ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?

Begonnen von losguidos, 18. Mär 2009, 05:25:29

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Poltergeist

Nicht wegen eines plötzlichen Mangels, sondern nur wegen eines bereits bei Einstellung in Ebay vorhandenen, aber nicht entdeckten. Dann muss man aber zur Not vor Gericht belegen können, dass man sich bei Abgabe seiner Willenserklärung im Irrtum befunden hat. Und das dürfte wohl schwierig werden.
Handelt es sich denn um ein gebrauchtes Gerät? Wenn ja: warum hat der Verkäufer beim Gebrauch nicht bemerkt, dass es defekt ist? Unwahrscheinlich!

Natzrut

Aus meiner Zeit als Verkäufer weiß ich, dass man Artikel eh nur ändern und zurückziehen kann, solange kein Gebot dafür abgegeben wurde. Ansonsten ist es schwierig, einen Artikel wieder herauszunehmen.
Da er behauptet, er habe eine Mail von ebay erhalten, dass der Artikel nicht mehr gelistet sei, würde ich mir zuerst diese Mail zuschicken lassen, bevor ich ein Fass aufmache...
Ich denke, dass Du, wenn der Verkäufer den Artikel partout nicht verkaufen will, auf verlorenem Posten stehst. Er kriegt zwar dann eine Verwarnung, aber damit hat sich\'s. Als Privatverkäufer kann ihm das ziemlich egal sein....nicht schön, aber Tatsache. Vor Gericht gehen, bringt bei solchen Beträgen eh nix.
Also würde ich auf good will hoffen und ansonsten die Sache abhaken... :\'(

losguidos

ja, es handelt sich um ein gebrauchtes gerät, sollte aber laut verkäufer voll funktionsfähig und in gutem zustand sein.

der e-bay kundenservice hat mir selber am telefon gesagt, daß die keine bestätigungs-mails bei dem ruckzug eines angebots versenden. das ist quatsch. sobald die auktion ausläuft und bei mir gelistet ist, ist sie gültig und ein kaufvertrag ist entstanden. so haben sie mir das gesagt.

na ja, ich kann ihm mit einem einschreiben eine frist zur erfüllung setzen. die prozesskosten könnten im schlimmsten fall auch ihm alleine belastet werden und die sind dann in einer anderen größenordnung, als die beträge um die es jetzt geht. ich hoffe auch, daß er vernünftig ist, denn mit blöden ausreden, werde ich mich nicht abspeisen lassen.

vg

ukemouse

#18
Also erstmal \"Man kann eine Auktion abbrechen, auch wenn schon jemand genoten hat\". Die ändern bei Ebay da so oft was bei ihren Regeln. Der Link vom Hans ist vielleicht alt.
Vielleicht ist das auch anders bei gewerblichen Verkäufern. Ich kann nur berichten als privater Verkäufer und da sind mir folgende Dinge passiert.
1. mußte ich selber mal eine Auktion beenden, da sich mein Hund das Teil geschnappt hatte und es danach nicht mehr in dem beschriebenen Zustand der Auktion war  :x  
Da gabs auch schon Bieter. Dann muß man die Gebote vorher streichen und dann die Auktion, mit Angabe des Grundes, beenden. Die Folge ist, daß dann alle Bieter eine Email von Ebay bekommen, wo sie darüber informiert werden.

2. Hatte ich mal auf einen Artikel geboten, den der Verkäufer vorzeitig beendet hat und habe von Ebay auch eine Bestätigungsmail bekommen, daß mein Gebot gestrichen wurde und der Artikel beendet wurde.

Man kann soweit ich weiß die Auktion in den letzten Stunden vor Ende nicht mehr beenden. 12 Std. 24 Std.??? Ich bin nicht sicher, kann man aber alles in den Ebay Richtlinien finden. Da bin ich jetzt nur zu faul das nachzulesen.

Man kann nicht einfach willkürlich ein Angebot beenden. Da gbt es schon Regeln. Hier nachzulesen

Jan

Hallo zusammen,

Ärger mit ebay hatte sicher jeder schonmal, ich auch. Glücklicherweise ist immer alles positiv ausgegangen aber meine Konsequenzen habe ich trotzdem gezogen: ich mache nur noch Theater, wenn es sich wirklich lohnt.

In deinem Fall würde ich mir die überwiesene Knete zurückbuchen lassen, eine negative Bewertung hinterlassen, den Ärger runterschlucken und fertig. Alles andere führt nur zu endlosem Kleinkrieg und blankliegenden Nerven.

*nur meine Meinung*

losguidos

hi jan,


ja klar. das ist eigentlich auch meine einstellung. ich bin normalerweise auch für eher für streßfreie abwicklungen zu haben. der typ hat aber schon 230 positive bewertungen (ist jetzt kein anfänger) und wenn sich das jeder gefallen läßt, dann wird das bald gang und gebe, daß man einfach irgendwelche defekte vortäuscht, wenn man mit dem geschäft nicht zufrieden ist.

normalerweise gehen die dinger gebraucht für ca. 500 euro weg und er hat natürlich wenig bock, das teil so günstig abzugeben. ich würde also sozusagen auf 150 euro verzichten, wenn ich mich damit abfinden würde und versuche nochmal ein anderes zu ersteigern. natürlich ist das jetzt nicht wirklich den streß wert, den man damit hat, wenn\'s wirklich zum anwalt gehen würde. andererseits sollte man den leuten auch zeigen, wo die grenzen sind. dann wird er es sich beim nächsten mal zweimal überlegen, ob er das nochmal auf die tour versucht. ich finde jetzt nicht, daß man beim erstbesten schlaumeier immer gleich klein beigeben sollte.

vg

Schubi

Hi losguidos, denk dran, die von Kane Ipu vorgeschlagene Korrespondenz postalisch per Einschreiben zu erledigen und dem Verkäufer gleich angemessene Fristen zu setzen, damit die Sache voran kommt. E-Mail-Verkehr ist ja nicht unbedingt rechtsverbindlich.

losguidos

hi schubi :)

ja, danke für den tip. werde ich auch machen. aber erstmal möchte ich seine antwort abwarten und sehen, ob wir uns nicht noch so einigen können. vielleicht kann er das gerät ja nochmal genau überprüfen, ob es sich nicht doch einfach um einen bedienungsfehler gehandelt hat ;) so gebe ich ihm die möglichkeit, sein gesicht zu wahren.

vg

kurt

Servus Guido !

War das ein Privat oder ein gewerblicher Anbieter ?

Bei einem Gewerblichen hast du eine Chance, das er 150 € in den Wind schießt um seinen guten Ruf zu behalten.
Wenn es ein Privater war - vergiß es. Schau das du dein Geld wieder kriegst ein gib ihm eine schlechte Bewertung.

Bei ebay anrufen bring gar nix, das sind lauter Heillige die noch nie einen Fehler gemacht haben.
Ich habe ,sowie ukemouse auch schon Meldung von einer Angebotsrücknahme erhalten. Das gibt es ! Da haben sie dich glatt angelogen.

Mir ist genauso eine Geschichte auch passiert. Nur schon bevor ich das Geld überwiesen hab. Nur war der Typ noch blöder und hat mich 2 Tage später angerufen um die Abholung zu klären ! Der hatte das Bett um das es ging tatsächlich privat weiterverkauft und dann noch die Telefonnummern durcheinandergebracht !!

Beschweren bei ebay bringt auch nix. Ich habe sogar einmal eine Betrugsanzeige bei der Polizei gemacht über einen Verkäufer !
Das war vor einem 3/4 Jahr. Ich habe auch von dort nicht gehört !
Wahrscheinlich war die Summe (60 €) zu gering. Merke - man darf Leute betrügen, wenn es nur Bagatellsummen sind !
Wie das juridisch  haltbar ist möcht ich aber nicht wissen !

Ich kauf bei ebay AUSSCHLIESSLICH bei Spinnern. Erkennt man an der Produktbeschreibung. Die sind immer absolut zuverlässig !

losguidos

hi kurt :)

wahrscheinlich hast du recht... war ein privat-verkäufer. trotzdem wird er sich zumindest einen monent lang überlegen müßen, ob er seine jahrelang gesammelten bewertungen auf\'s spiel setzen möchte. sind ja immerhin 230. ich bin mir sicher, daß wenn ich nachweise, das er die ware nicht liefert, auch sein e-bay konto auf weiteres gesperrt werden kann.

wenn e-bay sagt die auktion ist gültig, richte ich mich erstmal danach. was er für e-mails bekommt und was für sonnstige probleme er noch hat, ist ja erstmal nicht meine sache. ggf. muß er e-bay ja nachweisen, daß sie einen fehler gemacht haben und die auktion nicht gültig ist. dabei wünsche ich ihm viel spaß :)

für ihn ist der \'schaden\' ja genau so groß wie für mich. wenn er meint, er müsse für 150 euro, die ihm vielleicht entgangen sind, den larry machen, kann er das gerne versuchen. die option, den kauf rückgängig zu machen, läuft mir ja nicht weg. wenn ich zu der ansicht komme, es lohne sich nicht, kann ich immer noch anbieten, den kauf rückgängig zu machen. aber nicht nach dieser blöden mail... ;)

vg

ukefloh

Hallo losguidos,

vielleicht is es aber auch wirklich wahr, dass das Teil defekt ist.
Bei 230 positiven Bewertungen denke ich mal ist der Verkäufer schon glaubhaft.

losguidos

hi ukefloh,

ja... um mehr geht es mir ja auch gar nicht :) ich möchte nur selber die funktion des gerätes überprüfen und es dann ggf. zurückgeben ;)

vg

apfelrockt

Hi Losguidos,

hatte dass Theme heute morgen schon entdeckt aber keine Zeit gehabt zu schreiben. Jetzt hast du ja schon \'ne ganze Latte an Antworten, wie schnell dass hier geht.  :)

Also klar du ärgerst dich und willst den Typen so nicht davon kommen lassen, verständlich, hast dich ja auch gefreut.

Aber, ich würde in so einem Fall auch kein grosses Fass aufmachen. Sei froh wenn du deine Kohle zurück bekommst (wärst nicht der erste der auch noch die Kohle in den Wind schreiben müsste) und gut is.
Sich da auf irgendwelche Rechtsstreitigkeiten einzulassen kostet dich erstmal nur zusätzlich Kohle (sei denn du hast Rechtsschutz) Stress und Ärger.Wo wäre denn im Falle eines Verfahrens der Gerichtsstandort? Da musst du gegebenenfalls nach Hinter-Tupfingen und dir da einen Anwalt suchen. Also ich weiss nicht.Vielleicht kannst du ihn ja noch ein wenig zanken indem du hartnäckig bleibst, aber wenn er nicht will dann siehe oben.

Lass dir die Laune nicht verderben  :)
es ist bereits alles gesagt, nur noch nicht von jedem

losguidos

hi apfelrockt :)


stimmt! weiß jetzt nicht wo der gerichtsstand wäre... aber ich habe ja petrocelli auf meiner seite *g* ...falls den überhaupt noch jemand kennt.

vg

Schwaben_uke

Ich habe im November einen Artikel bei eBay ersteigert und sofort bezahlt.
Bis heute habe ich  die Ware nicht erhalten. Trotz unzähliger E-Mails an die Verkäuferin, die alle unbeantwortet geblieben sind.
Dann habe ich den Streitfall aufgerufen. Nach Ablauf der Frist habe ich die Ware natürlich immer noch nicht bekommen. Habe bei eBay die Fristverstreichung gemeldt. Daraufhin \"durfe\" ich  ein Online-Dokument mit 3 Fragen beantworten und habe dann die Bestätigung bekommen der Streifall ist \"beigelegt\". Dem Verkäufer könne ein Versteigerungsverbot ausgesprochen worden, blah, blah, blah.
Habe seither weder von der Verkäuferin noch von eBay wieder etwas gehört.

Ich würde sagen, lass´ die Sache auf sich beruhen, du bekommst ja wenigstens dein Geld zurück.