ärger bei e-bay... kennt sich jemand damit aus?

Begonnen von losguidos, 18. Mär 2009, 05:25:29

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losguidos

aloha zusammen,

ich habe ein problemchen mit einer e-bay auktion und wollte euch mal fragen, ob jemandem schon mal etwas ähnliches passiert ist, oder ihr wisst, ob man auf erfüllung einer gewonnenen e-bay auktion bestehen kann?

vor drei tagen habe ich günstig (für 350 euro) einen edirol r-44 vierspur recorder ersteigert und auch gleich das geld per pay-pal überwiesen. das geld dürfte auch bereits auf dem konto des verkäufers gelandet sein. heute morgen erhielt ich dann folgende e-mail vom verkäufer:

Sehr geehrter Herr Giotta,

mit schrecken mußten wir feststellen, dass unsere zurückgezogene Auktion (Edirol R-44) trotz Bestätigung seitens eBay weitergelaufen ist. (Bestätigungsmail von eBay kann ihnen zugesandt werden).
Der R-44 ist nicht voll funktionsfähig und kann nach der Beschreibung nicht so verkauft werden.
Sollten Sie schon den Betrag überwiesen haben, so wird Ihnen der Betrag selbstverständlich zurücküberwiesen!
Es tut uns wirklich Leid, der Fehler bei eBay war leider nicht vorhersehbar, da wir eine Bestätigung zum erfolgreichen Rückzug von eBay bekamen.
Bitte melden Sie sich kurz, damit wir die Sache klären können!

mir kommt es so vor, als ob sich der verkäufer um den verkauf drücken möchte, weil ihm der realisierte verkaufspreis nicht gefällt. ich hatte sowas ähnliches schon mal, als ich einen fotoartikel günstig erstiegen hatte und der verkäufer meinte, es wäre ihm hingefallen und er könne es jetzt nicht mehr verkaufen...

ich schätze mal, daß es über e-bay möglich sein müßte, überprüfen zu lassen, ob die bestätigungsmail (der erfolgreich zurückgezogenen auktion) tatsächlich versand wurde. bei e-bay werde ich später mal anrufen, aber erfahrungsgemäß dauert es tage, bis die den vorfall überprüft haben. ich gehe auch eher davon aus, daß es sich nicht um einen fehler seitens e-bay handelt. sollte dem tatsächlich so sein, sinken meine chancen, das gerät zu bekommen natürlich rapide.

ich dachte mir jetzt, ihm erstmal vorzuschalgen, daß er mir den mangel beschreiben solle und das defekte gerät trotzdem zuschickt, damit ich mich von dessen funktionalität selber überzeugen kann. wenn der fehler wirklich gravierend ist, kann ich es ihm immer noch wieder zurücksenden und er kann mir mein geld zurücküberweisen. ich glaube aber nicht wirklich an daran, weil das gerät überhaupt erst seit einem jahr auf dem markt ist und ein technischer mangel normalerweise noch unter die garantiezeit fallen würde.

mich stört an der ganzen sache einfach nur, daß man mit blöden ausreden abgespeist wird, wenn man etwas günstig ersteigert hat. vielleicht kann mir jemand auch sagen, ob ich nach gewonnener auktion auf den versand eines funktionsfähigen gerätes bestehen kann (falls der fehler nicht wirklich bei e-bay liegt)...

vg losguidos

Poltergeist

Kaufvertrag ist Kaufvertrag, würde ich erst einmal sagen. Und daher kannst du auf Erfüllung des Vertrages bestehen. Wenn der angebotene R-44 sich als defekt herausstellt, muss der Verkäufer einen anderen besorgen, der funktioniert. Wenn du einen neuen ersteigert hast, dürfte das kein Problem sein, wenn du einen gebrauchten ersteigert hast, muss der Verkäufer den halt reparieren lassen.

Wenn E-Bay allerdings Mist gemacht haben sollte, hast du Pech. In dem Fall hast du wahrscheinlich keinen Kaufvertrag und kannst nur dein Geld zurückfordern.

H a n s

Lebe Deine Träume, als ein Leben lang nur zu träumen !!

losguidos

danke käne ipu :)
danke hans :)

das klingt ja schon mal ganz beruhigend... ich denke ich werde ihm erstmal schreiben, er solle mir das gerät trotzdem zuschicken und ich werde es ihm dann ggf. zurücksenden. er wäre ja blöd, wenn er es selber beschadigen würde, um aus der sache rauszukommen und so hat er die möglichkeit, die sache privat zu regeln.

vielen dank erstmal...
losguidos

Poltergeist

Der Verkäufer kann den Vertrag anfechten, wenn er bei Abgabe des Angebots angenommen hat, das Teil wäre in Ordnung, obwohl es da schon kaputt war. Würde mich wundern, wenn man mit sowas vor Gericht durch kommt. Wer stellt denn ein Teil ein, das er nicht vorher ausprobiert hat? Wenn es während der Auktion in die Brüche geht, liegt das Risiko in meinen Augen beim Verkäufer und der Kunde hat weiter ein Recht auf Erfüllung des Vertrages.

Konkret in deinem Fall, Guido, würde ich eher empfehlen, dem Verkäufer zu schreiben, dass du auf Erfüllung des Vertrages bestehst und er doch bitte mittels seiner Garantieansprüche den R-44 ersetzen oder reparieren lassen solle und er ihn dir dann schicken soll. Ob es so klug ist, sich das Gerät vorher schicken zu lassen, weiß ich nicht. Zumindest nicht aus rechtlicher Sicht.

losguidos

hmmm... da hast du vielleicht recht. mir geht\'s aber ehrlich gesagt nicht darum, jemanden fertig zu machen, wenn er wirklich ein problem hat, oder e-bay tatsächlich mist gebaut hat. ich denke aber, der hatte einfach mit mindestens 100 euro mehr gerechnet und versucht jetzt da raus zu kommen. aber womöglich hast du recht, besser erstmal auf erfüllung bestehen. den rest kann man dann vielleicht auch so klären.

vg

Poltergeist

Zitat von: kāne ipuDer Verkäufer kann den Vertrag anfechten, wenn er bei Abgabe des Angebots angenommen hat, das Teil wäre in Ordnung, obwohl es da schon kaputt war.

Vielleicht solltest du ihn auch noch bitten, dir den Mangel mal ganz präzise zu beschreiben, und zu erklären, warum genau ihm das nicht vorher aufgefallen ist.

losguidos

stimmt. aber dafür ließe sich ja leicht eine ausrede finden. die dinger sind eigentlich super zuverlässig und wenn man nicht grob fahrlässig damit umgeht (es hinfällt, oder so) geht an denen eigentlich nix kaputt... und von problemen mit der elektronik ist bisher auch nichts bekannt. die sind ja extra für den outdoor-einsatz gebaut.

Poltergeist

Ich bin immer noch nicht ganz wach. Also noch ein Nachtrag:

Wichtig zu wissen wäre nach dem Artikel, den Hans verlinkt hat, ob der Verkäufer die Auktion zurückgezogen hat, bevor oder nachdem Gebote abgegeben wurden. Wenn er ihn vorher zurückgezogen hat, und Ebay das nur verschlampt hat (wie wahrscheinlich soll das den sein?), hättest du wohl rein rechtlich wenig Chancen, denke ich.

losguidos

ja klar... wenn e-bay scheiße gebaut hat, hab ich natürlich keine chancen, aber das ließe sich ja leicht nachprüfen...

Poltergeist

Stimmt so nicht ganz. Hängt wie gesagt vom Zeitpunkt ab, an dem der Verkäufer sein Angebot zurückgezogen hat. Wenn dann schon jemand geboten hatte, ist es im Prinzip egal, ob Ebay irgendetwas verschlafen hat oder nicht.

losguidos

#11
aber dann könnte ja jeder im letzen moment sein angebot zurücknehmen... entweder die auktion war gültig (und danach sieht es momentan noch aus), oder nicht. im letzteren fall habe ich natürlich pech gehabt, aber dann frage ich mich, wieso mir das von e-bay nicht mitgeteilt wurde.

losguidos

also, ich habe gerade mit e-bay telefoniert und die haben mir gesagt, daß sobald der artikel als gekauft gelistet ist, auch ein kaufvertrag zustande gekommen sei und von e-bay keine bestätigungs-e-mails irgendwelcher art versendet werden. in dem punkt hat er also schon mal nicht die wahrheit gesagt und mittlerweile bezeifele ich auch, daß das gerät nicht funktionsfähig sei... mal sehen, was er mir antworten wird.

Poltergeist

Ich versuche das mal zusammenzufassen:

1. Der Verkäufer hat nur dann überhaupt eine Chance, aus der Sache raus zu kommen, wenn er sich bei Abgabe des Angebots geirrt hat. Wenn er also dachte, das Gerät wäre einwandfrei, obwohl es defekt war. Da stellt sich natürlich die Frage, wieso er das nicht bemerkt hat. Deswegen solltest du mal nachfragen, welche Mängel das Gerät hat und wie er die übersehen konnte.

2. Hat der Verkäufer seinen Irrtum rechtzeitig bemerkt, bevor jemand ein Gebot abgegeben hat, und dies Ebay auch mitgeteilt, ist die rechtliche Lage für dich nicht so dolle. Es sei denn, Hans findet noch ein anderes Urteil. Denn das verlinkte trifft dann nicht zu. Allerdings halte ich es für gut möglich, dass auch denn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Das ist dann aber endgültig eine Frage für Juristen.

3. Wenn er zu spät zurückgezogen hat, hast du als Höchstbietender erst mal einen gültigen Kaufvertrag, egal ob Ebay die Auktion vorzeitig beendet hat oder nicht. Den kann der Verkäufer allerdings anfechten. Dazu müsste er dann aber im Zweifelsfall seinen Irrtum einem Gericht erklären.

4. Wenn es nicht plausibel ist, dass er sich tatsächlich geirrt hat, kannst du darauf bestehen, ein funktionierendes Gerät von ihm zu erhalten, falls das denn möglich ist. (Wenn du bei Ebay die Mona Lisa ersteigerst, und die fackelt ab, bevor der Verkäufer sie verschicken kann, geht das natürlich nicht.)

losguidos

laut e-bay ist die auktion jedenfalls gültig gewesen und sie haben auch keinen fehler gemacht. ob man dann nachträglich trotzdem (wegen eines plötzlichen mangels) zurücktreten kann, weiß ich nicht. käme mir aber komisch vor, denn das könnte man dann ja immer behaupten. ist nur nervig, wenn sich die sache jetzt endlos lange zieht...