Pro / Con: Ukulelen in den USA bestellen?

Begonnen von Henk, 15. Jul 2008, 11:18:17

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gallier

ZitatAlso wer will denn beweisen das du das Instrument nicht bereits mit in den Urlaub genommen hast?

Hehehe, im Zweifelsfall must DU es beweisen.

 Ich bin mir sicher das  die Zollbeamten  die Tricks alle kennen und wir sollten froh sein das die Ukulele bei der Einreise wohlwollend als Kindergitarre oder Souvenir anerkannt wird. Ihr glaubt gar nicht wie schnell ein zollbeamter rauskriegt wieviel eine Kamaka, Koaloha  oder ähnliches kostet.

losguidos

das geht schon... man hat ja dafür schon einmal zoll & steuern bezahlt. strenggenommen müßte man sich die aber vielleicht vor der reise zurückerstatten lassen um sie sich anschießend wiederzuholen. das wäre sehr umständlich. ansonnsten muß man aber ggf. damit rechnen auch zweimal zoll & steuern dafür zu zahlen. ich glaube man bekommt ein papier mit der angabe, was man mitführt und wenn man pech hat, kontrollieren sie das bei der enreise dann nochmal.

ansonnsten würde ich sagen, wir alle schicken maik 5 mal im jahr mit einem dutzend ukulelekoffern in den urlaub *hähä*

moskeeto

mm, also nochmal eine Frage zu den Steuern...

Wenn ich, sagen wir mal in New York, eine Ukulele im Laden kaufe, dann sind da ja schon die Steuern bei. Wenn ich nun am Flughafen zum Zoll gehen würde... was müsste ich dann da zahlen?

(ok... generell müsste man ja auch seine im Urlaub gekauften Nike Schuhe/iPod/Schmuckstücke usw. beim Zoll anmelden - aber wer macht das schon?)

RISA

Also bei der Einreise bezahlst Du Zoll 3,2 - 3,7% und Einfuhrumsatzsteuer 19%. Dann gibt es bei den Botschaften und an einigen Flughäfen \"Tax Refund\"-Schalter. Dort kannst Du Dir die US-Steuer zurückholen. Ist alles sehr aufwendig und die Rückzahlung der US-VAT-Steuer interessiert den deutschen Zoll einen Dreck, d. h. immer mehrere Anlaufstellen.

Mit dem einfach so mitnehmen, wäre ich sehr vorsichtig. Nicht nur, weil dies ein Aufruf zur kriminellen Handlung ist. Ich hatte erwähnt, dass ich mit meiner Mele viel Ärger hatte. Das fing damit an, dass ich beim Zoll am Flughafen erwischt wurde. Das ist viele Jahre her und es war mein erster Auslandskauf. Ich hatte damals keine Ahnung und habe auch nicht vorsätzlich gehandelt. Wurde dann beim Zoll erwischt und habe doppelte Gebühren bezahlt und wurde registriert. Beim nächsten Mal steht damit der Vorsatz fest und es handelt sich dann um eine Straftat. Das ist es nicht wert!

moskeeto

#49
Danke für die Infos!

Ich wollte natürlich nicht zu kriminellen Handlungen aufrufen, sondern nur mal theoretisch die Sachlage diskutieren ;)

Henk

Es gibt auch einen Freibetrag der gilt, wenn:
1. der Reisende die Ware mit sich führt.
2. die Waren für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
3. der Warenwert 175€nicht überschreitet. (Gilt nicht bei Zigaretten, Alkohol... und wird bei Ukulelen bestimmt schnell überschritten...)

Genaueres und Erklärungen zu den Punkten siehe hier:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html

schmirgel

Ich schrieb doch, daß 855 Dollar für eine Koaloha Tenor die Preis-Untergrenze ist.
Stimmt nicht! Diese hier ging für 700 Dollar als \"best offer\" weg. Unglaublich!
Ein Europäer hätte sie bestimmt für $750 bekommen. In diesem Fall \"PRO Ukulelen aus den USA\".

moskeeto

#52
Zitat von: HenkEs gibt auch einen Freibetrag der gilt, wenn:
1. der Reisende die Ware mit sich führt.
2. die Waren für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
3. der Warenwert 175€nicht überschreitet. (Gilt nicht bei Zigaretten, Alkohol... und wird bei Ukulelen bestimmt schnell überschritten...)

Genaueres und Erklärungen zu den Punkten siehe hier:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html

Ich mach den Thread hier mal wieder auf, denn anscheinend haben sich die Bestimmung für das Mitführen von Waren beim Fliegen geändert und der Freibetrag ist jetzt 430€ :

Zitat430 Euro
Reisefreimenge für Einfuhren von Personen ab 15 Jahren im Reiseverkehr aus Nicht-EG-Ländern, die im See- oder Luftverkehr einreisen
ZitatPersonen gelten nicht als Flug- oder Seereisende, wenn sie als Passagiere eines Binnenschiffs oder als Eigentümer oder Mieter eines nicht gewerblichen Luft- oder Wasserfahrzeugs einreisen. Reisende, die aus der Schweiz über den Bodensee einreisen, gelten ebenfalls nicht als Seereisende.

Gilt natürlich nicht für Tabak, Alkohol, Arzneien oder Kraftstoff....

Quelle:
http://www.zoll.de/faq/postverkehr/postverkehr/index.html
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html

charangohabsburg

Zitat von: moskeeto[...] Gilt natürlich nicht für Tabak, Alkohol, Arzneien oder Kraftstoff.... [...]
...also auch nicht für Ukulelen, da diese ja bekanntlich Arznei und Kraftstoff sein können   :roll:

Lustig, dass \"Bodenseereisende\" keine Seereisenden sind ;) Probleme mit der Grammatik? :mrgreen:

Floyd Blue

Zitat von: charangohabsburg
Zitat von: moskeeto[...] Gilt natürlich nicht für Tabak, Alkohol, Arzneien oder Kraftstoff.... [...]
...also auch nicht für Ukulelen, da diese ja bekanntlich Arznei und Kraftstoff sein können   :roll:

Lustig, dass \"Bodenseereisende\" keine Seereisenden sind ;) Probleme mit der Grammatik? :mrgreen:

Gibt\'s die auch als Plazebo bzw. höher dosiert auf Rezept. :mrgreen:  :mrgreen: