foto nicht gewerblich benutzt wird. Im Gegenteil... für den Urheber ist es sogar positiv, wenn seine Bilder auf vielen Seiten erscheinen und jeder so auf seine eigene Seite neugierig gemacht wird.

Das stimmt leider nicht.
Wenn ich ein Werk schaffe, besitze ich das Urheberrecht. Das ist meines Wissens sogar ein Persönlichkeitsrecht und damit unveräußerbar.
Über die Werknutzungsrechte kann ich als Urheber ganz alleine verfügen. ICH bestimme, wer zu welchen Bedingungen mein Werk nutzen darf oder auch nicht.
Wenn jemand mein Werk ohne Genehmigung verwendet ist mir ziemlich egal, ob er die Quelle (\"gestohlen von fwn\'s Website\" ) angibt oder nicht.

Leider ist das vielen nicht bewusst, wenn sie sich im Internet einfach so \"bedienen\".
Dabei gibt es so viele Möglichkeiten:
- Man kann den Urheber höflich fragen, oft erlaubt er ja die unentgeltliche Nutzung für nicht-kommerzielle Projekte.
- Man greift auf Bildmaterial zurück, das der Urheber freigegeben hat (z.B. vieles in der Wikipedia, bei aboutpixel.de, etc.)
- Man zahlt ein paar wenige Euro für die Nutzungsrechte (z.B. bei http://de.fotolia.com/ oder bei http://deutsch.istockphoto.com/)
- Man macht die Fotos selbst (und verklagt dann alle, die es verwenden ;-) )

Und nochwas: Wenn ich ein Bild von einer fremden Website in ein Forum oder meine eigene Website per Link direkt einbinde ist das genauso schlimm (der Betrachter sieht ja keinen Unterschied). Ein Link, der die Originalseite öffnet, müsste jedoch unbedenklich sein.

fwn

Zitat von: fwnDas große Problem ist, dass so viele glauben, sie dürften einfach jedes Bild aus dem Internet einfach so verwenden.

Wenn ich mich zu diesem Thema schon äußere, sollte ich vielleicht erstmal vor meiner eigenen Türe kehren:

Mein Avatar in diesem Forum stellt eine Figur aus der Sesamstraße dar.
Für die Verwendung des Bildes habe ich den Rechteinhaber nicht um Erlaubnis gefragt, sondern einfach einen Screenshot von einem YouTube-Video gemacht.  :mrgreen:

wwelti

#24
Bei wissenschaftlichen Arbeiten (=Referat? Ich denke schon) ist Großzitat (mit Quellenangabe!) von Bildern m.E. erlaubt. Ansonsten ist das Urheberrecht zu berücksichtigen.

Davon abgesehen finde ich die völlig überzogenen Abmahngebühren und die damit verbundene Internet-\"Straßenräuberei\" einiger Advokaten auch übel. Leider scheint in der Politik niemand etwas dagegen zu haben. Naja. Haben wohl auch gewissen Einfluß die Herren.

Gruß
  Wilfried

Ikaru

Ich war gerade auf der besagten Homepage.
Nur auf der Startseite wird man darüber informiert dass ihre Bilder Kopier geschützt sind und zwar nur wenn man auf die Zeichenkette \"(C)\" klickt ... also ziemlich versteckt. Ich weiß nicht ob man darauf hinweisen muss das Bilder kopier geschützt sind oder nicht aber wenn sie angeblich der Problematik bewusst sind das ihre Bilder oft kopiert werden sollten sie doch deutlich darauf hinweisen!
Was ich noch komisch finde ist ihre \"Print Page\". Das bedeutet für mich, ich darf den Inhalt drucken und benützen oder auf eine Pinnwand hängen ? Wo ist jetzt der unterschied ob ich das im Büro auf ne Pinnwand hänge oder im Internet auf meinem Blog?
Naja mit diesem Gedankenanstoß ziehe ich mich auch schon wieder aus der Diskussion zurück :D.
lg
Claus

Mike von D

Hoffentlich hat Marion den Bächer gefragt ob sie Fotos von \"seinen\" Brötchen veröffentlichen darf, denn mit dem Erwerb des Brötchen erwibt man ja nicht gleichzeitig das Recht diese zu veröffentlichen.
Gleiches Gilt für die Pasta..., die Kartoffeln etc.
Lediglich dem armen Schwein ist jede Möglichkeit genommen gegen Marion zu klagen wegen der Fotos seines Schnitzels.

So jetzt kann ich endlich aufhören mit den Augen zu zwinkern! :)

Wie immer wenn es um Urheberrechte geht denke ich mir meinen Teil und schüttle teilweise mit dem Kopf!

Maik

fwn

Bezüglich Urheberrecht und Schulen:
Schulen dürfen urheberrechtlich geschützte Werke für den Unterrichtsgebrauch vervielfältigen.
Das erlaubt in Deutschland der § 53 (3) Urhebergesetz und in Österreich der § 42 (6) UrhG.

Wer sich mit dem Thema Urheberrecht näher beschäftigen will, findet die Gesetze übrigens hier:
Deutschland: http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html
Österreich: http://www.bundeskanzleramt.at/2004/4/7/Urheberrechtsgesetz.pdf

Peter

Zitat von: vinaka
Zitat von: SamuelLetztes Kommentar: Ich finde es unmöglich, dass man mittlerweile auch auf unserer Seite des großen Teiches seinen Lebensunterhalt mit systematischen Klagen verdienen kann. Die Gerichte und die Gesetzgeber sollten dem unverzüglich entgegenwirken.

DANN SIND DIE ARBEITSLOS!

SO ist es! Ich habe einen Freund, der Anwalt ist, er sagte mir, dass manche Neu-Anwälte nach Studium und Approbation (oder wie das bei den Anwälten auch heissen mag) keine finanzielle Basis haben, um eine Kanzlei zu eröffnen und auch keine Möglichkeit haben, sich in eine bestehende einzukaufen, und erst einmal auf diese Art und Weise ihren Lebensunterhalt verdienen. Ich will das moralisch gar nicht werten, das steht mir nicht zu, aber ich denke, die Hauptursache für diese Tatsachen ist ein lückenhaftes Gesetz.

Gruss

Peter

Samuel

Zitat von: fwn
Zitat von: SamuelStellt jemand ein Bild von Spaghettis auf seinen privaten Blog [...] so halte ich das auch in Anbetracht der Aufrufbarkeit über das Internet für privaten gebrauch und damit für (zumindest in Österreich) nicht strafbar.

Das glaube ich nicht. Privater Gebrauch ist, wenn du dir das Foto auf deinen PC herunterlädst und es dir dann dort ansiehst. Wenn du es veröffentlichst hast du schon die Rechte des Urhebers verletzt. Und wenn auf dem privaten Weblog noch ein kleiner Werbebanner oder eine GoogleAd, dann ist ist das noch dazu eine gewerbliche Website.

Wenn du recht hättest, könnte man eine private Website einrichten, auf der alle möglichen MP3s, Noten und Liedertexte veröffentlicht werden. \"Nur zum privaten Gebrauch.\"

Zitat von: SamuelNoch schwieriger wird es, wenn jemand ein Foto klaut, auf seine private Seite gibt und dann das Foto von einem Freund weiterverwendet wird. Wer ist da dann schuld? Wie soll der dritte [...] seine unschuld beweisen. Und noch VIEL WICHTIGER: Wie soll man seine Schuld beweisen??

Schuld ist meines Erachtens der Freund. Wenn er den Betreiber der privaten Seite gefragt hätte, hätte der ihm sagen müssen, dass er gar nicht die Rechte an dem Bild hat.

Das große Problem ist, dass so viele glauben, sie dürften einfach jedes Bild aus dem Internet einfach so verwenden.
Die Faustregel ist doch ganz einfach: Wenn du etwas verwenden willst, was du nicht selbst gemacht hast, dann frag den Urheber, ob er es dir erlaubt!

Dass die eigenen Werke geschützt sind, finde ich eigentlich nicht so schlecht.
Und obwohl ich die Vorgehensweise von Marions Kochbuch sehr bedenklich finde, muss ich zugeben: Die Fotos sind sehr professionell und aufwändig gemacht. Die Gerichte so perfekt zu kochen und dann so gut zu fotografieren ist einfach eine Menge Arbeit.

Zitat von: SamuelÜbrigens: Ist es auch Urheberrechtsverletzung, wenn ein Schüler ein Bild aus einem Magazin (z.B. GEO) Kopiert und ins Handout für ein Referat einfügt.

Für gewisse schulische, universitäre und journalistische Zwecke gibt es glaube ich tatsächlich andere Bestimmungen.

Zitat von: SamuelAngewandt auf die Essensbilder würde das bedeuten, das man für private Zwecke (BLOGS etc...) diese bilder verwenden kann, wenn man die Quelle angibt. Denn die Wahrung des Urheberrechts dient doch nur dem Vermeiden von finanziellem Verlust für den Urheber, dieser Entsteht aber nicht, wenn das Foto nicht gewerblich benutzt wird. Im Gegenteil... für den Urheber ist es sogar positiv, wenn seine Bilder auf vielen Seiten erscheinen und jeder so auf seine eigene Seite neugierig gemacht wird.

Das stimmt leider nicht.
Wenn ich ein Werk schaffe, besitze ich das Urheberrecht. Das ist meines Wissens sogar ein Persönlichkeitsrecht und damit unveräußerbar.
Über die Werknutzungsrechte kann ich als Urheber ganz alleine verfügen. ICH bestimme, wer zu welchen Bedingungen mein Werk nutzen darf oder auch nicht.
Wenn jemand mein Werk ohne Genehmigung verwendet ist mir ziemlich egal, ob er die Quelle (\"gestohlen von fwn\'s Website\" ) angibt oder nicht.

Leider ist das vielen nicht bewusst, wenn sie sich im Internet einfach so \"bedienen\".
Dabei gibt es so viele Möglichkeiten:
- Man kann den Urheber höflich fragen, oft erlaubt er ja die unentgeltliche Nutzung für nicht-kommerzielle Projekte.
- Man greift auf Bildmaterial zurück, das der Urheber freigegeben hat (z.B. vieles in der Wikipedia, bei aboutpixel.de, etc.)
- Man zahlt ein paar wenige Euro für die Nutzungsrechte (z.B. bei http://de.fotolia.com/ oder bei http://deutsch.istockphoto.com/)
- Man macht die Fotos selbst (und verklagt dann alle, die es verwenden ;-) )

Und nochwas: Wenn ich ein Bild von einer fremden Website in ein Forum oder meine eigene Website per Link direkt einbinde ist das genauso schlimm (der Betrachter sieht ja keinen Unterschied). Ein Link, der die Originalseite öffnet, müsste jedoch unbedenklich sein.


Fast alle deine Kommentare sind mir klar, wie meiner Ansicht nach auch aus meinem Post hervorgeht. Aber ich finde sie falsch. Ich habe dieses Forum genutzt um meinen Unmut über die Gesetzeslage zu äußern. Und ja... ein mp3 in ein Forum zu stellen ist in Österreich zum Beispiel legal, da ein Forum eine Anmeldung und Freischaltung durhc einen Admin erfordert und damit nicht mehr öffentlich ist. Übrigens bin ich für eine generelle Freigabe von mp3s. Meiner Ansicht nach ist das die beste Werbung, die ein Künstler sich wünschen kann. Meine Ausgaben für CDs sind mit dem Zeitalter der mp3-Börsen gestiegen, weil ich mehr Künstler finde, deren Werke ich zu Hause gerne im Regal hätte. Ich glaube halt, dass das bestehende Urheberrecht, wie viele andere Gesetze, nicht am Puls der Zeit ist. Die sozialen Strukturen und die Möglichkeiten des Datentauschs haben sich dramatisch gewandelt in den letzten 20 Jahren!

Meine demokratische Meinung: Ein Gesetz, dass systematische Klagen als Lebensunterhalt zulässt ist fehlerhaft. Wenn die Mehrheit der Deutschen/Österreicher der Ansicht sind, dass man solche Bilder kopieren und verwenden darf (das ist glaube ich der Fall), dann muss das Gesetz eben geändert werden.

lg
Samuel