Aufwandsentschädigung und Steuernachzahlung

Begonnen von Shantyman, 16. Jun 2012, 16:09:46

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Shantyman

Moin,

für Auftritte bekommt man öfter Aufwandentschädigung. Nun verlangen immer mehr Organisationen/Veranstalter eine Rechnung oftmals mit Steuernummer, zuständiges Finanzamt etc.
Wenn man nun kein Verein ist oder auch nicht ähnliches werden will,  wie geht man damit um?
Ich habe mal gehört, dass lose Interessengemeinschaften wie Skatclub oder Rennradgruppe durchaus Einnahmen bis zur einer gewissen Höhe tätigen können. Und diese Gemeinschaft oder was es gerade ist, muss beim Finanzamt angemeldet sein.

Edit: Dieses Forum ist nicht dazu gedacht, steuerliche Tricks am Rande der Legalität zu diskutieren. Bitte nur Dinge, die der geltenden Rechtslage entsprechen, posten.

Beste Grüße
Shantyman

Bebopalula

Moin Olaf,
das Problem stellt sich, wenn die Veranstalter die Ausgabe steuerlich absetzen wollen. Hannelore macht sich dran und du bekommst bis zum Wochenende Infos bzw. kleine Ausarbeitung.
Grüße
Erhard
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https://www.youtube.com/user/BebopalulaUke/videos

Inge

Für Info\'s wäre ich auch dankbar.
Habe in Mainz zur Zeit auch so eine \"Künstlersteuer\" Situation.

Sintram

Wow! Ich finde es immer wieder toll, wie hilfsbereit ihr hier alle seid! Echt toll!!!

Mich würde das auf jeden Fall auch interessieren und viele andere bestimmt auch. :)
Vielleicht wäre es dann möglich, das hier zu posten? (Wenn das dann nicht unter Steuerberatung fällt oder so... ;)

Michael

Ist wirklich ein interessantes Thema. Ich denke nicht, dass ein typisches Ukulelenorchester als stillschweigende GbR gilt, es besteht ja keine Absicht auf Gewinn. Und eine Steuernr hat das Orchester schon gar nicht. Es bleibt also nur übrig, die Steuernr einer Privatperson aus dem Orchester anzugeben. Ich habe mal gegoogelt, und wenn ich die Rechtsforen richtig verstehe, gilt diese einmalige Einkunft als Minijob, auf den keine Abgaben gezahlt werden, egal ob die Person noch ein Einkommen aus einem Vollzeitjob hat. Wäre aber super, darüber verbindliche Infos zu bekommen.

Ansonsten knobeln wir einen aus, der seine Steuernr hergibt und nächstes Jahr Anlage S ausfüllen darf, falls das mit dem Minijob nicht stimmt ;)

Kai

#5
Ich könnte mein Frau fragen. Die ist vom Fach. Will aber Hannelore nicht vorgreifen, ist ja kein Wettbewerb. Also abwarten  ;)

EDIT: @Michael: Also ein Minijob ist es auf gar keinen Fall 8)

skiffle

#6
Um auch hier meinen Senf dazu zu geben; wir Ensemblemitglieder regeln das Steuerliche eigenverantwortlich und nicht als Gruppe.
Man hat, das sei schon mal unbedingt erwähnt, übrigens sofort vorm Fiskus den Status einer GbR, wenn man als Band Einnahmen generiert, wobei dem Fiskus gleich ist, welch prosaische Namen man der Geldan/einnahme auch geben mag.  
Auch wenn man keine GbR angemeldet hat!
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrgerlichen_Rechts_%28Deutschland%29
http://breakoutbox.de/musik/XBandGBR.html
Wir haben das (seriös) so geregelt, dass wir von unserem \"Geldannehmer\" des Ensembles (Leader) sofort unser jeweiliges anteiliges Einzelhonorar gegen gezeichnete Quittung erhalten und selbst verwalten/versteuern.  
Heißt also, ein jeder sammelt seine Quittungen von diversen Einnahmen als Musikant und nimmt selbige in seine jeweilige Einnahme- Ausgabe-  bzw. Einnahmenüberschussrechnung. So bleibt das Musizieren für Honorar weitesgehend stressfrei und legal für die Akteure. So verfahren wir auch mit Gästen und aushelfenden Studenten, die ihren Anteil ausbezahlt bekommen. Eine Einnahme ist eine Einnahme, ist eine E..................
Eine Ukulele übrigens ist, gegen Quittung erworben, eine Ausgabe, eine Ausgabe, eine............. :)

Ausnahmen gelten in der Sache, so meine Beobachtung (und nun kommen wir zum spekulativen Teil); wohl nur bei einmaligen kleineren Geldeinnahmen als Hobby-Musikus. Ich vermute, das wird großzügig vom Finanzamt toleriert, so lange es um eben ein (1) malige Paenuts  ;)  geht.
Die/der Steuerfachfrau/man wird es uns bestimmt hier verständlich formuliert vermitteln.
Nicht jeder Ukleliste begreift sofort das Finanzamtvokabular und die \"Spielräume\" der Behörde im Detail und in der Konsequenz.
Bin also auch schon gespannt, was hier noch unmißverständlich und weiterhelfend zu erfahren sein wird.

Bebopalula

Hannelore hat eine mehrseitige Übersicht gefertigt, die sich mit der notwendigen Selbstorganisation von Musikergruppen befasst. Ich werde sie jetzt allen Interessierten, die sich gemeldet hatten, per Mail zukommen lassen.
Beste Grüße aus Bremen!
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https://www.youtube.com/user/BebopalulaUke/videos

skiffle

Klasse und herzlichen Dank für die Mühe der Zusammenstellung.
Da hat man was \"in der Hand\".
Herzliche Grüße auch an die Autorin Hannelore
von skiffle aus MeckPomm. ;)

Inge


Michael

Auch von mir danke an Hannelore. Fürs Ukulelenorchester lese ich allerdings 2 widersprüchliche Aussagen:

1.2) wenn nur Zuschüsse gezahlt werden, muss der einzelne Musiker die Ab­rech­nun­gen und Quittungen zwar aufbewahren (wenn das Finanzamt den Ver­an­stal­ter überprüft), es handelt sich aber nicht um steuerpflichtige Einnahmen

dazu im Widerspruch:

Fazit: Dem einzelnen Musiker obliegt es bei jeder der genannten Formen, eingenommene Gelder, egal ob Auslagenersatz oder Gage, zu dokumentieren und im Rahmen einer Steuererklärung anzugeben.

Wie ist es nun?  Wie bekommen wir legal den vollen Auslagenersatz vom Veranstalter, ohne dass es jemand in der Steuererklärung angeben muss?

Bebopalula

Michael: du bekommst Post.

Für einzelne Rückfragen zu dem nicht einfachen Komplex mailt mich bitte an.
Hannelore bedankt sich ebenfalls für die positiven Rückmeldungen.
Grüße aus Bremen!
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https://www.youtube.com/user/BebopalulaUke/videos