Handel mit Palisander wird komplett unter Schutz gestellt

Begonnen von Pazukulele, 06. Okt 2016, 09:45:22

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Pazukulele

Im April habe ich eine Ukulele aus England geliefert bekommen, ohne jeden Nachweis. Auf meine Rückfrage meinte der Händler, ich könne beim Hersteller mit der Seriennummer herausbekommen, ob es sich um ein "Pre-Cites"-Instrument handele, für das dann kein weiterer Nachweis nötig sei. Er hat das dann auch für mich getan, die Antwort war (erwartungsgemäß) positiv. Bei dieser Gelegenheit fragte der Hersteller (in den USA) nach, ob es denn in Europa bereits aktenkundige Probleme wegen Palisander gebe, was wiederum der Händler verneinte:

ZitatI don't think it is going to be an issue. This particular customer is just quite prepared.

Auf professioneller Seite sieht man die Sache also noch recht gelassen. Ob zurecht, sei dahingestellt.
The LORD was ready to save me: therefore we will sing my songs to the stringed instruments all the days of our life in the house of the LORD. (Isaiah 38:20)

Jake96

Ich weiß, dass mein örtlicher Musikladen bei Gitarren eine Art Bescheinigung ausstellt, worin der Vorerwerb testiert wird. Wie die mit Nacherwerb umgehen, keine Ahnung.
Ich glaube aber mittlerweile, dass die meisten von uns sich entspannt zurücklehnen können und das Thema einfach ignorieren können. Das Landesumweltamt des Saarlandes beispielsweise weist mittlerweile auf Folgendes hin:

ZitatEntgegen kürzlich aufgetretener Befürchtungen, privater Besitz von Musikinstrumenten mit Anteilen von Anhang B-Holzarten (Dalbergia ssp., Bubinga, Kosso etc.) erfordere eine Meldung an die zuständigen Landesbehörden und eine Vorlagebescheinigung zur Ausstellung von EU-Vermarktungspapieren durch das BfN möchten wir klarstellen, dass:

KEINE Meldung und auch KEINE Vorerwerbsbescheinigung erforderlich ist.

Gemäß den Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommens ist der private Besitz (eingeschlossen private Reisen zu Konzerten innerhalb und auch außerhalb der EU) keine kommerzielle Tätigkeit. Es besteht keine Melde- und auch keine Dokumentenpflicht! Die Bestimmungen erfassen nur den GEWERBLICHEN Handel (z.B. Musikinstrumentenbauer).

Heißt für mich, dass wenn die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommens für mich als Privatmensch nicht gelten, sie folglich auch nicht für zweiseitige Rechtsgeschäfte zwischen Händler und Privatmensch bzw. zwischen zwei Privatmenschen gilt. Einzig Händler haben die A-Karte im Verhältnis Händler - Hersteller bzw. Großhandel.

Old Boy

#107
Kurz anrufen um entsprechende Bescheinigung bitten... entweder er hat nur keine Zeit gehabt/vergessen und wird dir die entspreche "Papiere" zeitnah zuschicken oder er bestätigt, dass kein Vorerwerb vorliegt, dann lieber zurück damit ... oder für immer behalten.

Ich schiebe aber nach dem Anruf immer eine Mail nach um etwas in der Hand zu haben, auf dem auch das Datum fixiert ist.
Bei mir hängen mehr Ukulelen am Haken, als ich Akkorde fehlerfrei beherrsche ... soeben ist schon wieder eine dazu gekommen!
Ich arbeite aber eifrig daran, das Verhältnis umzukehren ... und das nicht nur durch den Verkauf von Instrumenten ;)

Jake96

Zitat von: Old Boy am 15. Jun 2017, 10:33:33
Kurz anrufen um entsprechende Bescheinigung bitten... entweder er hat nur keine Zeit gehabt/vergessen und wird dir die entspreche "Papiere" zeitnah zuschicken oder er bestätigt, dass kein Vorerwerb vorliegt, dann lieber zurück damit ... oder für immer behalten.

Oder - sofern Du Deine Ukulele nicht kommerziell einsetzt - einfach nichts machen. Siehe oben. :)

Old Boy

Ich empfinde einen eventuellen Verkauf durchaus als kommerziell ... eine private Reise zu einem Ukulele-Teffen ins europäische Ausland allerdings weniger.


Da ich i.A. meine Instrumente kaufe, um sie zu behalten, mache ich mir jedoch weniger Gedanken darum.
Bei mir hängen mehr Ukulelen am Haken, als ich Akkorde fehlerfrei beherrsche ... soeben ist schon wieder eine dazu gekommen!
Ich arbeite aber eifrig daran, das Verhältnis umzukehren ... und das nicht nur durch den Verkauf von Instrumenten ;)

Hummel

Sehr beruhigend, dass zumindest mein geliebtes altes Heimatbundesland sich da klar geäußert hat. Da gibt es aber auch einen alltäglichen kleinen Grenzverkehr.
Zu Ukemouse' Frage:
Ich habe 2 solcher Rechnungen- einmal von Brüko, da habe ich ein getrenntes Blatt zur Rechnung und einmal vom lokalen Ortega- Händler für die Ruaca C. Der hat einen sehr langen Zettel in Kassenbonformat ausgedruckt und an den Bon getackert. Er sagte mir, dass es grundsätzlich nervig sei, weil  er nicht nur diese Bescheinigung ausdrucken muss, sondern  auch seitdem für jedes betroffene Instrument eine Einzelrechnung mit angetackerter Bescheinigung ausstellt, auch wenn ein Kunde mehrere Instrumente kauft. Angesichts der Tatsache, dass der Gesamtanteil des Instrumentenbaus am Edelholzhandel bei cirka 3% liegt ist das schon nervig.
Jedenfalls bekomme ich jetzt von Herrn Pfeiffer eine komplett edelholzfreie Uke, die ich sehr edel finde. Die darf dann mit auf Reisen. Etwas irre, eine teure Custom als Reiseuke zu nutzen und die Nr 4 bzw die Ru5 zu Hause zu schonen.
Meine Überlegung- muss ich dann einen Nichtedelholznachweis haben für den Fall, dass ein Zöllner sich nicht mit Holz auskennt? "Neiin, das ist kein Palisander, das ist Nussbaum, Nussbaum!!!"
Ein ganz anderes Problem habe ich schon ewig- ich habe vor über 30 Jahren bei einer Geschäftsauflöung 2 Blockflöten abgegriffen- einmal Grenadill und einmal Ebenholz mit Elfenbeinring. Für die habe ich gar keinen Kassenbeleg mehr.

ukemouse

#111
Zitat von: Jake96 am 15. Jun 2017, 10:33:11

ZitatEntgegen kürzlich aufgetretener Befürchtungen, privater Besitz von Musikinstrumenten mit Anteilen von Anhang B-Holzarten (Dalbergia ssp., Bubinga, Kosso etc.) erfordere eine Meldung an die zuständigen Landesbehörden und eine Vorlagebescheinigung zur Ausstellung von EU-Vermarktungspapieren durch das BfN möchten wir klarstellen, dass:

KEINE Meldung und auch KEINE Vorerwerbsbescheinigung erforderlich ist.

Gemäß den Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommens ist der private Besitz (eingeschlossen private Reisen zu Konzerten innerhalb und auch außerhalb der EU) keine kommerzielle Tätigkeit. Es besteht keine Melde- und auch keine Dokumentenpflicht! Die Bestimmungen erfassen nur den GEWERBLICHEN Handel (z.B. Musikinstrumentenbauer).

Heißt für mich, dass wenn die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommens für mich als Privatmensch nicht gelten, sie folglich auch nicht für zweiseitige Rechtsgeschäfte zwischen Händler und Privatmensch bzw. zwischen zwei Privatmenschen gilt. Einzig Händler haben die A-Karte im Verhältnis Händler - Hersteller bzw. Großhandel.

Daß für privaten BESITZT  oder Reisen innerhalb der EU keine Dokumente nötig sind, das ist ja schon lange klar. Darum geht es mir ja auch nicht. Wenn ich aber heute ein Instrument kaufe, weiß ich ja nicht ob ich es in 3 oder 5 Jahren noch behalten möchte, oder doch weiter verkaufen möchte. Und um diesen privaten Weiterverkauf geht es.
Aus diesem, und ausschließlich aus diesem Grund, habe ich auch meine Instrumente, die ich vor dem 2.1.2017 besessen habe als Vorerwerb registrieren lassen.
Bei einer Uke um die 50 Okken ist mir das egal ob ich so ein Dokument habe, aber ab bestimmten Preise würde ich dann nicht mehr so drüber hinweg sehen.

Also der Stand ist daß ich ein Instrument zurück geschickt habe, weil sich das irgendwie nicht klären ließ. Irgendwann läuft ja die Rücksendefrist ab und mir war das dann irgendwann auch zu doof da als Kunde hinterher laufen zu müssen, wo die Händler doch normal verpflichtet sind das anzugeben.
Ich habe jetzt noch einen weiteren "Versuch" woanders gestartet. Ich weiß noch nicht wie die Rechnung aussieht, aber ich will diesmal vorab gewappnet sein, denn ich fürchte die sieht wieder nicht anders aus (ich habe dieses Jahr 3 Uken gekauft in Shops und keine hatte diese Angaben, nur 2 waren eben so "billig" daß es mir egal war. Die andere ging zurück)


@Hummel
Als Reiseuke ins Nicht EU-Ausland (bei EU ist es ja egal) würde ich wohl immer eine Plastikuke nehmen.


Old Boy

Um Gotteswillen, auch noch Elfenbein!!!

Wenn man sich nun vorstellt, dass nach dem "Einziehen" von solchen wunderbaren Instrumenten mit "verbotenen" Materialien, diese vernichtet werden müssen... wer hat da eigentlich etwas davon? Wer zahlt da die entstehenden Kosten?

Ich werde wohl all meine geliebten Blockflöten und Ukulelen aus mit Edelmaterialien im kommenden Herbst in den offenen Kamin legen und meine Wohnung wohlig damit aufheizen... dann habe ich wenigstens selber etwas was davon :-)

Unsere Politiker haben da wieder mal ein wunderbares Gesetz erlassen und die Durchführungsverordnung vergessen!

Übrigens, meine letzter Longneck Sopran von BRÜKO besteht aus Ahorn, Walnuss und Fichte ... eine wahrhaft göttlich Kombination in jeder Hinsicht; und vollkommen problemlos bei kommenden Grenzübergängen.

Verkaufen ???
Neee, im Leben nicht !!!
Bei mir hängen mehr Ukulelen am Haken, als ich Akkorde fehlerfrei beherrsche ... soeben ist schon wieder eine dazu gekommen!
Ich arbeite aber eifrig daran, das Verhältnis umzukehren ... und das nicht nur durch den Verkauf von Instrumenten ;)

Hummel

So isses!
Das Blöde- solchen Tröten tut alle Jahre mal eine Wartung gut. . Eine hat tatsächlich einen Haarriss. Zum Glück sind Seriennummer und alles noch da. Ich überlege, ob ich zur Herstellerfirma schreibe  und um eine nachträgliche Bescheinigung bitte, dass die Dinger aus dem letzten Jahrhundert stammen.  >:(

Jake96

Zitat von: ukemouse am 15. Jun 2017, 10:54:23Daß für privaten BESITZT  oder Reisen innerhalb der EU keine Dokumente nötig sind, das ist ja schon lange klar. Darum geht es mir ja auch nicht. Wenn ich aber heute ein Instrument kaufe, weiß ich ja nicht ob ich es in 3 oder 5 Jahren noch behalten möchte, oder doch weiter verkaufen möchte. Und um diesen privaten Weiterverkauf geht es.
Aus diesem, und ausschließlich aus diesem Grund, habe ich auch meine Instrumente, die ich vor dem 2.1.2017 besessen habe als Vorerwerb registrieren lassen.
Bei einer Uke um die 50 Okken ist mir das egal ob ich so ein Dokument habe, aber ab bestimmten Preise würde ich dann nicht mehr so drüber hinweg sehen.

Nochmal: Da steht "Die Bestimmungen des WA erfassen nur den GEWERBLICHEN Handel (z.B. Musikinstrumentenbauer)". Privater Weiterverkauf ist kein gewerblicher Handel und insofern m.E. legal, zumal in der Praxis ein potenzieller (Privat-)Käufer ja wohl die Absicht hat, das Instrument seinerseits in Besitz zu nehmen und dann wiederum keine Unterlagen benötigt. 

Pazukulele

Übrigens hat Fender angekündigt, ab diesem Sommer in Mexiko nur noch Pau Ferro (Libidibia ferrea) und in den USA Ebenholz für seine Griffbretter zu verbauen. (Dabei steht Ebenholz auch schon auf der Roten Liste ...)
(https://blog.andertons.co.uk/guitars/fender-rosewood)

Und im März hat C.F. Martin IV (der Chef von C.F. Martin) einen Brief an das CITES-Sekretariat geschrieben, in dem es heißt:

ZitatAs a result, we now have millions of dollars of CITES-compliant products on shipments packed and ready to go that are awaiting import and/or export permits. There is no way to know when these permits will become available as individual countries struggle to come up to speed. This is compounded in areas like the European Union (EU) where each country has its own specific requirements.
(https://www.martinguitar.com/media/7769/2017-chris-martin-letter-to-cites-secretary-general-john-e-scanlon-1.pdf)

Sprich: Die Musikindustrie weiß selbst nicht, wie sie mit dem Palisander-Problem kurzfristig klarkommen soll, und die gesamte Umsetzungsprozedur ist unklar und verwickelt.
The LORD was ready to save me: therefore we will sing my songs to the stringed instruments all the days of our life in the house of the LORD. (Isaiah 38:20)

Pazukulele

Zitat von: Jake96 am 15. Jun 2017, 12:33:29
Nochmal: Da steht "Die Bestimmungen des WA erfassen nur den GEWERBLICHEN Handel (z.B. Musikinstrumentenbauer)". Privater Weiterverkauf ist kein gewerblicher Handel
Die Interpretation des Landesumweltamtes halte ich für gewagt bis irreführend.
Art. IV des WA (= CITES) sagt ausdrücklich:
ZitatAll trade in specimens of species included in Appendix II shall be in accordance with the provisions of this Article.
(https://cites.org/eng/disc/text.php#IV, Hervorhebung ist von mir)
Das ist eindeutig nicht auf "gewerblich" beschränkt.

Und das Bundesamt für Naturschutz definiert in seinen Vollzugshinweisen zum WA sehr eindeutig:

ZitatDas EG-rechtliche Vermarktungsverbot umfasst Kauf, Angebot zum Kauf, Erwerb zu kommerziellen Zwecken, Zurschaustellung zu kommerziellen Zwecken, Verwendung zu kommerziellen Zwecken sowie Verkauf, Vorrätighalten zu Verkaufszwecken, Anbieten zu Verkaufszwecken oder Befördern zu Verkaufszwecken.

Hier wird zwar säuberlich zwischen Kauf und Verkauf allgemein und kommerziellem Erwerb/Vermittlung unterschieden, aber es unterliegt eben beides demselben Vermarktungsverbot!
Außerdem führt das Bundesamt für den uns interessierenden Fall von Hölzern aus CITES II aus:

ZitatArt. 8 Abs. 5 EG-VO verbietet die Vermarktung von B-Arten, wenn der Besitzer nicht nachweisen kann, dass es sich um rechtmäßig in der Gemeinschaft erworbene bzw. im Falle von außergemeinschaftlichen Herkünften um rechtmäßig eingeführte Exemplare handelt.

(https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/cites/Vollzugshinweise.pdf, S. 64)
The LORD was ready to save me: therefore we will sing my songs to the stringed instruments all the days of our life in the house of the LORD. (Isaiah 38:20)

ukemouse

Ich sehe auch ein Problem darin, daß momentan alles so unsicher ist, und jeder was anderes sagt. Verläßt man sich auf solche Aussagen, wo jemand sagt "nur gewerblicher Handel" und es stimmt dann nicht, dann ist man angesch....
Da werde ich erstmal auf das schauen was in den Cites Schreiben steht. Lieber eine Bescheinigung zuviel, als am Ende blöd dazustehen

fils

>Das ist eindeutig nicht auf "gewerblich" beschränkt<

doch. das wort trade heißt auf deutsch gewerbe. es sind also vorschriften für den gewerblichen handel.

Hummel

Jein, Trade ist ein mehrdeutiger Begriff. Es bedeutet tatsächlich hauptsächlich Gewerbe bzw gewerblicher Handel, aber eben auch "nur" Handel oder gar Tausch. Wie soll ich als Laie da durchblicken? Ich bin keine Jurist und kein Sprachwissenschaftler.
In der Alltagssprache kann ich durchaus sagen " I traded my Kala  for a Lanikai" bei einem privaten Tauschhandel.
Überhaupt bleibt ja immer die Frage offen nach dem Umgang mit älteren Instrumenten für die es keine lückenlosen Erwerbsnachweise gibt. Die können ja auch etwas wert sein und wenn ich die verkaufen oder ins Ausland mitnehmen will, was dann?
Wie Old Boy schrub- schnell was auf den Weg gebracht und nicht an  die Fragen bei der praktischen Durchführung gedacht.
Aber keine Sorge. Die Möbelindustrie und der Yachtbau etc die die popeligen  97 Restprozenter des Holzes für sich brauchen werden schon klar kommen.