Handel mit Palisander wird komplett unter Schutz gestellt

Begonnen von Pazukulele, 06. Okt 2016, 09:45:22

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Frolicks

Mir geht da definitiv die Kompetenz ab, bin seit zehn Jahren Apfel-User. Aber wie es scheint, gibt es durchaus Fälle, wo es gelungen ist, das Datum zu ändern:
https://www.reddit.com/r/NoStupidQuestions/comments/369g7o/how_do_you_change_the_upload_date_on_youtube/

Aber wir schweifen ab. Um beim Thema zu bleiben, und auch wenn ich mich da wiederhole: Ich würde mich jedenfalls nicht darauf verlassen, dass im Falle eines Falles, d.h. irgendwer, Zoll, Polizei oder wer auch immer, kommt auf die Idee, eine Instrument zu konfiszieren, ein Youtube-Video als Beleg für den Vorerwerb ausreichen würde, also juristisch belastbar wäre.
I plink, therefore I am.

apfelrockt

Da steht nichts davon dass jemand ein Video nach dem upload zurück datiert hat und nur darum kann es ja gehen. Ansonsten kann man das vielleicht mit der Provenienz von Kunstwerken vergleichen. Da ist es nicht unüblich z.B alte Fotos etc als Nachweis für den Besitz anzuführen.
es ist bereits alles gesagt, nur noch nicht von jedem

ukemouse

#77
Gestern hab ich nun endlich auch bescheid und per Post meine Bestätigung zur Vorerwerbsregistrierung bekommen.
Da steht alles nochmal genau drauf. Wenn ich ein Instrument der Liste innerhalb der EU verkaufen will, dann muß ich eine Kopie dieses Briefes mitgeben.
Bei außerhalb EU wird es dann blöd, weil da reicht das nicht. Da steht, da muß eine Ausfuhrgenehmigung beantragt werden. Für die braucht man eine Vorlagebescheinigung, für dessen Ausstellung man eine genaue Holzbestimmung braucht. Bei Instrumenten die ab 2017 gekauft werden soll das ja auf der Rechnung stehen, aber bei alten steht das ja nicht, daher muß das Instrument dann wohl zum Gutachter......Also wohl besser, stressfreier etc. nur innerhalb der EU zu verkaufen.
Ich hatte übrigens, weil ich noch was nachfragen wollte, eben da nochmal angerufen und da hat der gute Mann mir erzählt, daß Privatleute ihre Instrumente bis Ende Januar registrieren lassen konnten (gut, daß das keiner wußte). Er empfiehlt auf jeden Fall bei Neukauf darauf zu achten, daß auf der Rechnung der Palisander Anteil angegeben ist, wenn man später mal vor hat evtl. das Instrument weiter zu verkaufen. Zur Zeit achten die da wohl bei Privatleuten noch nicht so genau drauf, aber das wird kommen.
In dem Bezug finde ich ja immer noch Amazon spannend, denn irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, daß die das angeben. Also kann man dann wohl nur entscheiden "zurükschicken oder für immer behalten". ;)


apfelrockt

Danke für die Info, interessant. In der Tat, der Zeitraum von Beschluss bis zum Inkrafttreten ist ein Witz.
es ist bereits alles gesagt, nur noch nicht von jedem

Pazukulele

Heute (20.4.) traf die Antwort meines Berliner Bezirksamts ein ... eine Bestätigung über den Eingang meiner Vorerwerbs-Meldung vom 22.12. Wer sagt's denn -- die Bearbeitungszeit liegt deutlich unter derjenigen beim BAMF  ;).
Der eigentliche Inhalt löst bei mir allerdings nur begrenzte Freude aus:
ZitatDiese Bestätigung berechtigt nicht zur Vermarktung oder zur Ausfuhr des Exemplars / der Exemplare. Grund dafür ist, dass mittels Ihrer Mitteilung nicht ausgeschlossen werden kann, dass Teile des Instruments / die gemeldeten Exemplare aus Dalbergia nigra (Rio Palisander, Anh. A) bestehen.
???
Vielen Dank auch. Die meisten meiner Ukulelen tragen nur den Herstellerhinweis "Palisander". Genau genommen weiß ich nur von einer einzigen Ukulele, daß dort tatsächlich Ostindischer Palisander verbaut wurde (es sei denn, der Hersteller hat gelogen). Bei allen anderen kann ich nur mutmaßen ... 99,9 % Wahrscheinlichkeit, daß es kein Rio-Palisander ist.
Aus diesem Hinweis folgt: Wer nicht genau weiß, welcher Palisander verbaut wurde, kann eigentlich nur dann eine Ukulele mit Palisander-Anteil verkaufen, wenn er zuvor ein Sachverständigengutachten anfertigen läßt. Was den Preis ziemlich ansteigen lassen dürfte ... oder den Gewinn reduziert, je nach dem.
Also gebt bei Euren Angeboten in Zukunft unbedingt an, um welche Palisanderart es sich handelt ...

Übrigens bin ich vor zwei Wochen mit einer Tenorukulele im Handgepäck nach Großbritannien und zurück geflogen. Das ist zwar noch EU, aber nicht Schengenraum. Beim Rückflug stand sogar der deutsche Zoll Spalier. Das Instrument wollte keiner sehen.  8)
The LORD was ready to save me: therefore we will sing my songs to the stringed instruments all the days of our life in the house of the LORD. (Isaiah 38:20)

Tuke

#80
Danke, dass Ihr Euch um dieses unangenehme Thema kümmert!

Ich habe es bisher nicht getan und gedenke auch nicht es zu tun, das ist
mir zu kompliziert.

Zitat von: Pazukulele am 20. Apr 2017, 13:09:42
Also gebt bei Euren Angeboten in Zukunft unbedingt an, um welche Palisanderart es sich handelt ...

Genau das, lieber Pazukulele, kann ich doch nicht, wenn ich es schlicht nicht weiß, oder?

Mein Plan: Ich mache keinen und dann kann er auch nicht schief gehen*::)

Im Falle des Falles berufe ich mich auf den

Tatbestandsirrtum
Rechtliche Grundlage: §§ 15, 16 StGB

§ 16 (1) StGB: ,,Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum
gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen
fahrlässiger Begehung bleibt unberührt."



*
Das Lied von der Unzulänglichkeit

Ja; mach nur einen (Gmaj7)Plan
sei nur ein großes (Am7)Licht!
Und mach dann noch nen (D)zweiten Plan gehn (D7)tun sie beide (G1)nicht...

Die mit Akkorden versehene Version dieses unsterblichen Brecht-Songs darf ich hier nicht
posten.
Wenn jemand in ähnlicher Situation dessen bedarf: Gerne per Mail... ;)
"Die Normalität ist eine gepflasterte Straße: Sie ist bequem zu gehen, aber auf ihr wachsen keine Blumen." - Vincent van Gogh

Pazukulele

Zitat von: Tuke am 20. Apr 2017, 13:44:17
Tatbestandsirrtum
Du wirst sicher nicht ins Gefängnis kommen, wenn Du eine Ukulele mit Rio-Palisander verkaufst ... und falls doch, hoffentlich in das Bezirksgefängnis von Honolulu mit offenem Vollzug am Waikiki Beach ...  8)
Aber es geht hier ja nicht um Strafrecht. Es geht darum, ob ein teuflischer Beamter Deine Ukulele beschlagnahmt und zu Sperrholz verarbeitet, noch bevor Du "my dog has fleas" sagen kannst ...

Gerade habe ich eine Mitteilung vom Southern Ukulele Store in GB erhalten:
ZitatPre-regulation instruments should be allowed to travel with little to no documentation as it would be impossible for suppliers to apply for permits for older instruments.
Diese Haltung mag pragmatisch sein, weil es sonst zu grotesken Szenen auf allen Flughäfen kommen könnte ... Andererseits: da steht "should", und das ist der Wunschmodus ...
The LORD was ready to save me: therefore we will sing my songs to the stringed instruments all the days of our life in the house of the LORD. (Isaiah 38:20)

Frolicks

Also ich bin auch mal mit ner Ukulele aus den USA nach FfM geflogen, über London gar noch. Die Tasche mit der Uke musste ich trotz zweier Zwischenlandungen nicht einmal öffnen. Dummerweise hatte ich keine Koaloha drin, hätte sich auf jeden Fall gelohnt...

OT aus:
Ich habe auch vor einiger Zeit von meinem Bezirksamt bzw in diesem Fall dem Regierungspräsidium Darmstadt, bekommen. Da steht was drin von "als legaler Vorbesitz anerkannt" und meine Fotos, die ich hingeschickt hatte, sind hübsch ausgedruckt und jedes einzeln gestempelt dran gehängt an das Schreiben.

Des Weiteren steht da, dass nicht bestätigt wird, dass es sich tatsächlich um besonders geschützte Holzarten handelt. Für die Richtigkeit dieser Angabe, z.B. bei Weiterverkauf, wäre der Vorbesitzer, also ich, verantwortlich. Und dann gibt es noch einen Vordruck für eine Herkunftsbestätigung zum Nachweis der Besitzberechtigung, den ich bei Weiterverkauf dem Käufer zu schicken hätte, inkl Unterschrift und Kopie der gestempelten Fotos, siehe oben. (Ihr meine aufmerksam mitlesenden Käufer der letzten vier Monate: Ihr bekommt ganz bald Post von mir, versprochen!)

Ist schon interessant, dass die verschiedenen Behörden in diesem Fall auch sehr unterschiedlich agieren, was wohl v.a. auch der Kurzfristigkeit der ganzen Sache geschuldet ist. Nicht mal zwei Monate zwischen Beschluss und in-Kraft-Treten sind auch schon arg, wenn man mal bedenkt, wie viele Leute davon betroffen sind.

Ich neige inzwischen auch zu Tukes Handlungs- bzw Nicht-Handlungs-Option. Ich bin auch ziemlich sicher, dass bei den geringen Mengen, die bei einem Palisander-Griffbrett und einer Brücke, wie z.B. bei meiner Brüko Sopran aus Riegelahorn (eben mit Pali-Griffbrett) verbaut sind, selbst penibelste Zollbeamte wohl doch andere Prioritäten setzen würden... Bei einem Instrument, dessen Korpus vollständig aus Pali besteht, sieht das vielleicht schon wieder anders aus.
I plink, therefore I am.

ukemouse

Zitat von: Frolicks am 20. Apr 2017, 18:01:24
Also ich bin auch mal mit ner Ukulele aus den USA nach FfM geflogen, über London gar noch. Die Tasche mit der Uke musste ich trotz zweier Zwischenlandungen nicht einmal öffnen. Dummerweise hatte ich keine Koaloha drin, hätte sich auf jeden Fall gelohnt...

War das vor dem 2.1.2017? Dann wär das ja eh normal, da galt ja die neue Bestimmung noch nicht, da war nur Rio Palisander Einfuhr verboten. Die wahrscheinlichkeit daß an einem Instrument Rio-Palisander verbaut wurde ist aber so viel unwarscheinlicher. Normales Palisander ist hingegen an so vielen Instrumenten verbaut, da wird sich in Zukunft das kontrollieren lohnen.
Der Beamte mit dem ich telefoniert habe, sagte allerdings dass das so neu ist für alle, daß die wohl Anfangs da noch nicht so streng sind.


ukemouse

#84
LOL
Ich hab eben grad mal auf der Herstellerseite von Konzert Uke geguckt. Da stand Anfang des Jahres bei Grifbrett noh Rosewood.
Guckt mal was da nun steht.
http://www.ashburyguitars.com/cat/products/GR35032/Ashbury-Concert-Ukulele-Solid-Sapele/

Das selbe bei meiner Guitarlele. Da stand vor kurzem auh noch Rosewood. Nun nicht mehr.
http://www.ashburyguitars.com/cat/products/GR35049/Ashbury-Guitarrita-Flamed-Oak/


Edit: Ich hab nicht vor die beiden zu verkaufen, da die beiden meine Lieblingsinstrumente sind. Finds aber lustig, was die da so auf der Seite schreibseln.

apfelrockt

Zitat von: ukemouse am 21. Apr 2017, 12:11:47


War das vor dem 2.1.2017? Dann wär das ja eh normal, da galt ja die neue Bestimmung noch nicht, da war nur Rio Palisander Einfuhr verboten.


Sorry, aber auch durch ständige Wiederholung wird es nicht wahr: Die Einfuhr von Produkten aus Rio Palisander ist nicht verboten.
es ist bereits alles gesagt, nur noch nicht von jedem

Pazukulele

The LORD was ready to save me: therefore we will sing my songs to the stringed instruments all the days of our life in the house of the LORD. (Isaiah 38:20)

ukemouse

Zitat von: apfelrockt am 21. Apr 2017, 12:20:56
Zitat von: ukemouse am 21. Apr 2017, 12:11:47


War das vor dem 2.1.2017? Dann wär das ja eh normal, da galt ja die neue Bestimmung noch nicht, da war nur Rio Palisander Einfuhr verboten.


Sorry, aber auch durch ständige Wiederholung wird es nicht wahr: Die Einfuhr von Produkten aus Rio Palisander ist nicht verboten.

Sorry, falsch ausgedrückt. Natürlich ohne entsprechende Papiere verboten.

ukemouse

Mmmmh nur mal laut gedacht:
Gelten jetzt meine Instrumente automatisch als ohne Palisander, weils da jetzt nicht mehr auf der Seite steht? Die Instrumente haben keinerlei Seriennummern, wie soll man das erkennen? Was ist mit bereits gebauten Instrumenten, die bereits im Laden liegen?
Verbauen die wirklich dieses deutlich hellere Holz, oder steht das nur da als Alibi?
Ich weiß das wird mir hier keiner beantworten können, aber ich denke sowas wird in Zukunft bei anderen Herstellern auch kommen. Das wird ja noch lustig.

apfelrockt

Auf der Martin Homepage unter "CITES" ist ein Brief von C.F. Martin an den Generalsekretär von CITES in dem er die Auswirkungen auf Unternehmen wie das seinige beklagt, die seit Generationen verantwortlich mit dem Thema umgegangen sind. Durch die überhastetste Einführung des Anhangs II (knapp 3 Monate vom Beschluss bis zum Inkrafttreten) seien Firmen wie die seine vor extreme Herausforderungen sowohl logistischer als auch finanzieller Natur gestellt. Er argumentiert dass weltweit Warenströme von mehreren Millionen Dollar brach liegen, weil die Umsetzung der Verordnung in nationales Recht in der Kürze der Zeit so nicht erfolgen konnte. Entsprechende Ansprechpartner in den verantwortlichen Stellen würden fehlen und selbst innerhalb der EU würde jedes Land sein eigens Süppchen kochen usw


Mal ganz interessant es aus diesem Blickwinkel zu betrachten
es ist bereits alles gesagt, nur noch nicht von jedem